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12:06 Uhr, 22.04.2016

DGAP-News: Detaillierte Stellungnahme der Ströer SE & Co. KGaA zur Short-Attacke durch Muddy Waters Capital und Ausblick auf die aktuelle Geschäftsentwicklung (News mit Zusatzmaterial)

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DGAP-News: Ströer SE & Co. KGaA / Schlagwort(e): Stellungnahme/Stellungnahme Detaillierte Stellungnahme der Ströer SE & Co. KGaA zur Short-Attacke durch Muddy Waters Capital und Ausblick auf die aktuelle Geschäftsentwicklung (News mit Zusatzmaterial)

22.04.2016 / 12:06 Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


PRESSEMITTEILUNG

Detaillierte Stellungnahme der Ströer SE & Co. KGaA zur Short-Attacke durch Muddy Waters Capital und Ausblick auf die aktuelle Geschäftsentwicklung

Köln, 22. April 2016 

A. Executive Summary

1. Der gestern veröffentlichte Bericht von Muddy Waters Capital besteht in erster Linie aus der Verarbeitung von Ströer bereits veröffentlichten und bekannten Fakten, die in bewusst irreführenderweise dargestellt und mit falschen Behauptungen und Unterstellungen vermengt und damit verfälscht werden, um die Aktionäre von Ströer aus eigenem wirtschaftlichen Interesse (Short-Position von Muddy Waters Capital) gezielt zu schädigen.

2. Alle hieraus von Muddy Waters Capital abgeleiteten Schlussfolgerungen sind im Kern falsch. Muddy Waters Capital hat auch zu keinem Zeitpunkt versucht Kontakt mit Ströer aufzunehmen, geschweige denn, dass ein Telefonat oder persönliches Gespräch stattgefunden hätte.

3. Muddy Waters Capital hält nach eigenen Aussagen eine signifikante Short-Position in Ströer und betreut mindestens einen privaten Fond, der ebenfalls eine Short-Position in Ströer hält. Deshalb hat Muddy Waters Capital ein fundamentales Eigeninteresse daran, mit falschen Behauptungen und falschen Schlussfolgerungen die Reputation von Ströer zu schädigen, dadurch den Aktienkurs von Ströer zu manipulieren und bei deutlich sinkenden Kursen signifikante Spekulations-Gewinne zu Lasten unserer Aktionäre zu erzielen.

4. Damit hat Muddy Waters Capital ethische und rechtliche Grenzen überschritten. Wir hoffen, dass dieser Fall ein Ausgangspunkt dafür wird, dass derlei Geschäftspraktiken des Unfair Trading in Zukunft erschwert werden. Wir werden deswegen verschiedene rechtliche Maßnahmen ergreifen und stehen mit den zuständigen Behörden, insbesondere mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFIN) bereits im Austausch.

5. Die aktuelle Geschäftsentwicklung im laufenden Jahr sowie der Ausblick stehen im krassen Widerspruch zu den von Muddy Waters Capital getätigten Unterstellungen. Im ersten Quartal 2016 wird Ströer seine eigene Guidance von 10 % organischem Wachstum mit 11,5 % klar übertreffen. Vor dem Capital Markets Day am Freitag kommender Woche, wird Ströer vorläufige Zahlen zu dem erfolgreichen ersten Quartal 2016 veröffentlichen. Der Start ins zweite Quartal 2016 schließt sich nahtlos an die erfreuliche Performance im ersten Quartal an.

B. Richtigstellung

In der Folge stellen wir die wesentlichen unzutreffenden Behauptungen von Muddy Waters Capital wie folgt richtig:

I. Muddy Waters Capital behauptet: "Organic Growth in Digital and Overall Appear to be Greatly Overstated"

Diese Behauptung von Muddy Waters Capital ist falsch!

Die von uns für das Jahr 2014 berichtete organische Wachstumsrate beträgt 11,4 %. Die von Muddy Waters Capital auf Seite 7 des "Reports" gezeigte Berechnung hierzu enthält zwei gravierende, materielle Fehler: (1) Die Wechselkurseffekte, die im Jahr 2014 einen Effekt von 12 Millionen Euro ausgemacht haben, sind nicht berücksichtigt worden.

(2) Die Quotenkonsolidierung unserer Joint Venture Unternehmen ist nicht - wie in unserem Geschäftsbericht dargestellt - berücksichtigt worden.

Muddy Waters Capital behauptet weiterhin: "Organic growth should be adjusted even lower." Dafür werden drei Gründe genannt: 1. Abzug von Disposals; 2. Neusegmentierung des Bereichs Public Video; 3. Änderungen in der Berechnungsmethodik

Diese Behauptung von Muddy Waters Capital ist falsch!

1. Muddy Waters Capital zitiert Investopedia, "organic growth represents the true growth for the core of the company". Genau aus diesem Grund ist es ein übliches und angemessenes Vorgehen, Umsätze aus verkauften Unternehmen und nicht fortgeführten Geschäftsbereichen bei der Berechnung des organischen Wachstums zu eliminieren.

