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15:06 Uhr, 23.03.2021

DGAP-HV: DATA MODUL Aktiengesellschaft Produktion und Vertrieb von elektronischen Systemen: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 06.05.2021 in Max-Joseph-Straße 5, 80333 München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

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DGAP-News: DATA MODUL Aktiengesellschaft Produktion und Vertrieb von elektronischen Systemen

/ Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung

DATA MODUL Aktiengesellschaft Produktion und Vertrieb von elektronischen Systemen: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 06.05.2021 in Max-Joseph-Straße 5, 80333 München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

23.03.2021 / 15:06

Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


DATA MODUL Aktiengesellschaft Produktion und Vertrieb von elektronischen Systemen München - ISIN: DE0005498901 -
- WKN: 549 890 -

ORDENTLICHE HAUPTVERSAMMLUNG
(virtuelle Hauptversammlung)

Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft hiermit ein zur ordentlichen Hauptversammlung, die am Donnerstag, den 6. Mai 2021, um 11:00 Uhr (MESZ), als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz
der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten stattfindet.

Die gesamte Hauptversammlung wird für Aktionäre der Gesellschaft und ihre Bevollmächtigten mit Bild und Ton live über das Internet übertragen. Die Stimmrechtsausübung der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten erfolgt ausschließlich über Briefwahl oder Vollmachtserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter.

Ort der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes ist im Haus der Bayerischen Wirtschaft, Max-Joseph-Straße 5, 80333 München.

I. Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Data Modul AG und des gebilligten Konzernabschlusses sowie des Lageberichtes für die Data Modul AG und den Konzern einschließlich der erläuternden Berichte des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB und den wesentlichen Merkmalen des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess, des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit gemäß § 172 Satz 1 AktG festgestellt. Eine Beschlussfassung durch die Hauptversammlung entfällt daher.

Die Unterlagen sind im Internet unter

www.data-modul.com/hauptversammlung

veröffentlicht. Auf Verlangen erhält jeder Aktionär eine kostenfreie Abschrift dieser Unterlagen.

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Jahresabschluss der Gesellschaft ausgewiesenen Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2020 in Höhe von EUR 33.175.406,19 wie folgt zu verwenden:

Gewinnverteilung unter den Aktionären
(EUR 1,00 je dividendenberechtigter Stückaktie)

EUR

3.526.182,00

Einstellung in andere Gewinnrücklagen

EUR

22.277.093,86

Gewinnvortrag auf neue Rechnung

EUR

7.372.130,33

Bilanzgewinn

EUR

33.175.406,19

Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG ist der Anspruch auf die Dividende am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag, das heißt am 11. Mai 2021, fällig.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Mitglieds des Vorstands für das Geschäftsjahr 2020

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem im Geschäftsjahr 2020 amtierenden Mitglied des Vorstands der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2020 Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2020 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrates der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2020 Entlastung zu erteilen.

5.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Mazars GmbH & Co. KG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft, Hamburg, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2021 zu bestellen.

Dem Beschlussvorschlag des Aufsichtsrats ist ein nach Art. 16 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des Europäischen Parlaments und Rates vom 16. April 2014 ('EU-Abschlussprüferverordnung') durchgeführtes Auswahlverfahren vorangegangen.

Der Vorschlag des Aufsichtsrats ist frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte. Auch bestanden keine die Auswahlmöglichkeiten beschränkenden Regelungen im Sinne der EU-Abschlussprüferverordnung.

6.

Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungssystems der Vorstandsmitglieder

Der Aufsichtsrat schlägt vor, das unter Ziffer II. beschriebene, vom Aufsichtsrat mit Wirkung zum 1. Januar 2021 beschlossene Vergütungssystem für Vorstandsmitglieder zu billigen.

7.

Beschlussfassung über die Billigung der Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder

Nach § 113 Abs. 3 AktG in der durch das Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) geänderten Fassung ist bei börsennotierten Gesellschaften mindestens alle vier Jahre durch die Hauptversammlung ein Beschluss über die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder zu fassen, wobei ein die Vergütung bestätigender Beschluss zulässig ist.

Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder ist in § 8 Abs. 5 der Satzung der Gesellschaft geregelt. Danach haben die Aufsichtsratsmitglieder Anspruch auf eine feste, nach Ablauf des Geschäftsjahres zahlbare Vergütung. Sitzungsgelder werden nicht bezahlt.

Die in § 8 Abs. 5 der Satzung der Gesellschaft festgelegte Vergütung und das geltende Vergütungssystem für Aufsichtsratsmitglieder sind nach Auffassung von Vorstand und Aufsichtsrat nach wie vor angemessen und sollen unverändert bleiben.

