DGAP-News: AIXTRON SE: Veröffentlichungen der Ergebnisse für Q2/Q3 2016 verschoben
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DGAP-News: AIXTRON SE / Schlagwort(e): Übernahmeangebot/Quartalsergebnis AIXTRON SE: Veröffentlichungen der Ergebnisse für Q2/Q3 2016 verschoben
19.07.2016 / 09:51 Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
AIXTRON: Veröffentlichungen der Ergebnisse für Q2/Q3 2016 verschoben
Herzogenrath, 19. Juli 2016 - Die AIXTRON SE (FSE: AIXA; NASDAQ: AIXG) verschiebt ihre ursprünglich für den 26. Juli geplante Berichterstattung zum zweiten Quartal 2016 auf den 11. August 2016. Grund ist die geplante Transaktion mit GCI. Die Angebotsunterlagen für die Transaktion wurden gestern wie von Grand Chip Investment GmbH (GCI) angekündigt bei der BaFin eingereicht. Zudem wurde die am 25. Oktober 2016 geplante Berichterstattung zum dritten Quartal 2016 auf den 8. November 2016 verlegt.
Kontakt: Guido Pickert Investor Relations und Konzernkommunikation T: +49 (2407) 9030-444 F: +49 (2407) 9030-445 invest@aixtron.com
Weitere Informationen über AIXTRON (FWB: AIXA, ISIN DE000A0WMPJ6; NASDAQ: AIXG, ISIN US0096061041) sind im Internet unter http://www.aixtron.com verfügbar. Unsere eingetragenen Warenzeichen: AIXACT(R), AIXTRON(R), Atomic Level SolutionS(R), Close Coupled Showerhead(R), CRIUS(R), Gas Foil Rotation(R), Optacap(TM), OVPD(R), Planetary Reactor(R), PVPD(R), TriJet(R)
Zusätzliche Informationen Dieses Dokument dient lediglich Informationszwecken und stellt weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zum Verkauf von Wertpapieren dar. Das Übernahmeangebot für die ausgegebenen Stammaktien und die American Depositary Shares der AIXTRON SE ist noch nicht veröffentlicht worden. Die Bedingungen des Übernahmeangebots werden in der von der Grand Chip Investment GmbH zu erstellenden und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ("BaFin") zu gestattenden Angebotsunterlage veröffentlicht. Das Angebot zum Kauf von Stammaktien und American Depositary Shares der AIXTRON SE wird ausschließlich unter diesen Bedingungen abgegeben werden. Sobald Grand Chip Investment GmbH die erforderliche Gestattung von der BaFin erhalten hat, werden die Angebotsunterlage und die damit zusammenhängenden Angebotsmaterialien in Deutschland veröffentlicht. Zu diesem Zeitpunkt wird Grand Chip Investment GmbH auch ein sog. Tender Offer Statement bei der U.S. Securities and Exchange Commission ("SEC") einreichen. AXITRON SE beabsichtigt, ein sog. Solicitation/Recommendation Statement mit Bezug auf das Übernahmeangebot bei der SEC einzureichen; der Vorstand und Aufsichtsrat der AIXTRON SE werden darüber hinaus gemäß § 27 WpÜG eine Stellungnahme zum Angebot abgeben. Die Angebotsunterlage für das Übernahmeangebot (in deutscher und englischer Sprache), einschließlich einer detaillierten Beschreibung der Bedingungen für das Übernahmeangebot und sonstiger diesbezüglicher Informationen, wird u.a. im Internet unter www.grandchip-aixtron.com veröffentlicht.
Die Annahme des Übernahmeangebots kann außerhalb von Deutschland und den USA rechtlichen Beschränkungen unterliegen. Es wird keine Gewähr dafür übernommen, dass die Annahme des Übernahmeangebots außerhalb von Deutschland und den USA nach den jeweils anwendbaren Rechtsvorschriften zulässig ist.
Das sog. Tender Offer Statement (einschließlich der Angebotsunterlage, eines Übermittlungsschreibens (letter of transmittal) und sonstiger damit zusammenhängender Angebotsmaterialien) und das sog. Solicitation/Recommendation Statement, in der jeweils gültigen Fassung, sowie die Stellungnahme des Vorstands und Aufsichtsrats gemäß § 27 WpÜG werden wichtige Informationen enthalten, die sorgfältig gelesen werden sollten bevor eine Entscheidung mit Bezug auf das Übernahmeangebot getroffen wird, da diese - und nicht das vorliegende Dokument - die für das Übernahmeangebot geltenden Bedingungen enthalten werden. Diese Materialien und sonstigen Dokumente, die von Grand Chip Investment GmbH oder AIXTRON SE bei der SEC eingereicht werden, stehen kostenlos auf der Internetseite der SEC unter www.sec.gov. zur Verfügung. Zusätzlich werden das Tender Offer Statement der Grand Chip Investment GmbH und sonstige von ihr eingereichte Unterlagen unter www.grandchip-aixtron.com abrufbar sein.