2. Die Zuordnung von Public Video Produkten in das Segment "Digital" hat nichts mit der Frage zu tun, ob diese Produkte über Computer oder mobile Endgeräte angesteuert werden. Vielmehr folgen diese Produkte denselben Vermarktungslogiken wie im Bereich der Online-Vermarktung und werden bei uns einheitlich gesteuert. Die Entwicklung der Public Video-Produkte, die übrigens auch an Ad-Server angeschlossen werden können, ist direkt mit der Entwicklung unserer Online Vermarktungsaktivitäten verbunden. Die Zuordnung dieses Geschäftsbereichs ist somit korrekt.

3. Mit der von uns gewählten Berechnungsmethode setzen wir konsequent das Verantwortungsprinzip ("accountability principle") um. Ab dem Zeitpunkt der Übernahme ist die akquirierte Unternehmung Teil unseres Kerngeschäfts ("core of the company"). Dieses von uns angewendete Prinzip kann positive wie negative Effekte auf das organische Wachstum haben. So wäre beispielsweise das organische Wachstum des Digitalbereichs im vierten Quartal 2015 noch besser ausgefallen, wenn wir nicht diese Methode angewendet hätten.

II. Muddy Waters Capital behauptet: "Ströer Appears to Artificially Inflate EBITDA"

Die Behauptung von Muddy Waters Capital ist falsch!

Zunächst ist festzuhalten, dass Muddy Waters Capital bei der Bewertung unseres Geschäfts zu Unrecht sich auf das reported EBITDA bezieht. Richtig und Marktstandard ist, uns nach dem Operational EBITDA zu beurteilen. Da hier außerordentliche Einmaleffekte, die nichts über die operative Entwicklung des Geschäfts aussagen, eliminiert werden. Damit ist das maßgebliche operative EBITDA in 2015 um 15 Millionen Euro höher. Die sonstigen betrieblichen Erträge von Ströer sind während der letzten Jahre stabil im Verhältnis zur Entwicklung des Geschäftsumfangs gewesen und betragen etwa 3 % der Umsätze. Im Fall von Einmaleffekten in den sonstigen betrieblichen Erträgen werden diese Effekte stets als außerordentliche Position behandelt und sind daher nicht im Operational EBITDA enthalten. Die Kompensationszahlungen, die in 2014 in Verbindung mit erworbenen Werberechten vereinnahmt wurden und die nicht im vereinbarten Umfang genutzt werden konnten, wurden im Abschnitt 13 unseres Geschäftsberichts 2014 veröffentlicht (Seite 125). Da diese Art von Kompensationszahlungen vor dem Hintergrund der Struktur unserer Werberechte regelmäßig und geplant auftreten, klassifizieren wir diese nicht als außerordentliche Posten.

Der Anstieg der Rechte und Lizenzen steht in direkter Verbindung mit unserer auf Wachstum ausgerichteten Unternehmensstrategie und mit dem damit verbundenen signifikanten Anstieg unseres gesamten Geschäftsvolumens vor allem in den Jahren 2015, 2016 sowie in den nachfolgenden Jahren. Der Anstieg beruht unter anderem auf dem Erwerb von umfangreichen Datenvolumina für unsere neue Data Management Plattform, den Erwerb von Datenbanken vorrangig für unseren Publishing-Bereich, von Software-Rechten und -Lizenzen im Rahmen der durchgreifenden Digitalisierung unserer Geschäftsprozesse, von Werberechten sowie von Rechten und Lizenzen in Verbindung mit mehreren Asset Deals im Segment Digital.

III. Muddy Waters Capital hält folgende Adjustierung für richtig: "We Adjust Operating Cash Flow Downward"

Diese Adjustierung von Muddy Waters Capital ist falsch!

Der Anstieg der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen von 121,7 Millionen Euro um 58,7 Millionen Euro auf 180,4 Millionen Euro beruht im Wesentlichen auf der Einbeziehung neuer Gesellschaften in das Digital-Segment (z.B. T-Online) sowie auf dem allgemeinen Anstieg der Investitionstätigkeit in der gesamten Ströer Gruppe (siehe Geschäftsbericht 2015, Seite 41). Die gestiegene Investitionstätigkeit im Hinblick auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagevermögen hat über die Abschreibungen praktisch keinen Einfluss auf die Umsatzkosten.

Die Einbeziehung der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, die auf unseren Investitionen in immaterielle Vermögenswerte und in Sachanlagevermögen beruhen, führt zur falschen Berechnung der DaysPayable-COGS. Tatsächlich hat es bei Ströer keine wesentliche Veränderung der DaysPayable-COGS gegeben. Die von Muddy Waters Capital willkürliche Anpassung ist daher vollkommen falsch.

IV. Muddy Waters Capital hält folgendes Adjustment für richtig: "We Adjust 2015 FCF Downward by EUR51.7 million (-33.1 %), and Discuss Our Concerns About Balance Sheet and Cash Flow Statement Accounts"

Diese Anpassung von Muddy Waters Capital ist falsch!!

