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11:47 Uhr, 11.02.2014

DGAP-News: Grand City Properties S.A. erwägt Begebung einer Wandelschuldverschreibung

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Grand City Properties S.A., / Schlagwort(e): Kapitalmaßnahme/Absichtserklärung

11.02.2014 11:47 

Veröffentlichung einer Corporate News, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


DIESE MITTEILUNG DARF WEDER DIREKT NOCH INDIREKT IN DEN VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, KANADA, AUSTRALIEN, JAPAN, SÜDAFRIKA ODER ANDEREN JURISDIKTIONEN VERTEILT ODER PUBLIZIERT WERDEN, IN DENEN DIE VERBREITUNG ODER DIE PUBLIKATION RECHTSWIDRIG IST

Grand City Properties S.A. erwägt Begebung einer Wandelschuldverschreibung

Luxemburg, 11. Februar 2014 - Grand City Properties S.A. (die 'Gesellschaft') erwägt die Begebung einer nicht nachrangigen, besicherten Wandelschuldverschreibung im Umfang von EUR 100 Millionen. Die Entscheidung über die mögliche Begebung der Wandelschuldverschreibung bleibt einem gesonderten Beschluss des Board of Directors vorbehalten.

Der Nettoemissionserlös aus einer möglichen Begebung einer Wandelschuldverschreibung soll zur Finanzierung der Akquisitionspipeline der Gesellschaft verwendet werden. Die Gesellschaft befindet sich in fortgeschrittenen Verhandlungen und Abschlüssen zu einer Reihe neuer Akquisitionen diverser Immobilienbestände mit hohem Optimierungspotenzial im Gesamtvolumen von mehr als 200 Mio. Euro. Die Akquisitionen werden im vollen Einklang mit der Unternehmensstrategie der Gesellschaft durchgeführt und befinden sich vorrangig in Nordrhein-Westfalen und Berlin.

Über Grand City Properties: Grand City Properties S.A. (ISIN: LU0775917882) ist eine nach luxemburgischem Recht eingetragene Aktiengesellschaft (société anonyme) mit Geschäftssitz in L-1430 Luxembourg, Boulevard Pierre Dupong 6, registriert im Handels- und Gesellschaftsregister Luxemburg (Registre de Commerce et des Sociétés Luxembourg) unter der Nummer B 165560. Die Gesellschaft konzentriert sich auf Investitionen in Immobilien mit hohem Optimierungspotenzial in Deutschland, vor allem in städtischen Ballungsgebieten. Die Gesellschaft wertet die Immobilien durch gezielte Modernisierung sowie Leerstandsabbau auf und betreibt intensives Mieter- und Kostenmanagement. Grand City Properties beabsichtigt in erster Linie, erworbene Objekte im eigenen Bestand zu halten. In den ersten neun Monaten des Jahres 2013 erzielte die Gesellschaft ein EBITDA von EUR 157 Mio. (70 % über dem vergleichbaren Vorjahreswert) und einen Gewinn von EUR 137 Mio. (plus 105 %). Der Net Asset Value (EPRA NAV) beläuft sich auf EUR 730 Mio. Euro per 30. September 2013 einschließlich der kürzlich erfolgten Barkapitalerhöhung mit einem Emissionserlös in Höhe von EUR 175 Mio. Seit Mai 2012 ist die Grand City Properties S.A. im Entry Standard der Frankfurter Wertpapierbörse notiert. Weitere Informationen finden Sie unter: www.grandcityproperties.com.

Kontakt: Grand City Properties S.A. 6, boulevard Pierre Dupong L 1430 Luxemburg www.grandcityproperties.com

Pressekontakt: Katrin Petersen Grand City Properties S.A. T: +49 (30) 887088-1128 E: info@grandcity.lu

Haftungsausschluss:

DIESE MITTEILUNG STELLT KEIN ANGEBOT FÜR DEN VERKAUF UND KEINE AUFFORDERUNG ZUR ABGABE EINES ANGEBOTS ZUM KAUF VON WERTPAPIEREN DAR.

DIE IN DIESER MITTEILUNG GENANNTEN WERTPAPIERE WURDEN NICHT UND WERDEN NICHT GEMÄß DEM US-AMERIKANISCHEN WERTPAPIERGESETZ (SECURITIES ACT) AUS DEM JAHR 1933 IN DER JEWEILS GELTENDEN FASSUNG (DER 'SECURITIES ACT') REGISTRIERT UND DÜRFEN OHNE EINE REGISTRIERUNG ODER BEFREIUNG VON DER REGISTRIERUNGSPFLICHT GEMÄß DEM SECURITIES ACT NICHT IN DEN VEREINIGTEN STAATEN ANGEBOTEN ODER VERKAUFT WERDEN. IN DEN VEREINIGTEN STAATEN FINDET KEIN ÖFFENTLICHES ANGEBOT DER WERTPAPIERE STATT.

