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19:45 Uhr, 14.09.2021

DGAP-News: Deutsche Wohnen SE: Mitteilung an die Gläubiger der Deutsche Wohnen SE Wandel-schuldverschreibung über 800 Mio. EUR, mit Fälligkeit 2026 (ISIN DE000A2GS377)

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DGAP-News: Deutsche Wohnen SE

/ Schlagwort(e): Anleihe

Deutsche Wohnen SE: Mitteilung an die Gläubiger der Deutsche Wohnen SE Wandel-schuldverschreibung über 800 Mio. EUR, mit Fälligkeit 2026 (ISIN DE000A2GS377)

14.09.2021 / 19:45

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Corporate News

Mitteilung an die Gläubiger der Deutsche Wohnen SE Wandel-schuldverschreibung über 800 Mio. EUR, mit Fälligkeit 2026 (ISIN DE000A2GS377)

Berlin, 14. September 2021. Soweit die verwendeten Begriffe nicht anders in dieser Mitteilung definiert sind, haben sie die gleiche Bedeutung wie in den Bedingungen der Schuldverschreibungen (die "Anleihebedingungen").

Die Anleiheschuldnerin macht hiermit gemäß § 10 Abs. 1 Satz 2 der Anleihebedingungen den Eintritt eines Kontrollerwerbs (wie in den Anleihebedingungen definiert) bekannt.

Die Vonovia SE hat am 23. August 2021 die Angebotsunterlage zu einem freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebot zum Erwerb sämtlicher Aktien der Anleiheschuldnerin veröffentlicht. Die Vonovia SE hat nach dem Verzicht auf sämtliche Vollzugsbedingungen zusätzlich zu den bereits bei Veröffentlichung des Übernahmeangebots von ihr gehaltenen Aktien weitere Aktien der Anleiheschuldnerin erworben. Vonovia SE hat die Anleiheschuldnerin am heutigen Tag darüber informiert, dass sie mittlerweile mehr als 30 % der Aktien und der Stimmrechte der Anteilsschuldnerin hält; ein Kontrollerwerb ist am 14. September 2021 eingetreten.

Als Kontrollerwerbsstichtag wird 14. Oktober 2021 festgesetzt.

Jeder Gläubiger ist nach seiner Wahl berechtigt, mit einer Frist von mindestens 10 Tagen mit Wirkung zum Kontrollerwerbsstichtag alle oder einzelne seiner Schuldverschreibungen, die noch nicht gewandelt worden sind, zur Rückzahlung zu kündigen. In einem solchen Fall hat die Anleiheschuldnerin die betreffenden Schuldverschreibungen am Kontrollerwerbsstichtag zum Nennbetrag zuzüglich bis zu dem Kontrollerwerbsstichtag (ausschließlich) aufgelaufener Zinsen zurückzuzahlen. Das Kündigungsrecht ist nach Maßgabe des § 10 Abs. 2 der Anleihebedingungen auszuüben.

Falls Gläubiger bis zum Kontrollerwerbsstichtag (einschließlich) eine Wandlungserklärung abgeben, ist der Wandlungspreis nach Maßgabe des § 10 Abs. 3 (iii) der Anleihebedingungen angepasst und beträgt EUR 40,5267.

Während der Bedingten Wandlungserklärungsfrist, d. h. nach der Verlängerung infolge des Verzichts auf sämtliche Vollzugsbedingungen des Übernahmeangebots bis zum 4. Oktober 2021, können Gläubiger alternativ eine auf den Eintritt eines Annahmeereignisses Bedingte Wandlungserklärung abgeben. Das Annahmeereignis wird mit der Bekanntmachung der Vonovia SE gemäß § 23 Abs. 1 Nr. 2 Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz nach dem Ende der Bedingten Wandlungserklärungsfrist zu Beginn der zweiwöchigen weiteren Annahmefrist nach § 16 Abs. 2 Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz eintreten, womit alle Bedingte Wandlungserklärungen wirksam werden.

Derselbe angepasste Wandlungspreis von EUR 40,5267 gilt nach § 10(3)(v) der Anleihebedingungen für Bedingte Wandlungserklärungen, die bereits abgegeben worden sind oder noch abgegeben werden. Aktien sind im Fall einer Bedingten Wandlungserklärung so bald wie möglich nach dem Eintritt des Annahmeereignisses, spätestens aber fünf Handelstage danach zu liefern.

Die Gläubiger werden darauf hingewiesen, den für die gewünschte Art der Wandlungserklärung bestimmten Vordruck, der bei der Wandlungsstelle erhältlich ist, zu verwenden. Abgegebene Wandlungserklärungen sind jeweils unwiderruflich.

Wichtiger Hinweis

Diese Veröffentlichung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren dar.

Soweit in diesem Dokument in die Zukunft gerichtete Aussagen enthalten sind, stellen diese keine Tatsachen dar und sind durch die Worte "werden", "erwarten", "glauben", "schätzen", "beabsichtigen", "anstreben", "davon ausgehen" und ähnliche Wendungen gekennzeichnet. Diese Aussagen bringen Absichten, Ansichten oder gegenwärtige Erwartungen und Annahmen der Deutsche Wohnen und der mit ihr gemeinsam handelnden Personen zum Ausdruck. Die in die Zukunft gerichteten Aussagen beruhen auf gegenwärtigen Planungen, Schätzungen und Prognosen, die die Deutsche Wohnen und die mit ihr gemeinsam handelnden Personen nach bestem Wissen vorgenommen haben, treffen aber keine Aussage über ihre zukünftige Richtigkeit. Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen Risiken und Ungewissheiten, die meist nur schwer vorherzusagen sind und gewöhnlich nicht im Einflussbereich der Deutsche Wohnen oder der mit ihr gemeinsam handelnden Personen liegen. Es sollte berücksichtigt werden, dass die tatsächlichen Ergebnisse oder Folgen erheblich von den in den zukunftsgerichteten Aussagen angegebenen oder enthaltenen abweichen können.

Kontakt:
Telefon +49 (0)30 897 86-5413
Telefax +49 (0)30 897 86-5419
ir@deutsche-wohnen.com


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