In der Bilanz sind Zugänge von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagevermögen in Höhe von (59,0 + 49,1 =) 108,1 Millionen Euro enthalten. Die Kapitalflussrechnung enthält dagegen nur Auszahlungen in Höhe von 76,3 Millionen Euro für immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagevermögen. Die Differenz in Höhe von 31,8 Millionen Euro ergibt sich aus dem noch nicht gezahlten Anteil im Rahmen des Erwerbs von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagevermögen. Davon entfallen 24,8 Millionen Euro auf den noch nicht gezahlten Anteil jener Transaktionen, bei denen bereits ein Teilbetrag gezahlt wurde, aber gleichzeitig auch noch Beträge zum 31. Dezember 2015 ausstanden (siehe oben Nr. III, in der wir den Anstieg der Verbindlichkeiten erklärt haben). Die übrigen 6,9 Millionen Euro entfallen auf Transaktionen, bei denen Ströer noch überhaupt keine Zahlungen bis zum 31. Dezember 2015 geleistet hat. Daher haben wir diese 6,9 Millionen Euro als zahlungsunwirksame Transaktionen bezeichnet. Vor diesem Hintergrund gibt es keinen Grund für eine Anpassung, wie sie von Muddy Waters Capital fälschlicherweise vorgesehen ist.

Ströer zeigt 26,9 Millionen Euro als Auszahlungen an (nicht beherrschende) Gesellschafter, von denen 19,5 Millionen Euro auf gezahlte Dividenden an die Aktionäre der Ströer entfallen. Der verbleibende Betrag in Höhe von 7,4 Millionen Euro resultiert aus Auszahlungen, die im Rahmen des Erwerbs weiterer Anteile an nicht beherrschenden Gesellschaftern angefallen sind und als solche im Finanzierungs-Cashflow ausgewiesen werden. Dies ist im Einklang mit IFRS. Es gibt keinen Grund, den Free Cashflow um 26,9 Millionen Euro nach unten anzupassen.

V. Muddy Waters Capital behauptet folgendes: "Digital Segment Operational EBITDA in 2015 Appears Overstated; operational EBITDA Growth in 2014 and 2015 Seems to us Low Quality"

Diese Behauptung von Muddy Waters Capital ist falsch!

Im Kontext der strategischen Entwicklung und operativen Steuerung der Firma war es eine transparente, sachlich logische und vom Kapitalmarkt begrüßte Entscheidung, Public Video im Bereich des neu gebildeten Digitalsegments zu reporten. Im Rahmen der Segment-Veränderung wurde der Bereich, anders als von Muddy Waters Capital behauptet, mit allen zuordenbaren Kosten und Umsätzen konsequent und stringent neu zugeordnet. Die Anpassungen bei den non-operating Expenses hatte ausschließlich mit der veränderten Allokation der Holding Costs zu tun - und wirken sich auf alle operativen Einheiten in gleicher Weise aus.

VI. Muddy Waters Capital behauptet folgendes: "Cash Flow Statement Shenanigans Appear to Disguise Cash Flow Needs, and Indicates Ströer's Auditor is Asleep at the Switch"

Diese Behauptung von Muddy Waters Capital ist falsch!

Die Kapitalflussrechnung Ende 2015 zeigt keine Einzahlungen aus Finanzkrediten. Es ist falsch zu behaupten, dass dies nicht im Einklang mit IFRS sei. Die folgenden Normen sind einschlägig:

IAS 7.22: "Für Cashflows, die aus den folgenden betrieblichen Tätigkeiten, Investitions- oder Finanzierungstätigkeiten entstehen, ist ein saldierter Ausweis zulässig:

.

b) Einzahlungen und Auszahlungen für Posten mit großer Umschlagshäufigkeit, großen Beträgen und kurzen Laufzeiten."

IAS 7.23 A: ". Beispiele für die in Paragraph 22(b) erwähnten Einzahlungen und Auszahlungen sind Einzahlungen und Auszahlungen für:

.

c) andere kurzfristige Ausleihungen, wie beispielsweise Kredite mit einer Laufzeit von bis zu drei Monaten."

Ströer refinanziert sich auf Basis eines 3 Monat EURIBOR (oder kürzeren Laufzeiten) in 2015, wodurch die Finanzierung als kurzfristige Ausleihung gilt (Credit facility, insbesondere revolving credit facility). Unabhängig von der Rechnungslegungsfrage ist nicht nachvollziehbar, warum diese Thematik einen Einfluss auf die Bewertung haben soll.

VII. Muddy Waters Capital behauptet: "Switching to Gross Revenue Recognition Obscures Real Revenue"

Die Behauptung von Muddy Waters Capital ist falsch!

Wir haben unsere Grundsätze zur Umsatzrealisierung in den letzten Jahren nicht geändert. Für den Großteil unseres Online-Geschäfts arbeiten wir als Geschäftsherrn ("principal") und bilanzieren entsprechend die Umsätze als Nettogrößen. Agentur-Rabatte und andere Erlösschmälerungen werden vom Brutto-Umsatz abgezogen, um zum Netto-Umsatz zu gelangen.

