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15:08 Uhr, 01.02.2019

DGAP-News: MEDION AG: Veröffentlichung nach § 109 Absatz 2 Satz 1 WpHG

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DGAP-News: MEDION AG / Schlagwort(e): Sonstiges

MEDION AG: Veröffentlichung nach § 109 Absatz 2 Satz 1 WpHG

01.02.2019 / 15:08

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


MEDION AG

Essen

Veröffentlichung nach § 109 Absatz 2 Satz 1 WpHG

Die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) hat festgestellt, dass der
Konzernabschluss zum Abschlussstichtag 31.03.2017 der MEDION AG, Essen fehlerhaft ist:

1. In der Konzern-Gewinn-und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2016/2017 sind die Umsatzerlöse um EUR 408 Mio. zu hoch ausgewiesen; in gleicher Höhe ist der Materialaufwand zu hoch erfasst. Es wurden gleichzeitig einerseits Bruttoerlöse aus dem Verkauf von Mobilfunk-Starter-Sets und Guthaben-Vouchern an Handelspartner und andererseits Provisionserlöse vom Netzbetreiber für die mit dem Vertrieb dieser Starter-Sets und Guthaben-Voucher in Zusammenhang stehenden Leistungen als Umsatz erfasst.

Da Medion als Vermittler von Mobilfunkleistungen agiert und in diesem Zusammenhang Vertriebs- und andere Dienstleistungen für den Netzbetreiber erbringt, sind nur Erlöse aus Dienstleistung (Provision) als Umsatz zu erfassen.

Die gewählte Bilanzierung verstößt gegen IAS 18.8 und IAS 18.14

2. Entgegen IFRS 8.34 werden im Konzernanhang die Gesamtbeträge der Umsatzerlöse mit externen Kunden, die sich jeweils auf mindestens 10 % der Umsatzerlöse belaufen, nicht angegeben, sondern lediglich qualitative Angaben zu wichtigen Kunden gemacht. Im Geschäftsjahr 2016/2017 betrugen die nicht angegebenen Umsatzerlöse mit diesen Kunden EUR 194 Mio. und EUR 158 Mio. (nach Korrektur aufgrund der obigen Feststellung zu 1).

Essen, den 01.02.2019

MEDION AG

Der Vorstand


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45307 Essen

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E-Mail:

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