Die bisherige Vergütungsregelung berücksichtigt insbesondere auch die Empfehlung in lit. G.17 des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) und die Anregung in lit. G.18 DCGK. Die in § 8 Abs. 5 der Satzung der Gesellschaft festgelegte Vergütung für die Aufsichtsratsmitglieder ist unter Ziffer III. abgedruckt.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder, wie sie in § 8 Abs. 5 der Satzung der Gesellschaft festgelegt ist, und das geltende Vergütungssystem für Aufsichtsratsmitglieder zu bestätigen.

II. Vergütungssystem der Vorstandsmitglieder

Die Festlegung der Vergütung von Vorstandsmitgliedern der Gesellschaft orientiert sich an der Größe und globalen Tätigkeit des Unternehmens, seiner wirtschaftlichen und finanziellen Lage, dem Erfolg und den Zukunftsaussichten der Gesellschaft sowie an der Höhe und Struktur der Vorstandsvergütung bei vergleichbaren Unternehmen im In- und Ausland. Es werden die Aufgaben des Vorstands und seine persönliche Leistung berücksichtigt. Dadurch leistet das Vergütungssystem einen wesentlichen Beitrag zur Förderung der Unternehmensstrategie 'Touch Tomorrow 2023' sowie der langfristigen Entwicklung der Gesellschaft.

Ausgestaltung und Höhe der Vergütung des Vorstands werden durch den Aufsichtsrat festgelegt. Bei Bedarf kann der Aufsichtsrat externe, unabhängige Berater hinzuziehen. Aufsichtsratsmitglieder haben etwaige Interessenkonflikte gegenüber dem Aufsichtsrat offenzulegen. Im Fall eines Interessenkonflikts nimmt das betroffene Aufsichtsratsmitglied nicht an der davon betroffenen Diskussion und Abstimmung im Aufsichtsrat teil.

Der Aufsichtsrat überprüft regelmäßig das Vergütungssystem und die Höhe der Vergütung des Vorstands. Im Falle wesentlicher Änderungen, mindestens jedoch alle vier Jahre, wird das Vergütungssystem der Hauptversammlung zur Billigung vorgelegt. Sollte die Hauptversammlung das jeweils zur Abstimmung gestellte Vergütungssystem nicht billigen, wird spätestens in der darauffolgenden ordentlichen Hauptversammlung ein überprüftes Vergütungssystem zur Beschlussfassung vorgelegt.

Die Vergütungsstruktur ist so ausgerichtet, dass sie am internationalen Markt für hochqualifizierte Führungskräfte wettbewerbsfähig ist und Anreize für erfolgreiche Arbeit zur nachhaltigen Unternehmensentwicklung schafft. Zur Sicherstellung der externen Vergleichbarkeit der Vorstandsvergütung werden sowohl Unternehmen aus der Branche der Gesellschaft als auch andere im Prime Standard notierte Unternehmen herangezogen (horizontal). Konkret wurden folgende Unternehmen als externe Referenz herangezogen: MSC Technologies GmbH und Mensch und Maschine Software SE. Neben dem Horizontalvergleich berücksichtigt der Aufsichtsrat bei der Festlegung der Vorstandsvergütung auch die Vergütung des Senior Management Teams und der Gesamtbelegschaft des DATA MODUL-Konzerns (vertikal). Hierbei betrachtet der Aufsichtsrat die Relation der Vorstandsvergütung im Verhältnis zur Vergütung der Vergleichsgruppe. Im Falle von wesentlichen Verschiebungen der Relation zwischen der Vergütung des Vorstands und der Vergleichsgruppe prüft der Aufsichtsrat die Ursachen und nimmt bei Fehlen sachlicher Gründe gegebenenfalls eine Anpassung der Vorstandsvergütung vor.

Der Aufsichtsrat kann vorübergehend von dem Vergütungssystem abweichen, wenn dies im Interesse des langfristigen Wohlergehens der Gesellschaft notwendig ist. Die außergewöhnlichen Umstände, die eine Abweichung erforderlich machen, sind durch Beschluss des Aufsichtsrats festzustellen. Die Bestandteile des Vergütungssystems, von denen abgewichen werden kann, sind das Verfahren, die Regelungen zur Vergütungsstruktur und -höhe sowie der einzelnen Vergütungsbestandteile.

Das vorliegende System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder findet Anwendung für alle neu abzuschließenden oder zu verlängernden Vorstandsdienstverträge.

