DGAP-News: EPTI AB: Einladung zur jährlichen Hauptversammlung der EPTI AB
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DGAP-News: EPTI AB
/ Schlagwort(e): Hauptversammlung
EPTI AB: Einladung zur jährlichen Hauptversammlung der EPTI AB
27.05.2022 / 09:59
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Die Aktionäre der EPTI AB, Org.-Nr. 556737-5489 („die Gesellschaft“), werden hiermit zur jährlichen Hauptversammlung eingeladen, die am 27. Juni 2022 um 10:00 Uhr im Sitz der Anwaltskanzlei Eversheds Sutherland im Strandvägen 1 in Stockholm stattfindet. Die Registrierung erfolgt ab 09:45 Uhr.
Recht auf Teilnahme und Anmeldung
Aktionäre, die an der Hauptversammlung der Gesellschaft teilnehmen möchten, müssen
• Zum einen am 16. Juni 2022 in dem von Euroclear Sweden AB geführten Aktienregister eingetragen sein,
• und sich zum anderen spätestens am 20. Juni 2022 unter der E Mailadresse fredrik.dahlborn@epti.com oder per Post an EPTI AB „Årsstämman 2022“, Linnégatan 87 A, 115 23 Stockholm für die Teilnahme an der jährlichen Hauptversammlung anmelden. Bei der Anmeldung sind der Name, das Geburtsdatum, bzw. für juristische Personen die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, die Anschrift und Telefonnummer sowie ggf. Angaben zu Assistenten (max. 2) anzugeben.
TREUHÄNDERISCH VERWALTETE AKTIEN
Es ist notwendig, dass Aktionäre, die ihre Aktien von einer Bank oder einem Wertpapierinstitut treuhänderisch verwalten lassen, ihre Aktien auf ihren Eigenen Namen registrieren lassen, um zur Teilnahme an der jährlichen Hauptversammlung berechtigt zu sein. Eine solche Registrierung kann vorübergehend erfolgen (sog. Stimmrechtregistrierung) und ist beim Verwalter nach dessen Abläufen zu beantragen. Stimmrechtregistrierungen (registriert bei Euroclear Sweden AB), die spätestens am 20. Juni 2022 erfolgt sind, werden bei der Ausstellung des Aktienregisters berücksichtigt.
BEVOLLMÄCHTIGTE U.A.
Aktionäre, die durch einen Bevollmächtigten vertreten werden, müssen ihrem Vertreter eine schriftliche, vom Aktionär unterzeichnete und datierte Vollmacht ausstellen. Die Gültigkeitsdauer beträgt maximal fünf Jahre, wenn diese speziell angegeben wird. Wird in der Vollmacht keine Gültigkeitsdauer angegeben, gilt diese für maximal ein Jahr. Wird die Vollmacht von einer juristischen Person ausgestellt, ist eine Kopie des Registrierungsnachweises oder ein entsprechendes Dokument für die juristische Person beizufügen. Die Vollmacht im Original sowie ggf. ein Registrierungsnachweis ist der Gesellschaft rechtzeitig per Briefpost an die oben genannte Adresse zuzusenden. Das Vollmachtsformular finden Sie spätestens drei Wochen vor der Hauptversammlung auf der Website der Gesellschaft (www.epti.com).
VORSCHLAG ZUR TAGESORDNUNG
1. Eröffnung der jährlichen Hauptversammlung
2. Wahl des Vorsitzenden der jährlichen Hauptversammlung
3. Erstellung und Genehmigung des Wählerverzeichnisses
4. Genehmigung der Tagesordnung
5. Wahl eines (1) oder zweier (2) Protokollprüfer
6. Prüfung der ordnungsgemäßen Einberufung der Hauptversammlung
7. Vorlage des Jahresabschlusses und des Abschlussberichts sowie des Konzernabschlusses und des Konzernrevisionsberichts
8. Beschlüsse:
a. zur Feststellung der Gewinn- und Verlustrechnung sowie der Bilanz
b. zu Dispositionen bezüglich des Gewinns oder Verlusts des Unternehmens gemäß der festgestellten Bilanz
c. zur Entlastung der Vorstandsmitglieder und des Geschäftsführers
9. Feststellung der Honorare für den Vorstand und die Revisoren
10. Wahl des Vorstands und der Revisoren
11. Beschluss über die Ermächtigung des Vorstands zum Beschluss von Aktienemissionen, Kaufoptionen und Wandelanleihen
12. Besondere Ermächtigung des Vorstands
13. Schließung der Hauptversammlung
VORSCHLÄGE ZUM BESCHLUSS
Punkt 2 – Wahl des Vorsitzenden der jährlichen Hauptversammlung
Der Vorstand schlägt vor, Rechtsanwalt Johan Engström (Eversheds Sutherland) zum Vorsitzenden der Hauptversammlung zu ernennen.
