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10:10 Uhr, 14.05.2013

DGAP-News: bet-at-home.com AG: bet-at-home.com AG Dividendenbekanntmachung

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DGAP-News: bet-at-home.com AG / Schlagwort(e): Dividende bet-at-home.com AG: bet-at-home.com AG Dividendenbekanntmachung

14.05.2013 / 10:10 


bet-at-home.com AG Düsseldorf WKN A0DNAY / ISIN DE000A0DNAY5 

Dividendenbekanntmachung

Die ordentliche Hauptversammlung unserer Gesellschaft vom 13. Mai 2013 hat entsprechend den Beschlussvorschlägen von Vorstand und Aufsichtsrat beschlossen, aus dem Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2012 in Höhe von EUR 5.593.604,82 an die Aktionäre EUR 4.210.800,00 auszuschütten und EUR 1.382.804,82 auf neue Rechnung vorzutragen. Aus dem an die Aktionäre auszuschüttenden Betrag erfolgt die Zahlung einer Dividende in Höhe von EUR 0,60 je dividendenberechtigter Aktie, der Restbetrag in Höhe von EUR 0,60 je Aktie wird auf die bereits von der Hauptversammlung unserer Gesellschaft am 4. Mai 2012 beschlossene Vorabausschüttung von EUR 0,60 je Aktie angerechnet.

Die Auszahlung der Dividende erfolgt ab dem ersten Bankarbeitstag nach der Hauptversammlung über die Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, durch die depotführenden Kreditinstitute unter Abzug von 25 % Kapitalertragsteuer sowie 5,5 % Solidaritätszuschlag auf die Kapitalertragsteuer (insgesamt 26,375 %) sowie ggf. Kirchensteuer. Zahlstelle ist die Bankhaus Gebr. Martin Aktiengesellschaft, Göppingen.

Den inländisch unbeschränkt steuerpflichtigen Aktionären, die ihrer Depotbank eine Nichtveranlagungsbescheinigung des für sie zuständigen Finanzamtes vorgelegt haben, wird die Dividende ohne Abzug von Kapitalertragssteuer und Solidaritätszuschlag sowie ggf. Kirchensteuer ausgezahlt. Das gleiche gilt ganz oder teilweise für Aktionäre, die ihrer Depotbank einen Freistellungsauftrag eingereicht haben, soweit das in ihrem Antrag genannte Freistellungsvolumen nicht durch andere Erträge aus Kapitalvermögen bereits aufgebraucht ist.

Bei ausländischen Aktionären kann sich die einbehaltene Kapitalertragssteuer einschließlich des Solidaritätszuschlags nach Maßgabe bestehender Abkommen zur Vermeindung der Doppelbesteuerung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem betreffenden Staat ermäßigen. Die Antragsfristen zur Erstattung des Ermäßigungsbetrags sind zu beachten.

Düsseldorf, im Mai 2013 

bet-at-home.com AG Der Vorstand

Ende der Corporate News


14.05.2013 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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