DGAP-News: IMMOFINANZ AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
IMMOFINANZ AG: Einladung zur 24. ordentlichen Hauptversammlung
04.05.2017 / 13:20
Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am 01. Juni 2017 um 10:00 Uhr MESZ (Ortszeit Wien) im Austria Center Vienna, Bruno-Kreisky-Platz 1, AT-1220 Wien stattfindenden 24. ordentlichen Hauptversammlung der IMMOFINANZ AG mit dem Sitz in Wien, FN 114425y, ein.
A. Tagesordnung (§ 106 Z 3 AktG)
- Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses samt Lagebericht, des konsolidierten Corporate Governance-Berichts, des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht, des Vorschlags für die Gewinnverwendung und des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts, jeweils für das Rumpfgeschäftsjahr 2016.
- Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss 2016 ausgewiesenen Bilanzgewinns.
- Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Rumpfgeschäftsjahr 2016.
- Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Rumpfgeschäftsjahr 2016.
- Beschlussfassung über die Festsetzung der Vergütung an die Mitglieder des Aufsichtsrats für das Rumpfgeschäftsjahr 2016.
- Wahl des Abschlussprüfers für den Jahres- und Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2017.
- Beschlussfassung über Ermächtigungen des Vorstands im Zusammenhang mit dem Erwerb und der Veräußerung eigener Aktien.
Bericht des Vorstands im Zusammenhang mit eigenen Aktien und Beschlussfassungen zur Ermächtigung des Vorstands zum Rückerwerb und zur Veräußerung eigener Aktien der Gesellschaft auch auf andere Art als über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot, auch verbunden mit der Ermächtigung des Vorstands mit Zustimmung des Aufsichtsrats dabei auch das allgemeine Andienungsrecht und die allgemeine Kaufmöglichkeit der Aktionäre auszuschließen, sowie zur Ermächtigung des Vorstands mit Zustimmung des Aufsichtsrats eigene Aktien einzuziehen.
- Beschlussfassung über die Änderung der Satzung.
- Beschlussfassung gemäß § 84 Abs 4 Satz 3 AktG über die Zustimmung zum Abschluss eines Vergleichs mit dem ehemaligen Vorstandsmitglied Dr. Karl Petrikovics.
B. Bereitstellung von Informationen (§ 106 Z 4 AktG)
Folgende Unterlagen sind ab dem 21. Tag vor der ordentlichen Hauptversammlung, somit ab dem 11. Mai 2017, gemäß § 108 AktG auf der eingetragenen Internetseite der Gesellschaft (www.immofinanz.com) veröffentlicht:
- Einberufung
- Beschlussvorschläge des Vorstands und des Aufsichtsrats zu den einzelnen Tagesordnungspunkten
- Jahresabschluss für das Rumpfgeschäftsjahr 2016 mit dem Lagebericht
- Konzernabschluss für das Rumpfgeschäftsjahr 2016 mit dem Konzernlagebericht
- Konsolidierter Corporate Governance-Bericht für das Rumpfgeschäftsjahr 2016
- Vorschlag für die Gewinnverwendung
- Bericht des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung gemäß § 96 AktG
- Bericht des Vorstands über die Rechtfertigung des Bezugsrechtsausschlusses zu Punkt 7 der Tagesordnung (Ermächtigung des Vorstands im Zusammenhang mit dem Erwerb und der Veräußerung eigener Aktien)
- Satzungsgegenüberstellung
- Stellungnahme der Rechtsanwaltskanzlei Foglar-Deinhardstein KG zu Tagesordnungspunkt 9
- Vollmachtsformulare (Erteilung, Widerruf und Weisungen), auch für die von der Gesellschaft namhaft gemachten Stimmrechtsvertreter (Dr. Wilhelm Rasinger und Dr. Michael Knap).
