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15:00 Uhr, 31.01.2018

DGAP-News: Auden AG: Nachfrist gemäß §64 Aktiengesetz

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DGAP-News: Auden AG / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung

Auden AG: Nachfrist gemäß §64 Aktiengesetz

31.01.2018 / 15:00 

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Berlin, den 31.01.2018 - Die Auden AG hat am 29. Dezember 2017 ihre Aktionärin, die Auden Group GmbH aufgefordert, die ausstehende Einzahlung der Einlage auf das Grundkapital aus der Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen vom Dezember 2016 zu leisten. Mit Fristende zum 12. Januar 2018 ist die Forderung von 1.521.300,00 Euro noch immer offen. Auch die Forderung gegenüber der Auden Group GmbH in Höhe von rund 11,9 Millionen Euro aus dem Bezugspreis der Aktien besteht weiterhin in ungeänderter Höhe fort.

Somit wird der Auden Group GmbH nach §64 Aktiengesetz eine Nachfrist bis zum 30. April 2018 gesetzt. Die entsprechende Veröffentlichung im Bundesanzeiger ist per heute, dem 31. Januar 2018 erfolgt. Die Veröffentlichung ist Voraussetzung für einen Einzug der Aktien, sollte die Auden Group GmbH ihrer Verpflichtung zur Einzahlung des Grundkapitals nicht bis zum 30. April 2018 nachkommen.

Disclaimer:

Diese Mitteilung kann zukunftsgerichtete Aussagen und Informationen enthalten, die durch Formulierungen wie 'erwarten', 'wollen', 'antizipieren', 'beabsichtigen', 'planen', 'glauben', 'anstreben', 'einschätzen', 'werden' oder ähnliche Begriffe erkennbar sind. Solche vorausschauenden Aussagen beruhen auf unseren heutigen Erwartungen und bestimmten Annahmen, die eine Reihe von Risiken und Ungewissheiten in sich bergen können. Die von der Auden AG tatsächlich erzielten Ergebnisse können von den Feststellungen in den zukunftsbezogenen Aussagen erheblich abweichen. Die Auden AG übernimmt keine Verpflichtung, diese zukunftsgerichteten Aussagen zu aktualisieren oder bei einer anderen als der erwarteten Entwicklung zu korrigieren.

Kontakt:
Auden AG
Herr Reyke Schult
Kurfürstendamm 11 
10719 Berlin
Tel.: +49 (0)30 / 983 222 05 
Fax: +49 (0)30 / 885 349 32 

E-Mail: ir@auden-ag.com





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