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15:13 Uhr, 04.05.2021

DGAP-News: MAX Automation SE veröffentlicht Stellungnahme im Zusammenhang mit einem Antrag auf Ergänzung der Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung am 28. Mai 2021

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DGAP-News: MAX Automation SE

/ Schlagwort(e): Stellungnahme

MAX Automation SE veröffentlicht Stellungnahme im Zusammenhang mit einem Antrag auf Ergänzung der Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung am 28. Mai 2021

04.05.2021 / 15:13

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


PRESSEMITTEILUNG

Düsseldorf, 4. Mai 2021 - Die im Prime Standard der Frankfurter Wertpapierbörse notierte MAX Automation SE (ISIN DE000A2DA58) nimmt Stellung im Zusammenhang mit einem Antrag auf Ergänzung der Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung am 28. Mai 2021.

Die Aktionäre Herr Klaus Schulze und LBBW Asset Management Investmentgesellschaft mbH haben verlangt, dass ihr Antrag auf Durchführung einer Sonderprüfung auf die Tagesordnung der Hauptversammlung der MAX Automation SE am 28. Mai 2021 gesetzt und bekannt gemacht wird. Dem ist die Gesellschaft nachgekommen.

Gegenstand der Sonderprüfung sollen verschiedene Facetten des Erwerbs der AIM Gruppe durch die damalige M.A.X. Automation AG im Jahr 2013 sein.

Der Prüfungsgegenstand deckt sich weitgehend mit dem Sachverhalt, auf den Herr Klaus Schulze bereits im Oktober 2019 seine Forderung gestützt hatte, die MAX Automation SE solle behauptete Schadensersatzansprüche der Gesellschaft in Höhe von mindestens EUR 40 Millionen gegen alle damaligen Mitglieder des Verwaltungsrats und mehrere ehemalige Organmitglieder der Gesellschaft verfolgen (vgl. Ad-hoc-Mitteilung der MAX Automation SE vom 8. Oktober 2019). In diesem Schreiben wurde auch die Durchführung eines Klagezulassungsverfahrens gemäß § 148 AktG angekündigt.

Die MAX Automation SE hatte den Sachverhalt und die behaupteten Schadensersatzansprüche unter Hinzuziehung externer Experten, u. a. ein renommierter Universitätsprofessor und Experte des Aktienrechts sowie eine der Top-4 Prüfungsgesellschaften, intensiv geprüft. Die Gesellschaft war dabei zu dem Schluss gekommen, dass die Behauptungen nicht zutreffen und keine derartigen Schadensersatzansprüche der Gesellschaft gegen damalige oder ehemalige Organmitglieder bestehen (vgl. Ad-hoc-Mitteilung der MAX Automation SE vom 6. Dezember 2019).

Zudem hatte die Gesellschaft im Rahmen eines Treffens des Rechtsanwalts der MAX Automation SE mit dem Aktionär Herr Klaus Schulze und seinen Rechtsanwälten die Situation erläutert. Dabei hatten vom Aktionär Herr Klaus Schulze beauftragte Rechtsanwälte und Wirtschaftsprüfer mehrere Tage Gelegenheit, die umfangreiche Dokumentation zu sichten. Das Klagezulassungsverfahren gemäß § 148 AktG wurde dann nicht weiterverfolgt.

Der Verwaltungsrat der MAX Automation SE äußert daher sein Unverständnis darüber, dass der Erwerb der AIM Gruppe durch die damalige M.A.X. Automation AG von einer Gesellschaft der Günther Gruppe im Jahr 2013 jetzt zum Gegenstand einer Sonderprüfung gemacht werden soll. Nach Einschätzung des Verwaltungsrats handelt es sich bei dem Ergänzungsverlangen um das Verfolgen sachfremder Interessen, welches die MAX Gruppe zeitlich und finanziell unnötig belastet und damit der Gesellschaft und ihren Aktionären einen erheblichen Nachteil zufügt.

"Wir haben die MAX gut durch das schwierige Corona-Jahr gebracht und die Zeit genutzt, die MAX mit der angestrebten strategischen und personellen Neuausrichtung auf einen guten Pfad zu bringen. Eine Sonderprüfung würde uns enorm Zeit und Geld kosten - die wir besser in die Zukunft investieren, zumal der Sachverhalt bereits in den letzten Jahren aufwendig aufgearbeitet wurde", sagt der Vorsitzende des Verwaltungsrats Dr. Christian Diekmann.

Der Verwaltungsrat der MAX Automation SE empfiehlt den Aktionären der Gesellschaft daher bei der Hauptversammlung der MAX Automation SE am 28. Mai 2021 gegen die Beschlussvorschläge der Aktionäre Klaus Schulze und LBBW Asset Management Investmentgesellschaft mbH zu stimmen.

Die Stellungnahme des Verwaltungsrates der MAX Automation SE kann unter dem Punkt Ergänzung der Tagesordnung auf der Webseite der MAX Automation unter www.maxautomation.com/hv-2021 eingesehen und heruntergeladen werden.

Kontakt:

Katja Redweik

Leitung Investor Relations

MAX Automation SE

Tel.: +49 - 211 - 9099 144

katja.redweik@maxautomation.com

Ansprechpartner für Medienvertreter:

Susan Hoffmeister

CROSS ALLIANCE communication GmbH

Telefon: +49 - 89 - 125 09 03 33

sh@crossalliance.de

www.crossalliance.de

Über die MAX Automation SE
Die MAX Automation SE (ISIN DE000A2DA58) mit Sitz in Düsseldorf ist eine international agierende Industriegruppe für High-Tech-Automatisierungslösungen. Das operative Geschäft gliedert sich in drei Konzernbereiche: Im Geschäftsfeld Process Technologies agiert der Konzern durch sein umfassendes technologisches Know-how als Innovationsführer in der Entwicklung und Fertigung von proprietären Lösungen (z. B. Dosieren, Imprägnieren) insbesondere für die Branchen Automobilindustrie und Elektronikindustrie. Im Geschäftsfeld Environmental Technologies entwickelt und installiert MAX Automation technologisch komplexe Anlagen für die Recycling-, Energie- und Rohstoffindustrie. Das Geschäftsfeld Evolving Technologies bündelt Unternehmen mit Wachstumspotenzial aus den Bereichen Optische Lösungen, Lösungen für die Medizintechnik, Industrielle Robotik und Automation sowie Verpackungslösungen.

www.maxautomation.com


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Fax:

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