1. Vergütungskomponenten im Überblick

Das Vergütungssystem für den Alleinvorstand beinhaltet die in der folgenden Übersicht genannten Bestandteile mit den für das Geschäftsjahr 2021 gültigen Zielbeträgen:

Erfolgsunabhängige Komponenten

1. Festvergütung

Jährlicher Betrag: EUR 230.000,00

2. Bonus für Konzerntreue

Jährlicher Betrag: EUR 100.000,00

3. Nebenleistungen

Jährlicher Zielbetrag: EUR 15.000,00

Erfolgsabhängige Komponenten

1. Tantieme gemäß EBIT

Jährlicher Zielbetrag: EUR 100.000,00

2. Sondervergütung

Jährlicher Zielbetrag: EUR 50.000,00

Die relativen Anteile der einzelnen Vergütungskomponenten an der Zielgesamtvergütung des Vorstandsmitglieds betragen (in %):

Festvergütung

46,5 %

Bonus für Konzerntreue

20,2 %

Nebenleistungen

3,0 %

Tantieme gemäß EBIT

20,2 %

Sondervergütung

10,1 %

Zielgesamtvergütung

100 %

2. Vergütungskomponenten im Detail

a) Erfolgsunabhängige Komponenten

Festvergütung

Die Festvergütung ist ein festes Jahresgehalt, das in zwölf gleichen Teilbeträgen jeweils zum Monatsende ausbezahlt wird.

Bonus für Konzerntreue

Als Anerkennung für langjährige Konzerntreue gewährt die Gesellschaft dem Vorstandsmitglied einen Bonus in Höhe von EUR 100.000,00, sofern das Vorstandsmitglied zum Ende des jeweiligen Geschäftsjahres noch bei der Gesellschaft beschäftigt ist.

Nebenleistungen

Das Vorstandsmitglied erhält außerdem verschiedene Nebenleistungen. Die Nebenleistungen bestehen vor allem aus der Bereitstellung eines Dienstwagens, Beitragszuschüssen für Unfall-, Lebens- und Krankenversicherung sowie dem Abschluss einer D&O-Versicherung. Auf die Erteilung von betrieblichen Pensionszusagen wird bislang verzichtet.

b) Erfolgsabhängige Komponenten

Der Aufsichtsrat kann in begründeten Fällen die erfolgsabhängigen Komponenten der Vergütung einbehalten oder zurückfordern.

Tantieme gemäß EBIT

Grundzüge

Die erfolgsabhängige variable Vergütung in Form der Tantiemeregelung ist von dem Erreichen bestimmter finanzieller Ziele abhängig, die im Anstellungsvertrag festgelegt werden. Die Tantieme incentiviert den im Geschäftsjahr geleisteten Beitrag zur operativen Umsetzung der Geschäftsstrategie der Gesellschaft. Damit die Tantieme für das Vorstandsmitglied eine langfristige Anreizwirkung hat, wird im Anstellungsvertrag geregelt, dass nur 2/3 der Tantieme nach Feststellung des Jahresabschlusses und Billigung des Konzernabschlusses für das abgelaufene Geschäftsjahr ausbezahlt werden. Das ausstehende 1/3 der Tantieme kommt erst bei einer weiter positiven Entwicklung des DATA MODUL-Konzerns im darauffolgenden Geschäftsjahr zur Auszahlung.

Leistungskriterien und Zielerreichung

Berechnungsgrundlage für die Tantieme ist das EBIT des DATA MODUL-Konzerns, wie es sich unter Zugrundelegung des Konzernabschlusses für das jeweils abgelaufene Geschäftsjahr ergibt. Das EBIT stellt einen der bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren für die operative Leistung des DATA MODUL-Konzerns dar.

Der Auszahlungsbetrag der Tantieme ist gestaffelt und davon abhängig, welchen Prozentsatz das tatsächliche EBIT des DATA MODUL-Konzern am geplanten EBIT des DATA MODUL-Konzerns erreicht. Vor Beginn des jeweiligen Geschäftsjahres verabschiedet der Aufsichtsrat einen Planwert für das EBIT des DATA MODUL-Konzerns. Maßgeblich für das tatsächlich erreichte EBIT des DATA MODUL-Konzerns sind die Werte, die in dem festgestellten Konzernabschluss der Gesellschaft für das jeweils abgelaufene Geschäftsjahr ausgewiesen worden sind.

Sondervergütung

Grundzüge

Erbringt das Vorstandsmitglied während seiner Amtszeit besondere Leistungen, die sich für die Gesellschaft oder den DATA MODUL-Konzern nachhaltig vorteilhaft auswirken, hat es Anspruch auf Auszahlung einer Sondervergütung (Performance Bonus) in dem betreffenden Geschäftsjahr. Das Erfordernis eines nachhaltigen Vorteils trägt zu einer langfristigen wertschaffenden Entwicklung der Gesellschaft bei.

Leistungskriterien und Zielerreichung

Besondere Leistungen des Vorstandsmitglieds können zum Beispiel die Realisierung von Schlüsselprojekten oder das Erreichen wichtiger strategischer Unternehmensziele aufgrund individueller Beiträge sein.

Über das Bestehen und die Höhe der Sondervergütung entscheidet der Aufsichtsrat. Die Höhe der Sondervergütung richtet sich nach dem für die Gesellschaft oder den DATA MODUL-Konzern erzielten Vorteil und wird vom Aufsichtsrat nach dessen billigem Ermessen unter Berücksichtigung einer nachhaltigen Unternehmensentwicklung und der Angemessenheit der Gesamtbezüge des Vorstandsmitglieds bestimmt.