VIII. Muddy Waters Capital behauptet: "Müller and Dirk Ströer Buy a Business and Flip it to Ströer"

Die gesamten in diesem Zusammenhang aufgestellten Behauptungen von Muddy Waters Capital zu Insiderhandel entbehren jeder Grundlage, sind ehrabschneidend und die daraus gezogenen Schlussfolgerungen von Muddy Waters Capital sind falsch!

Die Akquisition der Ströer Interactive Gruppe (incl. freeXmedia und BusinessAd) ist vom Unternehmen in jeder Hinsicht "diligent" durchgeführt worden. Vorstand und Aufsichtsrat waren sich der Besonderheiten der Transaktion mit Blick auf die Related-Parties-Stellung der Verkäuferseite in jeder Hinsicht bewusst und haben dem besonders sensibel Rechnung getragen.

Alle rechtlichen Fragen und Fragen der Bewertung wurden von renommierten internationalen Rechtsanwaltskanzleien und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften Schritt für Schritt geprüft und deren Rechtmäßigkeit und Richtigkeit durch Gutachten dokumentiert. Der Aufsichtsrat war über jeden Schritt des Vorstands informiert und hat sich durch die Berater detailliert schriftlich und mündlich unterrichten lassen.

Spezielle Bewertungsgutachten hat die Gesellschaft im Zusammenhang mit der im Rahmen der Transaktion durchgeführten Kapitalerhöhung zum Handelsregister eingereicht und bei einer außerordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft im März 2013 öffentlich zugängig gemacht.

Die Transaktion war zweifelsfrei für alle Shareholder ein großer Erfolg, weil sie den erwarteten erfolgreichen Grundstein für die digitalen Transformation und die sich daran anschließende positive Kursentwicklung der letzten drei Jahre gelegt hat.

MediaVentures hat nicht als "intermediate" fungiert, sondern war bereits in einem ca. zwölfmonatigen Prozess, freeXmedia zu übernehmen - lange bevor Ströer über einen Einstieg in den Online-Bereich nachgedacht hat. Die Transaktions-Timeline zwischen MediaVentues und der freenet AG hinsichtlich freeXmedia beginnt zudem nicht am 29.11.2012 sondern viele Monate zuvor. Ungeachtet dessen, verfügte freeXmedia zu keinem Zeitpunkt auch nur ansatzweise über eine ausreichende Größe für den Start einer Digitalsparte im Rahmen des Ströer-Konzerns.

Der Umsatzrückgang bei freeXmedia nach der Transaktion - bedingt durch den Verlust von zwei Mandaten - war vor der Transaktion hinlänglich bekannt und von vorneherein in die Bewertung mit eingeflossen. Gleichzeitig ist dieser Umstand von vorneherein in die Bewertung eingeflossen. Die Behauptung von Muddy Waters Capital hinsichtlich eines plötzlichen und unerwarteten Abfalls des Umsatzes des Geschäftes nach Abschluss der Transaktion ist in jeder Hinsicht falsch.

Der Earnout von MediaVentures bezog sich auch nicht wie von Muddy Waters Capital unterstellt auf freeXmedia, sondern naturgemäß auf die gesamte Ströer Interactive Gruppe. Aufgrund der positiven gesamthaften Entwicklung der Ströer Interactive Gruppe und der erfolgreichen Umsetzung der erwarteten Synergien, wurde der im Dezember 2012 vertraglich vereinbarte Earnout entsprechend der festgelegten Performance-Kriterien ausbezahlt - es gab keinerlei nachvertragliche Erhöhungen, wie von Muddy Waters Capital fälschlicherweise behauptet.

Der vertragliche Höchstrahmen für den Earnout betrug 13,5 Mio Euro, wurde aber nicht erreicht. Stattdessen kamen 10,7 Mio Euro zur Auszahlung - genau der Betrag, für den Bilanzverbindlichkeiten eingebucht wurden. Zum Stichtag 31.12.2013 ist allerdings noch von einer leicht niedrigeren Zahl (9,85 Mio Euro) ausgegangen worden. Alle Ergebnisse wurden noch dazu im Auftrag des Aufsichtsrates durch eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft und für richtig befunden.

Die Einschätzungen von Muddy Waters Capital zu dem Teil des Kaufpreises, der anteilig auf freeXmedia entfallen soll, sind falsch. Die Bewertung der Ströer Interactive Gruppe ist auch nicht auf den 2012er Zahlen erfolgt, sondern auf den Ergebnissen von 2013. Im Übrigen wurde keine Verteilung des Kaufpreises auf Teil-Assets vereinbart, diskutiert oder kalkuliert. Insofern ist auch der von Muddy Waters Capital dem Teilbetrieb freeXmedia vermutlicher weise zugeordnete Kaufpreis-Anteil von 22,4 Mio. Euro grob falsch.

Uns lag und liegt keine Anfrage von Muddy Waters Capital zu einem Treffen oder Gespräch mit Vertretern der Ströer SE & Co KGaA vor, und es hat auch keinen Call eines Investor Relations Mitarbeiters im März 2016, wie Muddy Waters Capital behauptet, gegeben - keiner der Anrufer im IR-Bereich hat sich als Mitarbeiter von Muddy Waters Capital zu erkennen gegeben.

