DGAP-News: Rocket Internet AG: Rocket Internet AG schließt Barkapitalerhöhung erfolgreich ab
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Rocket Internet AG / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung
13.02.2015 08:54
Veröffentlichung einer Corporate News, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
NICHT ZUR VERTEILUNG, VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERLEITUNG, MITTELBAR ODER UNMITTELBAR, IN ODER INNERHALB DER USA, KANADA, AUSTRALIEN ODER JAPAN ODER SONSTIGER LÄNDER, IN DENEN EINE SOLCHE VERÖFFENTLICHUNG RECHTSWIDRIG SEIN KÖNNTE
Rocket Internet AG: Mitteilung gemäß § 19 Abs. 1(c) Allgemeine Geschäftsbedingungen der Deutsche Börse AG für den Freiverkehr an der Frankfurter Wertpapierbörse
Rocket Internet AG schließt Barkapitalerhöhung erfolgreich ab
Berlin, 13. Februar 2015 - Die Rocket Internet AG ("Rocket Internet" oder die "Gesellschaft") hat ihr Grundkapital unter teilweiser Ausnutzung ihres genehmigten Kapitals und unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre von EUR 153.130.566,00 auf EUR 165.140.790,00 erhöht. Die 12.010.224 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien wurden im Rahmen einer Privatplatzierung bei institutionellen Anlegern mittels eines beschleunigten Platzierungsverfahrens (Accelerated Bookbuilding) platziert und sind ab dem 1. Januar 2014 gewinnberechtigt.
Die Aktien wurden zu einem Platzierungspreis von EUR 49,00 je Aktie zugeteilt. Rocket Internet fließt damit ein Emissionserlös in Höhe von EUR 588,5 Mio. vor Abzug von Provisionen und Kosten zu. Rocket Internet plant, den Nettoerlös aus der Kapitalerhöhung im Sinne seiner strategischen Zielsetzungen zu verwenden. Die Gesellschaft konzentriert sich auf signifikante internet-basierte Marktopportunitäten durch die Schaffung globaler Marktführer. Rocket Internet wird weiterhin viele neue Konzepte starten, seinen Anteil in bestehenden Unternehmen erweitern, in neue Unternehmen investieren und seine proprietäre operative Plattform ausbauen.
Die neuen Aktien sollen voraussichtlich am 17. Februar 2015 prospektfrei in den Handel im Freiverkehr (Entry Standard) an der Frankfurter Wertpapierbörse einbezogen werden. Die Joint Bookrunner haben auf den im Zusammenhang mit dem Börsengang mit der Gesellschaft vereinbarten Lock-up (Veräußerungsbeschränkung) für Zwecke dieser Platzierung teilweise verzichtet. Rocket Internet hat im Zusammenhang mit dieser Platzierung einen dreimonatigen Lock-up mit den Joint Bookrunners vereinbart.
Die Platzierung wurde von Joh. Berenberg, Gossler & Co. KG, J.P. Morgan Securities plc und Morgan Stanley Bank AG als Joint Bookrunners begleitet.
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Zusätzliche Informationen: Zulassung: Freiverkehr (Entry Standard), Frankfurter Wertpapierbörse ISIN: DE000A12UKK6 WKN: A12UKK Common Code: 111314110 Sitz und Geschäftsadresse der Rocket Internet AG: Rocket Internet AG, Johannisstraße 20, 10117 Berlin, Deutschland
Medienkontakt Rocket Internet: Andreas Winiarski, Senior Vice President Global Communications T: +49 30 300 13 18 68 E: andreas.winiarski@rocket-internet.com
Diese Mitteilung enthält zukunftsgerichtete Aussagen. Diese Aussagen basieren auf der gegenwärtigen Sicht, Erwartungen und Annahmen des Managements der Rocket Internet AG ("Rocket") und beinhalten bekannte und unbekannte Risiken und Unsicherheiten, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Resultate, Ergebnisse oder Ereignisse erheblich von den darin enthalten ausdrücklichen oder impliziten Aussagen abweichen können. Die tatsächlichen Resultate, Ergebnisse oder Ereignisse können wesentlich von den darin beschriebenen abweichen aufgrund von, unter anderem, Veränderungen des allgemeinen wirtschaftlichen Umfelds oder der Wettbewerbssituation, Risiken in Zusammenhang mit Kapitalmärkten, Wechselkursschwankungen und dem Wettbewerb durch andere Unternehmen, Änderungen in einer ausländischen oder inländischen Rechtsordnung, insbesondere betreffend das steuerrechtliche Umfeld, die Rocket betreffen, oder durch andere Faktoren. Rocket übernimmt keine Verpflichtung, zukunftsgerichtete Aussagen zu aktualisieren.
