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15:05 Uhr, 08.07.2021

DGAP-HV: Consulting Team Holding Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 19.08.2021 in Hildesheim mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

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/ Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung

Consulting Team Holding Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 19.08.2021 in Hildesheim mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

08.07.2021 / 15:05

Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Consulting Team Holding Aktiengesellschaft Hildesheim WKN: A1YDBQ
ISIN: DE000A1YDBQ4

Wir laden unsere Aktionäre zu der am Donnerstag, dem 19. August 2021, 11:00 Uhr, in den Geschäftsräumen der Gesellschaft
Osterstraße 39 a, 31134 Hildesheim,

als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz
der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten

stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.

Aufgrund der COVID-19-Pandemie und auf Basis des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht vom 27. März 2020 wird die Hauptversammlung als rein virtuelle Versammlung stattfinden.

Die Hauptversammlung wird für Aktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet haben, live im Internet in Bild und Ton übertragen. Nähere Erläuterungen hierzu finden Sie im Punkt 'Virtuelle Hauptversammlung ohne physische Anwesenheit der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten'.

Die Stimmrechtsausübung der Aktionärinnen und Aktionäre sowie ihrer Bevollmächtigten erfolgt ausschließlich im Wege der Briefwahl oder durch Vollmachtserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter. Nähere Erläuterungen hierzu finden Sie im Punkt 'Verfahren der Stimmabgabe einschließlich der Stimmrechtsvertretung'.

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Consulting Team Holding AG zum 31. Dezember 2020 sowie des Berichts des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2020

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020 in seiner Sitzung am 02. Juni 2021 gebilligt. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist daher zu diesem Punkt der Tagesordnung keine Beschlussfassung vorgesehen. Die vorstehenden Unterlagen können ab dem Zeitpunkt der Einberufung auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https://ct-holding.de/investor-relations/#Hauptversammlungen

eingesehen werden. Auf Verlangen werden die vorgenannten Unterlagen den Aktionären auch kostenfrei zugesandt.

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2020

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn in Höhe von EUR 1.361.785,69 wie folgt zu verwenden:

Ausschüttung einer Dividende in Höhe von EUR 0,03 je Aktie auf die 9.045.000
dividendenberechtigten Stückaktien

EUR

271.350,00

Gewinnvortrag

EUR

1.090.435,69

Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG ist der Anspruch auf Dividende am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag, das heißt am 24. August 2021, fällig.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2020

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2020 Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020 Entlastung zu erteilen.

5.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die WTR Huskamp Bredel Partnerschaft mbB, Hannover, zum Prüfer des Jahresabschlusses der Consulting Team Holding AG für das Geschäftsjahr 2021 zu wählen.

Weitere Angaben und Hinweise zur Hauptversammlung

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte zum Zeitpunkt der Einberufung

Das Grundkapital der Consulting Team Holding AG beträgt zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung € 9.045.000 und ist eingeteilt in 9.045.000 Stückaktien, von denen jede eine Stimme gewährt.

Virtuelle Hauptversammlung ohne physische Anwesenheit der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten

Der Vorstand der Gesellschaft hat mit Zustimmung des Aufsichtsrates entschieden, die diesjährige ordentliche Hauptversammlung gemäß Art. 2, § 1 Abs. 1, Abs. 2 des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht vom 27. März 2020 (COVID-19-Gesetz) ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten als virtuelle Hauptversammlung abzuhalten. Die Hauptversammlung findet unter physischer Anwesenheit von Versammlungsleiter und Vorstand sowie eines Abstimmungsvertreters der Gesellschaft in den Geschäftsräumen der Gesellschaft in der Osterstraße 39 A, 31134 Hildesheim, statt.

Eine physische Anwesenheit von Aktionärinnen und Aktionären oder ihrer Bevollmächtigten in der Hauptversammlung ist ausgeschlossen.

Die Durchführung der ordentlichen Hauptversammlung nach Maßgabe des COVID-19-Gesetzes führt zu Modifikationen in den Abläufen der Hauptversammlung sowie bei den Rechten der Aktionäre.

Die Hauptversammlung wird für alle angemeldeten Aktionärinnen und Aktionäre vollständig in Bild und Ton online ab 11:00 Uhr übertragen. Die individuellen Zugangsdaten werden mit den Abstimmungsunterlagen an die Aktionärinnen und Aktionäre versendet, die die Zugangskarte zur Hauptversammlung über ihr depotführendes Institut ordnungsgemäß angefordert haben.

Das Stimmrecht können alle angemeldeten Aktionärinnen und Aktionäre durch schriftliche Briefwahl sowie durch Vollmachtserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter oder eine andere Person ausüben.

Zur Hauptversammlung angemeldete Aktionärinnen und Aktionäre können bis einen Tag vor der Hauptversammlung Fragen bei der Gesellschaft per E-Mail an

info@ct-holding.de

unter Angabe der in den Abstimmungsunterlagen mitgeteilten individuellen PIN einreichen.

Aktionärinnen und Aktionäre, die ihr Stimmrecht ausgeübt haben, können während der Dauer der Hauptversammlung auf dem gleichen Wege Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung einlegen.

Anmeldung zur virtuellen Hauptversammlung als Voraussetzung für die Ausübung der Aktionärsrechte

Zur Ausübung der Aktionärsrechte, einschließlich des Stimmrechts und des Fragerechts, sind ausschließlich diejenigen Aktionärinnen und Aktionäre berechtigt, die über ihr depotführendes Institut rechtzeitig eine Zugangskarte angefordert haben und von diesem mit dem erstellten Nachweis ihres Anteilbesitzes bei der Gesellschaft angemeldet wurden.

