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14:10 Uhr, 28.04.2020

DGAP-News: ADO Properties S.A.: ADO Properties und ADLER Real Estate treiben die Zusammenführung beider Unternehmen weiter voran

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/ Schlagwort(e): Firmenzusammenschluss/Personalie

ADO Properties S.A.: ADO Properties und ADLER Real Estate treiben die Zusammenführung beider Unternehmen weiter voran

28.04.2020 / 14:10

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ADO Properties und ADLER Real Estate treiben die Zusammenführung beider Unternehmen weiter voran

- ADO leitet Abschluss eines Beherrschungsvertrags mit ADLER ein - Abfindungsangebot für verbleibende Minderheitsaktionäre von ADLER folgt bei Finalisierung

- Maximilian Rienecker als neues Mitglied des Verwaltungsrats von ADO ernannt

Luxemburg, 28. April 2020 - ADO Properties S.A. ("ADO") hat heute beschlossen, den Abschluss eines Beherrschungsvertrags zwischen ADO als herrschendem Unternehmen und ADLER Real Estate Aktiengesellschaft ("ADLER") als beherrschtem Unternehmen einzuleiten ("Beherrschungsvertrag"). Der Abschluss des Beherrschungsvertrags ist von weiteren Schritten abhängig. Hierzu zählen unter anderem der Erhalt der IDW S1 Bewertung, und die Abstimmung mit dem Vorstand der ADLER, ob ein Beherrschungsvertrag, der auch der Zustimmung der Hauptversammlung der ADLER bedürfte, tatsächlich abgeschlossen werden soll. Dieser Vertrag wird nach dem Zusammenschluss von ADO und ADLER die Zusammenarbeit als kombiniertes Unternehmen erleichtern, da nach Abschluss eines Beherrschungsvertrags ADO ein Weisungsrecht gegenüber ADLER erhält.

Beim Abschluss des freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots für ADLER hielt ADO 91,93 % (94,15 % inkl. eigener Aktien) des ADLER-Aktienkapitals. Den verbleibenden ADLER-Minderheitsaktionären wird nach einem möglichen Abschluss des Beherrschungsvertrages ein Abfindungsangebot unterbreitet. Die Minderheitsaktionäre werden die Möglichkeit haben, entweder ihre ADLER-Aktien gegen ADO-Aktien zu tauschen oder ihre Anteile an ADLER mit Anspruch auf eine jährliche Ausgleichszahlung zu behalten. Die finale Abfindung und die jährliche Ausgleichszahlung im Rahmen des Beherrschungsvertrags werden von den Unternehmen in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Bestimmungen und auf der Grundlage einer Unternehmensbewertung festgelegt.

Zudem wurde heute Maximilian Rienecker im Zuge der Kooptierung als neues Mitglied des ADO-Verwaltungsrats ernannt. Seine Amtszeit läuft bis zur nächsten Hauptversammlung, die voraussichtlich im dritten Quartal 2020 stattfinden wird. Herr Rienecker ist Co-CEO von ADO und wird dem Verwaltungsrat als Executive Director zur Verfügung stehen. Zur gleichen Zeit ist Florian Sitta von seiner Position im ADO-Verwaltungsrat zurückgetreten und hat seine Zuständigkeit mit sofortiger Wirkung abgegeben. Die verbleibenden Mitglieder des Verwaltungsrates danken Herrn Sitta für sein Engagement und seine Unterstützung der ADO.

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