DGAP-News: Capital Stage AG: Veröffentlichung eines Fehlers in der Rechnungslegung gemäß § 37q Abs. 2 Satz 1 WpHG
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DGAP-News: Capital Stage AG / Schlagwort(e): Sonstiges/Sonstiges Capital Stage AG: Veröffentlichung eines Fehlers in der Rechnungslegung gemäß § 37q Abs. 2 Satz 1 WpHG
06.05.2016 / 18:05 Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
Die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) hat festgestellt, dass der Konzernabschluss zum Abschlussstichtag 31.12.2012 der Capital Stage AG, Hamburg, fehlerhaft ist:
1. Für die nach IFRS 3 als Unternehmenszusammenschlüsse bilanzierten Erwerbe von Anteilen an Solar- bzw. Windparks fehlen im Anhang zum Konzernabschluss der Capital Stage AG zum 31. Dezember 2012 neben der Angabe der Kaufpreise (IFRS 3.B64 (f)) insbesondere Angaben zu dem jeweiligen nach IFRS 3.34 erfassten Gewinn aus dem Unternehmenserwerb (IFRS 3.B64(n) (i)):
Unternehmenserwerb, nach IFRS 3.34 erfasster Gewinn in TEUR:
Grit 63. Vermögensverwaltungs GmbH und De Stern 10 srl: 6.612 Solar Farm FC 1: 3.756 Solar Farm FC 3: 907 Solarpark Glebitzsch GmbH: 1.224 Windkraft Sohland GmbH & Co. KG: 42 Boreas Windfeld Greußen GmbH & Co. KG: 48 Parco Eolico Monte Vitalba SRL: 1.681 Solarpark Neuhaus GmbH: 843
Summe: TEUR 15.122
Darüber hinaus fehlt u.a. eine sachgerechte Beschreibung der Gründe, die zur Entstehung der Gewinne aus der Erstkonsolidierung geführt haben (IFRS 3.B64 (n) (ii)). Insbesondere fehlt die Angabe, dass die Erzielung von signifikant unterhalb der ermittelten beizulegenden Zeitwerte der erworbenen Wind- und Solarparks liegenden Kaufpreisen aus der Ausnutzung von wirtschaftlichen Drucksituationen bei den jeweiligen Verkäufern resultiert.
Die Unvollständigkeit der Angaben zu den Unternehmenszusammenschlüssen verstößt gegen IFRS 3.59 i.V.m. IFRS 3.B64.
2. Die Capital Stage AG hat in der Konzern-Kapitalflussrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2012 den Finanzmittelfonds um EUR 15,8 Mio. zu hoch ausgewiesen. Ursächlich hierfür ist die unzulässige Berücksichtigung von Guthaben auf Kapitaldienst- und Projektreservekonten, die einer langfristigen Verfügungsbeschränkung unterliegen, im Finanzmittelfonds. Hierdurch werden auch die Auszahlungen für den Erwerb konsolidierter Unternehmen abzüglich übernommener Zahlungsmittel um EUR 3,4 Mio. zu niedrig und der Cashflow aus der investiven Geschäftstätigkeit um EUR 3,4 Mio. zu hoch ausgewiesen.
Es liegt ein Verstoß gegen IAS 7.6 vor.
3. Die Capital Stage AG hat im Geschäftsjahr 2012 die Nutzungsdauern für die als immaterielle Vermögenswerte bilanzierten Stromeinspeiseverträge mit historischen Anschaffungskosten von EUR 67 Mio. auf bis zu 30 Jahren verlängert. Für die Stromeinspeiseverträge bestimmt sich die maximale Nutzungsdauer jedoch nach der Länge des gesetzlich geregelten Förderzeitraums für die jeweiligen Wind- bzw. Solarparks, i.d.R. 20 Jahre. Als Folge der unzulässigen Überschreitung der Nutzungsdauer sind die Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte zu niedrig und die immateriellen Vermögenswerte zu hoch ausgewiesen.
Es liegt ein Verstoß gegen IAS 38.97 i.V.m. IAS 38.94 vor.
06.05.2016 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und http://www.dgap.de
Sprache: Deutsch Unternehmen: Capital Stage AG Große Elbstraße 59 22767 Hamburg Deutschland Telefon: +49 4037 85 62 -0 Fax: +49 4037 85 62 -129 E-Mail: info@capitalstage.com Internet: www.capitalstage.com ISIN: DE0006095003 WKN: 609500 Indizes: SDAX Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard), Hamburg; Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, München, Stuttgart
Ende der Mitteilung DGAP News-Service ---------------------------------------------------------------------------
461339 06.05.2016
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