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18:46 Uhr, 18.07.2019

DGAP-HV: DO & CO Aktiengesellschaft:

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DGAP-News: DO & CO Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Ergebnisse zur Hauptversammlung

DO & CO Aktiengesellschaft:

18.07.2019 / 18:46

Bekanntmachung der Ergebnisse zur Hauptversammlung, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


DO & CO Aktiengesellschaft
Wien, FN 156765 m
ISIN AT0000818802

Veröffentlichung des Beschlusses der Hauptversammlung vom 18. Juli 2019
über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien
gem § 65 Abs 1 Z 8 sowie Abs 1a und Abs 1b AktG iVm
§ 82 Abs 9 BörseG und §§ 2 Abs 1 und 3 Abs 1 VeröffentlichungsV

In der 21. ordentlichen Hauptversammlung der DO & CO Aktiengesellschaft, Wien, wurde am 18. Juli 2019 zum 8. Punkt der Tagesordnung folgender Beschluss gefasst:

a) Der Vorstand wird gemäß § 65 Abs 1 Z 8 sowie Abs 1a und 1b AktG ermächtigt, auf den Inhaber oder auf Namen lautende Stückaktien der Gesellschaft im Ausmaß von bis zu 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft für eine Geltungsdauer von 30 Monaten ab 18. Juli 2019, sohin bis 17. Jänner 2022, sowohl über die Börse als auch außerbörslich, und zwar auch nur von einzelnen Aktionären oder einem einzigen Aktionär, zu einem niedrigsten Gegenwert von
EUR 2,-- (Euro zwei) je Aktie und einem höchsten Gegenwert von EUR 145,-- (Euro einhundertfünfundvierzig) je Aktie zu erwerben. Der Handel mit eigenen Aktien ist als Zweck des Erwerbs ausgeschlossen. Die Ermächtigung kann ganz oder teilweise oder auch in mehreren Teilbeträgen und in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke durch die Gesellschaft, durch ein Tochterunternehmen (§ 228 Abs 3 UGB) oder für Rechnung der Gesellschaft durch Dritte ausgeübt werden.

b) Den Erwerb über die Börse kann der Vorstand der DO & CO Aktiengesellschaft beschließen, doch muss der Aufsichtsrat im Nachhinein von diesem Beschluss in Kenntnis gesetzt werden. Der außerbörsliche Erwerb unterliegt der vorherigen Zustimmung des Aufsichtsrats. Im Falle des außerbörslichen Erwerbs kann dieser auch unter Ausschluss des quotenmäßigen Veräußerungsrechts durchgeführt werden (umgekehrter Bezugsrechtsausschluss).

c) Der Vorstand wird für die Dauer von fünf Jahren ab Beschlussfassung gemäß § 65 Abs 1b AktG ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats für die Veräußerung beziehungsweise Verwendung eigener Aktien eine andere Art der Veräußerung als über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot, unter sinngemäßer Anwendung der Regelungen über den Bezugsrechtsausschluss der Aktionäre, zu beschließen und die Veräußerungsbedingungen festzusetzen. Die Ermächtigung kann ganz oder teilweise oder auch in mehreren Teilbeträgen und in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke durch die Gesellschaft, durch ein Tochterunternehmen (§ 228 Abs 3 UGB) oder für Rechnung der Gesellschaft durch Dritte ausgeübt werden.

d) Der Vorstand wird ferner ermächtigt mit Zustimmung des Aufsichtsrats erforderlichenfalls das Grundkapital durch Einziehung dieser eigenen Aktien ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss gem § 65 Abs 1 Z 8 letzter Satz iVm § 122 AktG herabzusetzen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt Änderungen der Satzung, die sich durch die Einziehung von Aktien ergeben, zu beschließen.

e) Die mit Hauptversammlungsbeschluss vom 27. Juli 2017 zum 7. Punkt der Tagesordnung erteilte Ermächtigung, von welcher der Vorstand bislang keinen Gebrauch gemacht hat, wird widerrufen.

Wien, im Juli 2019 Der Vorstand


18.07.2019 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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Sprache:

Deutsch

Unternehmen:

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1010 Wien

Österreich

Telefon:

+43 (1) 535 0644 1010

Fax:

+43 (1) 74000-1089

E-Mail:

investor.relations@doco.com

Internet:

www.doco.com

ISIN:

AT0000818802

WKN:

81880

Börsen:

Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt, München, Stuttgart, Tradegate Exchange; London, Wiener Börse (Amtlicher Handel)

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843605 18.07.2019

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