Nachricht
07:00 Uhr, 21.04.2021

DGAP-News: Adler Group S.A. platziert erfolgreich eine 6-jährige Anleihe in Höhe von EUR 500 Mio. im Rahmen ihres neuen EMTN-Programms

Erwähnte Instrumente

DGAP-News: Adler Group S.A.

/ Schlagwort(e): Anleihe

Adler Group S.A. platziert erfolgreich eine 6-jährige Anleihe in Höhe von EUR 500 Mio. im Rahmen ihres neuen EMTN-Programms

21.04.2021 / 07:00

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


NICHT ZUR DIREKTEN ODER INDIREKTEN VERÖFFENTLICHUNG ODER VERTEILUNG IN DEN ODER INNERHALB DER VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, KANADA, JAPAN, AUSTRALIEN ODER EINE ANDERE RECHTSORDNUNG, IN DER EINE SOLCHE VERBREITUNG; VERÖFFENTLICHUNG ODER ÜBERTRAGUNG RECHTSWIDRIG WÄRE

Adler Group S.A. platziert erfolgreich eine 6-jährige Anleihe in Höhe von EUR 500 Mio. im Rahmen ihres neuen EMTN-Programms

- Anleihe mit Fälligkeit im April 2027 und einem Kupon von 2.25 %

- Erlös wird zur Kündigung und Rückzahlung der von Consus Real Estate begebenen 9.625 % Hochzinsanleihe in Höhe von EUR 450 Mio. verwendet und ermöglicht die Realisierung weiterer finanzieller Synergien in Höhe von 33 Mio. EUR

Berlin, 21. April 2021 - Adler Group S.A. ("Adler Group") hat erfolgreich eine festverzinsliche, vorrangige und unbesicherte Anleihe (die "Anleihe") von EUR 500 Mio. mit einer Laufzeit von 6 Jahren und einem festen Kupon von 2.25 % im Rahmen ihres neuen EMTN-Programms platziert. Die Anleihe wurde bei institutionellen Anlegern in ganz Europa platziert, bei einem Orderbuch von EUR 1,1 Milliarden.

Die Erlöse aus der Anleiheemission werden zur Kündigung und Rückzahlung der von der Consus Real Estate AG ausgegebenen 9.625 % Hochzinsanleihe in Höhe von EUR 450 Mio. verwendet. Zusätzlich zu den angekündigten annualisierten finanziellen Synergien in Höhe von EUR 93,8 Mio., die per 31. März 2021 realisiert wurden, kann die Adler Group durch diese Refinanzierung weitere finanzielle Synergien in Höhe von EUR 33 Mio. realisieren. Dies wird sich positiv auf alle Verschuldungskennzahlen auswirken. Die durchschnittlichen Fremdkapitalkosten werden auf 2,2 % sinken, die gewichtete durchschnittliche Fälligkeit der Verbindlichkeiten auf 4,5 Jahre zunehmen.

Aufgrund des starken Recovery Ratings der Anleihe und der hohen Vermögensbasis von Adler Group wird die Anleihe bei S&P mit BB+ bewertet.

Die Anleihe hat eine Stückelung von EUR 100.000 und wird am Euro MTF der Luxemburger Börse notiert. Barclays, Deutsche Bank und J.P. Morgan fungierten als Joint Bookrunner.

Investor Relations:

T +352 278 456 710
F +352 203 015 00
E investorrelations@adler-group.com

WICHTIGE HINWEISE

Diese Veröffentlichung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren dar und enthält kein solches Angebot oder eine solche Aufforderung. Weder diese Veröffentlichung noch deren Inhalt dürfen für ein Angebot in irgendeinem Land zu Grunde gelegt werden.