Die Behauptung von Muddy Waters Capital, dass mit der Transaktion von Ströer Interactive die Beeinträchtigung der Governance Struktur von Ströer seinen Anfang genommen hätte, ist in jeder Hinsicht falsch. Die Governance-Strukturen von Ströer waren und sind intakt und erfüllen in jeder Hinsicht die Anforderungen des Deutschen Corporate Governance Kodex an ein börsennotiertes Unternehmen.

Die Behauptung von Muddy Waters Capital, dass im Zusammenhang mit der Transaktion im Dezember 2012 zwei Organpersonen ihr Mandat niedergelegt haben, ist falsch.

Die Berufung von Herrn Vilanek in den Aufsichtsrat steht ebenfalls in keinem Zusammenhang mit dem Kauf von freeXmedia; freeXmedia war im Übrigen nur ein kleinerer Teil der gesamten Ströer Interactive Transaktion.

Die Aussage von Muddy Waters Capital, dass Ressourcen von Ströer im Rahmen der vorgenannten Transaktion nachteilig für die Firma eingesetzt wurden, ist falsch.

Der wirtschaftliche Umfang der Zusammenarbeit zwischen der freenet AG und der Ströer SE & Co KGaA ist zu keinem Zeitpunkt durch die Transaktion beeinflusst worden; weder positiv noch negativ. Das angeführte Kampagnenbeispiel am Hamburger Jungfernstieg (Seite 23 im "Report" von Muddy Waters Capital) ist eine klassisch gebuchte und bezahlte Kampagne der freenet AG.

Die Behauptung von Muddy Waters Capital, die Ströer verklage einen ehemaligen Mitarbeiter in der Türkei, weil er an einer Firma beteiligt ist, die ordnungsgemäße Geschäftsbeziehungen zu Ströer hat, ist falsch. Wir nehmen alle Aufträge an, unabhängig davon ob ein Mitarbeiter beteiligt ist, solange sie unseren Geschäftsbedingungen entsprechen, Interessenskonflikte offengelegt wurden und nicht zulasten des Unternehmens gehen.

Dies gilt natürlich auch für die MediaVentures.

IX. Muddy Waters Capital behauptet: "Ströer Insiders' Self-Dealing Goes Beyond freeXmedia"

Diese Unterstellung von Muddy Waters Capital ist tendenziös und falsch! Es findet keinerlei Self-Dealing im Sinne der von Muddy Waters Capital dargestellten und für Ströer fälschlicherweise nachteilig deklarierten Transaktionen statt.

Jegliche Related-Parties-Transaktionen werden nach den bei Ströer schon lange bestehenden internen Governance Regelungen dem Aufsichtsrat zur vorherigen Zustimmung vorgelegt; betroffene Vorstände oder Aufsichtsräte legen hierbei etwaige Interessenskonflikte offen und enthalten sich bei der Stimmabgabe. Darüber hinaus werden alle entsprechenden Transaktionen einer jährlichen Prüfung auf Drittvergleichsfähigkeit und ordnungsgemäße Abwicklung unterzogen. Dieses Beispiel zeigt, dass Vorstand, Aufsichtsrat und Hauptaktionäre mit besonderer Sensibilität Related Parties-Transaktionen prüfen und höchste Anforderungen an Corporate Governance und Compliance stellen.

Dies gilt auch für MediaVentures als Auftraggeber für die Ströer SE & Co KGaA: Wir nehmen alle wertsteigernden Aufträge an, unabhängig davon ob ein Mitarbeiter beteiligt ist, solange sie unseren Geschäftsbedingungen entsprechen und nicht zulasten des Unternehmens gehen. Das Auftragsvolumen der MediaVentures beläuft sich im Übrigen auf weniger als 1 % unserer Konzernumsätze, wird jedes Jahr vom Wirtschaftsprüfer auf ordnungsgemäße Abwicklung und Drittvergleichsfähigkeit geprüft und wurde bei Abschluss und jeder Veränderung dem Aufsichtsrat vorgelegt.

Das gleiche gilt für die Geschäftsbeziehung der Ströer SE & Co KGaA und der SAW im Rahmen des Vermarktungsvertrages mit der SAW, welcher der Ströer SE & Co KGaA ermöglicht, Werbeflächen der SAW, zu vermarkten. Dieses transparente Vertragsverhältnis der Ströer SE & Co KGaA wurde bereits im Rahmen des IPO ausführlich erläutert und in jedem Geschäftsbericht transparent dargestellt. Die SAW hat zuletzt ihr Portfolio in Berlin um rund 1.000 geklebte Plakatflächen erweitert. Diese Transaktion ist im Sinne der Ströer SE & Co KGaA, da die Ströer SE & Co KGaA schon zum Zeitpunkt des IPO angekündigt hat, zukünftig nicht mehr in geklebte Flächen investieren zu wollen, sondern nur über Vermarktungsmandate von Dritten (wie z.B. der SAW) die zum IPO bestehende Vermarktungs-Reichweite im Bereich traditioneller, geklebter Plakatflächen zu erhöhen.