3. Maximale Gesamtvergütung

Der Aufsichtsrat hat festgelegt, dass die Gesamtvergütung, die ein Vorstandsmitglied in einem Geschäftsjahr mit dem aktuellen Vergütungssystem erreichen kann, einen Betrag in Höhe von EUR 785.000,00 nicht überschreiten darf (Maximalvergütung).

4. Vergütungsbezogene Rechtsgeschäfte

Laufzeiten

Dienstverträge von Vorstandsmitgliedern werden für die Dauer der Bestellung abgeschlossen und verlängern sich jeweils für die Dauer der Wiederbestellung, soweit nichts anderes vereinbart wird.

Der Dienstvertrag des Alleinvorstands der Gesellschaft hat zum Zeitpunkt der Beschlussfassung über das Vergütungssystem eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2022.

Sonderkündigungsrecht

Im Fall eines Kontrollwechsels bei der Gesellschaft haben sowohl die Gesellschaft als auch das Vorstandsmitglied einmalig das Recht, den Anstellungsvertrag unter Einhaltung einer Frist von acht Wochen mit Wirkung zum Monatsende zu kündigen.

Ein Kontrollwechsel liegt vor, wenn ein anderer Aktionär als Arrow, Inc. oder ein mit Arrow, Inc. verbundenes Unternehmen durch das Halten von mindestens 30 % der Stimmrechte an der Gesellschaft - auch mittelbar durch Zurechnung gemäß § 30 WpÜG - die Kontrolle über die Gesellschaft im Sinne des § 29 WpÜG erworben hat.

Falls der Anstellungsvertrag aufgrund der Ausübung des Sonderkündigungsrechts endet, erhält das Vorstandsmitglied (i) die Festvergütung bis zum Ende der Laufzeit des Anstellungsvertrags sowie (ii) eine zeitanteilig ab dem Wirksamwerden der Sonderkündigung bis zum Ende der Laufzeit des Anstellungsvertrags berechnete Tantieme, wobei sämtliche Auszahlungen an das Vorstandsmitglied den Wert von zwei Jahresvergütungen nicht überschreiten dürfen (Abfindungs-Cap).

Karenzentschädigung

Mit den Vorstandsmitgliedern bestehen nachvertragliche Wettbewerbsverbote für die Dauer von sechs Monaten, die eine von der Gesellschaft zu zahlende Karenzentschädigung für die Dauer des Bestehens des nachvertraglichen Wettbewerbsverbots vorsehen. Die Karenzentschädigung beträgt 70 % (i) des monatlichen Anteils der Festvergütung und (ii) des gedanklich gleichmäßigen monatlichen Anteils der auf das abgelaufene Geschäftsjahr insgesamt entfallenden Tantieme.

Arbeitsunfähigkeit

Im Fall der Erkrankung oder bei sonstiger unverschuldeter Dienstverhinderung zahlt die Gesellschaft dem Vorstandsmitglied die monatliche Festvergütung für die Dauer von sechs Monaten fort. Für weitere sechs Monate zahlt die Gesellschaft dem Vorstandsmitglied 80 % der monatlichen Festvergütung fort.

III. Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder

§ 8 Abs. 5 der Satzung der Gesellschaft lautet wie folgt:

'Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten jeweils eine feste, nach Ablauf des Geschäftsjahres zahlbare Vergütung von EUR 20.000,00. Der Vorsitzende erhält das Doppelte, der Stellvertreter das 1 1/2-fache dieses Betrages. Aufsichtsratsmitglieder, die nur während eines Teils des Geschäftsjahres dem Aufsichtsrat angehört haben, erhalten diese Vergütung zeitanteilig. Eine auf die Vergütung(en) der Aufsichtsratsmitglieder anfallende Umsatzsteuer wird von der Gesellschaft zusätzlich vergütet.'

IV. Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts

Die Durchführung der Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung führt zu einigen Modifikationen beim Ablauf der Versammlung sowie der Ausübung der Aktionärsrechte. Daher bitten wir um besondere Beachtung der nachfolgenden Hinweise, insbesondere zur Möglichkeit der Verfolgung der Hauptversammlung in Bild und Ton, zur Ausübung des Stimmrechts und zur Wahrnehmung der Frage- und Widerspruchsmöglichkeit.