C. Hinweise zu den Rechten der Aktionäre (§ 106 Z 5 AktG)
- Beantragung von Tagesordnungspunkten durch Aktionäre (§ 109 AktG)
Aktionäre, die einzeln oder zusammen seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Aktien in Höhe von 5 % des Grundkapitals halten, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung der Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden. Für jeden solchen Tagesordnungspunkt muss der Antrag einen Beschlussvorschlag samt Begründung enthalten.
Der Antragsteller muss seinen Anteilsbesitz nachweisen. Dazu genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG. Sie muss vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD ausgestellt sein. Die Depotbestätigung darf zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein und es muss bestätigt werden, dass die Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor der Antragstellung die Aktien durchgehend halten. Bei mehreren Aktionären, die nur zusammen den erforderlichen Aktienbesitz in Höhe von 5 % des Grundkapitals erreichen, müssen sich die Depotbestätigungen für alle Aktionäre auf denselben Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit) beziehen.
Zum weiteren erforderlichen Inhalt der Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung (Punkt D) verwiesen.
Der schriftliche Antrag zur Aufnahme eines weiteren Tagesordnungspunktes muss der Gesellschaft samt obigem Nachweis zum Anteilsbesitz spätestens am 21. Tag vor der ordentlichen Hauptversammlung, somit spätestens am 11. Mai 2017, an ihrer Geschäftsanschrift AT-1100 Wien, Wienerbergstraße 11, zugehen.
- Beschlussvorschläge von Aktionären (§ 110 AktG)
Aktionäre, deren Anteile einzeln oder zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, können der Gesellschaft zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform (schriftlich, Unterschrift ist nicht erforderlich) Vorschläge zur Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge zusammen mit den Namen der betreffenden Aktionäre, der anzuschließenden Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der Internetseite der Gesellschaft (www.immofinanz.com) zugänglich gemacht werden. Bei einem Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds tritt an die Stelle der Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs 2 AktG.
Der Antragsteller muss seinen Anteilsbesitz nachweisen. Dazu genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG. Sie muss vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD ausgestellt sein. Die Depotbestätigung darf zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein. Bei mehreren Aktionären, die nur zusammen den erforderlichen Aktienbesitz in Höhe von 1 % des Grundkapitals erreichen, müssen sich die Depotbestätigungen für alle Aktionäre auf denselben Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit) beziehen.
Zum weiteren erforderlichen Inhalt der Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung (Punkt D) verwiesen.
Der Vorschlag zur Beschlussfassung muss der Gesellschaft samt obigem Nachweis zum Anteilsbesitz spätestens am siebten Werktag vor der Hauptversammlung, somit spätestens am 22. Mai 2017,
- per E-Mail an die Adresse: hauptversammlung@immofinanz.com, oder
- per Post, Kurierdienst oder persönlich an ihrer Geschäftsanschrift AT-1100 Wien, Wienerbergstraße 11, oder
- per Telefax unter der Telefax-Nummer +43 (0) 1 88090-8915
zugehen
3. Auskunftsrecht (§ 118 AktG)
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunkts erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen.
Die Auskunft darf verweigert werden, soweit
- sie nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder
- ihre Erteilung strafbar wäre.
Fragen, deren Beantwortung einer gewissen Vorbereitungszeit bedarf, mögen im Interesse der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung in Textform (schriftlich, Unterschrift ist nicht erforderlich) an die Gesellschaft übermittelt werden.
Die Fragen können an die Gesellschaft
- per E-Mail an die Adresse: hauptversammlung@immofinanz.com, oder
- per Post, Kurierdienst oder persönlich an ihre Geschäftsanschrift AT-1100 Wien, Wienerbergstraße 11, oder
- per Telefax unter der Telefax-Nummer +43 (0) 1 88090-8915
übermittelt werden.
D. Nachweisstichtag und Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung (§ 106 Z 6 und Z 7 AktG):
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung der Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des zehnten Tages vor dem Tag der Hauptversammlung (Nachweisstichtag), das ist der 22. Mai 2017 (Montag), 24:00 Uhr MESZ (Ortszeit Wien).
