DGAP-News: Rocket Internet beschließt bis zu EUR 150 Mio. für Rückkauf von Wandelschuldverschreibungen zu verwenden
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Rocket Internet SE / Schlagwort(e): Anleihe
15.02.2016 08:35
Veröffentlichung einer Corporate News, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Rocket Internet SE: Quasi Ad hoc-Mitteilung nach § 19 Abs. 1 lit. c) der allgemeinen Geschäftsbedingungen der Deutsche Börse AG für den Freiverkehr an der Frankfurter Wertpapierbörse
Rocket Internet beschließt bis zu EUR 150 Mio. für Rückkauf von Wandelschuldverschreibungen zu verwenden
Berlin, 15. Februar 2016 - Der Vorstand der Rocket Internet SE ("Rocket Internet" oder "Gesellschaft") hat am heutigen 15. Februar einen Rückkauf von Wandelschuldverschreibungen beschlossen. Dabei sollen bis zu EUR 150 Mio. für ein Programm zum Rückkauf von der Gesellschaft begebener, nicht nachrangiger, unbesicherter Wandelschuldverschreibungen mit Fälligkeit 2022 (ISIN DE000A161KH4) (die "Schuldverschreibungen") im Jahr 2016 verwendet werden. Rückkäufe der Schuldverschreibungen unter dem Programm können ab sofort erfolgen. Zurückgekaufte Schuldverschreibungen werden von der Gesellschaft gehalten oder entwertet. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft hat dem Rückkaufprogramm zugestimmt.
Die erfolgreiche Veräußerung von La Nevera Roja, PizzaBo sowie anderen nicht zum Kerngeschäft gehörenden Essenslieferdiensten Anfang Februar 2016 erhöhte die verfügbaren Eigenmittel von Rocket Internet und seinen Portfoliounternehmen um EUR 125 Mio. Mit der Gründung des Rocket Internet Capital Partners Fonds im Januar 2016 hat Rocket Internet zudem durch die Zusagen von Drittinvestoren zur Mitfinanzierung neuer Investments die eigene finanzielle Flexibilität erhöht. Daher beabsichtigt die Gesellschaft, freie Mittel für den Rückkauf von Schuldverschreibungen zu nutzen und gleichzeitig die Zinskosten für Schuldverschreibungen zu reduzieren. Darüber hinaus reduziert ein Rückkauf der Schuldverschreibungen das Verwässerungsrisiko der Aktionäre.
Der Rückkauf der Schuldverschreibungen wird unter Einschaltung eines oder mehrerer Kreditinstitute auf Basis von Vorgaben von Rocket Internet durchgeführt. Der Rückkauf kann jederzeit ausgesetzt und wieder aufgenommen werden. Rocket Internet wird den Abschluss des Rückkaufprogramms bekannt geben.
Ende
Kontakt Rocket Internet:
T: +49 30 300 13 18 68 E: media@rocket-internet.com
Haftungsausschluss:
Diese Mitteilung enthält zukunftsgerichtete Aussagen. Diese Aussagen basieren auf der gegenwärtigen Sicht, Erwartungen und Annahmen des Managements der Rocket Internet SE ("Rocket Internet") und beinhalten bekannte und unbekannte Risiken und Unsicherheiten, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Resultate, Ergebnisse oder Ereignisse erheblich von den darin enthalten ausdrücklichen oder impliziten Aussagen abweichen können. Die tatsächlichen Resultate, Ergebnisse oder Ereignisse können wesentlich von den darin beschriebenen abweichen aufgrund von, unter anderem, Veränderungen des allgemeinen wirtschaftlichen Umfelds oder der Wettbewerbssituation, Risiken in Zusammenhang mit Kapitalmärkten, Wechselkursschwankungen und dem Wettbewerb durch andere Unternehmen, Änderungen in einer ausländischen oder inländischen Rechtsordnung insbesondere betreffend das steuerrechtliche Umfeld, die Rocket Internet betreffen, oder durch andere Faktoren. Rocket Internet übernimmt keine Verpflichtung, zukunftsgerichtete Aussagen zu aktualisieren.
15.02.2016 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
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