DGAP-News: Deutsche Bildung Studienfonds II GmbH & Co. KG: Anpassung des Ausgabepreises für die bisher nicht platzierten Schuldverschreibungen der dritten Anleihe (WKN: A2E4PH / ISIN: DE000A2E4PH3)
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DGAP-News: Deutsche Bildung Studienfonds II GmbH & Co. KG
/ Schlagwort(e): Anleihe
Deutsche Bildung Studienfonds II GmbH & Co. KG: Anpassung des Ausgabepreises für die bisher nicht platzierten Schuldverschreibungen der dritten Anleihe (WKN: A2E4PH / ISIN: DE000A2E4PH3)
12.07.2022 / 17:14
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Begründung zum Aufschub der Ad-hoc-Mitteilung gemäß Art. 17 Abs. 4 MAR - Mitteilung für die BaFin
- Deutsche Bildung Studienfonds II GmbH & Co. KG:
Anpassung des Ausgabepreises für die bisher nicht platzierten Schuldverschreibungen der dritten Anleihe (WKN: A2E4PH / ISIN: DE000A2E4PH3)
Die Geschäftsführung der Deutsche Bildung Studienfonds II GmbH & Co. KG hat am 6. Juni 2022 um 11:00 Uhr die Ad-hoc-Publizität bezüglich der folgenden Umstände aufgeschoben.
Die geschäftsführende persönlich haftende Gesellschafterin der Deutsche Bildung Studienfonds II GmbH & Co. KG („Emittentin“) erwog, den Ausgabepreis für die bisher nicht platzierten 5.239 Schuldverschreibungen der dritten Anleihe der Emittentin (WKN: A2E4PH / ISIN: DE000A2E4PH3), die weiterhin angeboten werden, anzupassen. Der neue Ausgabepreis soll ggf. auf Basis einer Marktsondierung festgelegt werden. Die Zustimmung der übrigen Gesellschafter stand noch aus.
Ein Aufschub-Interesse ergab sich vorliegend wie folgt:
Ein Aufschub war zum Schutz der berechtigten Interessen der Gesellschaft erforderlich.
Es stand zum damaligen Zeitpunkt noch nicht mit Sicherheit fest, ob es zu einer Anpassung des Ausgabepreises kommen würde. Die geschäftsführende persönlich haftende Gesellschafterin (Komplementärin) der Emittentin wollte darüber nicht allein entscheiden, sondern vorab die Zustimmung der übrigen Gesellschafter der Emittentin (Kommanditisten) bezüglich der Ermäßigung an sich und bezüglich der Art und Weise der Festlegung des neuen Ausgabepreises einholen sowie vertrauliche Marktsondierungsgespräche mit potentiellen Ankerinvestoren bezüglich eines angemessenen neuen Ausgabepreises führen. Wäre der Umstand, dass die Komplementärin über eine Preisanpassung nachdenkt, bereits zum damaligen Zeitpunkt publik geworden, ohne dass eine entsprechende Entscheidung der Kommanditisten getroffen war, wären diese nahezu gezwungen gewesen, einer Preisanpassung zuzustimmen. Denn der Markt hätte eine solche erwartet. Hätten sie es nicht getan, so hätte dies negative Auswirkungen auf die Reputation der Emittentin gehabt und hätte Investoren verunsichern und dauerhaft von einer Zeichnung der Anleihe abhalten können.
Um die genannten negativen Auswirkungen zu vermeiden, war ein Aufschub der Veröffentlichung erforderlich und geboten.
Eine Irreführung der Öffentlichkeit durch die Verzögerung der Veröffentlichung war nach Ansicht der Geschäftsführung nicht zu befürchten. Es war zum damaigen Zeitpunkt nicht zu erwarten, dass es zu Zeichnungen zum bisherigen Ausgabepreis kommt. Wäre dieser unwahrscheinliche Fall dennoch eingetreten, hätte die Emittentin die Zeichnung vorerst abgelehnt und gleichzeitig ihre Überlegungen zur Anpassung des Zeichnungspreises veröffentlicht.
Außerdem konnte nach Auffassung der Geschäftsführung die Vertraulichkeit der Information sichergestellt werden.
Personen, die an der Aufschub-Entscheidung beteiligt waren:
- Anja Hofmann (Geschäftsführerin)
- Dr. Erik Spickschen (Geschäftsführer)
- Andreas Schölzel (Geschäftsführer)
Deutsche Bildung Studienfonds II GmbH & Co. KG
c/o Deutsche Bildung AG
Weißfrauenstraße 12-16
60311 Frankfurt
Telefon 069 / 920 39 45 12
Telefax 069 / 920 39 45 10
Weitere Angaben:
Datum und Uhrzeit der Entscheidung über den Aufschub der Bekanntgabe der Insiderinformation: 6. Juni 2022 um 11:00 Uhr
12.07.2022 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
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