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15:06 Uhr, 25.05.2022

DGAP-HV: Greiffenberger Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 07.07.2022 in Augsburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

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/ Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung

Greiffenberger Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 07.07.2022 in Augsburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

25.05.2022 / 15:06

Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Greiffenberger Aktiengesellschaft Augsburg ISIN: DE0005897300 / WKN: 589730

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
am 7. Juli 2022
(virtuelle Hauptversammlung)

Wir laden hiermit unsere Aktionäre ein zur

ordentlichen Hauptversammlung der Greiffenberger AG

am Donnerstag, den 7. Juli 2022, um 14:00 Uhr (MESZ) die als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter) durchgeführt wird.

Ausschließlich zum Zwecke der besseren Lesbarkeit wird im Folgenden auf die geschlechtsspezifische Schreibweise verzichtet und die maskuline grammatikalische Form verwendet. Sie schließt alle Geschlechter mit ein.

Die gesamte virtuelle Hauptversammlung wird für unsere Aktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet und ihre Berechtigung nachgewiesen haben, und ihre Bevollmächtigten im passwortgeschützten Internetservice zur Hauptversammlung unter der Internetadresse

https://greiffenberger.de/hauptversammlung

live in Bild und Ton übertragen. Die Stimmrechtsausübung erfolgt ausschließlich im Wege der elektronischen Briefwahl oder durch Vollmachtserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter. Nähere Erläuterungen hierzu finden Sie nachstehend unter Abschnitt V.

Ort der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes sind die Räumlichkeiten in der Max-Josef-Metzger-Straße 21, 86157 Augsburg (Sheridan Tower). Eine physische Teilnahme der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme des Stimmrechtsvertreters der Gesellschaft) vor Ort ist nicht möglich.

I. TAGESORDNUNG

1.│

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Greiffenberger AG und des gebilligten Konzernabschlusses jeweils zum 31. Dezember 2021, der Lageberichte für die Greiffenberger AG (einschließlich der Erläuterungen zu den Angaben nach § 289a Abs. 1 HGB) und für den Konzern (einschließlich der Erläuterungen zu den Angaben nach § 315a Abs. 1 HGB) für das Geschäftsjahr 2021 und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021 sowie des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinnes

Diese Unterlagen können ab dem Zeitpunkt der Einberufung sowie auch während der Hauptversammlung über die Internetseite der Gesellschaft unter

https://greiffenberger.de/hauptversammlung

eingesehen werden.

Eine Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt 1 erfolgt nicht. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen hat der Aufsichtsrat den vom Vorstand für das Geschäftsjahr 2021 jeweils aufgestellten Jahresabschluss und Konzernabschluss der Greiffenberger AG bereits gebilligt und den Jahresabschluss damit festgestellt. Eine Feststellung durch die Hauptversammlung entfällt damit.

2.│

Beschlussfassung über die Gewinnverwendung

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im festgestellten Jahresabschluss der Gesellschaft zum 31. Dezember 2021 ausgewiesenen Bilanzgewinn von EUR 1.895.734,07 in voller Höhe, das heißt in Höhe eines Betrages von EUR 1.895.734,07, in die Gewinnrücklagen einzustellen.

3.│

Vorlage des gemäß § 162 AktG erstellten und geprüften Vergütungsberichtes für das Geschäftsjahr 2021

Der von Vorstand und Aufsichtsrat erstellte und vom Abschlussprüfer der Gesellschaft geprüfte Vergütungsbericht 2021 wird der Hauptversammlung zur Erörterung vorgelegt. Eine Beschlussfassung ist gemäß § 120 Abs. 5 AktG zu diesem Tagesordnungspunkt nicht vorgesehen.

4.│

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2021

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2021 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2021 Entlastung zu erteilen.

5.│

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2021 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021 Entlastung zu erteilen.

6.│

Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2022

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die S&P GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Augsburg, zum Abschlussprüfer für die Gesellschaft und den Konzern für das Geschäftsjahr 2022 zu wählen.

7.│

Wahlen zum Aufsichtsrat

Gemäß § 8 Abs. 1 der Satzung besteht der Aufsichtsrat der Gesellschaft aus drei Mitgliedern, die sämtlich gemäß §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG von der Hauptversammlung zu wählen sind. Die Amtszeit der amtierenden Aufsichtsratsmitglieder endet planmäßig mit der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft am 7. Juli 2022. Der Hauptversammlung soll daher vorgeschlagen werden, die Herren Stefan Greiffenberger, Dr. Antonio Fernández und Dirk Liedtke erneut in den Aufsichtsrat zu wählen. Gemäß der Empfehlung C.15 des Deutschen Corporate Governance Kodex soll die Wahl als Einzelwahl durchgeführt werden. Die Hauptversammlung ist an die Wahlvorschläge nicht gebunden.

Die Wahlvorschläge für die Mitglieder des Aufsichtsrats wurden auf Grundlage der Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex abgegeben. Die vorgeschlagenen Kandidaten Dr. Antonio Fernández und Dirk Liedtke sind nach Einschätzung des Aufsichtsrats als unabhängig im Sinne des Deutschen Corporate Governance Kodex anzusehen. Mit dem Vorschlag von Herrn Stefan Greiffenberger, eines der Gesellschafter der Hauptaktionärin der Greiffenberger AG, wird der Eigentümerstruktur der Gesellschaft Rechnung getragen. Alle vorgeschlagenen Kandidaten verfügen jeweils sowohl über den in § 100 Abs. 5 AktG für mindestens ein Mitglied des Aufsichtsrats geforderten Sachverstand auf dem Gebiet der Rechnungslegung als auch über den in § 100 Abs. 5 AktG für ein weiteres Mitglied geforderten Sachverstand auf dem Gebiet der Abschlussprüfung im Sinne des § 100 Abs. 5 AktG. Ferner sind die Vorgeschlagenen mit dem Sektor, in dem die Gesellschaft tätig ist, vertraut. Zudem hat sich der Aufsichtsrat bei den Kandidaten versichert, dass sie den zu erwartenden Zeitaufwand für ihr Aufsichtsratsmandat aufbringen können.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, jeweils einzeln folgende Herren mit Wirkung auf das Ende dieser Hauptversammlung bis zur Beendigung derjenigen Hauptversammlung, die über die Entlastung für das am 31. Dezember 2026 endende Geschäftsjahr beschließt, in den Aufsichtsrat zu wählen:

a)

Herrn Stefan Greiffenberger, wohnhaft in Augsburg,
Unternehmer

b)

Herrn Dr. Antonio Fernández, wohnhaft in Augsburg,
Vorstandsvorsitzender der HOSOKAWA Alpine AG, Augsburg

c)

Herrn Dirk Liedtke, wohnhaft in Wörthsee,
Geschäftsführer der LEAD Corporate Finance & Consulting GmbH, München

Der Aufsichtsrat geht in seiner derzeitigen Zusammensetzung davon aus, dass von den gemäß lit. a) bis c) zur Wahl vorgeschlagenen Kandidaten nach deren Wahl durch die Hauptversammlung Herr Stefan Greiffenberger aus der Mitte des Aufsichtsrats zur Wahl zum Vorsitzenden des Aufsichtsrates vorgeschlagen werden wird.

Gemäß der Empfehlung C.13 des Deutschen Corporate Governance Kodex werden folgende persönliche und geschäftliche Beziehungen von Herrn Stefan Greiffenberger zum Unternehmen, den Organen der Gesellschaft und einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär offengelegt:

-

Herr Stefan Greiffenberger ist Gesellschafter der Hauptaktionärin, der Greiffenberger Holding GmbH

Nach Einschätzung des Aufsichtsrats bestehen zwischen den weiter vorgeschlagenen Kandidaten, den Herren Dr. Fernández und Liedtke und der Gesellschaft, deren Konzernunternehmen, den Organen der Gesellschaft oder einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär keine persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen, die ein objektiv urteilender Aktionär für seine Wahlentscheidung als maßgebend ansehen würde.

Sowohl Herr Greiffenberger als auch Herr Dr. Fernández und Herr Liedtke haben keine Mandate in anderen Aufsichtsräten, die nach dem Gesetz zu bilden sind, bzw. in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen inne.

Nähere Angaben zu den Kenntnissen, Erfahrungen und Fähigkeiten der vorgeschlagenen Kandidaten sowie ihren wesentlichen Tätigkeiten neben ihren Aufsichtsratsmandaten sind den auf der Internetseite der Gesellschaft

https://greiffenberger.de/hauptversammlung

zugänglich gemachten Lebensläufen zu entnehmen.

II. VERGÜTUNGSBERICHT FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2021

Im nachfolgenden Vergütungsbericht gemäß den Anforderungen des § 162 Aktiengesetz („AktG“) werden die Vergütungen der gegenwärtigen und früheren Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats der Greiffenberger AG (auch „Gesellschaft“ genannt) im Geschäftsjahr 2021 dargestellt und erläutert. Der Vergütungsbericht stellt die den gegenwärtigen und früheren Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats der Gesellschaft gewährte und geschuldete Vergütung dar und erläutert diese. Der Bericht erläutert ferner die Höhe und Struktur der Bezüge der Mitglieder von Vorstand und Aufsichtsrat.

A. Rückblick auf das Geschäftsjahr 2021

Zusammenfassung des wirtschaftlichen Umfelds der Gesellschaft im Geschäftsjahr 2021

Die wirtschaftliche Entwicklung blieb auch im Geschäftsjahr 2021 von den Folgen der Corona-Pandemie und deren Eindämmung beeinflusst. Besonders die durch die Eindämmungsmaßnahmen entstandenen Lieferengpässe sowie die gestiegenen Energiepreise waren für die wirtschaftliche Gesamtentwicklung weiterhin von Bedeutung.

