DGAP-HV: Dierig Holding Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 15.05.2018 in Augsburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
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DGAP-News: Dierig Holding Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung Dierig Holding Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 15.05.2018 in Augsburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 06.04.2018 / 15:05 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 06.04.2018 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. |
Dierig Holding Aktiengesellschaft Augsburg Wertpapier-Kenn-Nr. 558 000/ISIN DE0005580005 Sehr geehrte Aktionäre, hiermit laden wir Sie zu unserer in der Industrie- und Handelskammer Schwaben, Stettenstraße 1 + 3, 86150 Augsburg, ein. TagesordnungVoraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR 11.000.000,00 und ist in 4.200.000 Stückaktien mit ebenso vielen Stimmrechten eingeteilt. Die Dierig Holding AG hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 96.900 Stück eigene Aktien. Hieraus stehen ihr keine Rechte zu. Teilnahme an der Hauptversammlung Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich zur Hauptversammlung anmelden und der Gesellschaft ihren Anteilsbesitz nachweisen. Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss durch eine von dem depotführenden Institut in deutscher oder englischer Sprache abgefasste Bescheinigung erfolgen. Für den Nachweis genügt die Textform. Nachweis und Anmeldung müssen der Gesellschaft unter nachfolgender Adresse zugehen: Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den 24. April 2018, 0.00 Uhr MESZ, beziehen. Nachweis und Anmeldung müssen der Gesellschaft spätestens am 8. Mai 2018, 24.00 Uhr MESZ, unter der genannten Adresse zugehen. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei ausschließlich nach dem nachgewiesenen Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der nachgewiesene Anteilsbesitz des Aktionärs am Nachweisstichtag maßgeblich. Entsprechendes gilt für den Erwerb von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind nicht teilnahme- und stimmberechtigt. Die Gesellschaft ist berechtigt, bei Zweifeln an der Richtigkeit oder Echtheit des Nachweises einen geeigneten weiteren Nachweis zu verlangen. Wird dieser Nachweis nicht oder nicht in gehöriger Form erbracht, kann die Gesellschaft den Aktionär zurückweisen. Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft werden den teilnahmeberechtigten Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Üblicherweise übernehmen die depotführenden Institute die erforderliche Anmeldung und die Übermittlung des Nachweises des Anteilsbesitzes für ihre Kunden. Die Aktionäre werden daher gebeten, sich möglichst frühzeitig an ihr jeweiliges depotführendes Institut zu wenden und eine Eintrittskarte für die Hauptversammlung zu bestellen. Stimmrechtsvertretung Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen wollen, können ihr Stimmrecht unter entsprechender Vollmachtserteilung durch einen Bevollmächtigten, auch durch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären, ausüben lassen. Die Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Die Vollmacht bzw. der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft können am Tag der Hauptversammlung an der Eingangskontrolle vorgelegt oder der Gesellschaft bereits vorab übermittelt werden. Im letzteren Fall sind die Unterlagen ausschließlich an folgende Adresse zu übermitteln: Für die Bevollmächtigung von Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen und diesen gemäß § 135 Abs. 8 AktG bzw. § 135 Abs. 10 i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellten Personen oder Institutionen gelten abweichende Regelungen. In diesen Fällen sind Besonderheiten zu beachten, die bei dem jeweils zu Bevollmächtigenden zu erfragen sind. Als Service bieten wir unseren Aktionären an, sich durch einen von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter, der das Stimmrecht gemäß den schriftlichen Weisungen der Aktionäre bei den Abstimmungen ausübt, bei den Abstimmungen in der Hauptversammlung vertreten zu lassen. Aktionäre sollten darauf achten, dass die Stimmrechtsvertreter das Stimmrecht nur zu denjenigen Punkten der Tagesordnung ausüben können, zu denen ihnen von den Aktionären Weisungen erteilt wurden, und dass sie weder im Vorfeld noch während der Hauptversammlung Weisungen zu Verfahrensanträgen entgegennehmen können. Soweit eine solche ausdrückliche und eindeutige Weisung fehlt, wird sich der Stimmrechtsvertreter für den jeweiligen Abstimmungsgegenstand der Stimme enthalten. Die Vollmachts-/Weisungsvordrucke können bei der Gesellschaft unter der unten angegebenen Postanschrift oder per E-Mail angefordert werden. Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft können bis zum 14. Mai 2018, 24.00 Uhr MESZ (Posteingang), erteilt werden. Fragen, Wahlvorschläge, Auskunftsverlangen und Anträge von Aktionären Tagesordnungsergänzung nach § 122 Abs. 2 AktG Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000 erreichen (dies entspricht 190.910 Stückaktien), können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der Dierig Holding AG zu richten und muss der Gesellschaft spätestens zum 14. April 2018 bis 24.00 Uhr MESZ zugehen. Entsprechende Verlangen und der Nachweis des erforderlichen Anteilsbesitzes sind an folgende Adresse zu richten: Die das Verlangen stellenden Aktionäre haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien sind. Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden - soweit sie nicht bereits mit der Einberufung bekannt gemacht wurden - unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem unter der Internetadresse zugänglich gemacht und den Aktionären mitgeteilt. Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG Darüber hinaus können Aktionäre der Gesellschaft Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Tagesordnungspunkten sowie Wahlvorschläge übersenden. Gegenanträge müssen mit einer Begründung versehen sein. Gegenanträge, Wahlvorschläge und sonstige Anfragen von Aktionären zur Hauptversammlung sind ausschließlich an zu richten. Wir werden alle nach § 126 und § 127 AktG zugänglich zu machenden, bis spätestens zum Ablauf des 30. April 2018, 24.00 Uhr MESZ, unter vorstehender Adresse eingegangenen Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären einschließlich des Namens des Aktionärs sowie zugänglich zu machender Begründung und nach Nachweis der Aktionärseigenschaft des Antragstellers nach ihrem Eingang auf der Internetseite der Gesellschaft unter veröffentlichen. Dort werden auch etwaige Stellungnahmen der Verwaltung veröffentlicht. Aktionäre, die beabsichtigen, auf der Hauptversammlung Fragen zu stellen, werden gebeten, diese der Gesellschaft möglichst vor der Hauptversammlung mitzuteilen, um dem Vorstand Gelegenheit zur Vorbereitung der Antworten zu geben. Auskunftsrecht gemäß § 131 Abs. 1 AktG In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär oder Aktionärsvertreter vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft, die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft, zu verbundenen Unternehmen sowie die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen verlangen, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Weitergehende Erläuterungen sowie Unterlagen zur Tagesordnung Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127, § 131 Abs. 1 AktG sowie die nach § 124a AktG zugänglich zu machenden Informationen finden sich unter der Internetadresse Falls Sie an der ausführlichen Fassung unseres Geschäftsberichtes interessiert sind, verweisen wir ebenfalls auf unsere Internetseite dort ist auch die Tagesordnung abzurufen. Augsburg, 6. April 2018 Dierig Holding AG Der Vorstand |
ordentlichen Hauptversammlung |
am Dienstag, dem 15. Mai 2018, 11.00 Uhr MESZ |
1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Dierig Holding AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2017, des Lageberichts und des Konzernlageberichts zum 31. Dezember 2017 einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach den §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2017. Zu Tagesordnungspunkt 1 der Hauptversammlung ist entsprechend den gesetzlichen Regelungen kein Beschluss zu fassen. Der Aufsichtsrat hat bereits den Jahresabschluss festgestellt und den Konzernabschluss gebilligt. Jahresabschluss und Konzernabschluss, Lagebericht und Konzernlagebericht einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB sowie der Bericht des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2017 können von der Einberufung der Hauptversammlung an auf der Internetseite der Gesellschaft unter eingesehen werden. Die Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung am 15. Mai 2018 zugänglich sein und mündlich erläutert werden. |
2. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes für das Geschäftsjahr 2017. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Jahresabschluss der Dierig Holding AG ausgewiesenen Bilanzgewinn von EUR 1.488.164,15 wie folgt zu verwenden: Nach § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG ist der Anspruch der Aktionäre auf ihre Dividende am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag fällig. Eine frühere Fälligkeit kann wegen § 58 Abs. 4 Satz 3 AktG auch im Gewinnverwendungsbeschluss nicht vorgesehen werden. Die Dividende wird dementsprechend am 18. Mai 2018 fällig. |
3. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2017. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen. |
4. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2017. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen. |
5. |