In diesem Dokument, es sei denn explizit anders angemerkt, beziehen sich die Begriffe "AIXTRON", "die AIXTRON Gruppe", die "Gruppe" oder "das Unternehmen" auf die AIXTRON SE und ihre Tochtergesellschaften. Referenzen zum "Vorstand" oder "Management" beziehen sich auf den Vorstand der AIXTRON SE.
Hinweis zu in die Zukunft gerichteten Aussagen Dieses Dokument enthält in die Zukunft gerichtete Aussagen, einschließlich Aussagen betreffend den erwarteten Vollzug der beabsichtigen Transaktion und das künftige Geschäft der AIXTRON SE, was mit einer Reihe von Risiken und Unsicherheiten verbunden ist, einschließlich der Erfüllung der Angebotsbedingungen, der Möglichkeit, dass die Transaktion nicht durchgeführt wird, dem Verlust von Schlüsselmitarbeitern und wichtigen Kunden und Geschäftspartnern der AIXTRON SE, Unsicherheiten betreffend die erwarteten Vorteile der Transaktion und das Nichterreichen der von den Parteien antizipierten Ziele der Transaktion, sowie sonstige Risiken und Unsicherheiten, die in den durch die AIXTRON SE bei der SEC eingereichten Unterlagen, einschließlich des Abschnitts Risikofaktoren (Risk Factors) in der von AIXTRON SE am 23. Februar 2016 eingereichten sog. Form 20-F, dargestellt sind, sowie in der von Grand Chip Investment GmbH einzureichen Angebotsunterlage, dem Solicitation/Recommendation Statement, das von AIXTRON SE einzureichen ist, und der gemäß § 27 WpÜG zu veröffentlichenden Stellungnahme des AIXTRON SE Vorstands und Aufsichtsrats. Diese Dokumente und die darin enthaltenden Aussagen basieren auf gegenwärtigen Erwartungen, Annahmen, Schätzungen und Prognosen und betreffen bekannte und unbekannte Risiken, Unsicherheiten und sonstige Faktoren, von denen viele außerhalb der Kontrolle der AIXTRON SE und der Grand Chip Investment GmbH liegen, und die dazu führen können, dass die Ergebnisse, Geschäftstätigkeit, Leistungen oder Erfolge wesentlich von zukunftsgerichteten Aussagen abweichen. Die entsprechenden Aussagen sind generell durch Wörter oder Formulierungen wie "glauben", "anstreben", "erwarten", "beabsichtigen", "planen", "werden", "kann", "sollten", "schätzen", "voraussagen", "potenziell", "fortsetzen", auch in verneinter Form, oder ähnliche Ausdrücke identifizierbar. Sofern zugrundeliegende Annahmen sich als unrichtig herausstellen sollten oder unbekannte Risiken oder Unsicherheiten entstehen, können die tatsächlichen Ergebnisse und die jeweilige zeitliche Abfolge von Ereignissen wesentlich von den Ergebnissen und/oder der zeitlichen Planung abweichen, wie sie in den in die Zukunft gerichtete Aussagen enthalten ist und Sie sollten kein unangemessenes Vertrauen in diese Aussagen setzen. AIXTRON SE übernimmt keine Verpflichtung zur Überarbeitung oder Aktualisierung von zukunftsgerichteten Aussagen aufgrund neuer Informationen, künftiger Ereignisse oder anderen Faktoren, sofern AIXTRON SE dazu nicht ausdrücklich gesetzlich verpflichtet ist. Die Leser dieses Dokuments sind gehalten, kein unangemessenes Vertrauen in diese Aussagen zu setzen, die nur zum jeweiligen Datum gelten.
19.07.2016 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap.de
Sprache: Deutsch Unternehmen: AIXTRON SE Dornkaulstraße 2 52134 Herzogenrath Deutschland Telefon: +49 (2407) 9030-0 Fax: +49 (2407) 9030-40 E-Mail: invest@aixtron.com Internet: www.aixtron.com ISIN: DE000A0WMPJ6, US0096061041 WKN: A0WMPJ, A0D82P Indizes: TecDAX Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, München, Stuttgart; Terminbörse EUREX; Nasdaq
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