ZUKUNFTSGERICHTETE AUSSAGEN UND PROGNOSEN

Bestimmte in dieser Veröffentlichung enthaltene Aussagen können "zukunftsgerichtete Aussagen" darstellen, welche einer Vielzahl von Risiken und Ungewissheiten unterliegen. Zukunftsgerichtete Aussagen sind grundsätzlich erkennbar durch die Verwendung von Begriffen wie "können", "werden", "sollen", "planen", "erwarten", "antizipieren", "schätzen", "glauben", "davon ausgehen", "beabsichtigen", "anstreben" oder "etwas anvisieren", sowie auch durch die Negativformulierung oder ähnliche oder vergleichbare Wendungen dieser Begriffe. Die zukunftsgerichteten Aussagen beruhen auf Annahmen, Prognosen, Schätzungen, Projektionen, Meinungen oder Plänen, die von Natur aus wesentlichen Risiken, Unsicherheiten und Eventualitäten, die jeweils gewissen Veränderungen ausgesetzt sind, unterworfen sind. Adler Group gibt keine und wird keine Zusicherung darüber, dass jegliche zukunftsgerichtete Aussage erreicht oder sich als richtig erweisen wird, abgeben. Die tatsächliche zukünftige Geschäfts- und Finanzlage, die Ertragslage und Aussichten können erheblich von denen, die in den zukunftsgerichteten Aussagen geschätzt oder beabsichtigt wurden, abweichen. Adler Group übernimmt keinerlei Verpflichtung, und geht nicht davon aus, zukunftsgerichtete Aussagen oder andere hierin enthaltene Informationen öffentlich zu aktualisieren, öffentlich zu überprüfen oder öffentlich zu revidieren, sei es aufgrund neuer Informationen, zukünftiger Ereignisse oder aus anderen Gründen, es sei denn es ist anderweitig gesetzlich vorgeschrieben.

Die vorstehend aufgeführten Warnhinweise sind im Zusammenhang mit späteren mündlichen oder schriftlichen zukunftsgerichteten Aussagen von Adler Group oder in deren Namen handelnden Personen zu betrachten.

WEITERE INFORMATIONEN

Diese Mitteilung stellt kein Angebot zum Verkauf oder eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten dar. Die hierin bezeichneten Wertpapiere wurden und werden nicht nach dem U.S. Securities Act von 1933 in der aktuellen Fassung (das "Wertpapiergesetz") oder nach dem Recht eines Bundesstaats der Vereinigten Staaten registriert und dürfen in den Vereinigten Staaten ohne Registrierung oder gültige Befreiung von der Registrierung oder im Rahmen einer Transaktion, für die die Registrierungsvorgaben des Wertpapiergesetzes nicht gelten, nicht angeboten oder verkauft werden. Etwaige öffentliche Angebote von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten werden mittels eines Wertpapierprospekts erfolgen, das durch den Emittenten oder den verkaufenden Wertpapierinhaber erhältlich ist und detaillierte Informationen über das Unternehmen und die Geschäftsleitung sowie Jahresabschlüsse enthalten wird. Es wird kein Angebot der Anleihen in den Vereinigten Staaten geben. Diese Pressemitteilung und die darin enthaltenen Informationen dürfen nicht in den Vereinigten Staaten oder in anderen Rechtsordnungen, in denen das Angebot oder der Verkauf der hierin genannten Wertpapiere nach geltendem Recht untersagt ist, verbreitet oder dorthin übermittelt werden und sollten nicht an in den Vereinigten Staaten allgemein verbreitete Veröffentlichungen übermittelt werden. Die Anleihen werden im Vertrauen auf Regulation S nach dem Wertpapiergesetz ausschließlich außerhalb der Vereinigten Staaten angeboten und verkauft.