Der Vorstand der Gesellschaft hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats entschieden, die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft am 6. Mai 2021 ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten als virtuelle Hauptversammlung abzuhalten. Eine physische Teilnahme der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter) ist daher ausgeschlossen. Grundlage der virtuellen Hauptversammlung ist das Gesetz über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie vom 27. März 2020 (Bundesgesetzblatt I Nr. 14 2020, S. 570), dessen Regelungen durch das Gesetz zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Anpassung pandemiebedingter Vorschriften im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins- und Stiftungsrecht sowie im Miet- und Pachtrecht vom 22. Dezember 2020 (Bundesgesetzblatt I Nr. 67 2020, S. 3328) modifiziert und durch die Verordnung zur Verlängerung von Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins- und Stiftungsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie vom 20. Oktober 2020 (Bundesgesetzblatt I Nr. 48 2020, S. 2258) bis zum 31. Dezember 2021 weiter Anwendung finden (nachfolgend 'COVID-19-Gesetz').

Es besteht die Möglichkeit für die Aktionäre und ihre Bevollmächtigten, die gesamte Hauptversammlung durch Bild- und Tonübertragung live über das unter der Internetadresse

https://www.data-modul.com/de/unternehmen/investoren/hauptversammlung.html

erreichbare Aktionärsportal zu verfolgen. Die Liveübertragung ermöglicht keine Teilnahme an der Hauptversammlung im Sinne des § 118 Abs. 1 Satz 2 AktG.

Aktionäre und ihre Bevollmächtigten können das Stimmrecht ausschließlich über Briefwahl oder Vollmachts- und Weisungserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ausüben. Aktionäre und ihre Bevollmächtigten können vor der virtuellen Hauptversammlung Fragen im Wege der elektronischen Kommunikation einreichen. Zudem besteht die Möglichkeit, auf elektronischem Wege Widerspruch gegen einen Beschluss der Hauptversammlung zu erklären. Die weiteren Einzelheiten hierzu werden im Folgenden dargestellt.

Anmeldung

Zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich unter Nachweis ihres Anteilsbesitzes rechtzeitig zur Hauptversammlung anmelden.

Zum Nachweis der Berechtigung reicht ein in Textform erstellter Nachweis des Anteilsbesitzes durch den Letztintermediär aus. Der Nachweis hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung zu beziehen. Dies ist der 15. April 2021, 0:00 Uhr (MESZ), (Nachweisstichtag).

Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein und der Gesellschaft bis zum 29. April 2021, 24:00 Uhr (MESZ), in Textform über einen der folgende Kontaktwege zugehen:

Data Modul AG
c/o Computershare Operations Center
80249 München
Telefax: +49 (89) 30903 74675
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de

Maßgeblich für die Einhaltung der Anmeldefrist ist der Zugang der Anmeldung bei der Gesellschaft.

Nach ordnungsgemäßer Anmeldung erhalten die Aktionäre von der Anmeldestelle eine Anmeldebestätigung mit Zugangsdaten für die Teilnahme und die Ausübung von Aktionärsrechten über das Aktionärsportal sowie ein Formular für die Erteilung von Vollmacht und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter oder die Briefwahl nebst weiteren Erläuterungen.

Bedeutung des Nachweisstichtags

Die Berechtigung zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Veränderungen im Aktienbestand nach dem Nachweisstichtag haben hierfür keine Bedeutung. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind nicht teilnahme- oder stimmberechtigt. Der Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung.

Ausübung des Stimmrechts durch Briefwahl

Aktionäre können ihr Stimmrecht durch Briefwahl ausüben. Zur Ausübung des Stimmrechts durch Briefwahl sind nur ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre berechtigt.

Briefwahlstimmen können wahlweise in Textform per Post, Telefax oder E-Mail oder elektronisch über das Aktionärsportal abgegeben, geändert oder widerrufen werden.

Briefwahlstimmen können in Textform über einen der folgenden Kontaktwege bis spätestens Mittwoch, den 5. Mai 2021, 24:00 Uhr (MESZ), abgegeben, geändert oder widerrufen werden:

Data Modul AG
c/o Computershare Operations Center
80249 München
Telefax: +49 (89) 30903 74675
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de

Maßgeblich für die Abgabe, Änderung oder den Widerruf der Briefwahlstimmen auf diesem Weg ist der Zugang bei der Gesellschaft. Für die Stimmabgabe per Briefwahl in Textform wird den Aktionären mit der Anmeldebestätigung ein Formular zugesandt.

Die Abgabe, Änderung oder der Widerruf der Briefwahlstimmen ist außerdem elektronisch über das unter der Internetadresse

https://www.data-modul.com/de/unternehmen/investoren/hauptversammlung.html

erreichbare Aktionärsportal über Mittwoch, den 5. Mai 2021, 24:00 Uhr (MESZ), hinaus auch noch am Tag der virtuellen Hauptversammlung möglich, muss jedoch spätestens bis zu dem Beginn der Abstimmung in der virtuellen Hauptversammlung erfolgt sein.

Eine Stimmabgabe durch Briefwahl ist nur in Bezug auf solche Anträge und Wahlvorschläge möglich, zu denen es mit dieser Einberufung oder später bekanntgemachte Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat nach § 124 Abs. 3 AktG oder von Aktionären nach § 122 Abs. 2 AktG gibt oder die nach §§ 126, 127 AktG zugänglich gemacht wurden.