Die Covid-19-Pandemie hat im Geschäftsjahr 2021 auch die Automobilindustrie, die ein wichtiger Zielmarkt für die Gesellschaft – bzw. deren Tochtergesellschaft J.N. Eberle & Cie. GmbH – ist, weiter negativ beeinflusst. Insbesondere der Mangel an Halbleitern setzte nicht nur den Automobilunternehmen zu, sondern wirkte sich auch negativ auf die Transportindustrie und in Folge auf die Lieferketten aus. Auf dem europäischen Pkw-Markt wurden im Jahr 2021 mit knapp 11,8 Mio. Neufahrzeuge rund 2 % weniger als im Vorjahr zugelassen.

Das Geschäftsjahr 2021 war zudem gekennzeichnet durch enorme Preiserhöhungen auf der Beschaffungsseite. Insbesondere die Stahlpreise wiesen eine bis dato nicht gekannte Dynamik auf. Zusätzlich kam es zu teils deutlichen Lieferverzögerungen, die auch andere Bereiche wie Maschinenteile betraf. Daneben war eine Verknappung und Verteuerung der Frachtkapazitäten zu beobachten.

Performance der Gesellschaft im Geschäftsjahr 2021

Die Geschäftsentwicklung der Gesellschaft als Industrieholding ohne eigenen operativen Umsatz wird im Wesentlichen durch die Geschäftsentwicklung ihrer Tochtergesellschaft, der J.N. Eberle & Cie. GmbH (nachfolgend auch „Eberle“), mit der auch ein Gewinnabführungsvertrag besteht, bestimmt.

Die Geschäftsentwicklung des Greiffenberger-Konzerns wurde auch im Geschäftsjahr 2021 stark von der Corona-Krise beeinflusst, da die Unternehmens-Gruppe unter anderem in konjunktursensiblen Bereichen tätig ist. Die wichtigsten Zielmärkte sind weiterhin der Maschinenbau, die stahl- und metallverarbeitende sowie die Automobilindustrie. Alle Industrien waren stark bzw. sind weiterhin von den Auswirkungen der Covid-19-Pandemie betroffen.

Eberle ist es in diesem anspruchsvollen Umfeld gelungen, Zusatzaufträge von einem bestehenden Großkunden zu erhalten. Daneben trug die im Vergleich zum Wettbewerb gute Lieferperformance dazu bei, den Umsatz im Geschäftsjahr 2021 deutlich zu steigern.

Das Geschäftsjahr 2021 startete somit mit dem höchsten Umsatz eines ersten Quartals seit Beginn der Restrukturierung der Unternehmensgruppe der Gesellschaft. Während das zweite Quartal einen verhältnismäßig normalen Umsatzverlauf aufwies, konnte der Umsatz im dritten Quartal nochmals deutlich gesteigert und der höchste Quartalsumsatz in der jetzigen Struktur der Greiffenberger-Gruppe erzielt werden. Auch das vierte Quartal konnte mit einem Quartalsrekord das Geschäftsjahr 2021 abrunden. Insgesamt erzielte die Greiffenberger Gruppe den höchsten Jahresumsatz seit Beginn der Restrukturierung. Im gleichen Zeitraum konnten außerdem Auftragseingänge verbucht werden, die noch oberhalb des Umsatzes lagen. Die Book-to-Bill-Ratio (Verhältnis von Auftragseingang zu Umsatz) lag im Gesamtjahr bei 1,19 (Geschäftsjahr 2020: 1,03). Insgesamt lag der Bruttoumsatz des Berichtsjahres bei EUR 59,4 Mio. (Geschäftsjahr 2020: EUR 44,3 Mio.), was einer Steigerung von 33,9 % verglichen mit dem Vorjahr entspricht.

Vor diesem Hintergrund erzielte die Gesellschaft ein Konzernergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) in Höhe von EUR 2,1 Mio. (Geschäftsjahr 2020: EUR 17,2 Mio.). Im Vorjahr war das Konzern-EBIT aufgrund des Immobilienverkaufes durch einen positiven einmaligen Sondereffekt gekennzeichnet gewesen. Ohne diesen Sondereffekt hätte die Gesellschaft im Geschäftsjahr 2020 ein EBIT in Höhe von EUR -1,6 Mio. erzielt. Das EBIT der Greiffenberger-Gruppe im Geschäftsjahr 2021 lag somit innerhalb des prognostizierten Intervalls von EUR 1,0 Mio. bis EUR 3,0 Mio.

Die Geschäftsentwicklung der J.N. Eberle & Cie. GmbH ist im Geschäftsjahr 2021 vor dem Hintergrund einer extremen Dynamik auf der Beschaffungsseite insgesamt deutlich besser verlaufen, als dies Anfang des Geschäftsjahres angedacht war. Insbesondere der rasante Umschwung aus der Phase der Kurzarbeit in eine weitgehende Vollauslastung stellte die Unternehmen der Greiffenberger Gruppe vor hohe Herausforderungen, die sehr gut bewältigt werden konnten. Aufgrund der beschriebenen Dynamik konnten die Preise auf der Kundenseite nicht in gleicher Geschwindigkeit auf das angestrebte Niveau gebracht werden. Dies wird eine der wesentlichen Aufgaben für das laufende Geschäftsjahr 2022 werden.

Auf der Finanzierungsseite konnte die ursprünglich angedachte Anschlussfinanzierung über die LfA Förderbank im Geschäftsjahr 2021 nicht abgeschlossen werden. Dafür gelang es, zusätzliche Kreditrahmen mit zwei namhaften deutschen Bankinstituten zu generieren, die das geplante weitere Wachstum absichern sollen.

Eingedenk aller mit der Covid-19-Pandemie verbundenen Aspekte und Unberechenbarkeiten ergibt sich in Summe für das Geschäftsjahr 2021 ein gutes Gesamtbild für die Performance der Gesellschaft und ihrer Konzernunternehmen.

Veränderungen im Vorstand

Seit dem Beginn des 1. Januar 2021 besteht der Vorstand der Gesellschaft ausschließlich aus Herrn Martin Döring, der in Personalunion als alleiniger Geschäftsführer auch die Tochtergesellschaft J.N. Eberle & Cie. GmbH führt. Das vormals weitere Vorstandsmitglied Herr André Bertram ist zum 31. Dezember 2020 aus der Gesellschaft ausgeschieden.

Veränderungen im Aufsichtsrat

Mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung am 23. Juni 2021 endeten die Ämter des damaligen Vorsitzenden des Aufsichtsrats, Herrn Marco Freiherr von Maltzan, sowie des weiteren Mitglieds des Aufsichtsrats, Herrn Peter Baumgartner. Die ordentliche Hauptversammlung hat Herrn Dr. Antonio Fernández und Herrn Dirk Liedkte zu neuen Mitgliedern des Aufsichtsrats gewählt. In seiner konstituierenden Sitzung hat der Aufsichtsrat im Anschluss Herrn Stefan Greiffenberger zum Aufsichtsratsvorsitzenden und Herrn Dirk Liedtke zum stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden gewählt.

Verabschiedung und Billigung des Vorstandsvergütungssystems nach § 87a AktG

Im Frühjahr 2021 hat der Aufsichtsrat entsprechend der durch das Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie vom 12. Dezember 2019 („ARUG II“) umgesetzten Regelungen erstmals ein Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands der Greiffenberger AG nach Maßgabe des durch das ARUG II neu eingeführten § 87a AktG aufgestellt. Die ordentliche Hauptversammlung vom 23. Juni 2021 hat dieses Vergütungssystem mit einer Mehrheit von 84,10 % gebilligt. Ausführliche Informationen zu dem Vergütungssystem gemäß § 87a AktG finden sich auf der Internetseite der Gesellschaft unter

www.greiffenberger.de

> Investor Relations > Corporate Governance >Vergütungsbericht.

Keine Anwendung des Vorstandsvergütungssystems auf die laufenden Dienstverträge im Geschäftsjahr 2021

Das aktuelle Vergütungssystem gilt für alle ab dem 22. April 2021 neu abzuschließenden, zu ändernden oder zu verlängernden Dienstverträge mit Vorstandsmitgliedern. Die zuvor abgeschlossenen Dienstverträge unterliegen diesem Vergütungssystem, das gleichzeitig bislang das einzige vom Aufsichtsrat aufgestellte Vergütungssystem der Gesellschaft gemäß § 87a AktG ist, nicht. Der aktuelle Dienstvertrag des einzigen Mitglieds des Vorstands, Herrn Martin Döring, wurde in seiner aktuell gültigen Fassung am 16./28. September 2020, d.h. vor Beschlussfassung und Billigung des aktuellen Vergütungssystems, abgeschlossen. Daher wurde das aktuelle Vergütungssystem bislang noch nicht auf Dienstverträge der Vorstandsmitglieder der Gesellschaft angewandt.

Anwendung des abstrakten Vergütungssystems für den Aufsichtsrat im Geschäftsjahr 2021

Das gegenüber den Vorjahren unveränderte Vergütungssystem für den Aufsichtsrat ist abschließend in § 13 der Satzung der Gesellschaft geregelt. Mit einer Mehrheit von 95,11 % hat die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft am 23. Juni 2021 das abstrakte Vergütungssystem für die Aufsichtsratsmitglieder bestätigt. Im Geschäftsjahr 2021 wurde das Vergütungssystem für den Aufsichtsrat vollständig angewendet.

