DGAP-News: GAGFAH S.A.: Bekanntmachung an die Inhaber der 1,50% Wandelschuldverschreibung mit Fälligkeit am 20. Mai 2019 der GAGFAH S.A. (ISIN: DE000A1ZJD18, WKN: A1ZJD1)
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DGAP-News: GAGFAH S.A. / Schlagwort(e): Anleihe GAGFAH S.A.: Bekanntmachung an die Inhaber der 1,50 % Wandelschuldverschreibung mit Fälligkeit am 20. Mai 2019 der GAGFAH S.A. (ISIN: DE000A1ZJD18, WKN: A1ZJD1)
26.01.2015 / 15:41
Bekanntmachung an die Inhaber der 1,50 % Wandelschuldverschreibung mit Fälligkeit am 20. Mai 2019 der GAGFAH S.A. (ISIN: DE000A1ZJD18, WKN: A1ZJD1)
Die GAGFAH S.A. (GAGFAH) gibt hiermit bekannt, dass mit Ablauf des 21. Januar 2015 ein Kontrollwechsel (Kontrollwechsel) gemäß den Emissionsbedingungen (die Emissionsbedingungen) ihrer 1,50 % Wandelschuldverschreibung mit Fälligkeit am 20. Mai 2019 (ISIN: DE000A1ZJD18, WKN: A1ZJD1) (die Wandelschuldverschreibung) eingetreten ist.
Der Wirkungsstichtag im Sinne von § 11(a)(i) der Emissionsbedingungen ist der 9. März 2015. Der angepasste Wandlungspreis im Sinne von § 11(c) der Emissionsbedingungen beträgt EUR 12,3057. GAGFAH weist darauf hin, dass es bis zum Wirkungsstichtag zu einem oder mehreren weiteren Kontrollwechseln im Sinne der Emissionsbedingungen kommen kann. Eine weitere Anpassung des Wandlungspreises findet in diesem Fall nicht statt.
Am 26. Januar 2015 hat die Deutsche Annington Immobilien SE bekannt gegeben, dass ihr freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot mit Ablauf der Annahmefrist am 21. Januar 2015 für insgesamt 183.997.924 GAGFAH-Aktien angenommen worden ist. Dies entspricht einem Anteil von ca. 85,20 % des derzeit bestehenden Grundkapitals und der derzeit bestehenden Stimmrechte der GAGFAH. Gemäß § 11(f) der Emissionsbedingungen ist damit ein Annahmeereignis eingetreten.
Aufgrund des Kontrollwechsels sind die Gläubiger der Wandelschuldverschreibung (die Anleihegläubiger) berechtigt, entweder die vorzeitige Rückzahlung ihrer Wandelschuldverschreibungen zu verlangen oder ihr Wandlungsrecht auf Grundlage des angepassten Wandlungspreises auszuüben.
Um die vorzeitige Rückzahlung ihrer Wandelschuldverschreibungen zu verlangen, müssen diese Anleihegläubiger sämtliche oder einzelne ihrer Wandelschuldverschreibungen mit einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen vor dem 9. März 2015 nach näherer Maßgabe der Emissionsbedingungen fällig stellen. In einem solchen Fall werden die Wandelschuldverschreibungen am 9. März 2015 zu ihrem Festgelegten Nennbetrag zuzüglich aufgelaufener Zinsen an die Anleihegläubiger, die wirksam gekündigt haben, zurückgezahlt.
Anleihegläubiger, die beabsichtigten, alternativ das Wandlungsrecht auf der Grundlage des angepassten Wandlungspreises auszuüben, haben wir mit unserer Bekanntmachung vom 19. Dezember 2014 darüber informiert, dass diese Anleihegläubiger zur Ausübung ihres Wandlungsrechts spätestens bis zum 21. Januar 2015, 16:00 Uhr (mitteleuropäische Zeit) bei der Hauptwandlungsstelle (Citibank, N.A., Citigroup Centre, Global Transaction Banking, Canada Square, Canary Wharf, London E14 5LB, England) über ihre jeweilige Depotbank eine als bedingte Wandlungserklärung gekennzeichnete Wandlungserklärung einreichen und die entsprechenden Wandelschuldverschreibungen an die Hauptwandlungsstelle liefern mussten.
GAGFAH beabsichtigt nicht, von der in den Anleihebedingungen vorgesehene Barausgleichsoption Gebrauch zu machen. Die Lieferaktien müssen den Anleihegläubigern nach Maßgabe der Emissionsbedingungen spätestens am 15. Geschäftstag nach dem Wandlungstag gutgeschrieben werden. GAGFAH beabsichtigt, die Lieferaktien nach wirksamer Ausübung des Wandlungsrechts sobald wie möglich über die Hauptwandlungsstelle bereitzustellen, um die Anleihegläubigern in die Lage zu versetzen, das Übernahmeangebot während der Weiteren Annahmefrist anzunehmen. GAGFAH übernimmt jedoch keine Gewähr oder Haftung für die Lieferung der Lieferaktien innerhalb der Weiteren Annahmefrist.
Bruchteile von Lieferaktien werden nicht in Geld ausgeglichen. Die Lieferaktien werden aus genehmigtem Kapital der GAGFAH stammen.
Luxemburg, 26. Januar 2015
GAGFAH S.A.
26.01.2015 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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Sprache: Deutsch Unternehmen: GAGFAH S.A. 2-4, rue Beck 1222 Luxemburg Großherzogtum Luxemburg Telefon: + 352 266 366 21 Fax: + 352 266 366 01 E-Mail: info@gagfah.com Internet: www.gagfah.com ISIN: LU0269583422, LU0269583422 WKN: A0LBDT Indizes: MDAX Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart
Ende der Mitteilung DGAP News-Service --------------------------------------------------------------------- 316395 26.01.2015
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