In Hinsicht auf die Erweiterung unseres Flächen-Bestandes im Bereich Out-of-Home konzentriert sich die Ströer SE & Co KGaA ausschließlich auf moderne hinterleuchtete und digitale Werbeträger und investiert schon seit mehr als fünf Jahren nicht mehr in traditionelle, geklebte Plakatflächen.

X. Muddy Waters Capital behauptet: "Unreported and Opaque Insider Sales"

Diese Behauptung von Muddy Waters Capital ist falsch!

Die Ströer SE & Co KGaA hat die ihr von den Hauptaktionären Dirk Ströer und Udo Müller überlassenen Stimmrechtsmitteilungen jedoch von einer international renommierten Anwaltskanzlei rechtlich prüfen lassen und anschließend veröffentlicht. Bei den Verkäufen in 2015 hat die Ströer SE & Co KGaA sich vergewissert, dass die verkaufenden Hauptaktionäre rechtlich durch eine andere internationale Anwaltskanzlei beraten waren.

Gleichzeitig haben Dirk Ströer und Udo Müller versichert, dass alle ausgeführten Transaktionen in Umsetzung der anwaltlichen Empfehlungen und im Einklang mit einschlägigen Publizitätspflichten ausgeführt wurden. Darüber hinaus erklärt Dirk Ströer, dass er zu keinem Zeitpunkt die Sambara Stiftung kontrolliert hat.

XI. Muddy Waters Capital behauptet folgendes: "Suspected Lack of Impairment for Apparently Failed Investments Suggests Lack of Accountability at Ströer"

Diese Aussage von Muddy Waters Capital ist falsch!

Zum Zeitpunkt der Akquisition bestand die Ballroom Gruppe aus 15 Unternehmen, von denen sich einige stellenweise über- und andere unterdurchschnittlich entwickelt haben. Im Laufe des Jahres 2015 haben wir einen Impairment Test für die Ballroom Gruppe durchgeführt. Dabei überstieg der Widerbeschaffungswert (ie "recoverable amount") der Gruppe den Buchwert mit einem klaren Headroom. Dabei ist zu beachten, dass die Ballroom Group zum Jahresende 2015 als Bestandteil der Cash Generating Unit "Digital Group" war.

XII. Muddy Waters Capital behauptet folgendes: "Cavalier About Capital Allocation"

Diese Aussage von Muddy Waters Capital ist falsch!

Christian Schmalzl hat eine inhaltlich fundierte und dem Publikum von Start-up-Unternehmen angemessene, unterhaltsame und in der gesamten Industrie sehr positiv aufgenommene Rede gehalten.

XIII. Muddy Waters Capital behauptet folgendes: "Governance Seems to be Extremely Investor Unfriendly"

Diese Behauptung von Muddy Waters Capital ist falsch!

Ähnlich wie die in den USA häufig verwendeten Mehrfachstimmrechte gibt die deutsche KGaA Gründern die Möglichkeit, auch mit weniger als 50 % der Stimmrechte den unternehmerischen Einfluss auf das Unternehmen zu behalten. Die Umwandlung in eine KGaA ist im Kontext der Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage der Deutschen Telekom AG zu sehen und wurde auf der außerordentlichen Hauptversammlung 2015 mit einer überwältigenden Mehrheit von 84 % aller Stimmen und der Unterstützung unserer wichtigsten Investoren angenommen und vom Kapitalmarkt positiv bewertet.

Muddy Waters Capital behauptet weiterhin: "Ströer CFO involved with questionable US-listed Company"

Diese Behauptung von Muddy Waters Capital ist falsch! Bernd Metzner ist Aufsichtsrats-Mitglied und Vorsitzender des Prüfungsausschusses von Anavex. Anders als von Muddy Waters Capital dargestellt handelt es sich bei Anavex um ein respektables Biotech-Unternehmen mit ca. 200 Millionen US-Dollar Market Cap.

Muddy Waters Capital behauptet weiterhin: "Constantly Shifting Supervisory Board Membership"

Diese Aussage von Muddy Waters Capital ist in ihrem Kern und den damit beabsichtigten Schlussfolgerungen falsch!

Die Unterstellung von Muddy Waters Capital, dass Veränderungen des Aufsichtsrates im inhaltlichen Zusammenhang mit der freeXmedia-Transaktion stehen ist falsch - sie lagen jeweils in der persönlichen Sphäre bzw. beruflichen Veränderungen der betroffenen Aufsichtsräte. Alle weiteren Veränderungen in 2015 und 2016 stehen ausschließlich im Zusammenhang mit dem Formwechsel der Gesellschaft in eine SE & Co KGaA und den Entsenderechten der Deutschen Telekom AG für zwei Aufsichtsratsmitglieder im Zusammenhang mit der T-Online-Akquisition, die unterdessen auch bestellt sind. Das zwischenzeitliche Ausscheiden von Dirk Ströer aus dem Aufsichtsrat steht ebenfalls ausschließlich im Zusammenhang mit Verpflichtungen die die Ströer SE & Co KGaA im Kontext des T-Online-Deals zu Entsenderechten der Deutschen Telekom AG eingegangen ist. Dirk Ströer ist mittlerweile wieder wie geplant Aufsichtsrat in beiden Aufsichtsratsgremien der Ströer SE & Co KGaA und ihrer persönlich haftenden Gesellschafterin Ströer Management SE.