B. Vergütung der Mitglieder des Vorstands

1. Vergütung der Mitglieder des Vorstands

Die Vergütung der Vorstandsmitglieder der Greiffenberger AG setzt sich aus festen, erfolgsunabhängigen, und variablen, erfolgsabhängigen Bestandteilen zusammen. Maßstab für die Angemessenheit der Vergütung sind insbesondere die Aufgaben des jeweiligen Vorstandsmitglieds, dessen persönliche Leistung sowie die wirtschaftliche Lage, der Erfolg und die Zukunftsaussichten der Gesellschaft.

Feste Vergütungsbestandteile

Die Festvergütung des Vorstandsmitglieds im Geschäftsjahr 2021 setzt sich aus Grundvergütung und Nebenleistungen zusammen.

Die Grundvergütung wird monatlich in gleichen Teilbeträgen gezahlt. Die jährliche Grundvergütung des einzigen im Geschäftsjahr 2021 amtierenden Vorstandsmitglieds Martin Döring betrug EUR 245.249,52.

Zusätzlich erhielt das Vorstandsmitglieder Nebenleistungen, wie beispielsweise die Bereitstellung eines Dienstwagens, Gehaltsfortzahlungen im Krankheits- oder Versterbensfalle, Zuschüsse zu bzw. Aufnahme in Versicherungen und der Abschluss einer D&O-Versicherung. Der konkrete Betrag der Nebenleistungen im Geschäftsjahr 2021 des Vorstandsmitglieds betrug EUR 11.010,35.

Die feste Vergütung des einzigen im Geschäftsjahr 2021 amtierenden Vorstandsmitglieds Herrn Martin Döring fördert die langfristige Entwicklung der Gesellschaft, indem sie ein sicheres, planbares und wettbewerbsfähiges Einkommen darstellt und dadurch keinen Anreiz schafft, unnötige Risiken im Zusammenhang mit der variablen Vergütung einzugehen. In Verbindung mit den variablen Vergütungsbestandteilen schaffen die festen Vergütungsbestandteile Anreize, das operative Geschäft an der übergeordneten Geschäftsstrategie auszurichten und damit der langfristigen Entwicklung der Gesellschaft zu dienen.

Variable Vergütungsbestandteile

Die variable gewährte und geschuldete Vergütung für das Geschäftsjahr 2021 für das in dem Geschäftsjahr amtierende Vorstandsmitglied Martin Döring setzte sich aus einer variablen Vergütung mit einjähriger Bemessungsgrundlage und einer variablen Vergütung mit mehrjähriger Bemessungsgrundlage zusammen.

Die im Geschäftsjahr 2021 gewährte und geschuldete variable Vergütung mit einjähriger Bemessungsgrundlage umfasst (i) eine einjährig bemessene variablen Vergütung auf Basis des jährlichen Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) in Höhe von 0,55 % des EBITDA 2021, maximal EUR 30.000,00 pro Jahr, („Einjährige EBITDA-Vergütung“), und (ii) eine weitere einjährig bemessene variable Vergütung, die vom Erreichen von zwei bis drei persönlichen Zielen für das Geschäftsjahr 2021 abhängt, in Höhe begrenzt auf 0,55 % des EBITDA 2021, maximal jedoch EUR 30.000,00 pro Jahr („Zielabhängige Vergütung“). Für die Bestimmung des relevanten EBITDA ist jeweils das nach IFRS ermittelte konsolidierte EBITDA gemäß dem Konzernabschluss der Gesellschaft maßgeblich. Für die Zielabhängige Vergütung für das Geschäftsjahr 2021 wurden folgende persönliche Ziele vereinbart: Erreichen einer Anschlussfinanzierung für den Konzern ohne LfA-Bürgschaftszusagen und das Erarbeiten einer nachhaltigen Strategie für die J.N. Eberle GmbH. Die vorbezeichneten Leistungskriterien für die variable Vergütung wurden angewandt.

Die Auszahlung der Einjährigen EBITDA-Vergütung und der Zielabhängigen Vergütung erfolgt nach Billigung des Konzernabschlusses 2021. Da die zugrundeliegende Leistung jedoch bereits bis zum Bilanzstichtag am 31. Dezember 2021 vollständig erbracht wurde, schließt die in diesem Vergütungsbericht jeweils ausgewiesene "gewährte" Vergütung die im Geschäftsjahr 2021 erdiente Einjährige EBITDA-Vergütung und Zielabhängige Vergütung ein, wenngleich die Auszahlung erst nach Ablauf des Berichtsjahrs erfolgt. Dies ermöglicht eine transparente und verständliche Berichterstattung und stellt die Verbindung zwischen Performance und Vergütung im Berichtszeitraum sicher. Die in diesem Sinne im Geschäftsjahr 2021 gewährte und geschuldete Einjährige EBITDA-Vergütung beträgt EUR 21.600,00 und die Zielabhängige Vergütung beträgt EUR 16.100,00.

Die im Geschäftsjahr 2021 gewährte und geschuldete variable Vergütung mit mehrjähriger Bemessungsgrundlage orientierte sich am durchschnittlichen EBITDA über einen bestimmten Zeitraum („Mehrjährige EBITDA-Vergütung“). Die Mehrjährige EBITDA-Vergütung entsprach vereinbarungsgemäß 1,1 % des durchschnittlichen jährlichen EBITDA von jeweils maßgeblichen drei Jahren (für 2020 der Geschäftsjahre 2019, 2020 und 2021 bzw. für 2021 der Geschäftsjahre 2020, 2021 und 2022), höchstens jedoch EUR 75.000,00 pro Jahr. Für die Bestimmung des relevanten EBITDA ist insoweit das anhand des Konzernabschlusses nach IFRS ermittelte konsolidierte EBITDA der Gesellschaft und des Teilkonzerns Eberle einschließlich der J.N. Eberle & Cie. GmbH maßgeblich. Die Auszahlung der Mehrjährigen EBITDA-Vergütung, erfolgt erst, nachdem die Konzernabschlüsse für sämtliche maßgeblichen Berechnungsjahre vorliegen.

Diese einzelnen, variablen Vergütungsbestandteile fördern die langfristige Entwicklung der Gesellschaft, indem die Einjährige EBITDA-Vergütung und die Mehrjährige EBITDA-Vergütung an der wesentlichen Steuerungskennzahl des Konzerns (EBITDA) und die Zielabhängige Vergütung an strategisch wichtigen Zielen der Gesellschaft anknüpfen und so Anreize geschaffen werden, das operative Geschäft an der übergeordneten Unternehmensstrategie auszurichten.

2. Einhaltung der Maximalvergütung

Das aktuelle vom Aufsichtsrat beschlossene und von der Hauptversammlung gebilligte Vergütungssystem gemäß § 87a AktG sieht eine jährliche Maximalvergütung von EUR 400.000 für jedes Vorstandsmitglied vor. Dieses Vergütungssystem war im Geschäftsjahr 2021 nicht auf die Dienstverhältnisse der Vorstandsmitglieder anzuwenden (siehe hierzu oben unter Abschnitt A.).

Im Geschäftsjahr 2021 betrug die Gesamtvergütung, verstanden als die gewährte und geschuldete Vergütung im Sinne des § 162 Abs. 1 Satz 1 AktG, des einzigen amtierenden Mitglieds des Vorstands Herrn Martin Döring EUR 368.959,87 und die des früheren Mitglieds des Vorstands Herrn André Bertram EUR 257.500,00.

Dementsprechend wäre die im aktuellen Vergütungssystem festgelegte Maximalvergütung auch eingehalten worden, falls die vorgenannten Vergütungen dieser Maximalvergütung unterfielen.

3. Rückforderung variabler Vergütung (Clawback)

Das aktuelle vom Aufsichtsrat beschlossene und von der Hauptversammlung gebilligte Vergütungssystem gemäß § 87a AktG sieht prinzipiell Regelungen über die Rückforderung variabler Vergütung (Clawback) vor. Dieses Vergütungssystem war im Geschäftsjahr 2021 jedoch nicht auf die Dienstverhältnisse der Vorstandsmitglieder anzuwenden (siehe hierzu oben unter Abschnitt A.). Nach den für die im Geschäftsjahr 2021 in den maßgeblichen Dienstverträgen der im Geschäftsjahr 2021 amtierenden oder zuvor ausgeschiedenen Vorstandsmitgliedern vereinbarten Regelungen ist keine Rückforderung variabler Vergütung (Clawback) vorgesehen.

Dementsprechend wurden im Geschäftsjahr 2021 auch keine variablen Vergütungsbestandteile zurückgefordert.

4. Leistungen Dritter

Im Geschäftsjahr 2021 wurden dem einzigen in dem Geschäftsjahr amtierenden Vorstandsmitglied Martin Döring keine Leistungen von einem Dritten in Hinblick auf seine Tätigkeit als Vorstandsmitglied zugesagt oder gewährt.

5. Leistungen bei Vertragsbeendigung

Im Vorstandsdienstvertrag des einzigen im Geschäftsjahr 2021 amtierenden Vorstandsmitglieds sind keine Leistungen für den Fall der regulären Beendigung der Vorstandstätigkeit zugesagt. Für den Fall der vorzeitigen Beendigung der Vorstandstätigkeit ist ein Abfindungs-Cap vereinbart. Hiernach darf die Abfindung in keinem Fall – je nachdem, was geringer ist – den Wert von zwei Jahresbruttofestvergütungen oder der Vergütung, die bis zum ursprünglich vereinbarten Vertragsende geschuldet wäre, übersteigen. Wird der Vertrag aus einem vom Vorstand zu vertretenden wichtigen Grund beendet, erfolgen für den Zeitraum ab dem Beendigungszeitpunkt keine Zahlungen an den Vorstand. Gegenüber den Vorständen bestehen keine Zusagen zu Zahlungen im Falle eines eintretenden Kontrollwechsels.

