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18:00 Uhr, 27.11.2014

DGAP-News: Delisting von Greater China Precision Components Ltd.

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DGAP-News: Greater China Precision Components Ltd. / Schlagwort(e): Delisting Delisting von Greater China Precision Components Ltd.

27.11.2014 / 18:00 


Greater China Precision Components Limited: Delisting von Greater China Precision Components Ltd. (das "Unternehmen")

SINGAPUR/HUIZHOU, 27. November 2014: GCPC

Der Vorstand nimmt Bezug auf die Einstellung des Handels mit den Wertpapieren des Unternehmens (die "Aktien") am Open Market, Entry Standard der Frankfurter Börse (ISIN SG9999005052 / WKN A0MZS3 /Ticker 49G), welche am 30. September 2014 erfolgte.

Bevor der Handel mit den Wertpapieren eingestellt wurde, wurde das Aktiengeschäft mittels eines Buchungssystems abgewickelt, das von Clearstream Banking S.A. ("Clearstream") und der Euroclear Bank ("Euroclear") unterhalten wird. Die effektive Aktienurkunde, welche die buchmäßig verwalteten Wertpapiere darstellt, wird von dem von Clearstream ernannten Treuhänder verwaltet, nämlich DBS Nominees Private Limited ("DBS Nominees"). Gemäß der Unternehmenssatzung ist der alleinige gesetzliche Aktionär DBS Nominees. Das Unternehmen beabsichtigt jedoch, effektive Aktienurkunden direkt an die wirtschaftlich berechtigten Aktionäre auszustellen und die allgemeine Aktienurkunde, die derzeit von DBS Nominees gehalten wird, zu annullieren.

Wie in der Mitteilung des Unternehmens vom 14. August 2014 verkündet wurde, werden die Anteilseigener gebeten, sich mit ihren Brokern in Verbindung zu setzen und Clearstream und Euroclear ihre persönlichen Daten zu übermitteln, damit der Rechtstitel der Aktien auf ihren Namen eingetragen und das Aktionärsregister des Unternehmens entsprechend aktualisiert wird, um sie als eingetragene Aktionäre des Unternehmens auszuweisen.

Die Anteilseigner dürfte es interessieren, dass das Unternehmen nach dem Delisting der Aktien nicht beabsichtigt, die Depotvereinbarung mit Clearstream und Euroclear aufrechtzuerhalten. Dies steht im Einklang mit der Strategie des Unternehmens, die Kosten in Zusammenhang mit dem Delisting der Aktien zu reduzieren. Dementsprechend werden die Aktionäre, d. h. die Depotverwalter, die bei Clearstream und Euroclear als Anteilseigner eingetragen sind ("IHs"), sowie die wirtschaftlich berechtigten Aktionäre, die Aktienanteile mittels dieser Depotverwalter halten ("BOs"), nochmals gebeten, bis zum 15. Dezember 2014 ("Stichtag") die nachstehend genannten Schritte zu unternehmen, damit das Eigentumsrecht der Aktien an die BOs übertragen werden kann und die BOs als Aktionäre des Unternehmens im Aktienregister eingetragen werden können.

1. Die BOs werden gebeten, ihre Depotverwalter zu kontaktieren und ihnen ihre persönlichen Daten sowie Anweisungen in Bezug auf die Übertragung des Eigentumstitels ihrer Aktien zu übermitteln. Hierfür sollten die BOs das beigefügte Formular A nutzen, um sicherzustellen, dass sämtliche relevanten Informationen übermittelt werden. [Hier klicken: http://www.greater-cpc.com/PDF/20141127/Form%20A/Form%20A_23 %20Nov%202 014.pdf]

Eine Kopie von Formular A ist an unseren Registerführer über die Aktienanteile in Singapur, Tricor Barbinder Share Registration Services ("Registerführer"), gemäß den nachstehend genannten Kontaktdaten zu senden: Tricor Barbinder Share Registration Services 80 Robinson Road, #02-00, Singapore 068898 Attn: Teo Meng Keong /Cheok Hui Yee E-Mail:meng.keong.teo@sg.tricorglobal.com / hui.yee.cheok@sg.tricorglobal.com Tel.: (65) 6236 3510 / (65) 6236 3423 Fax: (65) 6236 4399 