XIV. Muddy Waters Capital behauptet: "Curious Changes to Subsidiary Shareholdings"

Die Shareholder Changes sind entgegen der Behauptung von Muddy Waters Capital nicht merkwürdig sondern vertraglich vereinbart und strategisch angelegt! 1. Adselect Wir haben im ersten Schritt mit unserer Firma BusinessAd die Mehrheit an adselect übernommen, an der der Gründer Ralf Hammerath weiter beteiligt blieb. Im zweiten Schritt wurde adselect als Sacheinlage in die BusinessAd eingebracht, und dementsprechend Ralf Hammeraths Beteiligung an adselect in Anteile an BusinessAd umgewandelt. Eine nur von Ströer finanzierte Kapitalerhöhung hat für Ströer die notwendige Konsoliderungsmehrheit von 51 % an BusinessAd bei der Transaktion sichergestellt.

2. Pacemaker Die Veränderungen der Beteiligungsstruktur bei Pacemaker sind vertraglich angelegt und bilden die spezielle Transaktionsstruktur ab. Pacemaker war von Anfang an gedacht als eine 80 %ige Beteiligung von Ströer mit einer Minderheitenbeteiligung von 20 %. Zur Aufsetzung des Joint Ventures hat Ströer diese Gesellschaft zunächst als 100 %ige Beteiligung errichtet, den Mitgesellschaftern dann eine 20 %ige Beteiligung eingeräumt und über diese Beteiligung Put- und Call-Optionen gewährt. Einige dieser Optionen sind zwischenzeitlich realisiert worden.

3. OMS Um das Kern-Asset der OMS - die Vermarktungsrechte der 32 Verlage und Gesellschafter der OMS - langfristig an Ströer zu binden, wurde die Übernahme der OMS nicht als Cash-Deal sondern über eine Beteiligung an dem Online-Vermarkter von Ströer umgesetzt. Unter Berücksichtigung der Ertragskraft der Ströer Digital Group und der OMS ist der Deal in jeder Hinsicht wirtschaftlich "accretive" für die Shareholder der Ströer SE & Co KGaA und strategisch von besonders positiver Bedeutung.

4. ECE Wie Muddy Waters Capital in diesem Fall ausnahmsweise richtig feststellt, wollten wir die Beziehung zu dem Shopping-Mall Betreiber ECE stärken. Insofern ist der jetzt erreichte Endzustand der Beteiligung unseres Rechtegebers an der ECE-Flatmedia in jeder Hinsicht von strategischem Interesse und festigt nachhaltig unsere Vertragsbeziehung mit einem wichtigen Rechtegeber. Völlig falsch ist aber die Unterstellung von Muddy Waters Capital, dass die Transaktion im Widerspruch zu unseren strategischen Interessen stehen würde.

XV. Muddy Waters Capital stellt fest: "Infoscreen Profitability Seems to be an Extreme Outlier"

Die von Muddy Waters Capital implizierte Unterstellung, dass unsere Guidance zur Profitabilität dieser Produktgruppe fragwürdig ist, grob falsch!

Grundsätzlich machen wir keine detaillierten Aussagen zu Margen oder zur Profitabilität einzelner Produkte, Produktbereiche oder Gesellschaften. Wir steuern und berichten unser Unternehmen auf Basis der bekannten Segmentstruktur. Es ist generell aber zutreffend, dass Teile unserer digitalen Geschäftsmodelle nachhaltig sehr profitabel arbeiten.

C. Aktuelle Geschäftsentwicklung und Ausblick der Ströer SE & Co KGaA

Die Geschäftsaussichten sind unverändert positiv: - Operativ verbucht Ströer den besten Jahresstart in der Geschichte des Unternehmens

- Im ersten Quartal 2016 wird Ströer seine eigene Guidance von 10 % organischem Wachstum mit 11,5 % klar übertreffen. Vor dem Capital Markets Day am Freitag kommender Woche wird Ströer vorläufige Zahlen zum erfolgreichen ersten Quartal 2016 veröffentlichen

- Der Start ins zweite Quartal 2016 schließt im Übrigen nahtlos an die erfreuliche Performance im ersten an

- Für das Gesamtjahr 2016 erwartet Ströer einen Umsatz zwischen 1,1 und 1,2 Mrd. EUR und einem operativen EBITDA zwischen 270 bis 280 Mio. Euro

- Der Free Cash Flow vor M&A in 2016 wird mindestens 125 Millionen Euro betragen

- Ströer hat angekündigt, eine Dividende von 0,70 Euro je Aktie für das Geschäftsjahr 2015 auszuschütten

Muddy Waters Capital steht mit seinen interessengeleiteten, falschen Schlussfolgerungen aus dem gestern veröffentlichten "Report" im krassen Gegensatz zu allen 14 Analysten, die auf dem Finanzportal Bloomberg ihre Urteile abgeben. Sämtliche Analysten empfehlen durch die Bank, Ströer als "Kauf" mit einem durchschnittlichen Zielkurs von knapp 72 Euro.

