DGAP-News: DR. JÜRGEN BECK SCHEIDET ZUM 31. DEZEMBER 2020 PLANMÄSSIG AUS DEM VORSTAND DER PAION AG AUS
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DGAP-News: PAION AG
/ Schlagwort(e): Personalie
DR. JÜRGEN BECK SCHEIDET ZUM 31. DEZEMBER 2020 PLANMÄSSIG AUS DEM VORSTAND DER PAION AG AUS
01.12.2020 / 14:00
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
DR. JÜRGEN BECK SCHEIDET ZUM 31. DEZEMBER 2020 PLANMÄSSIG AUS DEM VORSTAND DER PAION AG AUS
Aachen, 01. Dezember 2020 - Das Specialty-Pharma-Unternehmen PAION AG (ISIN DE000A0B65S3; Frankfurter Wertpapierbörse, Prime Standard: PA8) gibt heute bekannt, dass Herr Dr. Jürgen Beck mit Ablauf seiner Amtszeit planmäßig zum 31. Dezember 2020 aus dem Vorstand der Gesellschaft ausscheiden wird.
Als Chief Development Officer war Herr Dr. Beck unter anderem für die Produktentwicklung verantwortlich, insbesondere für das Remimazolam-Entwicklungsprogramm in der Kurzsedierung in den USA und das EU-Phase-III-Programm in der Allgemeinanästhesie. Nach erfolgreichem Abschluss der Entwicklungsprogramme in den USA und Europa wird sich PAION zukünftig stärker auf die Produktkommerzialisierung ausrichten. Herr Dr. Jim Phillips, Vorstandsvorsitzender der PAION AG, wird die Zuständigkeiten von Herrn Dr. Beck übernehmen, während die vorhandenen Senior Vice Presidents Dr. Shaw Sorooshian (Medical Affairs) und Dr. Thomas Stöhr (Entwicklung) künftig alle marktorientierten Aktivitäten im Bereich Medical Affairs und die verbleibende Entwicklungsorganisation leiten werden. Herr Dr. Beck wird der Gesellschaft auch zukünftig beratend zur Verfügung stehen.
"Im Namen des Aufsichtsrats und des Vorstands möchte ich Herrn Dr. Beck für sein Engagement und seine wichtigen Beiträge in den letzten Jahren danken. Dr. Beck hat die entscheidenden Schritte zur US-Zulassung und Weiterentwicklung von Remimazolam in Europa verantwortet und PAION auf seinem erfolgreichen Weg maßgeblich vorangebracht", kommentierte Dr. Jörg Spiekerkötter, Aufsichtsratsvorsitzender der PAION AG. "Wir wünschen Herrn Dr. Beck alles Gute für die Zukunft."
"Als Vorsitzende des Forschungs- und Entwicklungsausschusses danke ich Herrn Dr. Beck für die zielorientierte Leitung der Entwicklung von Remimazolam in Europa und seine aktive Unterstützung beim US-Zulassungsantrag. Ich wünsche Herrn Dr. Beck weiterhin viel Erfolg.", sagte Frau Dr. Dr. Irina Antonijevic, Mitglied des Aufsichtsrats der PAION AG.
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Über Remimazolam
Remimazolam ist ein ultrakurz wirksames intravenöses Benzodiazepin-Sedativum und -Anästhetikum. Im menschlichen Körper wird Remimazolam von Gewebe-Esterasen, einer weit verbreiteten Art von Enzymen, zu einem inaktiven Metaboliten abgebaut und nicht über cytochromabhängige Abbauwege in der Leber. Wie bei anderen Benzodiazepinen steht mit Flumazenil ein Gegenmittel zur Verfügung, um bei Bedarf die Sedierung oder Narkose des Patienten wieder rasch beenden zu können. Die bisherigen Daten deuten darauf hin, dass Remimazolam einen raschen Wirkeintritt und ein schnelles Abklingen der Wirkung hat und dabei ein günstiges kardiorespiratorisches Sicherheitsprofil besitzt.