Ausübung des Stimmrechts durch die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter

Aktionäre können sich durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter bei der Ausübung des Stimmrechts nach Maßgabe ihrer Weisungen vertreten lassen. Zur Ausübung des Stimmrechts durch Vollmachtserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter sind nur ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre berechtigt.

Vollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft können wahlweise in Textform per Post, Telefax oder E-Mail oder elektronisch über das Aktionärsportal erteilt, geändert oder widerrufen werden.

Vollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft können in Textform über einen der folgenden Kontaktwege bis spätestens Mittwoch, 5. Mai 2021, 24:00 Uhr (MESZ), erteilt, geändert oder widerrufen werden:

Data Modul AG
c/o Computershare Operations Center
80249 München
Telefax: +49 (89) 30903 74675
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de

Maßgeblich für die Erteilung, Änderung oder den Widerruf der Vollmachten und Weisungen auf diesem Weg ist der Zugang bei der Gesellschaft. Das Formular, das Aktionäre für die Erteilung von Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter in Textform verwenden können, wird den Aktionären mit der Anmeldebestätigung zugesandt.

Die Erteilung, Änderung oder der Widerruf von Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ist außerdem elektronisch über das unter der Internetadresse

https://www.data-modul.com/de/unternehmen/investoren/hauptversammlung.html

erreichbare Aktionärsportal über Mittwoch, den 5. Mai 2021, 24:00 Uhr (MESZ), hinaus auch noch am Tag der virtuellen Hauptversammlung möglich, muss jedoch spätestens bis zu dem Beginn der Abstimmung in der virtuellen Hauptversammlung erfolgt sein.

Die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft können nur zu den Punkten der Tagesordnung abstimmen, zu denen ihnen ausdrückliche Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt worden sind. Die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft sind verpflichtet, gemäß diesen Weisungen abzustimmen. Soweit den Stimmrechtsvertretern der Gesellschaft keine Weisung erteilt wird, üben sie das Stimmrecht nicht aus. Soweit eine Weisung erteilt wird, die nicht eindeutig oder die widersprüchlich ist, werden sich die Stimmrechtsvertreter der Stimme enthalten.

Die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft nehmen keine Aufträge zu Wortmeldungen, zum Stellen von Fragen bzw. von Anträgen und zur Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse entgegen.

Eine Stimmabgabe durch die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft sowie die Erteilung von Vollmachten und Weisungen sind nur in Bezug auf solche Anträge und Wahlvorschläge möglich, zu denen es mit dieser Einberufung oder später bekanntgemachte Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat nach § 124 Abs. 3 AktG oder von Aktionären nach § 122 Abs. 2 AktG gibt oder die nach §§ 126, 127 AktG zugänglich gemacht wurden.

Weitere Informationen zur Stimmrechtsausübung

Sollten fristgemäß sowohl in Textform als auch elektronisch über das Aktionärsportal Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bzw. das Stimmrecht durch Briefwahl ausgeübt werden, wird unabhängig vom Zeitpunkt des Zugangs ausschließlich die elektronisch über das Aktionärsportal erfolgte Briefwahl bzw. die elektronisch über das Aktionärsportal erteilte Vollmacht und Weisung an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft als verbindlich betrachtet.

Gehen in Textform mehrere Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter zu, wird von diesen die zuletzt zugegangene als verbindlich betrachtet. Dies gilt entsprechend für mehrere Briefwahlstimmen. Briefwahlstimmen in Textform haben jedoch Vorrang gegenüber der Erteilung von Vollmachten und Weisungen in Textform an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft.

Ausübung des Stimmrechts durch einen Bevollmächtigten

Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre können ihr Stimmrecht sowie ihre anderen Rechte auch durch einen Bevollmächtigten ihrer Wahl, insbesondere durch einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung oder einen Stimmrechtsberater, ausüben lassen. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, kann die Gesellschaft gemäß § 134 Abs. 3 Satz 2 AktG eine oder mehrere von diesen zurückweisen. Bevollmächtigte können ebenfalls nicht physisch an der virtuellen Hauptversammlung teilnehmen.

Wenn weder ein Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, ein Stimmrechtsberater oder eine Person, die sich geschäftsmäßig gegenüber Aktionären zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung erbietet, bevollmächtigt wird, kann die Bevollmächtigung entweder in Textform oder elektronisch über das Aktionärsportal gegenüber der Gesellschaft oder in Textform unmittelbar gegenüber dem Bevollmächtigten (in diesem Fall bedarf es des Nachweises der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft in Textform) erteilt werden. Entsprechendes gilt für die Änderung und den Widerruf der Bevollmächtigung.