Bitte beachten Sie auch unsere Telefonkonferenz heute um 14.00 Uhr

Participant Information - PRESS Direct DDI(s) for Participant Connection: DE +49 69 22 22 29 043 Participant Pin Code: 29987322#

Participant Information - Analyst Direct DDI (s) for Participant Connection: DE: +4969222229043 UK: +442030092452 USA: +18554027766 Participant Pin Code: 91233559#

Über Ströer Die Ströer SE & Co. KGaA ist ein führendes digitales Multi-Channel-Medienhaus und bietet werbungtreibenden Kunden individualisierte und voll integrierte Premium-Kommunikationslösungen an. Ströer setzt damit in Europa auf dem Gebiet der digitalen Medien zukunftsweisende Maßstäbe in Innovation und Qualität und eröffnet Werbungtreibenden neue Möglichkeiten der gezielten Kundenansprache.

Die Ströer Gruppe vermarktet und betreibt mehrere tausend Webseiten vor allem im deutschsprachigen Raum und betreibt rund 300.000 Werbeträger im Bereich "Out of Home". Sie beschäftigt rund 3.300 Mitarbeiter an mehr als 70 Standorten. Im Geschäftsjahr 2015 hat die Ströer SE einen Umsatz in Höhe von 824 Millionen Euro erwirtschaftet. Die Ströer SE & Co. KGaA ist im MDAX der Deutschen Börse notiert.

Mehr Informationen zum Unternehmen finden Sie unter www.stroeer.com.

Pressekontakt Marc Sausen Ströer SE & Co. KGaA Leiter Konzern-Kommunikation Ströer Allee 1 D-50999 Köln Telefon: 02236 / 96 45-246 Fax: 02236 / 96 45-6246 E-Mail: presse@stroeer.de

Investor Relations Dafne Sanac Ströer SE & Co. KGaA Head of Investor Relations Ströer Allee 1 D-50999 Köln Telefon: 02236 / 96 45-356 Fax: 02236 / 96 45-6356 E-Mail: dsanac@stroeer.de

Disclaimer Diese Pressemitteilung enthält "zukunftsgerichtete Aussagen" bezüglich der Ströer SE & Co. KGaA ("Ströer") oder der Ströer Gruppe, einschließlich Beurteilungen, Schätzungen und Prognosen im Hinblick auf die Finanzlage, die Geschäftsstrategie, die Pläne und Ziele des Managements und die künftigen Geschäftstätigkeiten von Ströer bzw. der Ströer Gruppe. Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen bekannten und unbekannten Risiken, Ungewissheiten und anderen Faktoren, die dazu führen können, dass die Ertragslage, Profitabilität, Wertentwicklung oder das Ergebnis von Ströer bzw. der Ströer Gruppe wesentlich von derjenigen Ertragslage, Profitabilität, Wertentwicklung oder demjenigen Ergebnis abweichen, die in diesen zukunftsgerichteten Aussagen ausdrücklich oder implizit angenommen oder beschrieben werden. Diese zukunftsgerichteten Aussagen werden zum Datum dieser Pressemitteilung gemacht und basieren auf zahlreichen Annahmen, die sich auch als unzutreffend erweisen können. Ströer gibt keine Zusicherung ab und übernimmt keine Haftung im Hinblick auf die sachgerechte Darstellung, Vollständigkeit, Korrektheit, Angemessenheit oder Genauigkeit der hierin enthaltenen Informationen und Beurteilungen. Die in dieser Pressemitteilung enthaltenen Informationen können ohne jedwede Benachrichtigung geändert werden. Sie können unvollständig oder verkürzt sein und enthalten möglicherweise nicht alle wesentlichen Informationen in Bezug auf Ströer oder die Ströer Gruppe. Ströer übernimmt keinerlei Verpflichtung, die hierin enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen oder anderen Informationen öffentlich zu aktualisieren oder anzupassen, weder aufgrund von neuen Informationen, zukünftigen Ereignissen oder aus anderen Gründen.

Kontakt: Pressekontakt: Marc Sausen Ströer SE Leiter der Konzern-Kommunikation Ströer-Allee 1 | 50999 Köln Telefon: 02236 / 96 45-246 Fax: 02236 / 96 45-6246 E-Mail: info@stroeer.de

IR Kontakt: Dafne Sanac Ströer Media SE Manager Investor Relations Ströer-Allee 1 | D-50999 Köln Telefon: 02236 / 96 45-356 Fax: 02236 / 96 45-6356 E-Mail: ir@stroeer.de

+++++ Zusatzmaterial zur Meldung:

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456865 22.04.2016 

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