DGAP-News: CTS Eventim AG & Co. KGaA: Stellungnahme von CTS EVENTIM zum gestrigen Ticketdirect-Urteil des Bundesgerichtshofs
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DGAP-News: CTS Eventim AG & Co. KGaA / Schlagwort(e): Stellungnahme
CTS Eventim AG & Co. KGaA: Stellungnahme von CTS EVENTIM zum gestrigen Ticketdirect-Urteil des Bundesgerichtshofs
24.08.2018 / 12:04
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
PRESSEMITTEILUNG
Stellungnahme von CTS EVENTIM zum gestrigen Ticketdirect-Urteil des Bundesgerichtshofs
- Unwesentliche betriebswirtschaftliche Implikationen
- Betroffen sind lediglich jene Ticketbuchungen, für die eine print@home-Gebühr von 2,50 Euro erhoben wird
- Diese repräsentieren rund 1 Mio. Euro des Konzernumsatzes
München, 24. August 2018. CTS EVENTIM, einer der international führenden Ticketing- und Live Entertainment-Anbieter, schätzt die wirtschaftlichen Auswirkungen des gestrigen BGH-Urteils zur Höhe von Ticketdirect-Gebühren als moderat ein. Der Entscheid betrifft lediglich jene Ticketbuchungen, für die im deutschen Webshop eine print@home-Gebühr von 2,50 Euro fällig wird. Diese Gebühr wird pro Bestellung - nicht pro Ticket - erhoben.
Zum einen hat der BGH in seinem gestrigen Urteil darauf hingewiesen, dass eine Anpassung dieser Gebühr durchaus zulässig sein kann. Zum anderen machen die im Urteil adressierten Ticketbuchungen nur ca. fünf Prozent der über eventim.de verarbeiteten Orders aus. Sie repräsentieren zusammen ein Umsatzvolumen von rund einer Million Euro - und damit lediglich ein Tausendstel des Konzernumsatzes.
Die in Deutschland vergleichsweise geringe Popularität von Ticketdirect ist unter anderem auf die überwiegend kommunalen Eigentümerstrukturen der Venues zurückzuführen. Deshalb sind die für Ticketdirect notwendigen "Access Control"-Technologien nicht so verbreitet wie in vielen anderen europäischen Ländern. Die Erlöse aus print@home ermöglichen es zahlreichen Veranstaltungsstätten in Deutschland, ihren Besuchern eine zusätzliche, sehr komfortable und sichere Zugangsoption zu bieten.
CTS EVENTIM wird das Urteil des BGH umsetzen. Sobald die ausführliche Begründung für den Entscheid vorliegt, wird das Unternehmen die erforderlichen Anpassungen bei Ticketdirect vornehmen.
Über CTS EVENTIM
CTS EVENTIM ist einer der international führenden Anbieter in den Bereichen Ticketing und
Live Entertainment. 2017 wurden mehr als 250 Millionen Tickets über die Systeme des Unternehmens vermarktet - stationär, online und mobil. Zu den Onlineportalen zählen Marken wie eventim.de, oeticket.com, ticketcorner.ch, ticketone.it und entradas.com. Zur EVENTIM-Gruppe gehören außerdem zahlreiche Veranstalter von Konzerten, Tourneen und Festivals wie "Rock am Ring", "Rock im Park", "Hurricane" oder "Southside". Darüber hinaus betreibt CTS EVENTIM einige der renommiertesten Veranstaltungsstätten Europas, etwa die Kölner LANXESS arena, die Berliner Waldbühne und das EVENTIM Apollo in London. Die CTS EVENTIM AG & Co. KGaA (ISIN DE 0005470306) ist seit 2000 börsennotiert und seit 2015 Mitglied des MDAX. Im Jahr 2017 erwirtschafteten 3.020 Mitarbeiter in 23 Ländern einen Umsatz von mehr als einer Milliarde Euro.
Für weitere Informationen:
Corporate Communications:
Christian Steinhof
Leiter Unternehmenskommunikation
Tel.: +49.40.380788.7299
christian.steinhof@eventim.de
Investor Relations:
Marco Haeckermann
Vice President Corporate Development & Strategy
Tel.: +49.421.3666.270
marco.haeckermann@eventim.de
24.08.2018 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
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Sprache:
Deutsch
Unternehmen:
CTS Eventim AG & Co. KGaA
Rablstr. 26
81669 München
Deutschland
Telefon:
0421/ 3666-233
Fax:
0421/ 3666-290
E-Mail:
tatjana.wilhelm@eventim.de
Internet:
www.eventim.de
ISIN:
DE0005470306
WKN:
547030
Indizes:
MDAX
Börsen:
Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Tradegate Exchange
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