Wahl zum Aufsichtsrat. Die Amtszeit der durch die Hauptversammlung gewählten Mitglieder des Aufsichtsrates endet mit Ablauf dieser Hauptversammlung, sodass eine Neuwahl der durch die Hauptversammlung gewählten Aufsichtsratsmitglieder zu erfolgen hat. Der Aufsichtsrat setzt sich nach § 8 der Satzung in Verbindung mit §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 des Aktiengesetzes und § 1 Abs. 1 Nr. 1, § 4 Abs. 1 des Drittelbeteiligungsgesetzes aus vier Vertretern der Anteilseigner und zwei Vertretern der Arbeitnehmer zusammen. Die Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer werden am 5. April 2018 nach den Bestimmungen des Drittelbeteiligungsgesetztes i. V. m. der Wahlordnung zum Drittelbeteiligungsgesetz mit Wirkung ab Beendigung der am 15. Mai 2018 stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung gewählt. Die Hauptversammlung ist bei der Wahl der Vertreter der Anteilseigner nicht an Wahlvorschläge gebunden. Die Wahl erfolgt für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach der Wahl beschließt; hierbei wird das Geschäftsjahr, in dem die Wahl erfolgt, nicht mitgerechnet. Die Textil-Treuhand GmbH hat dem Aufsichtsrat der Dierig Holding AG mit Schreiben vom 29. November 2017 gem. § 100 Absatz 2 Satz 1 Nr. 4 Aktiengesetz vorgeschlagen, Herrn Bernhard Schad, der zum 15. Mai 2018 mit Beendigung der Hauptversammlung aus dem Vorstand der Gesellschaft ausscheidet, zum Mitglied des Aufsichtsrats zu wählen. Der Aufsichtsrat der Dierig Holding AG hat sich diesen Vorschlag durch Beschluss vom 1. Dezember 2017 zu eigen gemacht. Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Vertreter der Anteilseigner mit Wirkung ab Beendigung dieser Hauptversammlung für die Zeit bis zum Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2022 beschließt, in den Aufsichtsrat zu wählen: Dr. Rüdiger Liebs, Neustadt an der Weinstraße Rechtsanwalt der Kanzlei für Unternehmens- und Gesellschaftsrecht Dr. Rüdiger Liebs, Neustadt an der Weinstraße Weitere Aufsichtsratsmandate oder Mandate in vergleichbaren Kontrollgremien: Deutsche Investitions- und Vermögens-Treuhand Aktiengesellschaft (DIVAG), Düsseldorf (Vorsitzender des Aufsichtsrats) Bernhard Schad, Augsburg Vorstand der Dierig Holding AG, Augsburg (bis Beendigung der Hauptversammlung am 15. Mai 2018) Rolf Settelmeier, Augsburg Vorsitzender des Vorstands der Stadtsparkasse Augsburg Weitere Aufsichtsratsmandate oder Mandate in vergleichbaren Kontrollgremien: PATRIZIA GrundInvest Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH, Augsburg (stellvertr. Vorsitzender des Aufsichtsrats) Dr. Ralph Wollburg, Düsseldorf Rechtsanwalt, Partner der Sozietät Linklaters LLP, Düsseldorf Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der Einzelabstimmung über die Neuwahlen zum Aufsichtsrat entscheiden zu lassen. Gemäß Ziffer 5.4.3 Satz 3 des deutschen Corporate Governance Kodex wird auf Folgendes hingewiesen: Im Falle seiner Wahl in den Aufsichtsrat soll Herr Rolf Settelmeier als Kandidat für den Aufsichtsratsvorsitz vorgeschlagen werden. Angaben zu Ziffer 5.4.1 Abs. 6 bis 7 des Deutschen Corporate Governance Kodex Nach Einschätzung des Aufsichtsrats bestehen zwischen Herrn Rolf Settelmeier, Herrn Bernhard Schad und Herrn Dr. Ralph Wollburg und den Gesellschaften des Dierig Holding Konzerns, den Organen der Dierig Holding AG sowie der Textil-Treuhand GmbH als wesentlich an der Dierig Holding AG beteiligtem Aktionär keine persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen im Sinne der Ziffer 5.4.1 Abs. 6 bis 7 des Deutscher Corporate Governance Kodex. Herr Rolf Settelmeier ist Vorsitzender des Vorstands der Stadtsparkasse Augsburg, die den Gesellschaften des Dierig Holding Konzerns diverse Kredite zur Verfügung gestellt hat. Herr Dr. Rüdiger Liebs ist Gesellschafter und Beiratsmitglied des Mehrheitsaktionärs der Dierig Holding AG, der Textil-Treuhand GmbH. |
6. |
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018 sowie des Prüfers für eine etwaige Prüfung des Halbjahresfinanzberichtes 2018. |
http://www.dierig.de/hauptversammlung.htm |
Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,20 auf jede dividendenberechtigte Stückaktie: | ||
Dies sind bei 4.103.100 dividendenberechtigten Stückaktien | EUR | 820.620,00 |
Einstellung in die anderen Gewinnrücklagen | EUR | 300.000,00 |
Vortrag auf neue Rechnung | EUR | 367.544,15 |
Bilanzgewinn | EUR | 1.488.164,15 |
a) |
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Flick Gocke Schaumburg GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2018 zu wählen. |
b) |
Der Aufsichtsrat schlägt weiter vor, die Flick Gocke Schaumburg GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum Prüfer für eine etwaige Prüfung des Halbjahresfinanzberichts 2018 zu wählen. |
Dierig Holding AG |
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Fax: +49 (0) 69 12012-86045 |
Dierig Holding AG |
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Fax: +49 (0) 69 12012-86045 |
Vorstand der Dierig Holding AG |
http://www.dierig.de/hauptversammlung.htm |
Dierig Holding AG |
http://www.dierig.de/hauptversammlung.htm |
http://www.dierig.de/hauptversammlung.htm. |
www.dierig.de; |
Sprache: | Deutsch |
Unternehmen: | Dierig Holding Aktiengesellschaft |
Kirchbergstraße 23 | |
86157 Augsburg | |
Deutschland | |
E-Mail: | info@dierig.de |
Internet: | https://www.dierig.de |
ISIN: | DE0005580005 |
WKN: | 558000 |
Ende der Mitteilung | DGAP News-Service |
672097 06.04.2018
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