Die Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft oder der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft kann in Textform über einen der folgenden Kontaktwege bis spätestens Mittwoch, 5. Mai 2021, 24:00 Uhr (MESZ), erteilt, geändert oder widerrufen werden:

Data Modul AG
c/o Computershare Operations Center
80249 München
Telefax: +49 (89) 30903 74675
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de

Maßgeblich für die Erteilung, Änderung, den Widerruf oder Nachweis der Bevollmächtigung auf diesem Weg ist der Zugang bei der Gesellschaft.

Die Erteilung, Änderung oder der Widerruf der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft ist außerdem elektronisch über das unter der Internetadresse

https://www.data-modul.com/de/unternehmen/investoren/hauptversammlung.html

erreichbare Aktionärsportal über Mittwoch, den 5. Mai 2021, 24:00 Uhr (MESZ), hinaus auch noch am Tag der virtuellen Hauptversammlung möglich, muss jedoch spätestens bis zu dem Beginn der Abstimmung in der virtuellen Hauptversammlung erfolgt sein.

Für die Bevollmächtigung von Intermediären, Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberatern oder sonstigen Personen, die sich geschäftsmäßig gegenüber Aktionären zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung erbieten, sowie den Widerruf und den Nachweis der Bevollmächtigung gelten die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere § 135 AktG. Die betreffenden Bevollmächtigten legen jedoch unter Umständen besondere Regelungen für ihre eigene Bevollmächtigung fest; die Aktionäre werden daher gebeten, sich gegebenenfalls mit den betreffenden Bevollmächtigten rechtzeitig über die jeweilige Form und das Verfahren der Bevollmächtigung abzustimmen.

V. Rechte der Aktionäre

Ergänzung der Tagesordnung

Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgegeben werden.

Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der Data Modul AG zu richten und muss der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Versammlung zugehen. Der Tag des Zugangs und der Tag der Hauptversammlung sind dabei nicht mitzurechnen. Letztmöglicher Zugangstermin ist somit der 5. April 2021, 24:00 Uhr (MESZ).

Für die Übermittlung von Tagesordnungsergänzungsverlangen ist folgende Adresse maßgeblich:

Data Modul AG
Investor Relations
Landsberger Str. 322
80687 München

Die betreffenden Aktionäre haben gemäß § 122 Abs. 2 und Abs. 1 AktG nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der oben genannten Mindestanzahl Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag halten. § 121 Abs. 7 AktG ist auf die Fristberechnung entsprechend anzuwenden.

Gegenanträge und Wahlvorschläge

Jeder Aktionär ist berechtigt, Gegenanträge zu Punkten der Tagesordnung oder Wahlvorschläge zu übersenden. Gegenanträge müssen mit einer Begründung versehen sein.

Die Gesellschaft wird Anträge von Aktionären einschließlich des Namens des Aktionärs, der Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung unter

www.data-modul.com/hauptversammlung

zugänglich machen, wenn der Aktionär mindestens 14 Tage vor der Versammlung der Gesellschaft einen Gegenantrag gegen einen Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung mit Begründung übersandt hat. Der Tag des Zugangs und der Tag der Hauptversammlung sind dabei nicht mitzurechnen. Letztmöglicher Zugangstermin ist somit der 21. April 2021, 24:00 Uhr (MESZ).

Diese Regelungen gelten sinngemäß für Wahlvorschläge. Der Wahlvorschlag braucht nicht begründet zu werden. Der Vorstand braucht Wahlvorschläge von Aktionären außer in den Fällen des § 126 Abs. 2 AktG auch dann nicht zugänglich zu machen, wenn diese nicht die Angaben nach § 124 Abs. 3 Satz 4 AktG (Name, ausgeübter Beruf und Wohnort) und § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG (Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten) enthalten.

Für die Übermittlung von Gegenanträgen und Wahlvorschlägen ist folgende Adresse maßgeblich:

Data Modul AG
Investor Relations
Landsberger Str. 322
80687 München
Telefax: +49 (89) 56017102
E-Mail: hv@data-modul.com

Nach §§ 126, 127 AktG zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge gelten als in der virtuellen Hauptversammlung gestellt, wenn der antragstellende Aktionär ordnungsgemäß zur virtuellen Hauptversammlung angemeldet ist.

Auskunftsrecht

Jedem Aktionär ist gemäß § 131 Abs. 1 AktG auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen. Unter bestimmten, in § 131 Abs. 3 AktG näher ausgeführten Voraussetzungen darf der Vorstand die Auskunft verweigern.

Das vorstehende Auskunftsrecht besteht in der am 6. Mai 2021 stattfindenden virtuellen Hauptversammlung nicht. Auf Grundlage des COVID-19-Gesetzes ist den Aktionären in der virtuellen Hauptversammlung ein Fragerecht im Wege der elektronischen Kommunikation einzuräumen.

