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15:59 Uhr, 20.05.2015

DGAP-News: EHLEBRACHT AG: Hauptaktionär legt Barabfindung für Squeeze-out auf Euro 3,82 fest

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EHLEBRACHT AG / Schlagwort(e): Squeeze-Out

20.05.2015 15:59 

Veröffentlichung einer Corporate News, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Unternehmensmitteilung nach Entry Standard-Bedingungen

Quasi-Ad-hoc

EHLEBRACHT AG: Hauptaktionär legt Barabfindung für Squeeze-out auf Euro 3,82 fest

Enger, 20. Mai 2015 - Die Ehlebracht Holding AG (früher: E & Funktionstechnik Holding AG) hat der EHLEBRACHT AG heute mitgeteilt, dass sie gemäß §§ 327b Abs. 1 Satz 1 AktG i. V. m. § 62 Abs. 5 Satz 8 UmwG die Höhe der an die Minderheitsaktionäre der EHLEBACHT AG zu zahlenden angemessenen Barabfindung auf EURO 3,82 je auf den Inhaber lautende Stückaktie der EHLEBRACHT AG festgelegt hat. Die Ehlebracht Holding AG hat in diesem Zusammenhang das Verlangen gemäß § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG i. V. m. § 62 Abs. 1 Satz 1 UmwG gemäß Schreiben vom 26. Februar 2015 bestätigt und konkretisiert. Die Ehlebracht Holding AG ist mit mehr als 90 Prozent am Grundkapital der EHLEBRACHT AG beteiligt und ist damit deren Hauptaktionär im Sinne des § 62 Abs. 5 Satz 1 UmwG. Der Beschluss zur Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre soll in der nächsten ordentlichen Hauptversammlung der EHLEBRACHT AG, die am 16. Juli 2015 stattfinden soll, gefasst werden.

Bei Rückfragen: Ehlebracht AG, Bernd Brinkmann, Vorstand, Tel.:05223/185128, E-mail: b.brinkmann@ehlebracht-ag.com, Internet: http://www.ehlebracht-ag.com

20.05.2015 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de


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