Im Vereinigten Königreich richtet sich diese Mitteilung und deren Bereitstellung nur an (i) Anleger mit Berufserfahrung in Angelegenheiten in Bezug auf Investitionen, die unter Artikel 19(5) des Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 (in der jeweils gültigen Fassung, die "Financial Promotion Order") fallen, und (ii) Personen, die unter Artikel 49(2) lit. (a) bis (d) ("high net worth companies", "unincorporated associations", etc.) der Financial Promotion Order fallen, (iii) Personen, die außerhalb des Vereinigten Königreichs sind, oder (iv) Personen sind, die zulässigerweise ein Angebot oder eine Aufforderung, zur Teilhabe in Investitionsgeschäfte (im Sinne von Abschnitt 21 des Financial Services and Markets Act 2000 ("FSMA"),im Zusammenhang mit der Ausgabe oder dem Verkauf der Anleihen, kommuniziert oder zugeleitet bekommen dürfen (zusammen werden diese Personen als "qualifizierte Personen" bezeichnet). Die Anleihen stehen nur qualifizierten Personen zur Verfügung und jede Aufforderung, jedes Angebot oder jede Vereinbarung, solche Anleihen zu beziehen, zu kaufen oder anderweitig zu erwerben, wird nur gegenüber qualifizierten Personen abgegeben. Personen, die keine qualifizierten Personen sind, sollten in keinem Fall im Hinblick oder Vertrauen auf diese Mitteilung oder ihren Inhalt handeln. Die Anleihen werden nicht der Öffentlichkeit im Vereinigten Königreich angeboten.

Keiner von J.P. Morgan AG, Barclays Bank Ireland PLC und Deutsche Bank Aktiengesellschaft (die "Joint Bookrunner") oder einer ihrer jeweiligen Direktoren, leitenden Angestellten, Mitarbeiter, Berater oder Vertreter übernimmt Verantwortung oder Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit oder gibt eine ausdrückliche oder stillschweigende Zusicherung oder Gewährleistung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen in dieser Mitteilung oder für andere Informationen in Bezug auf die Adler Group oder eine ihrer Tochtergesellschaften oder verbundenen Unternehmen (ob schriftlich, mündlich oder in visueller oder elektronischer Form, und wie auch immer übermittelt oder zur Verfügung gestellt) oder für Verluste jeglicher Art, die sich aus der Verwendung dieser Mitteilung oder ihres Inhalts oder anderweitig im Zusammenhang damit ergeben, ab.

Die Joint Bookrunner handeln ausschließlich für die Adler Group und für niemanden sonst im Zusammenhang mit der Transaktion. Sie betrachten keine andere Person als jeweiligen Kunden im Zusammenhang mit der Transaktion und sind gegenüber niemandem außer der Adler Group dafür verantwortlich, die ihren jeweiligen Kunden gebotenen Schutzmaßnahmen zu ergreifen oder sie in Bezug auf die Transaktion, den Inhalt dieser Mitteilung oder andere hierin erwähnte Vereinbarungen oder Angelegenheit, zu beraten.

Im Zusammenhang mit der Emission der Anleihen können die Joint Bookrunner und ihre verbundenen Unternehmen, die als Investoren für ihre eigenen Konten handeln, die Wertpapiere der Adler Group zeichnen oder kaufen und in dieser Eigenschaft die Wertpapiere der Adler Group behalten, kaufen, verkaufen, anbieten oder anderweitig für ihre eigenen Konten mit solchen Wertpapieren und anderen Wertpapieren der Adler Group oder damit verbundenen Investitionen im Zusammenhang mit diesem Wertpapierangebot oder anderweitig handeln. Die Joint Bookrunner beabsichtigen nicht, den Umfang einer solchen Investition oder Transaktion anzugeben, es sei denn, sie stehen im Einklang mit gesetzlichen oder regulatorischen Verpflichtungen.

