DGAP-News: PAION AG: BEZUGSRECHTSKAPITALERHÖHUNG; VORLÄUFIGE, NICHT TESTIERTE WESENTLICHE KONZERNFINANZZAHLEN 2016
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DGAP-News: PAION AG / Schlagwort(e): Vorläufiges Ergebnis/Kapitalerhöhung PAION AG: BEZUGSRECHTSKAPITALERHÖHUNG; VORLÄUFIGE, NICHT TESTIERTE WESENTLICHE KONZERNFINANZZAHLEN 2016 07.02.2017 / 08:52 Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. NOT FOR DISTRIBUTION OR RELEASE, DIRECTLY OR INDIRECTLY, IN OR INTO THE UNITED STATES OR ANY OTHER JURISDICTION IN WHICH THE DISTRIBUTION OR RELEASE WOULD BE UNLAWFUL. CORPORATE NEWS PAION AG: BEZUGSRECHTSKAPITALERHÖHUNG; VORLÄUFIGE, NICHT TESTIERTE WESENTLICHE KONZERNFINANZZAHLEN 2016 Aachen, 07. Februar 2017 - Das Specialty-Pharma-Unternehmen PAION AG (ISIN DE000A0B65S3; Frankfurter Wertpapierbörse, Prime Standard: PA8) hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft von EUR 55.757.094,00 um EUR 2.439.023,00 auf EUR 58.196.117,00 gegen Bareinlage unter Gewährung eines Bezugsrechts für die Altaktionäre durch die Ausgabe von 2.439.023 auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals in Höhe von EUR 1,00 (die "Neuen Aktien") zu erhöhen. Die Neuen Aktien werden mit Gewinnberechtigung ab dem 1. Januar 2016 ausgegeben. Der Bezugspreis beträgt EUR 2,05 je Aktie. PAION plant, den Erlös der Bezugsrechtskapitalerhöhung hauptsächlich für die Vorbereitung und Einreichung einer Marktzulassung von Remimazolam in Japan zu nutzen. Vorläufige wesentliche Konzernfinanzzahlen 2016 (ungeprüft) Sollten Entwicklung, Einreichung des Marktzulassungsantrags durch Cosmo für die Kurzsedierung in den USA und die Marktzulassung planmäßig erfolgen, wird PAION keine weiteren Finanzmittel benötigen, um Remimazolam auf den US-Markt zu bringen. Für die EU evaluiert PAION derzeit Möglichkeiten der Fortführung des klinischen Entwicklungsprogramms von Remimazolam. Für die weitere Entwicklung in der EU wären jedoch zusätzliche Finanzmittel erforderlich. Weitere Details eines potentiellen neuen Entwicklungsplans in der EU werden im Jahresfinanzbericht spezifiziert werden. Die PAION AG plant, den Jahresfinanzbericht für das Geschäftsjahr 2016 am 16. März 2017 zu veröffentlichen. "Wir freuen uns, nun eine Finanzierungslösung für das Filing in Japan präsentieren zu können", kommentierte Dr. Wolfgang Söhngen, Vorstandsvorsitzender der PAION AG, und fügte hinzu: "Wir gehen davon aus, dass ein Zulassungsantrag voraussichtlich bis Mitte 2018 gestellt werden kann, und erhoffen uns eine neue Dynamik im Partnering-Prozess." ### Über PAION PAION hat seinen Hauptsitz in Aachen und weitere Standorte in Cambridge (Vereinigtes Königreich) und New Jersey (USA). PAIONs Vision ist es, ein anerkannter "PAIONeer" in der Sedierung und Anästhesie zu werden. Kontakt Disclaimer: Diese Veröffentlichung enthält bestimmte in die Zukunft gerichtete Aussagen, die die PAION AG betreffen. Diese spiegeln die nach bestem Wissen vorgenommenen Einschätzungen und Annahmen des Managements der PAION AG zum Datum dieser Mitteilung wider und beinhalten bestimmte Risiken, Unsicherheiten und sonstige Faktoren. Sollten sich die den Annahmen der Gesellschaft zugrunde liegenden Verhältnisse ändern, so kann dies dazu führen, dass die tatsächlichen Ergebnisse und Maßnahmen von den implizit oder ausdrücklich erwarteten Ergebnissen und Maßnahmen wesentlich abweichen. In Anbetracht dieser Risiken, Unsicherheiten sowie anderer Faktoren sollten sich Empfänger dieser Veröffentlichung nicht unangemessen auf diese zukunftsgerichteten Aussagen verlassen. Die PAION AG übernimmt keine Verpflichtung, solche zukunftsgerichteten Aussagen fortzuschreiben oder zu aktualisieren, um zukünftiges Geschehen oder Entwicklungen widerzuspiegeln. Diese Veröffentlichung stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika oder irgendeinem anderen Land dar. Weder diese Veröffentlichung noch deren Inhalt dürfen für ein Angebot in irgendeinem Land zu Grunde gelegt werden. Die Wertpapiere der PAION AG dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika weder verkauft, noch angeboten werden, solange keine Registrierung vorgenommen wird oder eine Ausnahme vom Registrierungserfordernis gemäß dem United States Securities Act von 1933 in zuletzt geänderter Fassung (der "Securities Act") besteht. Die Wertpapiere der PAION AG wurden und werden nicht nach dem Securities Act registriert. 07.02.2017 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. |
Sprache: | Deutsch |
Unternehmen: | PAION AG |
Martinstr. 10-12 | |
52062 Aachen | |
Deutschland | |
Telefon: | +49 (0)241-4453-0 |
Fax: | +49 (0)241-4453-100 |
E-Mail: | info@paion.com |
Internet: | www.paion.com |
ISIN: | DE000A0B65S3 |
WKN: | A0B65S |
Börsen: | Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Tradegate Exchange |
Ende der Mitteilung | DGAP News-Service |
542259 07.02.2017
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