Mit Zustimmung des Aufsichtsrats hat der Vorstand der Gesellschaft entschieden, dass ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten die Möglichkeit haben, im Wege der elektronischen Kommunikation Fragen zu stellen. Etwaige Fragen sind daher bis Dienstag, 4. Mai 2021, 24:00 Uhr (MESZ), über das unter der Internetadresse

https://www.data-modul.com/de/unternehmen/investoren/hauptversammlung.html

erreichbare Aktionärsportal einzureichen. Nach diesem Zeitpunkt und insbesondere während der virtuellen Hauptversammlung können keine Fragen gestellt werden.

Der Vorstand entscheidet nach pflichtgemäßem, freiem Ermessen, wie er Fragen beantwortet. Er kann dabei insbesondere Fragen zusammenfassen.

Bei der Beantwortung von Fragen wird der Name des Fragestellers nur offengelegt (soweit Fragen individuell beantwortet und nicht zusammengefasst werden), wenn mit der Übermittlung der Frage im Aktionärsportal ausdrücklich das Einverständnis zur Offenlegung des Namens erklärt wurde.

Widerspruchsrecht

Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre und ihre Bevollmächtigten können von Beginn bis Ende der virtuellen Hauptversammlung über das unter der Internetadresse

https://www.data-modul.com/de/unternehmen/investoren/hauptversammlung.html

erreichbare Aktionärsportal Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung zur Niederschrift erklären. Der Notar hat die Gesellschaft zur Entgegennahme von Widersprüchen über das Aktionärsportal ermächtigt und erhält die Widersprüche über das Aktionärsportal.

VI. Informationen auf der Internetseite der Gesellschaft

Diese Einberufung der Hauptversammlung, die zugänglich zu machenden Unterlagen und Anträge von Aktionären sowie weitere Informationen sind auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter

www.data-modul.com/hauptversammlung

zugänglich.

VII. Informationen zum Datenschutz

Mit den folgenden Datenschutzhinweisen informiert die Gesellschaft ihre Aktionäre über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit der virtuellen Hauptversammlung und ihre diesbezüglichen Rechte.

Verantwortliche Stelle, Zweck und Rechtsgrundlage

Für die Datenverarbeitung ist die Gesellschaft die verantwortliche Stelle.

Die Gesellschaft verarbeitet personenbezogene Daten ihrer Aktionäre und etwaiger Aktionärsvertreter, um die Anmeldung und Zuschaltung der Aktionäre und Aktionärsvertreter zur virtuellen Hauptversammlung abzuwickeln und den Aktionären und Aktionärsvertretern die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der virtuellen Hauptversammlung zu ermöglichen. Darüber hinaus werden personenbezogene Daten für damit in Zusammenhang stehende Zwecke und zur Erfüllung weiterer gesetzlicher Pflichten (z.B. Nachweis- oder Aufbewahrungspflichten) verwendet.

Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. c) EU-Datenschutz-Grundverordnung.

Empfänger

Soweit sich die Gesellschaft zur Durchführung der virtuellen Hauptversammlung Dienstleister bedient, verarbeiten diese personenbezogene Daten nur im Auftrag der Gesellschaft und sind im Übrigen zur Vertraulichkeit verpflichtet.

Speicherungsdauer

Die personenbezogenen Daten werden gespeichert, solange dies gesetzlich geboten ist oder die Gesellschaft ein berechtigtes Interesse an der Speicherung hat, etwa im Fall gerichtlicher oder außergerichtlicher Verfahren aus Anlass der Hauptversammlung. Anschließend werden die personenbezogenen Daten gelöscht.

Rechte von Betroffenen

Aktionäre haben unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen das Recht, Auskunft über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten, Berichtigung oder Löschung ihrer personenbezogenen Daten oder die Einschränkung der Verarbeitung zu beantragen sowie ihre personenbezogenen Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format (Datenübertragbarkeit) zu erhalten.

Unter den gesetzlichen Voraussetzungen haben Aktionäre auch das Recht, Widerspruch gegen die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten einzulegen.

Aktionäre haben ferner das Recht, eine Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde einzureichen.

Kontaktdaten

Die Kontaktdaten der Gesellschaft lauten:

Data Modul AG
Landsberger Str. 322
80687 München

Die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten lauten:

Data Modul AG
Datenschutzbeauftragter
Landsberger Str. 322
80687 München
E-Mail: Datenschutz@data-modul.com

München, im März 2021

Der Vorstand


23.03.2021 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de


Sprache:

Deutsch

Unternehmen:

DATA MODUL Aktiengesellschaft Produktion und Vertrieb von elektronischen Systemen

Landsberger Str. 322

80687 München

Deutschland

E-Mail:

investor-relations@data-modul.com

Internet:

http://www.data-modul.com

ISIN:

DE0005498901

WKN:

549890

Börsen:

Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard), München, Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Stuttgart, Tradegate Exchange EQS

Ende der Mitteilung

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1177674 23.03.2021

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