DGAP-News: Newron-Aktionäre sprechen Unternehmensführung Unterstützung aus
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DGAP-News: Newron Pharmaceuticals S.p.A. / Schlagwort(e): Hauptversammlung Newron-Aktionäre sprechen Unternehmensführung Unterstützung aus 28.03.2017 / 17:31 Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. Newron-Aktionäre sprechen Unternehmensführung Unterstützung aus Aktionäre stimmen allen Tagesordnungspunkten der Generalversammlung mit großer Mehrheit zu Mailand, Italien - 28. März 2017 - Newron Pharmaceuticals S.p.A. ("Newron", SIX: NWRN), ein biopharmazeutisches Unternehmen, das sich auf die Entwicklung neuartiger Therapien für Patienten mit Erkrankungen des zentralen Nervensystems (ZNS) und Schmerzen konzentriert, hat heute bekannt gegeben, dass die Aktionäre anlässlich der in Bresso (Mailand), Italien, abgehaltenen Generalversammlung allen Tagesordnungspunkten zugestimmt haben. Die Tagesordnungspunkte beinhalteten die Wiederwahl aller derzeitigen Verwaltungsratsmitglieder für eine Amtszeit von drei Jahren, die mit der Generalversammlung im Jahr 2020 enden wird, sowie die Genehmigung des Jahresabschlusses des Unternehmens per 31. Dezember 2016. 31,1 % des Grundkapitals von Newron, das sich auf insgesamt 15.778.543 Aktien verteilt, waren in der Generalversammlung vertreten. Ulrich Köstlin, der Verwaltungsratspräsident, unterstrich anlässlich der Versammlung die Erfolge, die Newron im Jahr 2016 und zuletzt erzielte. Dazu gehören die US-Zulassung von Xadago(R) durch die FDA zur Behandlung von Parkinson sowie die Veröffentlichung vielversprechender Ergebnisse einer Phase-IIa-Studie mit Evenamide. Ulrich Köstlin kommentierte: "Dass Xadago(R) den Parkinson-Patienten in der Europäischen Union und in der Schweiz über unseren Partner Zambon zur Verfügung steht, ist ein schöner Erfolg. Wir freuen uns, dass diese neue Behandlungsoption bald auch für Patienten in den USA erhältlich sein wird. Ganz besonders danken wir unseren Aktionären für ihre Unterstützung und ihr anhaltendes Vertrauen, wie in der heutigen Generalversammlung zum Ausdruck gebracht." Stefan Weber, CEO von Newron, kommentierte: "Der Einschluss von Patienten in unsere erste, potenziell zulassungsrelevante Wirksamkeitsstudie im Rett-Syndrom, eine sehr belastende seltene Erkrankung, die Mädchen und Frauen betrifft, schreitet erfolgreich voran. Aktuell gehen wir davon aus, die Patientenrekrutierung noch in diesem Jahr abzuschliessen. Wenn diese Studie erfolgreich verläuft, könnte Sarizotan die erste Therapie werden, die von Newron eigenständig vermarktet wird. Parallel zu dieser Wirksamkeitsstudie führen wir eine Studie zur Untersuchung der Krankheitslast (Burden of Disease) durch. Damit verfolgen wir das Ziel, Daten und Analysen zu liefern, um die physischen, emotionalen und finanziellen Belastungen durch das Rett-Syndrom zu quantifizieren. Diese Erkenntnisse können dazu beitragen, verbesserte Interventionsprogramme und -leistungen bereitzustellen, die den medizinischen Behandlungsprozess des Rett-Syndroms unterstützen sollen." Stefan Weber ergänzte: "Am vergangenen Wochenende haben wir auf dem internationalen Schizophrenie-Kongress (ICOSR) in San Diego vielversprechende Ergebnisse bezüglich Sicherheit, Verträglichkeit und Wirksamkeit einer Phase-IIa-Studie mit Evenamide in Patienten mit Positivsymptomen einer Schizophrenie präsentiert. Evenamide ist ein spannungsabhängiger Natriumkanalblocker, der als Zusatztherapie in dieser Indikation entwickelt wird. Wir freuen uns auf die nächsten Entwicklungsschritte dieses Produktkandidaten, die