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10:00 Uhr, 21.12.2020

DGAP-News: CGift AG: Bankhaus von der Heydt und CGift kooperieren beim Verkauf von Kryptowährungsgutscheinen

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DGAP-News: CGift AG

/ Schlagwort(e): Kryptowährung / Blockchain/Kooperation

CGift AG: Bankhaus von der Heydt und CGift kooperieren beim Verkauf von Kryptowährungsgutscheinen

21.12.2020 / 10:00

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Bankhaus von der Heydt und CGift kooperieren beim Verkauf von Kryptowährungsgutscheinen

München / Hamburg, 21. Dezember 2020

Kryptowährungen verschenken

Die Bankhaus von der Heydt GmbH & Co. KG mit Sitz in München ("von der Heydt") und die CGift AG mit Sitz in Hamburg ("CGift") haben sich zum Ziel gesetzt, das Verschenken von Kryptowährungen in Deutschland möglich zu machen.

Dazu haben von der Heydt und CGift eine Partnerschaft geschlossen, um Kunden über die Website von CGift (cgift.io) den Erwerb von Kryptowährungen in Form von Gutscheinen zu ermöglichen. Die Gutscheine können ganz einfach gegen Bitcoin und in Zukunft auch gegen weitere Kryptowährungen getauscht werden.

Hierzu erklärt Gunnar Binder, Vorstand der CGift AG:

"Wir sind überaus glücklich nun auch deutschen Kunden Zugang zu Kryptowährungen in Form von Gutscheinen ermöglichen zu können, was aus regulatorischen Gründen bisher nicht möglich war. Wir sind davon überzeugt, dass Gutscheine in diesem Bereich äußerst attraktiv sind, da diese es ermöglichen, Kryptowährungen auch zu verschenken - so wie die Oma dem Enkel früher gerne Mal ein bisschen Gold zum Geburtstag geschenkt hat."

Zur Umsetzung des Geschäftsmodells vertraut CGift dabei auf die Partnerschaft mit dem renommierten Bankhaus von der Heydt aus München. Als vollregulierte Bank übernimmt von der Heydt nicht nur für die CGift-Kunden die Kaufabwicklung, sondern ebenfalls die anschließende Verwahrung der Kryptowährungen in kundeneigenen Wallets ("digitalen Schließfächern"). Kunden von CGift erhalten so eine vollumfängliche Lösung, um sich selbst - oder Freunden und Familie - die Welt der Kryptowährungen zu eröffnen. Die Gutscheine können ab Ende Januar 2021 erworben werden.

Hierzu Philipp Doppelhammer, CFO & COO von Bankhaus von der Heydt:

"Die Partnerschaft mit der CGift AG hat für uns einen sehr großen Stellenwert. Wir sind überzeugt davon, dass der innovative Ansatz Kryptowährungen in Form von Gutscheinen erwerben und verschenken zu können perfekt in die aktuelle Zeit passt. Deshalb freut es uns umso mehr, mit CGift dieses Projekt umzusetzen."

Über die Unternehmen

Das Bankhaus von der Heydt ist eine der ältesten Banken Europas und seit 1754 in Betrieb. Heute ist von der Heydt eine der ersten Banken, die Blockchain Technologie einsetzen und damit neue Wege in der Finanzwelt beschreitet.

CGift AG:

Die CGift AG (ISIN DE000A2AACW4) ist ein datengesteuertes Blockchain-Technologieunternehmen, das sich auf innovative Technologielösungen für einen unkomplizierten Einstieg in die Welt der digitalen Währungen fokussiert und somit Menschen auf der ganzen Welt den Zugang zu digitalen Währungen ermöglicht. Das Unternehmen hat eine einfache digitale und physische Geschenkkartenlösung entwickelt, die es Verbrauchern ermöglicht, den Gegenwert von Geschenkkarten in ausgewählte digitale Währungen wie Bitcoin einzulösen. Durch Partnerschaften in Europa, Asien und Südamerika vereinfacht CGift den Zugang zu digitalen Währungen über eine Vielzahl von Formaten und Vertriebskanälen.

Kontakt:

CGift AG
Gunnar Binder
Vorstand
Schopenstehl 22
20095 Hamburg
Deutschland
Tel.: +49 40 679580-53
E-Mail: info@cgift.io
Website: www.cgift.io


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Sprache:

Deutsch

Unternehmen:

CGift AG

Schopenstehl 22

20095 Hamburg

Deutschland

Telefon:

+49 40 679 580-53

Fax:

+49 40 679 580-52

E-Mail:

ir@cgift.io

Internet:

www.cgift.io

ISIN:

DE000A2AAB74

WKN:

A2AAB7

Börsen:

Freiverkehr in Hamburg

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