Punkt 8b – Dispositionen bezüglich des Gewinns oder Verlusts des Unternehmens gemäß der festgestellten Bilanz
Der Vorstand schlägt vor, sämtliche der jährlichen Hauptversammlung zur Verfügung stehenden Mittel in eine neue Rechnung zu überführen. Der Vorstand schlägt weiter vor, für das Geschäftsjahr 2021 keine Dividende auszuschütten.
Punkt 9 – Feststellung der Honorare für den Vorstand und die Revisoren
Es wird vorgeschlagen, dass das Honorar in der Zeit bis zum Abschluss der nächsten jährlichen Hauptversammlung 100 000 SEK für jedes Vorstandsmitglied und 200 000 SEK für den Vorstandsvorsitzenden betragen soll. Die Gesamtsumme der Vergütung beträgt 700 000 SEK.
Weiter schlägt der Vorstand der jährlichen Hauptversammlung vor zu beschließen, dass das Honorar für einen Revisor der Gesellschaft gemäß fortlaufender und vom Vorstand genehmigter Rechnung ausgegeben wird.
Punkt 10 – Wahl des Vorstands und der Revisoren
Es wird vorgeschlagen, dass der Vorstand in der Zeit bis zum Abschluss der nächsten jährlichen Hauptversammlung aus sechs (6) Mitgliedern ohne Stellvertreter besteht.
Zur Neuwahl als ordentliche Mitglieder werden Arli Mujkic, Susanne Rönnqvist Ahmadi, Hans Isoz, William Moulod und Sebastian Nyaiesh vorgeschlagen. Als neues ordentliches Mitglied wird Stefan Ulrich Fleissner zur Wahl vorgeschlagen. Weiterhin wird vorgeschlagen, Hans Isoz zum Vorstandsvorsitzenden zu wählen. Tord Lendau hat eine Neuwahl abgelehnt.
Stefan Ulrich Fleissner hat seinen Abschluss in Business Administration an der Ludwig-Maximilian-Universität in München erworben und verfügt über mehr als zehn Jahre Erfahrung in der Arbeit mit Corporate Finance und M&A. Stefan Ulrich Fleissner ist Gründer und seit 2002 Leiter der deutschen Investmentgesellschaft Bendo GmbH. Darüber hinaus ist Stefan Ulrich Fleissner Mitglied des Advisory Board der Apotekamo AB (eines der Tochterunternehmen der Gesellschaft) und verfügt über Erfahrungen als Ausschussmitglied internationaler Private-Equity-Gesellschaften.
Der Vorstand schlägt für die Zeit bis zum Abschluss der nächsten jährlichen Hauptversammlung die Neuwahl der Revisionsgesellschaft Grant Thornton Sweden AB zum Revisor der Gesellschaft vor. Grant Thornton hat bereits mitgeteilt, dass Mattias Kjellman im Fall der Neuwahl seine Arbeit als hauptverantwortlicher Revisor fortsetzen wird.
Punkt 11 – Beschluss über die Ermächtigung des Vorstands zum Beschluss von Aktienemissionen, Kaufoptionen und Wandelanleihen
Der jährlichen Hauptversammlung wird vorgeschlagen, den Vorstand zu ermächtigen – in einem oder mehreren Fällen und höchstens bis zur nächsten jährlichen Hauptversammlung – von Zeit zu Zeit einen Beschluss über die Erhöhung des Aktienkapitals durch Neuemission von Aktien sowie Emission von Kaufoptionen und Wandelanleihen in dem Maße zu fassen, wie es gemäß der Geschäftsordnung zulässig ist.
Die Neuemission von Aktien wie auch die Emission von Kaufoptionen und Wandelanleihen sollen mit oder ohne Abweichung vom Vorkaufsrecht der Aktionäre sowie mit oder ohne Verfügung über Einlagen, Verrechnung oder andere Bedingungen erfolgen können. Gemäß Kap. 16 des schwedischen Aktiengesellschaftsgesetzes (aktiebolagslagen) ist es dem Vorstand nicht gestattet, auf Grundlage dieser Ermächtigung Emissionen an Vorstandsmitglieder, Angestellte usw. des Konzerns zu beschließen.
Der Zweck dieser Ermächtigung ist die Steigerung der finanziellen Flexibilität der Gesellschaft sowie des Handlungsspielraums des Vorstandes. Wenn der Vorstand eine Emission mit Abweichung vom Vorkaufsrecht der Aktionäre beschließt, dann aus dem Grund, die Aufnahme von Fremdkapital zur Finanzierung des Betriebs, des Marketings sowie der Produktentwicklung bzw. der Rechte am geistigen Eigentum der Gesellschaft und/oder den Erwerb anderer Unternehmen oder Betriebe zu ermöglichen.