6. Gewährte und geschuldete Vergütung

In der nachfolgenden Tabelle wird die dem einzigen aktiven Mitglied des Vorstands im Geschäftsjahr 2021 und – zum Vergleich – im Geschäftsjahr 2020 gewährte und geschuldete Vergütung gemäß § 162 Abs. 1 Satz 1 AktG dargestellt. Enthalten sind alle Beträge, die dem Vorstandsmitglied im Berichtszeitraum tatsächlich zugeflossen sind („gewährte Vergütung“) beziehungsweise alle rechtlich fälligen, aber bisher nicht erfüllten Vergütungen („geschuldete Vergütung“).

Im Abschnitt einjährig variable Vergütung schließt die Darstellung der "gewährten" Vergütung diejenigen Vergütungsbestandteile ein, deren zugrundeliegende Leistung bis zum jeweiligen Bilanzstichtag am 31. Dezember vollständig erbracht wurden. Somit werden die Auszahlungen aus der einjährig variablen Vergütung für das Berichtsjahr angegeben, wenngleich die Auszahlung erst nach Ablauf des jeweiligen Berichtsjahrs erfolgt. Dies ermöglicht eine transparente und verständliche Berichterstattung und stellt die Verbindung zwischen Performance und Vergütung im Berichtszeitraum sicher.

Die mehrjährig variable Vergütung umfasst in der Tabelle als gewährte Vergütung diejenigen Vergütungsbestandteile, die im Geschäftsjahr 2021 bzw. 2020 fällig und durch entsprechende Barleistung erfüllt wurden.

Neben der Vergütungshöhe ist nach § 162 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 AktG außerdem der relative Anteil aller festen und variablen Vergütungsbestandteile an der Gesamtvergütung anzugeben.

Im Geschäftsjahr 2021 aktive Mitglieder des Vorstands

Martin Döring
(Mitglied seit 01.11.2016)

2021

2020

In TEUR

In %

In TEUR

In %

Feste Vergütung

Grundvergütung

245

66 %

242

70 %

Nebenleistungen

11

3 %

12

3 %

Summe

256

69 %

254

74 %

Einjährige variable Vergütung

EBITDA-Vergütung für das GJ 2021

22

6 %

0

-

EBITDA-Vergütung für das GJ 2020

0

-

50

15 %

Zielabhängige Vergütung für das GJ 2021*

16

4 %

0

-

Mehrjährige variable Vergütung

EBITDA-Durchschnittsvergütung 2018 - 2020

75

20 %

0

-

EBITDA-Durchschnittsvergütung 2017 - 2019

0

-

40

12 %

Summe

369

100 %

344

100 %

Sonstiges

0

-

0

-

Gesamtvergütung

369

100 %

344

100 %

* Für das Geschäftsjahr 2020 existierte noch keine zielabhängige Vergütung.

Frühere Mitglieder des Vorstands

Die nachfolgende Tabelle zeigt die dem früheren Mitglied des Vorstands Herr André Bertram im Geschäftsjahr 2021 gewährte und geschuldete Vergütung gemäß § 162 Abs. 1 Satz 1 AktG. Enthalten sind alle Beträge, die ihm im Berichtszeitraum tatsächlich zugeflossen sind („gewährte Vergütung“) beziehungsweise alle rechtlich fälligen, aber bisher nicht erfüllten Vergütungen („geschuldete Vergütung“). Den weiteren früheren Mitgliedern des Vorstands, Herrn Thorsten Braun (Mitglied bis 31. Dezember 2018), Herrn Marco Freiherr von Maltzan (Mitglied bis 25. April 2016) und Herrn Stefan Greiffenberger (Mitglied bis 21. April 2016), wurde im Geschäftsjahr 2021 keine Vergütung im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit als Mitglieder des Vorstands gemäß § 162 Abs. 1 Satz 1 AktG gewährt oder geschuldet. Im Einklang mit § 162 Abs. 5 Satz 2 AktG werden in diesem Vergütungsbericht personenbezogene Angaben für ehemalige Mitglieder des Vorstands unterlassen, sofern sie vor dem 31. Dezember 2011 aus dem Vorstand ausgeschieden sind.

(in TEUR)

André Bertram
(Mitglied bis 31.12.2020)

Feste und variable Vergütung

Nebenleistungen

0

Sonstiges

258

Sonstiges

0

Gesamtvergütung

258

C. Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats

1. Vergütungsbestandteile, Vergütungsregeln

Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder ist in § 13 der Satzung der Gesellschaft geregelt.

Für die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder sind ausschließlich feste Vergütungsbestandteile nebst Auslagenersatz, nicht aber variable Vergütungselemente vorgesehen. Die feste Vergütung stärkt die Unabhängigkeit der Aufsichtsratsmitglieder und leistet so einen mittelbaren Beitrag zur langfristigen Entwicklung der Gesellschaft.

Das Vergütungssystem incentiviert Aufsichtsratsmitglieder zugleich, sich proaktiv für die Förderung der Geschäftsstrategie einzusetzen, indem der höhere zeitliche Aufwand des Vorsitzenden sowie seines Stellvertreters angemessen berücksichtigt wird.

Nach § 13 der Satzung der Gesellschaft erhalten die Aufsichtsratsmitglieder ein Sitzungsentgelt in Höhe von EUR 1.500,00 für jede Teilnahme an einer Präsenzsitzung sowie an Sitzungen, die anstelle solcher per Telefonkonferenz, per Videokonferenz oder als Kombination von Präsenzsitzung, Telefon- und/oder Videokonferenz stattfinden, solange die Gesamtzahl der Sitzungen im Kalenderjahr (einschließlich Präsenzsitzungen) nicht mehr als acht (8) beträgt.

Die feste jährliche Vergütung beträgt für den Aufsichtsratsvorsitzenden jährlich EUR 24.000,00 für seinen Stellvertreter EUR 18.000,00 sowie für die übrigen Aufsichtsratsmitglieder jährlich je EUR 12.000,00 jeweils zuzüglich der auf die Vergütung anfallenden Umsatzsteuer. Im Falle, dass ein Aufsichtsratsmitglied dem Aufsichtsrat nicht während des gesamten Geschäftsjahrs angehört, wird die Vergütung zeitanteilig gewährt.

Nach § 113 Abs. 3 AktG ist bei börsennotierten Gesellschaften mindestens alle vier Jahre durch die Hauptversammlung ein Beschluss über die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder zu fassen. Dementsprechend hat die ordentliche Hauptversammlung vom 23. Juni 2021 einen Beschluss über die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder gefasst und das der Hauptversammlung dabei vorgelegte abstrakte Vergütungssystem der Aufsichtsratsmitglieder mit einer Mehrheit von 95,11 % der abgegebenen Stimmen beschlossen. Das beschlossene Vergütungssystem sowie die Satzung der Gesellschaft finden sich auf der Internetseite der Gesellschaft unter

www.greiffenberger.de

> Investor Relations > Corporate Governance > Vergütungsbericht bzw.

www.greiffenberger.de

> Investoren > Corporate Governance > Satzung.

2. Gewährte und geschuldete Vergütung nach § 162 Abs. 1 Satz 1 AktG

In den nachfolgenden Tabellen wird die den aktiven und früheren Mitgliedern des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2021 und 2020 gewährte und geschuldete Vergütung gemäß § 162 Abs. 1 Satz 1 AktG dargestellt.

Zum 30. Dezember 2021 amtierende Mitglieder des Aufsichtsrats

Feste Vergütung

Sitzungsgeld

Gesamt

In TEUR

In % GV

In TEUR

In % GV

In TEUR

Stefan Greiffenberger
(Vorsitzender)

2021

46

51 %

43

49 %

89

2020

21

62 %

13

38 %

35

Dirk Liedtke
(Stellv. Vorsitzender)

2021

11

51 %

11

49 %

22

2020

0

-

0

-

0

Dr. Antonio Fernandez

2021

0

-

0

-

0

2020

0

-

0

-

0

Im Geschäftsjahr 2021 ausgeschiedene Mitglieder des Aufsichtsrats

Feste Vergütung

Sitzungsgeld

Gesamt

In TEUR

In % GV

In TEUR

In % GV

In TEUR

Marco Freiherr von Maltzan
(bis 23.06.2021)

2021

41

52 %

39

48 %

80

2020

29

62 %

18

38 %

46

Peter Baumgartner
(bis 23.06.2021)

2021

7

50 %

7

50 %

14

2020

0

-

0

-

0

Frühere Mitglieder des Aufsichtsrats

Feste Vergütung

Sitzungsgeld

Gesamt

In TEUR

In % GV

In TEUR

In % GV

In TEUR

Rudi Ludwig
(bis 18.12.2020)

2021

13

88 %

2

12 %

15

2020

14

67 %

7

33 %

21

D. Vergleichende Darstellung der Ertragsentwicklung und der jährlichen Veränderung der Vergütung

Nachfolgend wird gemäß § 162 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 AktG die Ertragsentwicklung der Greiffenberger AG im Vergleich zur jährlichen Veränderung der Vergütung der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats dargestellt. Eine vergleichende Darstellung der Vorstandsvergütung mit der Vergütung von Arbeitnehmern auf Vollzeitäquivalenzbasis nach § 162 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 AktG wird gemäß § 26j Abs. 2 Satz 2 EGAktG erstmals im Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2022 und dann nur für die Geschäftsjahre 2021/2022 erfolgen.