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer am Ende des Nachweisstichtags Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.
Bei depotverwahrten Inhaberaktien genügt für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG. Sie muss vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD ausgestellt sein.
Die Depotbestätigung hat folgende Angaben zu enthalten (§ 10a Abs 2 AktG):
- Angaben über den Aussteller: Name (Firma) und Anschrift oder ein im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlicher Code
- Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen Personen
- Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, die Bezeichnung der Gattung oder die international gebräuchliche Wertpapierkennnummer
- Depotnummer bzw eine sonstige Bezeichnung
- Die Angabe, dass sich die Bestätigung auf den Depotstand am 22. Mai 2017 um 24:00 Uhr MESZ (Ortszeit Wien) bezieht.
Die Depotbestätigung kann in deutscher oder englischer Sprache ausgestellt werden.
Die Depotbestätigung muss spätestens am dritten Werktag vor der Hauptversammlung, somit spätestens am 29. Mai 2017, um 24:00 Uhr MESZ (Ortszeit Wien) ausschließlich auf einem der folgenden Wege einlangen:
- als Papierdokument mit firmenmäßiger Zeichnung seitens des ausstellenden Kreditinstituts per Post oder Kurierdienst an die Anschrift HV-Veranstaltungsservice GmbH, Köppel 60, AT-8242 St. Lorenzen am Wechsel;
- per E-Mail an die Adresse: anmeldung.immofinanz@hauptversammlung.at (Depotbestätigung im pdf-Format mit qualifizierter elektronischer Signatur gemäß § 4 Abs 1 SVG dem E-Mail angefügt);
- per SWIFT an die Adresse GIBAATWGGMS, Message Type MT598 (unbedingt unter Angabe der ISIN AT0000809058).
Gerne vorab auch in Textform:
- per Telefax unter der Telefax-Nummer + 43 (0) 1 8900-50089;
- per E-Mail an die Adresse: anmeldung.immofinanz@hauptversammlung.at (Depotbestätigung im pdf-Format dem E-Mail angefügt).
Die Kreditinstitute werden ersucht, Depotbestätigungen nach Möglichkeit gesammelt (in Listenform) zu übermitteln.
Zutritt zur Hauptversammlung
Die Übermittlung der Depotbestätigung gilt gleichzeitig als Anmeldung zur Hauptversammlung. Die Aktionäre bzw ihre Vertreter werden gebeten, zur Überprüfung der Identität am Eingang zur Hauptversammlung einen amtlichen Lichtbildausweis (Führerschein, Reisepass, Personalausweis) vorzulegen. Wir ersuchen Sie, in Ihrer Zeitplanung die zu erwartenden zahlreichen Teilnehmer sowie die nunmehr üblichen Sicherheitsvorkehrungen zu berücksichtigen. Einlass zur Behebung der Stimmkarten ab 9:00 Uhr.
E. Bestellung eines Vertreters (§ 106 Z 8 AktG)
Gemäß § 113 AktG hat jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, das Recht, eine natürliche oder juristische Person zum Vertreter zu bestellen. Der Vertreter nimmt im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teil und hat dieselben Rechte wie der Aktionär, den er vertritt. Jede Vollmacht muss den/die Vertreter namentlich bezeichnen. Der Aktionär ist in der Anzahl der Personen, die er zu Vertretern bestellt, und in deren Auswahl nicht beschränkt, jedoch darf die Gesellschaft selbst oder ein Mitglied des Vorstands oder des Aufsichtsrats das Stimmrecht als Vertreter nur ausüben, soweit der Aktionär eine ausdrückliche Weisung zu den einzelnen Tagesordnungspunkten erteilt hat.
Die Vollmacht muss einer bestimmten Person erteilt werden. Vollmachten sowie deren Widerruf haben in Textform (schriftlich, Unterschrift ist nicht erforderlich) zu erfolgen.
