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19:45 Uhr, 01.10.2014

DGAP-News: Rocket Internet legt Emissionspreis am oberen Ende der Preisspanne fest

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DGAP-News: Rocket Internet AG / Schlagwort(e): Börsengang Rocket Internet legt Emissionspreis am oberen Ende der Preisspanne fest

01.10.2014 / 19:45 


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Rocket Internet legt Emissionspreis am oberen Ende der Preisspanne fest

Berlin, 1. Oktober 2014 - Rocket Internet AG ("Rocket" oder das "Unternehmen") hat heute die erfolgreiche Festlegung des Erstangebotspreises ihres Börsengangs ("IPO") auf 42,50 Euro je Aktie bekanntgegeben. Bei einem Emissionspreis von 42,50 Euro je Aktie, und bei vollständiger Ausübung der Option der emissionsbegleitenden Banken im Zusammenhang mit der Mehrzuteilung (die "Greenshoe-Option"), beträgt die Marktkapitalisierung von Rocket rund 6,7 Mrd. Euro. Das Angebot war am oberen Ende der Preisspanne deutlich mehr als zehnfach überzeichnet.

Im Rahmen des Angebots wurden insgesamt 32.941.177 Neue Aktien sowie zusätzlich 4.941.176 Aktien aus der Mehrzuteilungsoption zugeteilt.

Die Gesellschaft erwartet im Rahmen des Angebots bei Nicht-Ausübung der Greenshoe-Option einen Bruttoemissionserlös von 1,4 Mrd. Euro beziehungsweise 1,6 Mrd. Euro im Falle einer vollständigen Ausübung der Greenshoe-Option. Das Angebot entspricht 21,5 Prozent der Stammaktien der Gesellschaft bei Nicht-Ausübung der Greenshoe-Option beziehungsweise 24,0 Prozent unter Annahme einer vollständigen Ausübung der Greenshoe-Option.

Keiner der gegenwärtigen Anteilseigner hat im Rahmen des IPOs Aktien verkauft. Die Rocket-Aktien werden ab dem 2. Oktober 2014 im Entry Standard der Frankfurter Wertpapierbörse unter dem Ticker-Symbol "RKET" gehandelt (ISIN: DE000A12UKK6; WKN: A12UKK).

Oliver Samwer, Gründer und Vorstandsvorsitzender von Rocket: "Wir freuen uns sehr über die positive Resonanz der Investoren und ihr Vertrauen in die Stärke unseres Geschäftsmodels, unserer Erfolgshistorie und unserer Wachstumsaussichten. Ich bin davon überzeugt, dass Rocket überaus gut positioniert ist, um die Wachstumschancen des Internethandels vor allem in den aufstrebenden Märkten zu nutzen und die führende Internetplattform außerhalb der USA und Chinas zu werden."

Rocket hat sich zu einer Sperrfrist von sechs Monaten ab dem ersten Handelstag verpflichtet. Die bisherigen Anteilseigner von Rocket, Global Founders, Investment AB Kinnevik, Philippine Long Distance Telephone Company, Access Industries, United Internet und HV Holtzbrinck Ventures, sowie die Cornerstone Investoren, inklusive der von Baillie Gifford gemanagten Fonds und J.P. Morgan Securities, haben alle zwölfmonatige Veräußerungssperren unterzeichnet.

Berenberg, J.P. Morgan und Morgan Stanley begleiten den Börsengang als Joint Global Coordinators und fungieren gemeinsam mit BofA Merrill Lynch, Citigroup und UBS Investment Bank als Joint Bookrunners.

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Pressekontakt:

Brunswick Group Frankfurt: Paul Scott + 49 69 2400 5541 / Oliver Thompson +49 69 2400 5539 London: Chris Blundell +44 207 404 5959 

Rocket Internet Andreas Winiarski, Global Head of PR and Communications +49 30 300 13 18 68 andreas.winiarski@rocket-internet.com

Über Rocket Internet Rockets Ziel ist es, die größte Internet-Plattform außerhalb der USA und Chinas zu werden. Rocket identifiziert und baut bewährte Internetgeschäftsmodelle auf und überträgt diese in neue, unterversorgte oder unerschlossene Märkte. Dort strebt Rocket an, diese zu skalieren und zu marktführenden Internetunternehmen auszubauen. Im Mittelpunkt der Tätigkeiten von Rocket stehen bewährte Internetgeschäftsmodelle, welche die grundlegenden Bedürfnisse der Verbraucher in drei Bereichen erfüllen: E-Commerce, Marktplätze und Finanztechnologie. Rocket wurde im Jahr 2007 gegründet und beschäftigt in ihrem Netzwerk von Unternehmen heute über 20.000 Angestellte in mehr als 100 Ländern auf fünf Kontinenten.