Ein Beschluss nach diesem Punkt erfordert für seine Gültigkeit die Unterstützung des Vorschlags durch Aktionäre, die mindestens zwei Drittel (2/3) sowohl der auf der Hauptversammlung abgegebenen Stimmen als auch der bei der Hauptversammlung vertretenen Aktien repräsentieren.
Punkt 12 – Besondere Ermächtigung des Vorstands
Der Vorstand schlägt vor, dass die jährliche Hauptversammlung den Vorstand, den Geschäftsführer oder den Vorstand im Allgemeinen zur Anordnung kleinerer Anpassungen und Präzisierungen der auf der Hauptversammlung gefassten Beschlüsse ermächtigt, die im für die Registrierung des Beschlusses erforderlichen Maße vorzunehmen sind.
SONSTIGES
Unterlagen und Informationen
Die Einladung, Unterlagen gemäß schwedischem Aktiengesellschaftsgesetz, ein Vollmachtsformular sowie die Unterlagen zum Jahresabschluss und der Revisionsbericht für 2021 werden den Aktionären der Gesellschaft drei Wochen vor der Hauptversammlung zugänglich gemacht und den Aktionären, die dies beantragen und ihre Postanschrift angeben, kostenfrei zugesandt. Die Unterlagen werden außerdem spätestens am selben Tag auch auf der Website des Unternehmens, www.epti.com, veröffentlicht.
Aktionäre haben gemäß Kap. 7 § 32 des schwedischen Aktiengesellschaftsgesetzes das Recht, Informationen vom Vorstand sowie vom Geschäftsführer zu Umständen anzufordern, die Einfluss auf die Beurteilung eines der Themen der Tagesordnung oder der finanziellen Situation des Unternehmens haben können. Der Vorstand und der Geschäftsführer müssen solche Informationen aushändigen, wenn der Vorstand zu der Einschätzung kommt, dass dies ohne wesentlichen Schaden für das Unternehmen erfolgen kann.
Verarbeitung personenbezogener Daten
Die personenbezogenen Daten, die im von Euroclear Sweden AB geführten Aktienregister erfasst werden, eingegangene Anmeldungen sowie Angaben zu Vertretern und Assistenten werden zur Registrierung, Erstellung des Wählerverzeichnisses für die Hauptversammlung der Gesellschaft sowie ggf. für das Protokoll der Hauptversammlung verwendet, siehe www.euroclear.com/dam/Esw/Legal/Integritetspolicy-bolagsstammor-svenska.pdf
Anzahl Aktien und Stimmen
Zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Einladung beträgt die Gesamtanzahl an Aktien und Stimmen in der Gesellschaft 104 014 889.
Stockholm im Mai 2022
EPTI AB
Vorstand
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:
Arli Mujkic, CEO, EPTI AB
E-Mail: arli@epti.com
Telefon: +49 176 626 999 64
Adam Bäckström, CFO, EPTI AB
E-Mail: adam@epti.com
Telefon: +46 73 026 68 26
Über EPTI
EPTI investiert Kapital und operative Unterstützung in Gesellschaften, Unternehmen und Existenzgründer, um marktführende innovative Firmen ganz nach dem Leitspruch „We Empower Innovation“ aufzubauen. Als Venture Builder steuern wir die Erfahrung anderer Gründer, Kapital, Ressourcen, Prozesse, modernste Technologie sowie kommerzielle Ausführung und Marketing bei. EPTI gründet auch Unternehmen und Joint Ventures, gemeinsam mit engagierten Mitgründern und Unternehmen. Die Unternehmen in EPTIs Portfolio finden sich in den Segmenten Gaming, Fintech, Marketplace, SaaS und Services. Seit dem Start 2017 wurde ein Portfolio von mehr als 25 Unternehmen aufgebaut, von denen die Unternehmen mit Mehrheitsbeteiligung insgesamt rund 200 Mitarbeiter in sieben Ländern in ganz Europa umfassen. EPTI ist mehr als nur eine Investmentgesellschaft. Zu einem Teil Investmentgesellschaft, zum anderen Teil ein Serviceunternehmen. Ein Venture Builder von Gründern für Gründer.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Website www.epti.com
Certified Adviser der Gesellschaft ist Eminova Fondkommission AB | 08-684 211 00 | info@eminova.se
27.05.2022 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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Unternehmen:
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Linnegatan 87A
11523 Stockholm
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