Die Ertragsentwicklung wird sowohl anhand der Konzern-Kennzahlen (IFRS) Umsatz, Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) und Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) als auch anhand der Entwicklung des Jahresergebnisses (Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag) der Greiffenberger AG (HGB) dargestellt. Das anhand des IFRS-Konzernabschlusses ermittelte Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) ist als wesentliche Kennzahl maßgebliche Bezugsgröße der variablen Vergütung und hat damit einen maßgeblichen Einfluss auf die Höhe der Vergütung der Vorstandsmitglieder.

Für die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats wird die im jeweiligen Geschäftsjahr gewährte und geschuldete Vergütung im Sinne des § 162 Abs. 1 Satz 1 AktG dargestellt.

Geschäftsjahr

2020

2021

Veränderung in %

I. Ertragsentwicklung

Konzern-Umsatzerlöse gem. IFRS (TEUR)

43.873

58.712

34

Konzern-EBIT gem. IFRS (TEUR)

17.152

2.134

-88

Konzern-EBITDA gem. IFRS (TEUR)

19.081

4.100

-79

Jahresergebnis Greiffenberger AG gem. HGB (TEUR)

3.031

1.896

-37

II. Vorstandsvergütung (in TEUR)

Martin Döring

344

369

7 %

Frühere Vorstandsmitglieder

André Bertram
(bis 31.12.2020)

202

258

28 %

Thorsten Braun
(bis 31.12.2018)

20

0

-100 %

III. Aufsichtsratsvergütung (in TEUR)

Stefan Greiffenberger
(Vorsitzender)

35

89

154 %

Dirk Liedtke
(Stellv. Vorsitzender)

0

22

-

Dr. Antonio Fernandez

0

0

-

Frühere Aufsichtsratsmitglieder

Marco Freiherr von Maltzan
(bis 23.06.2021)

46

80

74 %

Peter Baumgartner
(bis 23.06.2021)

0

14

-

Rudi Ludwig
(bis 18.12.2020)

21

15

-29 %

Vermerk des unabhängigen Wirtschaftsprüfers über die
Prüfung des Vergütungsberichts nach § 162 Abs. 3 AktG

Prüfungsurteil

Wir haben den Vergütungsbericht der Greiffenberger AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 daraufhin formell geprüft, ob die Angaben nach § 162 Abs. 1 und 2 AktG im Vergütungsbericht gemacht wurden. In Einklang mit § 162 Abs. 3 AktG haben wir den Vergütungsbericht nicht inhaltlich geprüft.

Nach unserer Beurteilung sind im beigefügten Vergütungsbericht in allen wesentlichen Belangen die Angaben nach § 162 Abs. 1 und 2 AktG gemacht worden. Unser Prüfungsurteil erstreckt sich nicht auf den Inhalt des Vergütungsberichts.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung des Vergütungsberichts in Übereinstimmung mit § 162 Abs. 3 AktG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Die Prüfung des Vergütungsberichts nach § 162 Abs. 3 AktG (IDW PS 870 (08.2021)) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach dieser Vorschrift und diesem Standard ist im Abschnitt „Verantwortung des Wirtschaftsprüfers“ unseres Vermerks weitergehend beschrieben. Wir haben als Wirtschaftsprüferpraxis die Anforderungen des IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1) angewendet. Die Berufspflichten gemäß der Wirtschaftsprüferordnung und der Berufssatzung für Wirtschaftsprüfer/vereidigte Buchprüfer einschließlich der Anforderungen an die Unabhängigkeit haben wir eingehalten.

Verantwortung des Vorstands und des Aufsichtsrats

Der Vorstand und der Aufsichtsrat sind verantwortlich für die Aufstellung des Vergütungsberichts, einschließlich der dazugehörigen Angaben, der den Anforderungen des § 162 AktG entspricht. Ferner sind sie verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Vergütungsberichts, einschließlich der dazugehörigen Angaben, zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.

Verantwortung des Wirtschaftsprüfers

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob im Vergütungsbericht in allen wesentlichen Belangen die Angaben nach § 162 Abs. 1 und 2 AktG gemacht worden sind, und hierüber ein Prüfungsurteil in einem Vermerk abzugeben.

Umgang mit etwaigen irreführenden Darstellungen

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, den Vergütungsbericht unter Berücksichtigung der Kenntnisse aus der Abschlussprüfung zu lesen und dabei für Anzeichen aufmerksam zu bleiben, ob der Vergütungsbericht irreführende Darstellungen in Bezug auf die inhaltliche Richtigkeit der Angaben, die inhaltliche Vollständigkeit der einzelnen Angaben oder die angemessene Darstellung des Vergütungsberichts enthält.

Falls wir auf Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten zu dem Schluss gelangen, dass eine solche irreführende Darstellung vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.

Haftungsbeschränkung

Der Durchführung des Auftrags und unserer Verantwortlichkeit, auch im Verhältnis zu Dritten, liegen die vereinbarten „Auftragsbedingungen der Sonntag & Partner Partnerschaftsgesellschaft mbB, der SONNTAG GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und der SONNTAG IT audit GmbH“ zugrunde (www.sonntag-wp.de/auftragsbedingungen; Stand: 07. April 2022).

Augsburg, den 02. Mai 2022

SONNTAG GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Dr. Burkhard-Böck
Wirtschaftsprüferin

Mairock
Wirtschaftsprüfer

III. GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE

Von den insgesamt ausgegebenen 5.855.629 auf den Inhaber lautenden Stückaktien der Gesellschaft, die alle derselben Aktiengattung angehören, sind zum Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung alle Stückaktien teilnahme- und stimmberechtigt. Jede Stückaktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung keine eigenen Aktien. Die 5.855.629 Stückaktien gewähren damit zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung insgesamt 5.855.629 Stimmen.

IV. ZUGÄNGLICH ZU MACHENDE UNTERLAGEN

Der Bericht des Aufsichtsrats, der festgestellte Jahresabschluss, der gebilligte Konzernabschluss, die Lageberichte für die Greiffenberger AG (einschließlich der Erläuterungen zu den Angaben nach § 289a Abs. 1 HGB) und für den Konzern (einschließlich der Erläuterungen zu den Angaben nach § 315a Abs. 1 HGB), alle vorgenannten Unterlagen jeweils für das Geschäftsjahr 2021, der gemäß § 162 AktG erstellte und geprüfte Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2021, der Vorschlag des Vorstandes für die Verwendung des Bilanzgewinnes und die Lebensläufe von Herrn Stefan Greiffenberger, Herrn Dr. Antonio Fernández und Herrn Dirk Liedtke sind vom Tag der Einberufung an auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https://greiffenberger.de/hauptversammlung

zugänglich. Diese Unterlagen werden zudem auch während der virtuellen Hauptversammlung dort zugänglich sein.

V. WEITERE ANGABEN UND HINWEISE

1. |

Durchführung der Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten; Internetservice

Auf der Grundlage von § 1 Abs. 1 und Abs. 2 des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie, veröffentlicht als Art. 2 des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht vom 27. März 2020, in der zuletzt durch Art. 15 des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens „Aufbauhilfe 2021“ und zur vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht wegen Starkregenfällen und Hochwassern im Juli 2021 sowie zur Änderung weiterer Gesetze vom 10. September 2021 (Aufbauhilfegesetz 2021 – AufbhG 2021) geänderten Fassung, (nachstehend „COVID-19-Gesetz“) hat der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats vor dem Hintergrund der andauernden COVID-19-Pandemie und zum Schutz der Beteiligten entschieden, dass die Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter) als virtuelle Hauptversammlung abgehalten wird.

Die gesamte, in den Räumlichkeiten der Max-Josef-Metzger-Straße 21, 86157 Augsburg (Sheridan Tower), stattfindende Hauptversammlung wird zu diesem Zweck am 7. Juli 2022 ab 14:00 Uhr (MESZ) über den passwortgeschützten Internetservice zur Hauptversammlung unter der Internetadresse

https://greiffenberger.de/hauptversammlung

live in Bild und Ton übertragen.

Es können nur diejenigen Aktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet und ihre Berechtigung nachgewiesen haben (siehe hierzu Ziffer 2 „Voraussetzungen für die Ausübung der Aktionärsrechte in Bezug auf die virtuelle Hauptversammlung“), oder ihre Bevollmächtigten die Bild- und Tonübertragung der gesamten virtuellen Hauptversammlung über den passwortgeschützten Internetservice zur Hauptversammlung verfolgen. Darüber hinaus können ordnungsgemäß angemeldete und legitimierte Aktionäre persönlich oder durch ordnungsgemäß Bevollmächtigte gemäß den dafür vorgesehenen Verfahren ihr Stimmrecht per elektronischer Briefwahl oder durch die Bevollmächtigung eines von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreters ausüben sowie über den passwortgeschützten Internetservice zur Hauptversammlung Fragen stellen und Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung erklären.

Eine darüber hinausgehende Ausübung von Aktionärsrechten ist in der virtuellen Hauptversammlung nicht möglich. Insbesondere ist eine Teilnahme der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten, mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter, vor Ort ausgeschlossen. Die Übertragung der Hauptversammlung in Bild und Ton sowie die Einräumung des Stimmrechts sowie des Fragerechts und der Möglichkeit zum Widerspruch berechtigen die Aktionäre und ihre Bevollmächtigten auch nicht zur Teilnahme an der Hauptversammlung im Wege elektronischer Kommunikation im Sinne von § 118 Abs. 1 Satz 2 AktG (keine elektronische Teilnahme).