Im Januar 2020 hat der Lizenznehmer Mundipharma in Japan die Marktzulassung für die Allgemeinanästhesie erhalten. In den USA hat der frühere Lizenznehmer Cosmo Pharmaceuticals die Marktzulassung für die Kurzsedierung im Juli 2020 erhalten. In China hat der Lizenznehmer Yichang Humanwell im Juli 2020 die Marktzulassung in der Kurzsedierung erhalten. In Südkorea hat der Lizenznehmer Hana Pharm den Zulassungsantrag in der Allgemeinanästhesie im Dezember 2019 eingereicht. In Europa hat PAION einen Marktzulassungsantrag in der Kurzsedierung bei der European Medicines Agency (EMA; europäische Arzneimittelagentur) im November 2019 eingereicht.
Zusätzlich zur Kurzsedierung und Allgemeinanästhesie und basierend auf den positiven Ergebnissen einer Phase-II-Studie ist die Sedierung auf der Intensivstation eine weitere mögliche Indikation für Remimazolam.
Remimazolam ist verpartnert in den USA (Handelsname BYFAVOTM) mit Acacia Pharma, in Japan (Handelsname Anerem(R)) mit Mundipharma, in China (Handelsname Ruima(R)) mit Yichang Humanwell, in Kanada mit Pharmascience, in Russland/GUS, der Türkei und der MENA-Region mit R-Pharm sowie in Südkorea und Südostasien mit Hana Pharm. In allen anderen Märkten einschließlich Teilen der EU steht Remimazolam zur Lizenzierung zur Verfügung.
Über PAION
Die PAION AG ist ein börsennotiertes Specialty-Pharma-Unternehmen, das innovative Wirkstoffe zur Anwendung bei ambulanter und im Krankenhaus durchgeführter Sedierung, Anästhesie sowie in der Intensivmedizin mit dem Ziel einer späteren Vermarktung entwickelt. PAIONs Leitsubstanz ist Remimazolam, ein intravenös verabreichtes, ultrakurz wirkendes und gut steuerbares Benzodiazepin-Sedativum und -Anästhetikum. Remimazolam ist in mehreren Märkten außerhalb Europas verpartnert. Remimazolam wurde im Juli 2020 für die Kurzsedierung sowohl in den USA als auch in China und im Januar 2020 für die Allgemeinanästhesie in Japan zugelassen. In Südkorea wurde im Dezember 2019 ein Zulassungsantrag in der Allgemeinanästhesie eingereicht.
In Europa strebt PAION die Zulassung für Remimazolam in den Indikationen Allgemeinanästhesie und Kurzsedierung an. Ein Marktzulassungsantrag für die Kurzsedierung wurde im November 2019 eingereicht.
PAIONs Mission ist es, ein führendes Specialty-Pharma-Unternehmen in den Bereichen Anästhesie und Intensivmedizin zu sein, indem wir neuartige Produkte auf den Markt bringen, die Patienten, Ärzten und Stakeholdern im Gesundheitswesen zugutekommen.
PAION hat seinen Hauptsitz in Aachen und einen weiteren Standort in Cambridge (Vereinigtes Königreich).
PAION-Kontakt:
Ralf Penner
Vice President Investor Relations/Public Relations
PAION AG
Martinstraße 10-12
52062 Aachen
Tel. +49 241 4453-152
E-Mail r.penner@paion.com
www.paion.com
Disclaimer:
Diese Veröffentlichung enthält bestimmte in die Zukunft gerichtete Aussagen, die die PAION AG betreffen. Diese spiegeln die nach bestem Wissen vorgenommenen Einschätzungen und Annahmen des Managements der PAION AG zum Datum dieser Mitteilung wider und beinhalten bestimmte Risiken, Unsicherheiten und sonstige Faktoren. Sollten sich die den Annahmen der Gesellschaft zugrunde liegenden Verhältnisse ändern, so kann dies dazu führen, dass die tatsächlichen Ergebnisse und Maßnahmen von den implizit oder ausdrücklich erwarteten Ergebnissen und Maßnahmen wesentlich abweichen. In Anbetracht dieser Risiken, Unsicherheiten sowie anderer Faktoren sollten sich Empfänger dieser Veröffentlichung nicht unangemessen auf diese zukunftsgerichteten Aussagen verlassen. Die PAION AG übernimmt keine Verpflichtung, solche zukunftsgerichteten Aussagen fortzuschreiben oder zu aktualisieren, um zukünftiges Geschehen oder Entwicklungen widerzuspiegeln.
01.12.2020 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
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