Disclaimer: Diese Mitteilung enthält zukunftsgerichtete Aussagen. Diese Aussagen basieren auf der gegenwärtigen Sicht, Erwartungen und Annahmen des Managements der Rocket Internet AG ("Rocket") und beinhalten bekannte und unbekannte Risiken und Unsicherheiten, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Resultate, Ergebnisse oder Ereignisse erheblich von den darin enthalten ausdrücklichen oder impliziten Aussagen abweichen können. Die tatsächlichen Resultate, Ergebnisse oder Ereignisse können wesentlich von den darin beschriebenen abweichen aufgrund von, unter anderem, Veränderungen des allgemeinen wirtschaftlichen Umfelds oder der Wettbewerbssituation, Risiken in Zusammenhang mit Kapitalmärkten, Wechselkursschwankungen und dem Wettbewerb durch andere Unternehmen, Änderungen in einer ausländischen oder inländischen Rechtsordnung, insbesondere betreffend das steuerrechtliche Umfeld, die Rocket betreffen, oder durch andere Faktoren. Rocket übernimmt keine Verpflichtung, zukunftsgerichtete Aussagen zu aktualisieren.

Diese Mitteilung darf nicht in den Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada, Australien oder Japan veröffentlicht, verteilt oder übermittelt werden. Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot zum Kauf von Wertpapieren noch die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren (die "Aktien") von Rocket in den Vereinigten Staaten von Amerika, Deutschland oder sonstigen Staaten dar. Die Aktien von Rocket dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika nur nach vorheriger Registrierung oder ohne vorherige Registrierung nur aufgrund einer Ausnahmeregelung von dem Registrierungserfordernis nach den Vorschriften des U.S. Securities Act von 1933 in der geltenden Fassung (der 'Securities Act') verkauft oder zum Kauf angeboten werden. Die Aktien von Rocket sind nicht und werden weder unter dem Securities Act noch den Wertpapiergesetzen von Australien, Kanada, oder Japan registriert. Sofern Verkäufe von den in dieser Mitteilung genannten Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika erfolgen, werden diese ausschließlich mit Personen, die sowohl (i) "qualified insitutional buyers" gemäß der Definition in Rule 144A unter dem U.S. Securities Act von 1933, in der gültigen Fassung, sowie (ii) "qualified purchasers" gemäß der Definition im U.S. Investment Company Act von 1940, in der gültigen Fassung, sind, getätigt werden.

Diese Veröffentlichung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren dar. Die Wertpapiere sind bereits verkauft worden.

In dem Vereinigten Königreich wird diese Mitteilung nur verteilt und richtet sich nur an Personen, die (i) professionelle Anleger sind und unter Artikel 19(5) des Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 in der geltenden Fassung (die "Verordnung") fallen oder (ii) Personen sind, die unter Artikel 49(2)(a) to (d) der Verordnung fallen ("high net worth companies", "unincorporated associations" etc.) (wobei diese Personen zusammen als "Relevante Personen" bezeichnet werden). Diese Mitteilung richtet sich nur an Relevante Personen und auf Basis dieser Mitteilung dürfen Personen nicht handeln und nicht vertrauen, die keine Relevante Personen sind. Jede Investition oder jede Investitionstätigkeit, auf die sich diese Mitteilung bezieht, steht nur den Relevanten Personen offen und wird nur mit Relevanten Personen eingegangen.

Joh. Berenberg, Gossler & Co. KG, Morgan Stanley Bank AG, J.P Morgan Securities plc, Citigroup Global Markets Limited, Merrill Lynch International und UBS Limited handeln im Zusammenhang mit dem Angebot ausschließlich für Rocket. Sie werden im Zusammenhang mit dem Angebot niemand anderen als ihren jeweiligen Klienten ansehen und sind niemand anderem als Rocket gegenüber verantwortlich, den Schutz zu bieten, den Rocket als Klient erhält. Sie bieten überdies niemand außer Rocket Beratung im Zusammenhang mit dem Inhalt dieser Ankündigung oder irgendeinem Vorgang, irgendeiner Vereinbarung oder einer sonstigen in dieser Mitteilung angeführten Angelegenheit an.

Weder Joh. Berenberg, Gossler & Co. KG, Morgan Stanley Bank AG, J.P Morgan Securities plc, Citigroup Global Markets Limited, Merrill Lynch International und UBS Limited noch deren jeweilige Organe, Mitarbeiter, Berater oder Gehilfen übernehmen eine wie auch immer geartete Verantwortung oder Haftung oder Garantie für und treffen keine Aussage zu der Wahrheit, Richtigkeit oder Vollständigkeit der in dieser Mitteilung enthaltenen Informationen (bzw. zum Fehlen von Informationen in dieser Mitteilung) oder zu jedweder anderer Information über Rocket, deren Tochtergesellschaften und verbundenen Unternehmen, unabhängig davon, ob die Weitergabe in schriftlicher, mündlicher, visueller oder elektronischer Form erfolgt, sowie der Art der Übertragung oder Zurverfügungstellung sowie jedwedem Schaden, der aus welchem Grund auch immer aus der Verwertung dieser Mitteilung oder ihres Inhalts oder in anderem Zusammenhang damit entsteht.


01.10.2014 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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