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17:15 Uhr, 14.08.2014

DGAP-News: Hypoport AG: Bekanntmachung gemäß Art. 4 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003

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DGAP-News: Hypoport AG / Schlagwort(e): Aktienrückkauf Hypoport AG: Bekanntmachung gemäß Art. 4 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003 

14.08.2014 / 17:15 


Pressemitteilung

Aktienrückkauf

Bekanntmachung gemäß Art. 4 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003 

Berlin, 14. August 2014: Der Vorstand der Hypoport AG hat am 11. August 2014 beschlossen, bis zu 60.000 eigene Aktien ausschließlich über die Börse zurückzukaufen. Das zulässige Rückkaufvolumen ist für die Dauer des Aktienrückkaufprogramms auf maximal 1.000 Aktien pro Tag festgelegt. Der Höchstpreis je Aktie ist auf 13,00 Euro zzgl. Nebenkosten festgelegt.

Zweck des Programms ist die Bedienung von Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen sowie sonstige Formen der Zuteilung von Aktien an Mitarbeiter der Gesellschaft und des Hypoport-Konzerns. Der Aktienrückkauf erfolgt in Ausübung der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 04. Juni 2010 zum Erwerb eigener Aktien. Der Aufsichtsrat hat dem Aktienrückkaufprogramm zugestimmt. Der Aktienrückkauf soll frühestens am 18. August 2014 beginnen und spätestens zum 31. Dezember 2014 beendet sein.

Der Rückkauf der Aktien wird nach Maßgabe der Safe-Harbor-Regelungen gemäß § 14 Abs. 2, 20a Abs. 3 WpHG (Wertpapierhandelsgesetz) in Verbindung mit den Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003 der Kommission vom 22. Dezember 2003 (nachfolgend: EU-VO) erfolgen. Der Rückkauf wird im Auftrag und für Rechnung der Hypoport AG durch Einschaltung eines unabhängigen Kreditinstitutes erfolgen. Das Kreditinstitut muss den Erwerb der Hypoport-Aktien in Übereinstimmung mit den oben genannten Regelungen durchführen und die Bestimmungen der Hauptversammlungsermächtigung vom 04. Juni 2010 einhalten.

Das Kreditinstitut trifft seine Entscheidungen über den Zeitpunkt des Erwerbs von Aktien der Hypoport AG gemäß EU-VO unabhängig und unbeeinflusst von der Hypoport AG. Die Hypoport AG wird insoweit keinen Einfluss auf die Entscheidungen des Kreditinstituts nehmen. Das Kreditinstitut darf laut EU-VO bei der Kaufpreisbestimmung den Kurs des letzten an der betreffenden Börse unabhängig getätigten Abschlusses oder (sollte dieser höher sein) den des derzeit höchsten unabhängigen Angebots auf der betreffenden Börse nicht überbieten. Des Weiteren darf das Kreditinstitut laut Ermächtigung der Hauptversammlung vom 04. Juni 2010 den durchschnittlichen Xetra-Schlusskurs an den jeweils dem Erwerb vorangegangenen fünf Handelstagen um nicht mehr als 10 Prozent über- oder unterschreiten.

Das Kreditinstitut darf laut EU-VO an einem Tag nicht mehr als 25 Prozent des durchschnittlichen täglichen Handelsvolumens der Hypoport-Aktie an der Börse, an welcher der Kauf erfolgt, erwerben. Das durchschnittliche Handelsvolumen ergibt sich aus dem durchschnittlichen täglichen Handelsvolumen im Monat vor Veröffentlichung des Programms. Das zulässige Handelsvolumen wird für die Dauer des Aktienrückkaufprogramms auf 1.000 Aktien pro Tag festgelegt.

Der Vorstand der Hypoport AG kann das Aktienrückkaufprogramm jederzeit aussetzen und - unter Beachtung der rechtlichen Bestimmungen - wieder aufnehmen lassen.

Die Hypoport AG wird über die durchgeführten Transaktionen gemäß EU-VO regelmäßig auf der Internetseite http://www.hypoport.de/investorrelations.html berichten.

Über die Hypoport AG Hypoport ist mit dem unabhängigen Vertrieb von Finanzprodukten und seinem B2B-Finanzmarktplatz in zwei sich gegenseitig verstärkenden Segmenten erfolgreich. Hypoport bietet stets den einfachsten Zugang zu den besten Finanzdienstleistungen. Die Europace AG, ein 100 %iges Tochterunternehmen von Hypoport, entwickelt und betreibt mit dem internetbasierten Finanzmarktplatz EUROPACE die größte deutsche Plattform für Immobilienfinanzierungen, Bausparprodukte und Ratenkredite. Ein voll integriertes System vernetzt 250 Partner aus den Bereichen Banken, Versicherungen und Finanzvertriebe. Mehrere tausend Nutzer wickeln monatlich über 20.000 Transaktionen mit einem Geschäftsvolumen von bis zu 3 Mrd. Euro über EUROPACE ab. Das Hypoport Tochterunternehmen Dr. Klein & Co. AG ist ein internetbasierter und unabhängiger Finanzvertrieb. Die Dr. Klein Spezialisten beraten Privatkunden ganzheitlich in den Bereichen Immobilienfinanzierung, Versicherung und Vorsorge. Schon seit 1954 ist die Dr. Klein & Co. AG wichtiger Finanzdienstleistungspartner der Wohnungswirtschaft, der Kommunen und von gewerblichen Immobilieninvestoren. Die Hypoport AG hat ihren Sitz in Berlin, beschäftigt über 500 Mitarbeiter und ist an der Deutschen Börse im Prime Standard gelistet.

Kontakt: Christian Würdemann Head of Communications, Human Resources & Legal

Hypoport AG Klosterstraße 71 D-10179 Berlin

Tel.: +49 (0) 30 / 4 20 86 - 1920 Fax: +49 (0) 30 / 4 20 86 - 281920 E-Mail: ir@hypoport.de Internet: www.hypoport.de Twitter: http://twitter.com/Hypoport


14.08.2014 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und http://www.dgap.de


Sprache: Deutsch Unternehmen: Hypoport AG Klosterstraße 71 10179 Berlin Deutschland Telefon: +49/30 42086-0 Fax: +49/30 42086-1999 E-Mail: ir@hypoport.de Internet: www.hypoport.de ISIN: DE0005493365 WKN: 549336 Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Stuttgart

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