DGAP-HV: LEWAG Holding Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 15.06.2020 in Beverungen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
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DGAP-News: LEWAG Holding Aktiengesellschaft
/ Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
LEWAG Holding Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 15.06.2020 in Beverungen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
08.05.2020 / 15:05
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
LEWAG Holding Aktiengesellschaft Beverungen www.lewag.de Wertpapier-Kenn-Nr. 633 600
ISIN: DE 000 633 600 1
Wir laden unsere Aktionäre zur
ordentlichen Hauptversammlung am Montag, den 15. Juni 2020, um 12.00 Uhr in der Stadthalle Beverungen,
Kolpingstraße 5, 37688 Beverungen
ein.
Tagesordnung
1.
Vorlage des Jahresabschlusses
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses per 31. Dezember 2019, des Lageberichts des Vorstands, des Berichts des Aufsichtsrats, des gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts sowie des erläuternden Berichtes zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 und 5, § 315 Abs. 4 HGB für das zum 31. Dezember 2019 endende Geschäftsjahr.
Diese Unterlagen sind im Internet unter
www.lewag.de
zugänglich und werden in der Hauptversammlung zugänglich sein und erläutert werden. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist zu Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung vorgesehen, da der Aufsichtsrat den Jahresabschluss und den Konzernabschluss der LEWAG Holding AG bereits gebilligt hat.
2.
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2019
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2019 in Höhe von € 14.586.588,53 wie folgt zu verwenden:
Ausschüttung einer Dividende von € 0,35 je nennwertloser Stückaktie auf das
Grundkapital von € 12.165.120,--
€
1.663.200,00
Vortrag auf neue Rechnung
€
12.923.388,53
Bilanzgewinn
€
14.586.588,53
Der Anspruch auf die Dividende ist am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag, mithin am 18. Juni 2020, fällig.
3.
Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Entlastung zu erteilen.
4.
Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Entlastung zu erteilen.
5.
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Kassel, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2020 zu bestellen.
Teilnahmevoraussetzungen:
Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung, zur Ausübung des Stimmrechts und zur Stellung von Anträgen sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bis zum Ablauf des 8. Juni 2020 bei der Gesellschaft unter der nachstehenden Adresse anmelden und ihren Aktienbesitz nachweisen:
LEWAG Holding AG
c/o Deutsche Bank AG
Securities Production
General Meetings
Postfach 20 01 07
60605 Frankfurt am Main
Deutschland
oder per Telefax.: +49 69 12012 86045
oder per e-mail: wp.hv@db-is.com
Die Anmeldung muss in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein und der Gesellschaft in Textform zugehen. Zum Nachweis für die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts genügt in jedem Fall eine in Textform und in deutscher oder englischer Sprache erstellte Bescheinigung des Depot führenden Instituts über den Aktienbesitz. Der Nachweis muss sich auf den Beginn des 21. Tages vor dem Tag der Hauptversammlung (Nachweisstichtag) beziehen, dies ist Montag, 25. Mai 2020 (0:00 Uhr Mitteleuropäische Sommerzeit).
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Versammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Dabei richten sich die Berechtigung zur Teilnahme und der Stimmrechtsumfang ausschließlich nach dem Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag. Durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung werden die Aktien nicht blockiert, die Aktionäre können über die Aktien auch nach erfolgter Anmeldung frei verfügen.
Nach Eingang des Nachweises ihres Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Wir bitten die Aktionäre, frühzeitig für die Übersendung des Nachweises ihres Aktienbesitzes Sorge zu tragen, um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen.
Stimmrechtsvertretung
Das Stimmrecht kann auch durch einen Bevollmächtigten, z. B. ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung oder diesen nach § 135 AktG gleichgestellten Personen, ausgeübt werden. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Der Widerruf kann auch durch die persönliche Teilnahme des Aktionärs an der Hauptversammlung erfolgen.
Als weiteren Service bieten wir unseren Aktionären an, von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Ein entsprechendes Formular steht im Internet unter
www.lewag.de/Hauptversammlung
zur Verfügung bzw. kann unter der unten genannten Adresse angefordert werden. Soweit von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden, müssen diesen in jedem Falle Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Ohne diese Weisungen ist die Vollmacht ungültig. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Dabei sind allerdings nur Weisungen zu Beschlussvorschlägen von Vorstand und/oder Aufsichtsrat und zu mit einer Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 122 Abs. 2 AktG bekannt gemachten Beschlussvorschlägen von Aktionären möglich.
Aktionäre, die von dieser Möglichkeit Gebrauch machen wollen, bitten wir, die Eintrittskarte mit ausgefüllter und unterschriebener Vollmacht sowie den Weisungen zu den einzelnen Tagesordnungspunkten bis spätestens 11. Juni 2020 unter der unten genannten Adresse an die Gesellschaft zu senden. Bitte beachten Sie, dass die Stimmrechtsvertreter keine Aufträge zu Wortmeldungen, zur Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen von Fragen oder Anträgen entgegennehmen.
Wir weisen darauf hin, dass auch im Falle der Bevollmächtigung eine ordnungsgemäße Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich sind. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.
