DGAP-HV: Siltronic AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 23.04.2020 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
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DGAP-News: Siltronic AG
/ Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
Siltronic AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 23.04.2020 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
19.03.2020 / 15:05
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Siltronic AG München WKN: WAF300
ISIN: DE000WAF3001
Vertagung der ordentlichen Hauptversammlung 2020
Die auf den 23. April 2020 einberufene ordentliche Hauptversammlung der Siltronic AG wird vor dem Hintergrund der sich stark ausbreitenden Infektionen mit dem Corona-Virus (SARS-CoV-2) abgesagt und vertagt. Die Bekanntmachung im Bundesanzeiger vom 12. März 2020 ist damit gegenstandslos. Die Hauptversammlung soll auf einen neuen Termin innerhalb der aktienrechtlich vorgesehenen Frist von acht Monaten des aktuellen Geschäftsjahres angesetzt werden. Hierzu erfolgt zeitgerecht eine erneute Einberufung der Hauptversammlung.
München, 18. März 2020
Siltronic AG
Der Vorstand
19.03.2020 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de
Sprache:
Deutsch
Unternehmen:
Siltronic AG
Hanns-Seidel-Platz. 4
81737 München
Deutschland
E-Mail:
investor.relations@siltronic.com
Internet:
http://www.siltronic.com
Ende der Mitteilung
DGAP News-Service
1001921 19.03.2020