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11:25 Uhr, 14.06.2019

DGAP-News: First Graphene Limited: Beurteilungsnachweis erteilt (NICNAS)

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DGAP-News: First Graphene Limited / Schlagwort(e): Zulassungsgenehmigung/Verkauf

First Graphene Limited: Beurteilungsnachweis erteilt (NICNAS)

14.06.2019 / 11:25

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Die First Graphene Limited ("FGR" oder "das Unternehmen") (ASX: FGR), ein Unternehmen, dass sich auf moderne Werkstoffe spezialisiert hat, gibt bekannt, dass es für PureGraph(R) den Beurteilungsnachweis des National Industrial Chemicals Notification and Assessment Scheme (NICNAS) erhalten hat.

Mit der Erteilung dieses Nachweises durch das Ministerium für Umwelt und Energie ist das Registrierungsverfahren in Australien abgeschlossen. Damit ist FGR das einzige Unternehmen mit einer aufsichtsrechtlichen Genehmigung zur Herstellung und zum Vertrieb von Graphenpulver in Australien.

Da FGR bereits die REACH-Registrierung erhalten hat, ist es das einzige Unternehmen weltweit, das eine aufsichtsrechtliche Genehmigung für den Verkauf von bis zu 10 Tonnen Graphenpulver pro Jahr im Vereinigten Königreich und in Europa sowie für den Verkauf der gesamten Kapazität an Graphenpulver in Australien besitzt.

Alle Hersteller oder potenziellen Hersteller und Importeure von Graphen müssen den NICNAS-Antrag ausfüllen, um die Chemikalie/das Graphen zu melden. Dazu gehören Angaben beispielsweise zur chemischen Charakterisierung, toxikologische und Umweltinformationen. All das setzte bei FGR umfangreiche Forschungsarbeiten voraus. Da FGR diese Bescheinigung als erstes Unternehmen (First Mover) erhalten hat, genießt es den Vorteil, dass die neue Chemikalie nach ihrer Zulassung in den ersten fünf Jahren vertraulich behandelt wird, d.h. sie steht weder in der öffentlichen noch in der vertraulichen Bestandsliste. In diesem sogenannten "eintragsfreien Zeitraum" (Non-Listing Period) kann First Graphene aufgrund dieser Registrierung die neue Chemikalie importieren oder herstellen.

Craig McGuckin, Managing Director, erklärte: "Durch diese Bescheinigung ist das Registrierungsverfahren für unsere Graphenmaterialien in Australien abgeschlossen. Zusammen mit unserer REACH-Registrierung bestätigt das die Position von FGR als führender, ethischer Anbieter von großen Mengen qualitativ hochwertiger Graphenprodukte."

Das NICNAS-Zertifikat ist in der originalen englischen Pressemitteilung zu sehen.

Über First Graphene Ltd. (ASX: FGR)

First Graphene Ltd. ist ein führender Anbieter von Hochleistungs-Graphenprodukten. Das Unternehmen besitzt eine robuste Produktionsplattform, die auf der unternehmenseigenen Belieferung mit sehr reinen Rohmaterialien und einer etablierten Produktionskapazität von 100 Tonnen Graphen pro Jahr basiert. Kommerzielle Anwendungen werden jetzt in Verbundwerkstoffen, Elastomere, im Brandschutz, im Baugewerbe und in der Energiespeicherung avanciert.

First Graphene Ltd. ist in Australien börsennotiert (ASX: FGR) und ihr primärer Produktionsstandort befindet sich in Henderson in der Nähe von Perth, Western Australia. Das Unternehmen wurde vor Kurzem im Vereinigten Königreich als First Graphene (UK) Ltd. in das Handelsregister eingetragen und ist ein Tier-1-Partner im Graphene Engineering Innovation Centre (GEIC)in Manchester, Vereinigtes Königreich.

Produktpalette von PureGRAPH(TM)

Graphen-Pulver von PureGRAPH(TM) sind in großen Mengen in lateralen Plättchengrößen von 20 µm, 10 µm und 5 µm erhältlich. Die Produkte sind leistungsstarke Additive, die sich durch hohe Qualität und einfache Handhabung auszeichnen.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:

First Graphene Ltd.

Craig McGuckin
Managing Director
Tel.: +61-1300-660 448

Warwick Grigor
Non-Executive Chairman
Tel.: +61-417-863187

info@firstgraphene.com.au
www.firstgraphene.com.au

Im deutschsprachigen Raum:

AXINO GmbH
Fleischmannstraße 15
73728 Esslingen am Neckar

Tel. +49-711-82 09 72 11
Fax +49-711-82 09 72 15
office@axino.de
www.axino.de

Dies ist eine Übersetzung der ursprünglichen englischen Pressemitteilung. Nur die ursprüngliche englische Pressemitteilung ist verbindlich. Eine Haftung für die Richtigkeit der Übersetzung wird ausgeschlossen.


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