MIFID II PRODUKTÜBERWACHUNGSPFLICHTEN / ZIELMARKT PROFESSIONELLE INVESTOREN UND GEEIGNETE GEGENPARTEIEN

Die Zielmarktbestimmung im Hinblick auf die Anleihen hat - ausschließlich für den Zweck des Produktgenehmigungsverfahrens von J.P. Morgan AG, Barclays Bank Ireland PLC und Deutsche Bank Aktiengesellschaft (jeweils ein "Konzepteur") - zu dem Ergebnis geführt, dass: (i) der Zielmarkt für die Anleihen ausschließlich geeignete Gegenparteien und professionelle Kunden, jeweils im Sinne der Richtlinie (EU) 2014/65 (in der jeweils gültigen Fassung, "MiFID II"), umfasst und (ii) alle Kanäle für den Vertrieb der Anleihen an geeignete Gegenparteien und professionelle Kunden angemessen sind. Jede Person, die in der Folge die Anleihen anbietet, verkauft oder empfiehlt (ein "Vertriebsunternehmen") soll die Bestimmungen des Zielmarkts der Konzepteure berücksichtigen; ein Vertriebsunternehmen, welches MiFID II unterliegt, ist indes dafür verantwortlich, seine eigene Zielmarktbestimmung im Hinblick auf die Anleihen durchzuführen (entweder durch die Übernahme oder durch die Präzisierung der Zielmarktbestimmung der Konzepteure) und angemessene Vertriebskanäle zu bestimmen. Zur Klarstellung: Adler Group ist kein MiFID II beaufsichtigtes Unternehmen und nicht als Vertriebsunternehmen oder Konzepteur im Sinne der MiFID II Produktüberwachungsregeln qualifiziert.

PRODUKTÜBERWACHUNGSPFLICHTEN IM VEREINIGTEN KÖNIGREICH

Die Zielmarktbestimmung im Hinblick auf die Anleihen hat - ausschließlich für den Zweck des Produktgenehmigungsverfahrens eines jeden Konzepteurs - zu dem Ergebnis geführt, dass (i) der Zielmarkt für die Anleihen ausschließlich geeignete Gegenparteien, wie im FCA Handbook Conduct of Business Sourcebook ("COBS") und professionelle Kunden, wie in Verordnung (EU) 600/2014 in der Gestalt, in der diese Bestandteil nationalen Rechts auf Grundlage des European Union (Withdrawal) Act 2018 ist ("UK MiFIR"), und (ii) alle Kanäle für den Vertrieb der Anleihen an geeignete Gegenparteien und professionelle Kunden angemessen sind. Jede Person, die in der Folge die Anleihen anbietet, verkauft oder empfiehlt (ein "Vertriebsunternehmen") soll die Bestimmungen des Zielmarkts der Konzepteure berücksichtigen, ein Vertriebsunternehmen, welches dem FCA Handbook Product Intervention and Product Governance Sourcebook (die "UK MiFIR Produktüberwachungspflichten") unterliegt, ist indes dafür verantwortlich, seine eigene Zielmarktbestimmung im Hinblick auf die Anleihen durchzuführen (entweder durch die Übernahme oder durch die Präzisierung der Zielmarktbestimmung der Konzepteure) und angemessene Vertriebskanäle zu bestimmen.

VERBOT DES VERKAUFS AN KLEINANLEGER IM EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTSRAUM

Die Anleihen sind nicht zum Angebot, zum Verkauf oder zur sonstigen Zurverfügungstellung an Kleinanleger im Europäischen Wirtschaftsraum ("EWR") bestimmt und sollten Kleinanlegern im EWR nicht angeboten, nicht an diese verkauft und diesen auch nicht in sonstiger Weise zur Verfügung gestellt werden. Für die Zwecke dieser Bestimmung bezeichnet der Begriff Kleinanleger eine Person, die eines (oder mehrere) der folgenden Kriterien erfüllt: (i) sie ist ein Kleinanleger im Sinne von Artikel 4 Abs. 1 Nr. 11 der Richtlinie (EU) 2014/65 (in ihrer jeweils gültigen Fassung, "MiFID II"); (ii) sie ist ein Kunde im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/97 in ihrer jeweils gültigen Fassung, soweit dieser Kunde nicht als professioneller Kunde im Sinne von Artikel 4 Abs. 1 Nr. 10 MiFID II gilt; oder (iii) sie ist kein qualifizierter Anleger im Sinne der Verordnung (EU) 2017/1129 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2017 (in ihrer jeweils gültigen Fassung, die "Prospektverordnung"). Entsprechend wurde kein nach der Verordnung (EU) 1286/2014 (in ihrer jeweils gültigen Fassung, die "PRIIPs-Verordnung") erforderliches Basisinformationsblatt für das Angebot oder den Verkauf oder die sonstige Zurverfügungstellung der Anleihen an Kleinanleger im EWR erstellt; daher kann das Angebot oder der Verkauf oder die sonstige Zurverfügungstellung der Anleihen an Kleinanleger im EWR nach der PRIIPs-Verordnung rechtswidrig sein.