Der passwortgeschützte Internetservice zur Hauptversammlung ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter der Internetadresse

https://greiffenberger.de/hauptversammlung

ab dem 16. Juni 2022, 00:00 Uhr (MESZ), für diejenigen Aktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet und ihre Berechtigung ordnungsgemäß nachgewiesen haben (siehe hierzu Ziffer 2 „Voraussetzungen für die Ausübung der Aktionärsrechte in Bezug auf die virtuelle Hauptversammlung“), und ihre Bevollmächtigten zugänglich. Um den passwortgeschützten Internetservice zur Hauptversammlung nutzen zu können, müssen die Aktionäre sich mit ihren Zugangsdaten einloggen. Die Zugangsdaten für den passwortgeschützten Internetservice zur Hauptversammlung werden den Aktionären, die sich ordnungsgemäß angemeldet und ihre Berechtigung ordnungsgemäß nachgewiesen haben, übersandt. Auch Bevollmächtigte der Aktionäre erhalten Zugang zum passwortgeschützten Internetservice zur Hauptversammlung.

2. |

Voraussetzungen für die Ausübung der Aktionärsrechte in Bezug auf die virtuelle Hauptversammlung

Zur Ausübung der Aktionärsrechte in Bezug auf die virtuelle Hauptversammlung, insbesondere zur Ausübung des Stimmrechts, sind nur die Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung ordnungsgemäß angemeldet und ihre Berechtigung ordnungsgemäß nachgewiesen haben.

Für den Nachweis der Berechtigung reicht die Vorlage eines Nachweises des Anteilsbesitzes gemäß § 67c Abs. 3 AktG aus. Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn (00:00 Uhr, MESZ) des 16. Juni 2022 beziehen (Nachweisstichtag). Die Anmeldung und der Nachweis müssen der Gesellschaft spätestens bis zum Ablauf (24:00 Uhr, MESZ) des 30. Juni 2022 unter einer der folgenden Kontaktmöglichkeiten zugehen.

Greiffenberger AG
c/o Better Orange IR & HV AG
Haidelweg 48
81241 München
Deutschland

oder per Fax: +49 (0) 89/889 690 633

oder per E-Mail: anmeldung@better-orange.de

Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes bedürfen der Textform (§ 126b BGB) und müssen in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein. Wir empfehlen unseren Aktionären, frühzeitig ihr depotführendes Institut zu kontaktieren, um einen ordnungsgemäßen und fristgemäß bei der Gesellschaft eingehenden Nachweis nach § 67c Abs. 3 AktG sicherzustellen.

Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Ausübung der Aktionärsrechte, insbesondere des Stimmrechts, in Bezug auf die virtuelle Hauptversammlung als Aktionär nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes zum Nachweisstichtag erbracht hat. Die Berechtigung zur Ausübung von Aktionärsrechten in Bezug auf die virtuelle Hauptversammlung und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitzes des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Falle der teilweisen oder vollständigen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für eine Teilnahme an der Hauptversammlung und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich, d.h. Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Erwerbe und Zuerwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und sich erst danach als Aktionäre an der Gesellschaft beteiligen, sind nicht teilnahme- und stimmberechtigt; sie können sich jedoch bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen lassen.

3. |

Verfahren für die Stimmabgabe durch elektronische Briefwahl

Aktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet und ihren Anteilsbesitz ordnungsgemäß nachgewiesen haben, können ihr Stimmrecht, auch ohne an der Versammlung teilzunehmen, im Wege elektronischer Kommunikation ausüben („elektronische Briefwahl“).

Die Ausübung des Stimmrechts kann im Wege der elektronischen Briefwahl unter Nutzung des passwortgeschützten Internetservice zur Hauptversammlung auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https://greiffenberger.de/hauptversammlung

gemäß den dafür vorgesehenen Verfahren erfolgen. Diese Möglichkeit der elektronischen Briefwahl steht ab dem 16. Juni 2022, 00:00 Uhr (MESZ), vor und während der virtuellen Hauptversammlung bis zum Beginn der Abstimmungen in der virtuellen Hauptversammlung am 7. Juli 2022 zur Verfügung.

Über den passwortgeschützten Internetservice zur Hauptversammlung auf der Internetseite der Gesellschaft können bis zum Beginn der Abstimmungen in der virtuellen Hauptversammlung am 7. Juli 2022 etwaige zuvor im Wege der elektronischen Briefwahl über den passwortgeschützten Internetservice zur Hauptversammlung erfolgte Stimmabgaben geändert oder widerrufen werden.

Wird im Übrigen bei der elektronischen Briefwahl zu einem Tagesordnungspunkt keine ausdrückliche oder eindeutige Stimme abgegeben, so wird dies für diesen Tagesordnungspunkt als Enthaltung gewertet. Sollte zu einem Tagesordnungspunkt entgegen der Ankündigung gemäß Abschnitt I eine Einzelabstimmung durchgeführt werden, so gilt eine Stimmabgabe zu diesem Tagesordnungspunkt insgesamt auch als entsprechende Stimmabgabe für jeden Punkt der Einzelabstimmung.

4. |

Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte

Aktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet und ihren Anteilsbesitz ordnungsgemäß nachgewiesen haben, können sich bei der Ausübung ihrer Aktionärsrechte in Bezug auf die virtuelle Hauptversammlung, insbesondere des Stimmrechts, auch durch einen Bevollmächtigten, z. B. einen Intermediär, einen Stimmrechtsberater, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl, vertreten lassen. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.

Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126b BGB) oder haben unter Verwendung der Eingabemaske in dem passwortgeschützten Internetservice zur Hauptversammlung unter

https://greiffenberger.de/hauptversammlung

gemäß den dafür vorgesehenen Verfahren zu erfolgen.

Wird ein Intermediär im Sinne von § 67a Abs. 4 AktG, eine Aktionärsvereinigung, ein Stimmrechtsberater oder eine sonstige Person im Sinne von § 135 Abs. 8 AktG bevollmächtigt, so können abweichende Regelungen bestehen, die jeweils bei diesen zu erfragen sind.

Ein Formular, das zur Vollmachtserteilung verwendet werden kann, wird den Aktionären zusammen mit der Einladung zur virtuellen Hauptversammlung übersandt. Entsprechende Formulare stehen ferner unter

https://greiffenberger.de/hauptversammlung

zur Verfügung.

Bevollmächtigte können ebenfalls weder physisch noch im Wege elektronischer Kommunikation im Sinne von § 118 Abs. 1 Satz 2 AktG an der Hauptversammlung teilnehmen. Sie können das Stimmrecht für von ihnen vertretene Aktionäre allein im Wege der elektronischen Briefwahl oder durch Erteilung von (Unter-)Vollmacht an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ausüben. Bevollmächtigten steht hierfür die Nutzung des passwortgeschützten Internetservice zur Hauptversammlung auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https://greiffenberger.de/hauptversammlung

gemäß den dafür vorgesehenen Verfahren zur Verfügung.

Die Bevollmächtigung kann gegenüber dem Bevollmächtigten erklärt oder gegenüber der Gesellschaft erklärt bzw. nachgewiesen werden. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis einer gegenüber einem Bevollmächtigten erteilten Vollmacht oder ihres Widerrufs gegenüber der Gesellschaft müssen der Gesellschaft auf einem der folgenden Wege aus organisatorischen Gründen bis spätestens zum 6. Juli 2022, 24:00 Uhr (MESZ), zugehen:

Greiffenberger AG
c/o Better Orange IR & HV AG
Haidelweg 48
81241 München
Deutschland

oder per Fax: +49 (0) 89/889 690 655

oder per E-Mail: greiffenberger@better-orange.de

Die Erteilung der Vollmacht und ihr Widerruf sind darüber hinaus ab dem 16. Juni 2022, 00:00 Uhr (MESZ), unter Verwendung der Eingabemaske über den passwortgeschützten Internetservice zur Hauptversammlung unter

https://greiffenberger.de/hauptversammlung

vor und während der virtuellen Hauptversammlung am 7. Juli 2022 möglich. Vor und während der virtuellen Hauptversammlung am 7. Juli 2022 ist auch ein Widerruf oder eine Änderung einer zuvor in Textform (§ 126b BGB) übersandten oder über den passwortgeschützten Internetservice zur Hauptversammlung erteilten Vollmacht möglich.

Ein Formular, das zur Vollmachtserteilung verwendet werden kann, wird den Aktionären zusammen mit der Einladung zur virtuellen Hauptversammlung übersandt. Entsprechende Formulare stehen ferner unter

https://greiffenberger.de/hauptversammlung

zur Verfügung.

Die Ausübung der Aktionärsrechte in Bezug auf die virtuelle Hauptversammlung über den passwortgeschützten Internetservice zur Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten setzt voraus, dass der Bevollmächtigte die erhaltenen Zugangsdaten nutzt. Die Nutzung der Zugangsdaten durch den Bevollmächtigten gilt zugleich als Nachweis der Bevollmächtigung, ein darüberhinausgehender Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft in Textform ist nicht erforderlich.

Auch im Fall einer Vollmachtserteilung sind die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes form- und fristgerecht nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich. Dies schließt – vorbehaltlich der vorgenannten Bedingungen für die Erteilung einer Vollmacht – eine Erteilung von Vollmachten nach der Anmeldung und dem Nachweis des Anteilsbesitzes nicht aus.

