DGAP-News: Newron erhält Meilensteinzahlungen in Höhe von EUR 11,3 Mio. für die Zulassung von Xadago(R) (Safinamide) in den USA
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DGAP-News: Newron Pharmaceuticals S.p.A. / Schlagwort(e): Sonstiges Newron erhält Meilensteinzahlungen in Höhe von EUR 11,3 Mio. für die Zulassung von Xadago(R) (Safinamide) in den USA 12.05.2017 / 07:00 Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. Newron erhält Meilensteinzahlungen in Höhe von EUR 11,3 Mio. für die Zulassung von Xadago(R) (Safinamide) in den USA Mailand, Italien - 12. Mai 2017 - Newron Pharmaceuticals S.p.A. ("Newron") (SIX: NWRN), ein biopharmazeutisches Unternehmen, das sich auf die Entwicklung neuartiger Therapien für Patienten mit Erkrankungen des zentralen Nervensystems (ZNS) und Schmerzen konzentriert, gab heute den Erhalt von Meilensteinzahlungen in Verbindung mit der Zulassung seines Hauptprodukts Xadago(R) (Safinamide) zur Behandlung der Parkinson-Krankheit in den USA durch die US-amerikanische Behörde FDA ("Food and Drug Administration") bekannt. Die Zahlungen erfolgten durch Newrons Partner Zambon, der die weltweiten Rechte zur Entwicklung und Kommerzialisierung von Xadago(R) hält, mit Ausnahme von Japan und anderen asiatischen Schlüsselmärkten, für die diese Rechte bei Meiji Seika liegen. Sie waren Gegenstand der 2012 zwischen Newron und Zambon abgeschlossenen "Vereinbarung über die strategische Zusammenarbeit und Lizenzierung von Safinamide" ("Strategic collaboration and license agreement for Safinamide"). Die Zahlungen beliefen sich auf insgesamt EUR 11,3 Mio., welche gemäß International Financial Reporting Standards (IFRS) als unmittelbare Umsatzerlöse verbucht werden. Laut der Vereinbarung aus 2012 hat Newron darüber hinaus Anspruch auf Umsatzbeteiligungen aus Produktverkäufen. Über Newron Pharmaceuticals Für weitere Informationen Wichtige Hinweise Dieses Dokument enthält zukunftsbezogene Aussagen, die (auf nicht erschöpfende Weise) folgende Themen betreffen: (1) die Fähigkeit von Newron, ihre Geschäftsfelder weiterzuentwickeln und auszubauen, die Entwicklung ihrer aktuellen Produktkandidaten erfolgreich abzuschließen, laufende und zukünftige Kollaborationen zur Entwicklung und Vermarktung ihrer Produktkandidaten mit Erfolg zu führen und die Kosten (einschließlich Personalkosten) zu senken, (2) den Markt für Arzneimittel zur Behandlung von Erkrankungen des ZNS und von Schmerzen, (3) die erwarteten zukünftigen Erträge, Investitionen und finanziellen Ressourcen von Newron und (4) diesen Aussagen zugrundeliegende Hypothesen. In manchen Fällen können diese Aussagen und Hypothesen anhand von Begriffen wie "werden", "voraussehen", "schätzen", "erwarten", "prognostizieren", "beabsichtigen", "planen", "vermuten", "abzielen" und anderen Wörtern und Begriffen mit ähnlicher Bedeutung erkannt werden. Alle in diesem Dokument enthaltenen Aussagen bezüglich der Strategie, den Zielen, den Plänen, der zukünftigen finanziellen Position, den prognostizierten Erträgen und Kosten sowie den Aussichten von Newron, mit Ausnahme historischer Fakten, sind zukunftsbezogene Aussagen. Aufgrund ihrer Natur sind diese Aussagen und Hypothesen mit allgemeinen und spezifischen Risiken und Unwägbarkeiten verbunden, wobei das Risiko besteht, dass explizit oder implizit in diesem Dokument enthaltene Voraussagen, Prognosen, Hochrechnungen und andere Ergebnisse nicht eintreffen. Zukünftige Ereignisse und tatsächliche Ergebnisse könnten sich aufgrund einer Reihe wichtiger Faktoren erheblich von jenen unterscheiden, die in diesen zukunftsbezogenen Aussagen beschrieben oder in Erwägung gezogen werden oder die diesen zugrunde liegen. Zu diesen Faktoren zählen (auf nicht erschöpfende Weise) die folgenden: (1) Unwägbarkeiten bei der Entdeckung, Entwicklung oder Vermarktung von Produkten, zu denen, ohne darauf beschränkt zu sein, negative Resultate von klinischen Studien oder Forschungsprojekten oder unerwartete Nebenwirkungen gehören, (2) Verzögerung bei der behördlichen Zulassung oder bei der Markteinführung bzw. Unmöglichkeit des Erhalts der Zulassung oder der Markteinführung, (3) die zukünftige Akzeptanz von Produkten auf dem Markt, (4) der Verlust von geistigen Eigentumsrechten oder die Unmöglichkeit, einen entsprechenden Schutz solcher Rechte zu erhalten, (5) die Unmöglichkeit, zusätzliche Mittel aufzubringen, (6) der Erfolg bestehender sowie das Zustandekommen zukünftiger Kollaborationen und Lizenzverträge, (7) Rechtsstreitigkeiten, (8) Verlust von wichtigen leitenden oder anderen Mitarbeitenden, (9) negative Publicity und Berichterstattung und (10) wettbewerbsbezogene, regulatorische, gesetzliche und juristische Entwicklungen oder Veränderungen des Marktes und/oder der allgemeinen wirtschaftlichen Bedingungen. Es ist möglich, dass Newron die in den zukunftsbezogenen Aussagen geäußerten Pläne, Absichten oder Erwartungen nicht verwirklicht, und dass sich die diesen Aussagen zugrunde liegenden Hypothesen als falsch erweisen. Anleger sollten daher kein unangemessenes Vertrauen in diese Aussagen setzen. Es kann nicht garantiert werden, dass sich die tatsächlichen Ergebnisse von Forschungsprogrammen, Entwicklungsaktivitäten, Vermarktungsplänen, Kollaborationen und Geschäften nicht erheblich von den Erwartungen unterscheiden, die in derartigen zukunftsbezogenen Aussagen oder den zugrunde liegenden Hypothesen zum Ausdruck gebracht werden. 12.05.2017 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. |
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