VERBOT DES VERKAUFS AN KLEINANLEGER IM VEREINIGTEN KÖNIGREICH

Die Anleihen sind nicht zum Angebot, zum Verkauf oder zur sonstigen Zurverfügungstellung an Kleinanleger im Vereinigten Königreich bestimmt und sollten Kleinanlegern im Vereinigten Königreich nicht angeboten, nicht an diese verkauft und diesen auch nicht in sonstiger Weise zur Verfügung gestellt werden. Für die Zwecke dieser Bestimmung bezeichnet der Begriff Kleinanleger eine Person, die eines (oder mehrere) der folgenden Kriterien erfüllt: (i) sie ist ein Kleinanleger im Sinne von Artikel 4 Abs. 1 Nr. 11 der Richtlinie (EU) 2014/65, in der Gestalt, in der diese Bestandteil nationalen Rechts auf Grundlage des European Union (Withdrawal) Act 2018 ("EUWA"), oder (ii) sie ist ein Kunde im Sinne der Regelungen des Financial Services and Markets Act 2000 ("FSMA") und anderen Vorschriften oder Verordnungen auf Grundlage der FSMA zur Umsetzung der Verordnung (EU) 2016/97, wonach dieser Kunde nicht als professioneller Kunde qualifizieren wäre, wie definiert in Artikel 2 Abs. 1 Nr. 8 der Verordnung (EU) 600/2014 in der Gestalt, in der diese Bestandteil nationalen Rechts auf Grundlage des EUWA ist.

Entsprechend wurde kein nach der Verordnung (EU) 1286/2014 in der Gestalt, in der diese Bestandteil nationalen Rechts auf Grundlage des EUWA ist (die "UK PRIIPs-Verordnung") erforderliches Basisinformationsblatt für das Angebot oder den Verkauf oder die sonstige Zurverfügungstellung der Anleihen an Kleinanleger im Vereinigten Königreich erstellt; daher kann das Angebot oder der Verkauf oder die sonstige Zurverfügungstellung der Anleihen an Kleinanleger im Vereinigten Königreich nach der UK PRIIPs-Verordnung rechtswidrig sein.


21.04.2021 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de


Sprache:

Deutsch

Unternehmen:

Adler Group S.A.

1B Heienhaff

1736 Senningerberg

Luxemburg

Telefon:

+352 278 456 710

Fax:

+352 203 015 00

E-Mail:

investorrelations@adler-group.com

Internet:

www.adler-group.com

ISIN:

LU1250154413

WKN:

A14U78

Indizes:

SDAX, FTSE EPRA/NAREIT Global Index, FTSE EPRA/NAREIT Developed Europe Index, FTSE EPRA/NAREIT Germany Index

Börsen:

Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Tradegate Exchange; London, Börse Luxemburg, SIX

EQS News ID:

1186897

Ende der Mitteilung

DGAP News-Service


1186897 21.04.2021

Passende Produkte

WKN Long/Short KO Hebel Laufzeit Bid Ask
Keine Ergebnisse gefunden
Zur Produktsuche