5. |

Verfahren für die Stimmabgabe durch Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft

Als besonderen Service bieten wir unseren Aktionären an, den von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter zur Ausübung ihrer Stimmrechte in der virtuellen Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Diesen Stimmrechtsvertretern der Gesellschaft müssen neben der Vollmacht auch Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Sie üben das Stimmrecht nicht nach eigenem Ermessen, sondern ausschließlich auf der Grundlage der vom Aktionär erteilten Weisungen aus. Soweit keine ausdrückliche oder eine widersprüchliche oder unklare Weisung erteilt worden ist, enthalten sich die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter zu den entsprechenden Beschlussgegenständen der Stimme; dies gilt immer auch für sonstige Anträge. Sollte zu einem Tagesordnungspunkt entgegen der Ankündigung gemäß Abschnitt I eine Einzelabstimmung durchgeführt werden, so gilt eine Weisung zu diesem Tagesordnungspunkt insgesamt auch als entsprechende Weisung für jeden Punkt der Einzelabstimmung. Bitte beachten Sie, dass die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter weder im Vorfeld der virtuellen Hauptversammlung noch während der virtuellen Hauptversammlung Aufträge zum Stellen von Fragen oder Anträgen oder zur Abgabe von Erklärungen zu Protokoll entgegennehmen und – mit Ausnahme der Ausübung des Stimmrechts – auch keine sonstigen Aktionärsrechte wahrnehmen.

Die Vollmacht an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bedarf ebenso wie die Erteilung von Weisungen der Textform (§ 126b BGB) oder hat unter Verwendung der Eingabemaske über den passwortgeschützten Internetservice zur Hauptversammlung unter der Internetadresse

https://greiffenberger.de/hauptversammlung

gemäß den dafür vorgesehenen Verfahren zu erfolgen. Gleiches gilt für die Änderung oder den Widerruf der Vollmacht oder der Weisungen. Ein Formular, das für die Vollmachts- und Weisungserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter verwendet werden kann, steht auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https://greiffenberger.de/hauptversammlung

zum Download bereit.

Die Erteilung der Vollmacht an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter, die Erteilung von Weisungen und ihr Widerruf müssen der Gesellschaft auf einem der folgenden Wege aus organisatorischen Gründen bis spätestens zum 6. Juli 2022, 24:00 Uhr (MESZ), zugehen:

Greiffenberger AG
c/o Better Orange IR & HV AG
Haidelweg 48
81241 München
Deutschland

oder per Fax: +49 (0) 89/889 690 655

oder per E-Mail: greiffenberger@better-orange.de

Die Erteilung der Vollmacht zur Ausübung des Stimmrechts nebst Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter und ihr Widerruf sind darüber hinaus ab dem 16. Juni 2022, 00:00 Uhr (MESZ), unter Verwendung der Eingabemaske in dem passwortgeschützten Internetservice zur Hauptversammlung, zugänglich über die Internetseite der Gesellschaft unter

https://greiffenberger.de/hauptversammlung

gemäß den dafür vorgesehenen Verfahren möglich. Diese Möglichkeit der Erteilung von Vollmacht und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter steht bis zum Beginn der Abstimmungen in der virtuellen Hauptversammlung am 7. Juli 2022 zur Verfügung. Bis zum Beginn der Abstimmungen in der virtuellen Hauptversammlung am 7. Juli 2022 ist auch ein Widerruf oder eine Änderung einer zuvor in Textform (§ 126b BGB) übersendeten oder über den passwortgeschützten Internetservice zur Hauptversammlung erteilten Vollmacht mit Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter möglich.

Auch bei Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter sind Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes form- und fristgerecht nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich.

6. |

Hinweis zur Verfügbarkeit der Bild- und Tonübertragung

Die ordnungsgemäß angemeldeten und legitimierten Aktionäre können die gesamte virtuelle Hauptversammlung per Bild- und Tonübertragung im Internet verfolgen. Die Bild- und Tonübertragung der Hauptversammlung und die Verfügbarkeit des passwortgeschützten Internetservice zur Hauptversammlung kann nach dem heutigen Stand der Technik aufgrund von Einschränkungen der Verfügbarkeit des Telekommunikationsnetzes und der Einschränkung von Internetdienstleistungen von Drittanbietern Schwankungen unterliegen, auf welche die Gesellschaft keinen Einfluss hat. Die Gesellschaft kann daher keine Gewährleistungen und Haftung für die Funktionsfähigkeit und ständige Verfügbarkeit der in Anspruch genommenen Internetdienste, der in Anspruch genommenen Netzelemente Dritter, der Bild- und Tonübertragung sowie den Zugang zum passwortgeschützten Internetservice zur Hauptversammlung und dessen generelle Verfügbarkeit übernehmen. Die Gesellschaft übernimmt auch keine Verantwortung für Fehler und Mängel der für die Durchführung der Hauptversammlung über das Internet eingesetzten Hard- und Software einschließlich solcher der eingesetzten Dienstleistungsunternehmen, soweit nicht Vorsatz vorliegt. Die Gesellschaft empfiehlt aus diesem Grund, frühzeitig von den oben genannten Möglichkeiten zur Rechtsausübung, insbesondere zur Ausübung des Stimmrechts, Gebrauch zu machen.

VI. ERLÄUTERUNGEN ZU DEN RECHTEN DER AKTIONÄRE

1. |

Ergänzung der Tagesordnung auf Verlangen einer Minderheit nach § 122 Abs. 2 AktG

Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 500.000,00 erreichen, können gemäß § 122 Abs. 2 AktG verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen.

Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der Gesellschaft zu richten und muss der Gesellschaft gemäß § 122 Abs. 2 Satz 3 AktG mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung, also spätestens bis zum 6. Juni 2022, 24:00 Uhr (MESZ), zugegangen sein. Später zugegangene Ergänzungsverlangen werden nicht berücksichtigt.

Ergänzungsverlangen sind ausschließlich zu richten an:

Greiffenberger AG
- Der Vorstand -
Eberlestraße 28
86157 Augsburg

Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Ergänzungsverlangens hinsichtlich des Mindestanteilsbesitzes Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung über den Antrag halten (§ 122 Abs. 2 Satz 1 i. V. m. Abs. 1 Satz 3 AktG). Der Tag des Zugangs des Verlangens ist nicht mitzurechnen.

Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem den Aktionären nach § 125 Abs. 1 Satz 3 AktG mitgeteilt und auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https://greiffenberger.de/hauptversammlung

bekannt gemacht.

2. |

Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG i.V.m. § 1 Abs. 2 Satz 3 COVID-19-Gesetz

Aktionäre können Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung (vgl. § 126 AktG) stellen sowie Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern (vgl. § 127 AktG) vor der Hauptversammlung unterbreiten.

Gegenanträge (nebst etwaiger Begründung) und Wahlvorschläge sind ausschließlich zu richten an:

Greiffenberger AG
- Der Vorstand -
Eberlestraße 28
86157 Augsburg

Anderweitig übermittelte Anträge und Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt.

Gegenanträge und Wahlvorschläge, die spätestens bis zum 22. Juni 2022, 24:00 Uhr (MESZ), bei der Gesellschaft eingehen, werden den anderen Aktionären einschließlich des Namens des Aktionärs sowie einer etwaigen Begründung unverzüglich über die Internetseite der Gesellschaft unter

https://greiffenberger.de/hauptversammlung

zugänglich gemacht. Etwaige Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls dort veröffentlicht. Ein Gegenantrag und dessen Begründung brauchen unter den Voraussetzungen des § 126 Abs. 2 AktG (in Verbindung mit § 127 Satz 1 AktG) nicht zugänglich gemacht zu werden.

Während der virtuellen Hauptversammlung können keine Gegenanträge gestellt oder Wahlvorschläge unterbreitet werden. Gegenanträge oder Wahlvorschläge, die nach Maßgabe der vorstehenden Voraussetzungen gemäß § 126 AktG oder § 127 AktG zugänglich zu machen sind, gelten gemäß § 1 Abs. 2 Satz 3 COVID-19-Gesetz als in der virtuellen Hauptversammlung gestellt, wenn der antragstellende Aktionär ordnungsgemäß zur virtuellen Hauptversammlung angemeldet ist und den Nachweis des Anteilsbesitzes ordnungsgemäß erbracht hat.

3. |

Fragerecht gemäß § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3, Satz 2 COVID-19-Gesetz

Aktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet und ihren Anteilsbesitz ordnungsgemäß nachgewiesen haben, und ihre Bevollmächtigten haben das Recht im Wege der elektronischen Kommunikation Fragen zu stellen (§ 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3, Satz 2 COVID-19-Gesetz).

Auf der Grundlage von § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3, Satz 2 2. Halbsatz COVID-19-Gesetz hat der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Gesellschaft aus organisatorischen Gründen entschieden, dass Fragen bis spätestens einen Tag vor der Hauptversammlung, d.h. bis spätestens zum 5. Juli 2022, 24:00 Uhr (MESZ), über die dafür vorgesehene Eingabemaske im passwortgeschützten Internetservice zur Hauptversammlung unter

https://greiffenberger.de/hauptversammlung

gemäß den dafür vorgesehenen Verfahren einzureichen sind. Auf anderem Wege oder später eingereichte Fragen bleiben unberücksichtigt. Der Vorstand wird gemäß § 1 Abs. 2 Satz 2, 1. Hs. COVID-19-Gesetz nach pflichtgemäßem, freiem Ermessen entscheiden, wie er die Fragen beantwortet. Fragen und deren Beantwortung können insbesondere zusammengefasst werden, wenn dies dem Vorstand sinnvoll erscheint. Rückfragen zu den Auskünften des Vorstands sind ausgeschlossen.

Darüber hinaus stehen den Aktionären weder das Auskunftsrecht gemäß § 131 AktG noch ein Rede- oder Fragerecht in und während der virtuellen Hauptversammlung zu.