DIESE MITTEILUNG RICHTET SICH IM VEREINIGTEN KÖNIGREICH AUSSCHLIEßLICH AN DIE NACHFOLGEND GENANNTEN PERSONEN UND WIRD AUSSCHLIEßLICH DIESEN GEGENÜBER VERBREITET: (I) PERSONEN, DIE ÜBER ERFAHRUNG IM PROFESSIONELLEN UMGANG MIT ANLAGEN IM SINNE VON ARTIKEL 19(5) DER U.K. FINANCIAL SERVICES AND MARKETS ACT 2000 (FINANCIAL PROMOTION) ORDER 2005 (DIE 'VERORDNUNG') VERFÜGEN, (II) HIGH NET WORTH ENTITIES UND SONSTIGE PERSONEN IM SINNE VON ARTIKEL 49 DER VERORDNUNG, AN WELCHE DIE MITTEILUNG AUS ANDEREN GRÜNDEN ZULÄSSIGERWEISE WEITERGEGEBEN WERDEN KANN, UND (III) PERSONEN, AN WELCHE DIE MITTEILUNG AUS ANDEREN GRÜNDEN ZULÄSSIGERWEISE WEITERGEGEBEN WERDEN KANN (WOBEI DIESE PERSONEN ZUSAMMENGEFASST ALS 'RELEVANTE PERSONEN' BEZEICHNET WERDEN). PERSONEN, BEI DENEN ES SICH NICHT UM RELEVANTE PERSONEN HANDELT, DÜRFEN DIESE MITTEILUNG NICHT LESEN, NICHT AUF GRUNDLAGE DIESER MITTEILUNG HANDELN UND SICH NICHT DARAUF STÜTZEN. JEDE ANLAGE BZW. ANLAGETÄTIGKEIT, AUF DIE SICH DIESE MITTEILUNG BEZIEHT, STEHT NUR RELEVANTEN PERSONEN ZUR VERFÜGUNG UND WIRD NUR ÜBER RELEVANTEN PERSONEN ABGEWICKELT WERDEN. IN MITGLIEDSTAATEN DES EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTSRAUMS ('EWR') RICHTEN SICH DIESE MITTEILUNG UND JEDES GEGEBENENFALLS IM ANSCHLUSS STATTFINDENDE ANGEBOT AUSSCHLIEßLICH AN PERSONEN, BEI DENEN ES SICH UM QUALIFIZIERTE ANLEGER IM SINNE VON ARTIKEL 2 ABS. 1 (E) DER RICHTLINIE 2003/71/EG IN DER JEWEILS GELTENDEN FASSUNG (DIE 'PROSPEKTRICHTLINIE') HANDELT ('QUALIFIZIERTE ANLEGER'). JEDE PERSON IM EWR, DIE WERTPAPIERE IM RAHMEN EINES ANGEBOTS ERWIRBT (EIN 'ANLEGER') ODER DER EIN ANGEBOT DER WERTPAPIERE UNTERBREITET WIRD, MUSS SICH BEHANDELN LASSEN, ALS HABE SIE ZUGESICHERT UND BESTÄTIGT, DASS SIE EIN QUALIFIZIERTER ANLEGER IST. FERNER MUSS SICH JEDER ANLEGER BEHANDELN LASSEN, ALS HABE ER ZUGESICHERT UND BESTÄTIGT, DASS DIE VON IHM IM RAHMEN DES ANGEBOTS ERWORBENEN WERTPAPIERE NICHT IM NAMEN VON PERSONEN IM EWR ERWORBEN WURDEN, BEI DENEN ES SICH NICHT UM QUALIFIZIERTE ANLEGER HANDELT, UND DASS DIE WERTPAPIERE NICHT IN DER ABSICHT ERWORBEN WURDEN, DIESE IM EWR PERSONEN ANZUBIETEN ODER AN DIESE WEITERZUVERKAUFEN, SOWEIT DIES ZU EINER PFLICHT ZUR VERÖFFENTLICHUNG EINES PROSPEKTS DURCH DIE GESELLSCHAFT ODER DIE MANAGER GEMÄß ARTIKEL 3 DER PROSPEKTRICHTLINIE FÜHREN WÜRDE.

DIESE VERÖFFENTLICHUNG KANN PROGNOSEN, SCHÄTZUNGEN UND ANNAHMEN IM HINBLICK AUF UNTERNEHMERISCHE PLÄNE UND ZIELSETZUNGEN, PRODUKTE ODER DIENSTLEISTUNGEN, ZUKÜNFTIGE ERGEBNISSE ODER DIESEN ZUGRUNDE LIEGENDE ODER DARAUF BEZOGENE ANNAHMEN ENTHALTEN. JEDE DIESER IN DIE ZUKUNFT GERICHTETEN ANGABEN UNTERLIEGT RISIKEN UND UNGEWISSHEITEN, DIE NICHT VORHERSEHBAR SIND UND AUßERHALB DES KONTROLLBEREICHS DER GRAND CITY PROPERTIES S.A. LIEGEN. VIELE FAKTOREN KÖNNEN DAZU FÜHREN, DASS DIE TATSÄCHLICHEN ERGEBNISSE WESENTLICH VON DENEN ABWEICHEN, DIE IN DIESEN ZUKUNFTSGERICHTETEN ANGABEN ENTHALTEN SIND.

11.02.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de


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