DGAP-HV: TAG Colonia-Immobilien AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 18.07.2017 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
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DGAP-News: TAG Colonia-Immobilien AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung TAG Colonia-Immobilien AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 18.07.2017 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 07.06.2017 / 15:00 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 07.06.2017 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. |
TAG Colonia-Immobilien AG Hamburg WKN: 633800 ISIN: DE0006338007 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung am 18. Juli 2017 Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am Dienstag, dem 18. Juli 2017, um 11:00 Uhr, im Hause der Gesellschaft Steckelhörn 5, 20457 Hamburg, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung der TAG Colonia-Immobilien AG ein. I. Tagesordnung II. Weitere Angaben Hamburg, im Juni 2017 TAG Colonia-Immobilien AG Der Vorstand |
1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der TAG Colonia-Immobilien AG und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016 Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss am 29. Mai 2017 gebilligt und den Jahresabschluss damit festgestellt. Einer Beschlussfassung durch die Hauptversammlung über die Feststellung des Jahresabschlusses bedarf es daher nicht. |
2. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. |
3. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. |
4. |
Wahlen zum Aufsichtsrat Der Aufsichtsrat setzt sich nach den §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG und § 8 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft aus drei Mitgliedern zusammen, die von der Hauptversammlung gewählt werden. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. Die Amtszeit der amtierenden Aufsichtsratsmitglieder, die die Aktionäre vertreten, endet mit der Beendigung dieser Hauptversammlung. Der Aufsichtsrat schlägt vor, für die Zeit bis zur Beendigung derjenigen Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das am 31. Dezember 2021 endende Geschäftsjahr beschließt, zu Mitgliedern des Aufsichtsrats der Gesellschaft zu wählen. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. Es ist beabsichtigt, die Wahlen zum Aufsichtsrat als Einzelwahlen durchzuführen. |
a) |
Herrn Dr. Harboe Vaagt, wohnhaft in Hamburg, Vorstandsmitglied der TAG Immobilien AG, Hamburg, |
b) |
Herrn Hans-Ulrich Sutter, wohnhaft in Düsseldorf, Kaufmann und Aufsichtsratsvorsitzender der Deutsche Konsum REIT-AG, Broderstorf, |
c) |
Herrn Dr. Stefan Kram, wohnhaft in Hamburg, Bankkaufmann und Vorstandssprecher der PSD Bank Nord eG, Hamburg, |
1. |
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung angemeldet und ihre Berechtigung nachgewiesen haben. Zum Nachweis der Berechtigung bedarf es eines Nachweises des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut. Der Nachweis hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Versammlung, d.h. auf den 27. Juni 2017 (0:00 Uhr) ('Nachweisstichtag') zu beziehen. Die Anmeldung und der Nachweis der Berechtigung müssen der Gesellschaft in Textform in deutscher oder englischer Sprache spätestens am sechsten Tag vor der Versammlung, d.h. am 11. Juli 2017 (24:00 Uhr) unter der folgenden Adresse, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse zugehen: |
2. |
Stimmrechtsvertretung Aktionäre können ihr Stimmrecht auch durch einen Bevollmächtigten, zum Beispiel ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung, ausüben lassen. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen. Auch im Fall einer Stimmrechtsvertretung sind eine fristgerechte Anmeldung und ein Nachweis des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126b BGB), es sei denn, die Vollmachtserteilung erfolgt an ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder an eine andere der in § 135 Abs. 8 und 10 AktG gleichgestellten Personen oder Institutionen. In diesem Fall gelten für die Bevollmächtigung die gesetzlichen Bestimmungen des § 135 AktG, woraus sich abweichende Besonderheiten ergeben können. Die Aktionäre werden daher gebeten, sich bei der Bevollmächtigung professioneller Stimmrechtsvertreter rechtzeitig mit diesen wegen einer möglicherweise geforderten Form der Vollmacht abzustimmen. Die Aktionäre werden gebeten, für die Bevollmächtigung das hierfür vorgesehene Vollmachtsformular auf der Rückseite der Eintrittskarte zu verwenden, die ordnungsgemäß angemeldeten Aktionären übersandt wird. Die Erklärung der Vollmachtserteilung gegenüber der Gesellschaft, ihr Widerruf und die Übermittlung des Nachweises einer gegenüber einem Bevollmächtigten erklärten Vollmacht, bzw. deren Widerruf muss entweder am Tag der Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten vorgewiesen werden oder der Gesellschaft unter der folgenden Adresse, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse zugehen: |
3. |
Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG Soweit Aktionäre im Vorfeld der Hauptversammlung Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung stellen oder Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern unterbreiten möchten, sind diese an die folgende Adresse, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse zu übermitteln: Die Gesellschaft wird zugänglich zu machende Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären, die der Gesellschaft bis spätestens 14 Tage vor dem Tag der Hauptversammlung, d.h. bis zum Ablauf des 3. Juli 2017 (24:00 Uhr) unter der vorgenannten Adresse, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse zugegangen sind, nach ihrem Eingang sowie etwaige Stellungnahmen der Verwaltung im Bundesanzeiger, dem Gesellschaftsblatt, veröffentlichen. Anderweitig adressierte oder verspätete Anträge und Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt. |
4. |
Unterlagen zur Hauptversammlung Die zugänglich zu machenden Unterlagen liegen in den Geschäftsräumen der TAG Colonia-Immobilien AG, Steckelhörn 5, 20457 Hamburg, sowie in der Hauptversammlung selbst zur Einsichtnahme durch die Aktionäre aus. Auf Verlangen werden jedem Aktionär einmalig, unverzüglich und kostenlos Abschriften der ausliegenden Unterlagen per einfacher Post erteilt. |
TAG Colonia-Immobilien AG |
TAG Colonia-Immobilien AG |
TAG Colonia-Immobilien AG |
Sprache: | Deutsch |
Unternehmen: | TAG Colonia-Immobilien AG |
Steckelhörn 5 | |
20457 Hamburg | |
Deutschland | |
Telefon: | +49 40 38032-347 |
Fax: | +49 40 38032-446 |
E-Mail: | ir@colonia.ag |
Internet: | https://www.tag-ag.com |
ISIN: | DE0006338007 |
WKN: | 633800 |
Ende der Mitteilung | DGAP News-Service |
581283 07.06.2017
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