Ein Aktionär kann seinem depotführenden Kreditinstitut nach Absprache mit diesem Vollmacht erteilen. In diesem Fall genügt es, wenn das Kreditinstitut zusätzlich zur Depotbestätigung auf einem der dafür zugelassenen Wege (siehe oben) gegenüber der Gesellschaft die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt worden ist; die Vollmacht selbst muss in diesem Fall nicht an die Gesellschaft übermittelt werden.
Eine erteilte Vollmacht kann vom Aktionär widerrufen werden. Der Widerruf wird erst wirksam, wenn er der Gesellschaft zugegangen ist. Erklärungen über die Erteilung und den Widerruf von Vollmachten können ausschließlich auf einem der folgenden Wege übermittelt werden:
- per Post oder Kurierdienst an die Anschrift HV-Veranstaltungsservice GmbH, Köppel 60, AT-8242 St. Lorenzen am Wechsel;
- per Telefax an + 43 (0) 1 8900-50089;
- per E-Mail an die Adresse: anmeldung.immofinanz@hauptversammlung.at (im pdf-Format dem E-Mail angefügt);
- durch persönliche Vorlage am Eingang zur HV;
- von Kreditinstituten gemäß § 114 Abs 1 Satz 4 AktG per SWIFT an die Adresse GIBAATWGGMS, Message Type MT598 (unbedingt unter Angabe der ISIN AT0000809058).
Die Vollmacht bzw ein Widerruf der Vollmacht muss bis 16:00 Uhr MESZ (Ortszeit Wien) des Vortages der Hauptversammlung (sohin dem 31. Mai 2017) zugegangen sein. Danach ist die Vollmacht bzw ein Widerruf persönlich am Tag der Hauptversammlung am Versammlungsort bei der Registrierung vorzulegen.
Den Aktionären stehen auch Herr Dr. Wilhelm Rasinger und Herr Dr. Michael Knap als Stimmrechtsvertreter für die Stimmrechtsausübung in der Hauptversammlung zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass Herrn Dr. Michael Knap, als Aufsichtsratsmitglied der Gesellschaft, für die Ausübung des Stimmrechts als Vertreter vom Aktionär eine ausdrückliche Weisung zu den einzelnen Tagesordnungspunkten erteilt werden muss.
Die Erklärung über die Erteilung der Vollmacht kann entweder an Herrn Dr. Wilhelm Rasinger, Herrn Dr. Michael Knap oder auf einem der oben angeführten Wege übermittelt werden.
Die Gesellschaft hat für die Erteilung der Vollmacht Formulare auf ihrer Website (www.immofinanz.com) zur Verfügung gestellt. Um die Administration der Vollmachten zu erleichtern, ist empfohlen, die auf der Website zur Verfügung gestellten Formulare zu verwenden.
F. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte (§ 106 Z 9 AktG)
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung hat die Gesellschaft 1.039.488.118 Stück Inhaberaktien ausgegeben, wobei jede Aktie eine Stimme gewährt. IMBEA IMMOEAST Beteiligungsverwaltung GmbH (100 % Tochtergesellschaft) hält 14.748.049 Stück Aktien der Gesellschaft (Stand: 02. Mai 2017). Die Stimmrechte aus diesen Aktien können nicht ausgeübt werden (§ 65 Abs 5 AktG). Es können sohin derzeit (Stand: 02. Mai 2017) 1.024.740.069 Stimmrechte ausgeübt werden. Die Anzahl der eigenen Aktien und damit verbunden die Anzahl der ausübbaren Stimmrechte kann sich bis zum Zeitpunkt der Hauptversammlung noch ändern. Die Gesellschaft wird darüber gemäß § 83 Abs 2 Z 1 BörseG informieren.
Wien, 04. Mai 2017
Der Vorstand der IMMOFINANZ AG
International Securities Identification Number (ISIN)
AT0000809058
04.05.2017 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de
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