Der Nachweis einer erteilten Bevollmächtigung kann dadurch geführt werden, dass der Bevollmächtigte am Tag der Hauptversammlung die Vollmacht an der Einlasskontrolle vorweist. Für eine Übermittlung des Nachweises per Post oder Fax verwenden Aktionäre bzw. Aktionärsvertreter bitte die unten genannte Adresse; als elektronischen Übermittlungsweg bietet die Gesellschaft an, den Nachweis der Bevollmächtigung per E-Mail an die unten genannte E-Mail-Adresse zu übersenden.
Besondere Teilnahmebedingungen aufgrund der Covid-19-Pandemie
Die Gesundheit von Aktionärinnen und Aktionären, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie weiteren Teilnehmern an der Hauptversammlung hat für uns höchste Priorität. Wir planen deshalb, die Hauptversammlung zwar mit physischer Präsenz der Aktionärinnen und Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten abzuhalten, werden aber zugleich Schutzmaßnahmen zur Minimierung des Ansteckungsrisikos mit Covid-19 ergreifen:
So werden wir u. a. bei der Anordnung der Sitzplätze im Veranstaltungsraum auf ausreichenden Abstand achten und im Anschluss der diesjährigen Hauptversammlung keine Bewirtung anbieten. Zudem stellen wir je Aktionärin oder Aktionär nur eine Eintrittskarte aus, um die Zahl der Teilnehmer möglichst gering zu halten. Zudem bitten wir darum, möglichst von der Bevollmächtigung des weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreters Gebrauch zu machen. Fragen zu den Tagesordnungspunkten können auch auf schriftlichem Weg eingereicht und beantwortet werden.
Sollten weitere Schutzmaßnahmen erforderlich oder gesetzlich vorgeschrieben werden - beispielsweise das Tragen von Schutzmasken während der Veranstaltung - werden wir dies zeitnah auf der Internetseite der Gesellschaft bekannt geben.
Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 122 Abs. 2 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von € 500.000 am Grundkapital erreichen (dies entspricht 195.313 Stückaktien), können gemäß § 122 Abs. 2 AktG verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen.
Das Verlangen muss dem Vorstand der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung, also bis zum 15. Mai 2020, 24.00 Uhr, unter der unten genannten Adresse zugegangen sein. Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden - soweit sie nicht bereits mit der Einberufung bekannt gemacht werden - unverzüglich im Bundesanzeiger bekannt gemacht. Sie sind außerdem unverzüglich über die Internetadresse
www.lewag.de/Hauptversammlung
zugänglich.
Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß § 126 Abs. 1, § 127 AktG
Anträge von Aktionären gegen einen Vorschlag der Verwaltung zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt gemäß § 126 AktG und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß § 127 AktG zur Wahl des Abschlussprüfers sind ausschließlich an die unten genannte Adresse zu richten.
Anträge von Aktionären zu Tagesordnungspunkten und Vorschläge von Aktionären zur Wahl des Abschlussprüfers, die bis mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung, also bis zum 31. Mai 2020 bei der Gesellschaft eingehen, werden unverzüglich unter der Internetadresse
www.lewag.de/Hauptversammlung
veröffentlicht soweit die Voraussetzungen für eine entsprechende Pflicht gemäß § 126 AktG bzw. § 127 AktG erfüllt sind. Ein Wahlvorschlag braucht nach § 127 AktG nicht begründet werden. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung zu den Anträgen werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht.
Auskunftsrecht der Aktionäre gemäß § 131 Abs. 1 AktG
In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär oder Aktionärsvertreter vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft, die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen sowie die Lage des Konzern und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen verlangen, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist und kein Auskunftsverweigerungsrecht besteht.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Zum Zeitpunkt der Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung 2020 beträgt das Grundkapital der LEWAG Holding AG € 12.165.120,- und ist eingeteilt in 4.752.000 Stückaktien ohne Nennbetrag. Jede Aktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. Die Gesellschaft hält keine eigenen Aktien.
Veröffentlichungen im Internet
Diese Einberufung der Hauptversammlung, die zugänglich zu machenden Unterlagen und Anträge von Aktionären, die Informationen zum Datenschutz für Aktionäre sowie weitere Informationen stehen auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.lewag.de
zur Verfügung.
Alle an die Gesellschaft gerichteten Eingaben im Zusammenhang mit der Hauptversammlung richten Sie bitte an die folgende Adresse:
LEWAG Holding AG
Investor Relations
Industriestraße 21
37688 Beverungen
Fax: 00 49 / 52 73 / 88 88 5
e-mail: info@lewag.de
Beverungen, im Mai 2020
LEWAG Holding Aktiengesellschaft, Beverungen
Der Vorstand
08.05.2020 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de
Sprache:
Deutsch
Unternehmen:
LEWAG Holding Aktiengesellschaft
Industriestraße 21
37688 Beverungen
Deutschland
E-Mail:
andreas.wiegran@lewag.de
Internet:
http://www.lewag.de
ISIN:
DE0006336001
WKN:
633600
Börsen:
Auslandsbörse(n) Berlin, Frankfurt
Ende der Mitteilung
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1039871 08.05.2020
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