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13:35 Uhr, 14.02.2020

DGAP-News: ADLER Real Estate AG: Bekanntmachung eines Kontrollwechsel an die Wandelanleihegläubiger

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DGAP-News: ADLER Real Estate AG

/ Schlagwort(e): Anleihe/Firmenübernahme

ADLER Real Estate AG: Bekanntmachung eines Kontrollwechsel an die Wandelanleihegläubiger

14.02.2020 / 13:35

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


ADLER Real Estate Aktiengesellschaft

Berlin

Bekanntmachung

im Zusammenhang mit den

€ 137,9 Mio. 2,5 % Wandelschuldverschreibungen 2016/2021

ISIN DE000A161XW6
WKN A161XW

(die "Schuldverschreibungen")

Die ADLER Real Estate Aktiengesellschaft, Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Berlin-Charlottenburg unter HRB 180360 B (die "Anleiheschuldnerin"), macht hiermit gemäß § 14(1)(a)(i) der Bedingungen der vorgenannten Schuldverschreibungen (die "Anleihebedingungen") bekannt, dass am 11. Februar 2020 ein Kontrollwechsel im Sinne von § 14(1)(e)(i) der Anleihebedingungen bei der Anleiheschuldnerin eingetreten ist. An diesem Tag haben laut Veröffentlichung der ADO Properties S.A. (die "Bieterin") vom 14. Februar 2020 mehr als 50 % der Aktionäre der Anleiheschuldnerin das am 7. Februar 2020 veröffentlichte Übernahmeangebot (Tauschangebot) der Bieterin an die Aktionäre der Anleiheschuldnerin angenommen.

Gemäß § 14(1)(a)(ii) der Anleihebedingungen hat die Anleiheschuldnerin im Falle eines Kontrollwechsels zudem einen Wirksamkeitstag im Sinne der Schuldverschreibungen für diesen Kontrollwechsel festzusetzen (der "Wirksamkeitstag") und bekannt zu machen. Der Vorstand der Anleihegläubigerin hat den 27. Februar 2020 als Wirksamkeitstag im Sinne der Schuldverschreibungen für den Kontrollwechsel festgesetzt, der hiermit gemäß § 14(1)(a)(ii) der Anleihebedingungen bekannt gemacht wird.

Jeder Anleihegläubiger ist gemäß § 14(1)(b) der Anleihebedingungen berechtigt, mittels Abgabe einer Rückzahlungserklärung von der Anleiheschuldnerin zum Wirksamkeitstag die Rückzahlung einzelner oder aller seiner Schuldverschreibungen, für welche das Wandlungsrecht nicht ausgeübt wurde und die nicht zur vorzeitigen Rückzahlung fällig gestellt wurden, zum Nennbetrag zuzüglich bis zum Wirksamkeitstag (ausschließlich) auf den Nennbetrag aufgelaufener Zinsen zu verlangen. Die Rückzahlungserklärung muss der Anleiheschuldnerin mindestens zehn Tage vor dem Wirksamkeitstag zugegangen sein, wie in den Anleihebedingungen näher beschrieben.

Falls Anleihegläubiger nach der Bekanntmachung des Kontrollwechsels bis zum Wirksamkeitstag (einschließlich) ihr Wandlungsrecht ausüben, wird der Wandlungspreis für diesen Zeitraum nach Maßgabe von § 14(1)(d) der Anleihebedingungen angepasst. Der Wandlungspreis ändert sich danach bis zum Wirksamkeitstag (einschließlich) wie folgt:

ISIN

Bezeichnung

Nennbetrag je Teilschuldverschreibung

Wandlungspreis je Teilschuldverschreibung

Wandlungspreis je Teilschuldverschreibung (angepasst)

Wandlungsverhältnis1

Wandlungsverhältnis1 (angepasst)

DE000A161XW6

2,5 % Wandelschuldverschreibungen 2016/2021

13,79

€12,5039

€ 11,9879

1:1,102

1:1,150326

1 Das Wandlungsverhältnis beschreibt, wie viele neue Aktien ein Anleihegläubiger für jeweils eine Wandelschuldverschreibung erhält.

Berlin, im Februar 2020

ADLER Real Estate Aktiengesellschaft

Der Vorstand


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Sprache:

Deutsch

Unternehmen:

ADLER Real Estate AG

Joachimsthaler Straße 34

10719 Berlin

Deutschland

Telefon:

+49 30 398 018 10

Fax:

+49 30 639 61 92 28

E-Mail:

info@adler-ag.com

Internet:

www.adler-ag.com

ISIN:

DE0005008007, XS1211417362, DE000A1R1A42, DE000A11QF02

WKN:

500800, A14J3Z, A1R1A4, A11QF0

Indizes:

SDAX, GPR General Index

Börsen:

Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Tradegate Exchange

EQS News ID:

975853

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