4. |

Möglichkeit des Widerspruchs gegen Beschlüsse der Hauptversammlung gemäß § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 COVID-19-Gesetz

Aktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet und den Nachweis des Anteilsbesitzes ordnungsgemäß erbracht haben, und ihre Bevollmächtigten können vom Beginn der virtuellen Hauptversammlung am 7. Juli 2022 bis zu ihrem Ende in Abweichung von § 245 Nr. 1 AktG unter Verzicht auf das Erfordernis des Erscheinens in der Hauptversammlung in dem passwortgeschützten Internetservice zur Hauptversammlung unter

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gemäß den dafür vorgesehenen Verfahren auf elektronischem Wege Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung zur Niederschrift erklären, wenn sie ihr Stimmrecht nach den vorstehenden Bestimmungen ausüben oder ausgeübt haben. Eine anderweitige Form der Übermittlung von Widersprüchen ist ausgeschlossen.

5. |

Weitergehende Erläuterungen

Weitergehende Erläuterungen zu den vorstehend genannten Aktionärsrechten sind vom Tag der Einberufung an über die Internetseite

https://greiffenberger.de/hauptversammlung

abrufbar.

VII. DATENSCHUTZRECHTLICHE BETROFFENENINFORMATION FÜR AKTIONÄRE

Die Greiffenberger AG verarbeitet als verantwortliche Stelle im Sinne von Art. 4 Nr. 7 der Datenschutz-Grundverordnung („DS-GVO“) personenbezogene Daten (Name, Vorname, Anschrift, E-Mail-Adresse, Aktienanzahl, Aktiengattung, Besitzart der Aktien, Anmeldekarten-Nummer, die dem Aktionär bzw. seinem Bevollmächtigten zugeteilten Zugangsdaten zum passwortgeschützten Internetservice zur Hauptversammlung, die IP-Adresse, von der aus der Aktionär bzw. sein Bevollmächtigter den passwortgeschützten Internetservice zur Hauptversammlung nutzt, die Stimmabgabe im Wege der elektronischen Briefwahl, soweit der Aktionär auch Vorstands- oder Aufsichtsratsmitglied ist, die Teilnahme dieses Aktionärs als Mitglied des Vorstands oder Aufsichtsrats im Wege der Bild- und Tonübertragung, der Inhalt der eingereichten Fragen und der Inhalt ihrer Beantwortung, gegebenenfalls Name, Vorname, Anschrift und E-Mail-Adresse des vom jeweiligen Aktionär benannten Aktionärsvertreters, die Vollmachtserteilung an ihn sowie ein gegebenenfalls erhobener Widerspruch) auf Grundlage der in Deutschland geltenden Datenschutzbestimmungen, um den Aktionären und Aktionärsvertretern die Ausübung ihrer Rechte in Bezug auf die virtuelle Hauptversammlung zu ermöglichen. Die Gesellschaft wird vertreten durch ihren Vorstand, Herrn Martin Döring. Sie erreichen die Gesellschaft unter folgender Kontaktmöglichkeit:

Greiffenberger AG
- Der Vorstand -
Eberlestraße 28
86157 Augsburg

Soweit diese personenbezogenen Daten nicht von den Aktionären im Rahmen der Anmeldung zur Hauptversammlung angegeben wurden, übermittelt die ihr Depot führende Bank oder der jeweilige Letztintermediär im Sinne von § 67c Abs. 3 AktG deren personenbezogenen Daten an die Gesellschaft. Die dem Aktionär zugeteilte Zugangsdaten sowie die IP-Adresse, von der aus der Aktionär oder sein Bevollmächtigter den passwortgeschützten Internetservice zur Hauptversammlung nutzt, werden der Gesellschaft von dem von ihr mit der Durchführung der virtuellen Hauptversammlung beauftragten Dienstleister mitgeteilt. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten erfolgt ausschließlich für die Abwicklung der Ausübung ihrer Rechte im Zusammenhang mit der virtuellen Hauptversammlung und auch insoweit nur in dem zur Erreichung dieses Zwecks zwingend erforderlichen Maß. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. c) DS-GVO in Verbindung mit § 67e Abs. 1 AktG. Die Gesellschaft speichert diese personenbezogenen Daten nur so lange, wie dies für den vorgenannten Zweck erforderlich ist beziehungsweise soweit die Gesellschaft aufgrund von gesetzlichen Vorgaben berechtigt beziehungsweise verpflichtet ist, personenbezogene Daten zu speichern. Für die im Zusammenhang mit der virtuellen Hauptversammlung erfassten Daten beträgt die Speicherdauer regelmäßig bis zu drei Jahre. Ist ein Aktionär nicht mehr Aktionär der Gesellschaft, wird die Gesellschaft dessen personenbezogene Daten auf der Grundlage von § 67e Abs. 2 Satz 1 AktG sowie vorbehaltlich anderer gesetzlicher Regelungen nur noch für höchstens zwölf Monate speichern. Eine längere Speicherung durch die Gesellschaft ist zudem zulässig, solange dies für Rechtsverfahren erforderlich ist; Rechtsgrundlage ist insofern § 67e Abs. 2 Satz 2 AktG gegebenenfalls in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. f) DS-GVO.

Die Dienstleister der Greiffenberger AG, welche zum Zweck der Ausrichtung der Hauptversammlung beauftragt wurden und/oder werden, erhalten von der Gesellschaft nur solche personenbezogenen Daten zur Verfügung gestellt, welche für die Ausführung der jeweils beauftragten Dienstleistung erforderlich sind, und verarbeiten diese Daten ausschließlich nach Weisung der Gesellschaft.

Im Übrigen werden die personenbezogenen Daten im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften Aktionären und ihren Bevollmächtigten sowie Dritten im Zusammenhang mit der virtuellen Hauptversammlung zur Verfügung gestellt. Insbesondere werden Aktionäre und ihre Bevollmächtigten, wenn sie in der virtuellen Hauptversammlung durch einen von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter unter Offenlegung ihres Namens vertreten werden sollten, unter Angabe des Namens, des Wohnorts, der Aktienzahl und der Besitzart in das gemäß § 129 Abs. 1 Satz 2 AktG aufzustellende Teilnehmerverzeichnis der virtuellen Hauptversammlung eingetragen. Diese Daten können von Aktionären und ihren Bevollmächtigten während der virtuellen Hauptversammlung und von Aktionären bis zu zwei Jahre danach gemäß § 129 Abs. 4 Satz 2 AktG eingesehen werden. Hinsichtlich der Übermittlung personenbezogener Daten an Dritte im Rahmen einer Bekanntmachung von Aktionärsverlangen auf Ergänzung der Tagesordnung sowie von Gegenanträgen und Wahlvorschlägen von Aktionären wird auf die Erläuterungen unter Ziffer VI.1. „Ergänzung der Tagesordnung auf Verlangen einer Minderheit nach § 122 Abs. 2 AktG“ und Ziffer VI.2. „Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG i.V.m. § 1 Abs. 2 Satz 3 COVID-19-Gesetz“ verwiesen.

In Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten können die Aktionäre und Aktionärsvertreter von der Gesellschaft Auskunft über ihre personenbezogenen Daten gemäß Art. 15 DS-GVO, Berichtigung ihrer personenbezogenen Daten gemäß Art. 16 DS-GVO, Löschung ihrer personenbezogenen Daten gemäß Art. 17 DS-GVO, Einschränkung der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten gemäß Art. 18 DS-GVO und Übertragung bestimmter personenbezogener Daten auf sie oder einen von ihnen benannten Dritten (Recht auf Datenübertragbarkeit) gemäß Art. 20 DS-GVO verlangen.

Information zum Widerspruchsrecht bei Verarbeitungen gemäß Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. f) DS-GVO

Aktionäre und ihre Bevollmächtigten haben das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten, die aufgrund von Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. f) DS-GVO erfolgt, Widerspruch einzulegen (Art. 21 Abs. 1 DS-GVO). Die betreffenden personenbezogenen Daten werden dann nicht mehr von der Verantwortlichen verarbeitet, es sei denn, diese kann zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die die Interessen, Rechte und Freiheiten des jeweiligen Aktionärs oder Bevollmächtigten überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.

Diese Rechte können die Aktionäre und Aktionärsvertreter gegenüber der Gesellschaft unentgeltlich über die folgenden Kontaktdaten geltend machen:

Greiffenberger AG
- Der Vorstand -
Eberlestraße 28
86157 Augsburg

Zudem steht den Aktionären und Aktionärsvertretern gemäß Art. 77 DS-GVO ein Beschwerderecht bei der Datenschutzaufsichtsbehörde entweder des (Bundes-) Landes, in dem sie ihren Wohnsitz oder ständigen Aufenthaltsort haben, oder des Bundeslandes Bayern, in dem die Gesellschaft ihren Sitz hat, zu.

VIII. HINWEIS AUF DIE INTERNETSEITE DER GESELLSCHAFT

Diese Einladung zur Hauptversammlung, die der Hauptversammlung zugänglich zu machenden Unterlagen und weitere Informationen im Zusammenhang mit der Hauptversammlung sind vom Tag der Einberufung an über die Internetseite

https://greiffenberger.de/hauptversammlung

abrufbar.

Augsburg, im Mai 2022

Greiffenberger Aktiengesellschaft

Der Vorstand


25.05.2022 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de


Sprache:

Deutsch

Unternehmen:

Greiffenberger Aktiengesellschaft

Eberlestraße 28

86157 Augsburg

Deutschland

E-Mail:

ir@greiffenberger.de

Internet:

https://greiffenberger.de/

ISIN:

DE0005897300

Börsen:

Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard), München, Freiverkehr in Berlin, Stuttgart, Tradegate Exchange

Ende der Mitteilung

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1361521 25.05.2022

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