Newron entweder selbst oder mithilfe eines potenziellen Partners durchführen wird." Über Newron Pharmaceuticals Für weitere Informationen Wichtige Hinweise Aufgrund ihrer Natur sind diese Aussagen und Hypothesen mit allgemeinen und spezifischen Risiken und Unwägbarkeiten verbunden, wobei das Risiko besteht, dass explizit oder implizit in diesem Dokument enthaltene Voraussagen, Prognosen, Hochrechnungen und andere Ergebnisse nicht eintreffen. Zukünftige Ereignisse und tatsächliche Ergebnisse könnten sich aufgrund einer Reihe wichtiger Faktoren erheblich von jenen unterscheiden, die in diesen zukunftsbezogenen Aussagen beschrieben oder in Erwägung gezogen werden oder die diesen zugrunde liegen. Zu diesen Faktoren zählen (auf nicht erschöpfende Weise) die folgenden: (1) Unwägbarkeiten bei der Entdeckung, Entwicklung oder Vermarktung von Produkten, zu denen, ohne darauf beschränkt zu sein, negative Resultate von klinischen Studien oder Forschungsprojekten oder unerwartete Nebenwirkungen gehören, (2) Verzögerung bei der behördlichen Zulassung oder bei der Markteinführung bzw. Unmöglichkeit des Erhalts der Zulassung oder der Markteinführung, (3) die zukünftige Akzeptanz von Produkten auf dem Markt, (4) der Verlust von geistigen Eigentumsrechten oder die Unmöglichkeit, einen entsprechenden Schutz solcher Rechte zu erhalten, (5) die Unmöglichkeit, zusätzliche Mittel aufzubringen, (6) der Erfolg bestehender sowie das Zustandekommen zukünftiger Kollaborationen und Lizenzverträge, (7) Rechtsstreitigkeiten, (8) Verlust von wichtigen leitenden oder anderen Mitarbeitenden, (9) negative Publicity und Berichterstattung und (10) wettbewerbsbezogene, regulatorische, gesetzliche und juristische Entwicklungen oder Veränderungen des Marktes und/oder der allgemeinen wirtschaftlichen Bedingungen. Es ist möglich, dass Newron die in den zukunftsbezogenen Aussagen geäußerten Pläne, Absichten oder Erwartungen nicht verwirklicht, und dass sich die diesen Aussagen zugrundeliegenden Hypothesen als falsch erweisen. Anleger sollten daher kein unangemessenes Vertrauen in diese Aussagen setzen. Es kann nicht garantiert werden, dass sich die tatsächlichen Ergebnisse von Forschungsprogrammen, Entwicklungsaktivitäten, Vermarktungsplänen, Kollaborationen und Geschäften nicht erheblich von den Erwartungen unterscheiden, die in derartigen zukunftsbezogenen Aussagen oder den zugrunde liegenden Hypothesen zum Ausdruck gebracht werden. Newron sieht sich nicht verpflichtet, zukunftsbezogene Aussagen öffentlich zu aktualisieren oder zu revidieren, es sei denn, dies wird durch die geltenden Regelungen der SIX Swiss Exchange verlangt, an der die Aktien von Newron notiert sind. Dieses Dokument ist weder ein Angebot noch eine Einladung zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren von Newron, noch enthält sie ein derartiges Angebot oder eine derartige Einladung, weshalb keinerlei Teil von ihm als Basis oder Berufungsgrundlage eines Vertrages oder einer wie immer gearteten Verbindlichkeit zu sehen ist. 28.03.2017 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. |
Medien | Investoren und Analysten |
Newron Stefan Weber - CEO Tel. +39 02 6103 46 26 E-mail: pr@newron.com |
Newron Stefan Weber - CEO Tel. +39 02 6103 46 26 E-mail: ir@newron.com |
Großbritannien/Europa Julia Phillips FTI Consulting Tel. +44 20 3727 1000 |
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Schweiz Martin Meier-Pfister IRF Communications Tel. +41 43 244 81 40 |
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559173 28.03.2017
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