Diese Mitteilung darf nicht in den Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada, Australien oder Japan veröffentlicht, verteilt oder übermittelt werden. Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot zum Kauf von Wertpapieren noch die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren (die "Aktien") von Rocket in den Vereinigten Staaten von Amerika, Deutschland oder sonstigen Staaten dar. Die Aktien von Rocket dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika nur nach vorheriger Registrierung oder ohne vorherige Registrierung nur aufgrund einer Ausnahmeregelung von dem Registrierungserfordernis nach den Vorschriften des U.S. Securities Act von 1933 in der geltenden Fassung (der 'Securities Act') verkauft oder zum Kauf angeboten werden. Die Aktien von Rocket sind nicht und werden weder unter dem Securities Act noch den Wertpapiergesetzen von Australien, Kanada, oder Japan registriert. Sofern Verkäufe von den in dieser Mitteilung genannten Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika erfolgen, werden diese ausschließlich mit Personen, die sowohl (i) "qualified insitutional buyers" gemäß der Definition in Rule 144A unter dem U.S. Securities Act von 1933, in der gültigen Fassung, sowie (ii) "qualified purchasers" gemäß der Definition im U.S. Investment Company Act von 1940, in der gültigen Fassung, sind, getätigt werden.
Diese Veröffentlichung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren dar. Diese Mitteilung stellt keine Empfehlung betreffend die Platzierung der in dieser Bekanntmachung beschriebenen Wertpapiere (die "Platzierung") dar. Es wurde und wird kein Wertpapierprospekt in Bezug auf die Wertpapiere erstellt. Die Wertpapiere wurden bereits verkauft.
In dem Vereinigten Königreich wird diese Mitteilung nur verteilt und richtet sich nur an Personen, die (i) professionelle Anleger sind und unter Artikel 19(5) des Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 in der geltenden Fassung (die "Verordnung") fallen oder (ii) Personen sind, die unter Artikel 49(2)(a) to (d) der Verordnung fallen ("high net worth companies", "unincorporated associations" etc.) (wobei diese Personen zusammen als "Relevante Personen" bezeichnet werden). Diese Mitteilung richtet sich nur an Relevante Personen und auf Basis dieser Mitteilung dürfen Personen nicht handeln und nicht vertrauen, die keine Relevante Personen sind. Jede Investition oder jede Investitionstätigkeit, auf die sich diese Mitteilung bezieht, steht nur den Relevanten Personen offen und wird nur mit Relevanten Personen eingegangen.
Im Zusammenhang mit der Platzierung dürfen Joh. Berenberg, Gossler & Co. KG, Morgan Stanley Bank AG und J.P Morgan Securities plc (die "Joint Bookrunners") und mit ihnen verbundene Unternehmen als Investoren für eigene Rechnung Wertpapiere der Rocket Internet AG zeichnen oder kaufen und auch im Übrigen Eigenhandel betreiben. Dementsprechend sollten Bezugnahmen auf die auszugebenden und die zu verkaufenden Wertpapiere dahingehend verstanden werden, dass diese auch die Ausgabe, die Platzierung oder den Verkauf an die Joint Bookrunners und mit ihnen verbundene Unternehmen auf eigene Rechnung einschließt. Darüber hinaus können die Joint Bookrunners oder deren verbundene Unternehmen Finanzierungsvereinbarungen und Swaps mit Investoren abschließen, im Rahmen dessen können die Joint Bookrunners (oder mit ihnen verbundene Unternehmen) von Zeit zu Zeit Aktien der Rocket Internet AG erwerben, halten oder veräußern. Der Joint Bookrunners beabsichtigen nicht, den Umfang derartiger Investitionen oder Transaktionen zu veröffentlichen, sofern sie nicht gesetzlich oder behördlich zur Veröffentlichung verpflichtet sind.
Jeder Joint Bookrunner (oder ein mit ihm verbundenes Unternehmen) kann mit der Rocket Internet AG Transaktionen vorgenommen oder verschiedene für eine Investmentbank typische Finanzberatungs- oder andere Leistungen gegenüber der Rocket Internet AG erbracht haben, für die er eine marktübliche Vergütung erhalten haben kann. Jeder Joint Bookrunner (oder ein mit ihm verbundenes Unternehmen) könnte solche Leistungen gegenüber der Rocket Internet AG oder mit ihr verbundenen Unternehmen in der Zukunft erbringen.
Die Joint Bookrunners handeln im Zusammenhang mit dem Angebot ausschließlich für Rocket. Sie werden im Zusammenhang mit dem Angebot niemand anderen als ihren jeweiligen Klienten ansehen und sind niemand anderem als Rocket gegenüber verantwortlich, den Schutz zu bieten, den Rocket als Klient erhält. Sie bieten überdies niemand außer Rocket Beratung im Zusammenhang mit dem Inhalt dieser Ankündigung oder irgendeinem Vorgang, irgendeiner Vereinbarung oder einer sonstigen in dieser Mitteilung angeführten Angelegenheit an.
Weder die Joint Bookrunners noch deren jeweilige Organe, Mitarbeiter, Berater oder Gehilfen übernehmen eine wie auch immer geartete Verantwortung oder Haftung oder Garantie für und treffen keine Aussage zu der Wahrheit, Richtigkeit oder Vollständigkeit der in dieser Mitteilung enthaltenen Informationen (bzw. zum Fehlen von Informationen in dieser Mitteilung) oder zu jedweder anderer Information über Rocket, deren Tochtergesellschaften und verbundenen Unternehmen, unabhängig davon, ob die Weitergabe in schriftlicher, mündlicher, visueller oder elektronischer Form erfolgt, sowie der Art der Übertragung oder Zurverfügungstellung sowie jedwedem Schaden, der aus welchem Grund auch immer aus der Verwertung dieser Mitteilung oder ihres Inhalts oder in anderem Zusammenhang damit entsteht.
13.02.2015 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
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