2. Die IHs werden gebeten, entweder Clearstream oder Euroclear Anweisungen hinsichtlich der Übertragung des Eigentumstitels der Anteile, die von den BOs gehalten werden, oder auch von ihnen selbst, falls der IH auch gleichzeitig der BO ist, zu übermitteln. Hierfür sollten die IHs das beigefügte Formular B nutzen, um sicherzustellen, dass sämtliche relevanten Informationen übermittelt werden. [Hier klicken: http://www.greater-cpc.com/PDF/20141127/Form%20B/Form%20B_23 %20Nov%202 014.pdf]

Eine Kopie von Formular B ist an den Registerführer über die Aktienanteile gemäß den oben genannten Kontaktdaten zu senden.

Nach dem Stichtag werden die Aktien, die nicht rechtlich auf die BOs übertragen wurden ("Nicht eingetragene Aktien"), weiterhin auf den Namen von DBS Nominees gehalten und eingetragen. IHs und BOs sollten sich darüber im Klaren sein, dass lediglich ins Aktionärsregister eingetragene Aktionäre ihre Rechte als Aktionäre des Unternehmens ausüben können. Dementsprechend wird das Unternehmen zukünftige Mitteilungen hinsichtlich Versammlungen und der Ernennung von Bevollmächtigten zur Teilnahme an Hauptversammlungen, der Ausschüttung von Dividenden und anderen Zahlungen sowie der Ausübung von weiteren Aktionärsrechten in Zusammenhang mit den nicht eingetragenen Aktien nur noch an DBS Nominees richten und senden. Das Unternehmen ist nicht zur Weitergabe derselben an IHs und BOs verpflichtet und/oder übernimmt keine damit verbundenen Kosten.

BOs, die sich für die Registrierung entschieden haben und auch als eingetragene Aktionäre im Aktionärsregister des Unternehmens aufgenommen wurden, erhalten zukünftig Mitteilungen hinsichtlich Versammlungen und der Ernennung von Bevollmächtigten zur Teilnahme an Hauptversammlungen, der Ausschüttung von Dividenden und anderen Zahlungen sowie der Ausübung von weiteren Aktionärsrechten direkt vom Unternehmen.

Nach dem Stichtag übernimmt das Unternehmen keinerlei Kosten in Zusammenhang mit einer Depotvereinbarung über die nicht eingetragenen Aktien mit Clearstream, Euroclear, DBS Nominees und/oder anderen Treuhändern oder für von ihnen erbrachte Dienstleistungen in Zusammenhang mit den nicht eingetragenen Aktien. Die Fortsetzung der Depotvereinbarung und damit verbundene Kosten werden von den IHs und BOs übernommen. Nach dem Stichtag unterliegt jeder Antrag auf Übertragung des Eigentumsrechts an nicht eingetragenen Aktien der zufriedenstellenden Überprüfung von Dokumenten und den allgemein geltenden Gesetzen in Singapur; die damit verbundenen Kosten trägt allein der Antragsteller.

Investoren in Aktien sowie sämtliche IHs und BOs sollten beachten, dass das Unternehmen nur Eigentumsübertragungen von Aktien anerkennt, die durch ein ordnungsgemäß unterzeichnetes Formular zur Aktienübertragung nachgewiesen wurde, dem eine effektive Aktienurkunde, eingetragen auf den Namen des Übertragenden, beiliegt. Genauso sollten sich potentielle Investoren in Aktien der Tatsache bewusst sein, dass das Unternehmen nicht dazu verpflichtet ist, Anteilsübertragungen anzuerkennen, ohne dass ein ordnungsgemäß unterzeichnetes Dokument dieser Übertragung sowie ein Aktienzertifikat, das auf den Namen des Übertragenden ausgestellt ist, vorliegt.

Anteilseigner, d. h. alle IH's und BO's, werden gebeten, vor dem Stichtag am 15. Dezember 2014 die oben ausgeführten Schritte zu unternehmen. Falls Sie hierzu noch Rückfragen haben, bitten wir sie, unabhängigen professionellen Rat einzuholen.

Im Namen des Vorstandes

Wu Baoyu Executive Director und Chief Executive Officer

27. November 2014 


27.11.2014 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und http://www.dgap.de


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