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11:57 Uhr, 20.01.2017

DGAP-News: edding Aktiengesellschaft: Veröffentlichung eines Fehlers in der Rechnungslegung gem. § 37 q Abs. 2 WpHG

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DGAP-News: edding Aktiengesellschaft / Schlagwort(e): Rechtssache

edding Aktiengesellschaft: Veröffentlichung eines Fehlers in der Rechnungslegung gem. § 37 q Abs. 2 WpHG

20.01.2017 / 11:57 

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


Veröffentlichung nach § 37q Absatz 2 Satz 1 WpHG



Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat festgestellt, dass der Konzernabschluss der edding Aktiengesellschaft, Ahrensburg, zum 31.12.2014 fehlerhaft ist:



1. In der Konzerngewinn- und -verlustrechnung wurde das unverwässerte Ergebnis je Aktie aus dem den Stammaktionären der edding Aktiengesellschaft zurechenbaren Gewinn um 4,64 Euro je Aktie zu hoch ausgewiesen. Denn in dem Gewinn, der den Stammaktionären zurechenbar ist, wurde fälschlich der nicht ausgeschüttete Gewinn einbezogen, der den Vorzugsaktionären zugewiesen ist.



Dies verstößt gegen IAS 33.66, .67A, .10, .A14, wonach bei der Ermittlung des unverwässerten Ergebnisses je Aktie von dem Gewinn, der dem Mutterunternehmen zuzurechnen ist, der Anteil in Abzug zu bringen ist, zu dem andere partizipierende Eigenkapitalinstrumente am Gewinn beteiligt wären, wenn dieser insgesamt ausgeschüttet worden wäre.



2. Im Konzernabschluss werden die Vorzugsrechte der Vorzugsaktionäre nicht angegeben.



Dies verstößt gegen IAS 1.79 Buchstabe a (v), wonach in der Bilanz, der Eigenkapitalveränderungsrechnung oder im Anhang für jede Klasse von Anteilen gewährte Vorzugsrechte anzugeben sind.



Ahrensburg, 20.01.2017 



edding Aktiengesellschaft



Kontakt: Herr Sönke Gooß (Vorstand Finanzen) unter Telefon 04102-808 200,
E-Mail an: investor@edding.de oder Fax 04102-808 204.



-Ende der Veröffentlichung-





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538103 20.01.2017 

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