Der Nachweis des Anteilbesitzes muss sich auf den Beginn des

29. Juli 2021 (00:00 Uhr MESZ)
(Nachweisstichtag (Record Date))

beziehen und der Gesellschaft zusammen mit der Anmeldung spätestens bis zum Ablauf des

12. August 2021 (24:00 Uhr MESZ)

unter der folgenden Adresse zugehen:

Consulting Team Holding AG
Osterstraße 39 a
31134 Hildesheim
Fax: +49 (0) 5121 2899999
E-Mail: info@ct-holding.de

Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes bedürfen der Textform und können in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein.

Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Der Nachweisstichtag bedeutet keine Sperre für die Verfügung über die Aktien; diese können insbesondere unabhängig vom Nachweisstichtag erworben und veräußert werden. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung der Aktien nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Aktienbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich, d. h. Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag wirken sich nicht auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechts aus. Entsprechendes gilt für Aktienerwerbe nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind in der Hauptversammlung am 19. August 2021 nicht teilnahme- und stimmberechtigt, es sei denn, sie haben sich insoweit bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen lassen.

Verfahren der Stimmabgabe einschließlich der Stimmrechtsvertretung

Stimmabgabe durch Briefwahl

Aktionärinnen und Aktionäre, die sich rechtzeitig zur Hauptversammlung der Consulting Team Holding AG angemeldet haben, das heißt eine Zugangskarte über ihr depotführendes Institut angefordert haben, bekommen den Abstimmungs- und Vollmachtbogen sowie die Zugangskarte mit den individuellen Anmeldedaten für die virtuelle Hauptversammlung von der Gesellschaft zugeschickt und können ihre Stimmen schriftlich per Post, Fax oder E-Mail abgeben, ohne an der Hauptversammlung teilzunehmen (Briefwahl). Für die Stimmrechtsausübung ist die Anmeldung zur virtuellen Hauptversammlung bis 12. August 2021, 24:00 Uhr (Eingang bei der Gesellschaft), erforderlich (siehe unter 'Anmeldung zur virtuellen Hauptversammlung als Voraussetzung für die Ausübung der Aktionärsrechte'). Der Abstimmungsbogen muss bis 18. August 2021 (24:00 Uhr MESZ) bei der Consulting Team Holding AG unter der oben angegebenen Adresse per Post, Fax oder E-Mail zugegangen sein.

Die Änderung der Stimmabgabe ist bis zum Schluss der Abstimmung in der Hauptversammlung über die in den Abstimmungsunterlagen mitgeteilte E-Mail-Adresse unter Angabe der in den Abstimmungsunterlagen mitgeteilten individuellen PIN möglich.

Stimmabgabe durch Bevollmächtigte

Angemeldete Aktionärinnen und Aktionäre können ihr Stimmrecht nach § 17 Abs. 3 der Satzung durch einen Bevollmächtigten ausüben lassen.

Die Aktionärinnen und Aktionäre haben außerdem die Möglichkeit, sich durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter bei der Ausübung ihres Stimmrechts in der Hauptversammlung vertreten zu lassen. Diese werden das Stimmrecht nur nach Maßgabe der erteilten Weisungen ausüben.

Auch bei Vollmachterteilung bedarf es der ordnungsgemäßen Anmeldung nach den vorstehenden Bestimmungen durch die Aktionärinnen und Aktionäre.

Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft als auch die Weisungen bedürfen der Textform. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.

Eine Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft können der Gesellschaft bis 18. August 2021, 24:00 Uhr MESZ (Eingang bei der Gesellschaft), per Post, per Telefax oder per E-Mail an die oben angegebene Adresse übermittelt werden.

Auch die Bevollmächtigten können das Stimmrecht nur durch Briefwahl oder durch Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ausüben.

Ergänzungsanträge zur Tagesordnung auf Verlangen einer Minderheit

Aktionärinnen und Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals (dies entspricht 452.250 Stückaktien) erreichen, können gemäß § 122 Abs. 2 AktG verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der Gesellschaft zu richten. Es muss der Gesellschaft spätestens bis zum Ablauf des 25. Juli 2021 (24:00 Uhr MESZ) unter der oben genannten Adresse zugehen.

Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden - soweit sie nicht bereits mit der Einberufung bekannt gemacht wurden - unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger und im Internet unter

https://ct-holding.de/investor-relations/#Hauptversammlungen

bekannt gemacht.

Gegenanträge und Wahlvorschläge

Jeder Aktionär ist gemäß §§ 126 Abs. 1 und 127 AktG berechtigt, Gegenanträge zu den Beschlussvorschlägen zu den Punkten der Tagesordnung und Wahlvorschläge zu den auf der Tagesordnung stehenden Wahlen zu übersenden. Diese sind, bei Gegenanträgen mit einer Begründung, ausschließlich an die angegebene Adresse, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse zu richten und müssen spätestens 14 Tage vor der Versammlung, das heißt bis zum Ablauf des 04. August 2021 (24:00 Uhr MESZ) eingegangen sein. Andernfalls werden Sie den anderen Aktionären nicht zu zugänglich gemacht. Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt.

Über Gegenanträge und Wahlvorschläge, die nach dem Aktiengesetz zugänglich gemacht werden müssen, werden Sie auf der Homepage der Gesellschaft

https://ct-holding.de/investor-relations/#Hauptversammlungen

informiert. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter dieser Internetadresse veröffentlicht.

Während der Hauptversammlung können keine Gegenanträge oder Wahlvorschläge gestellt werden.

Informationen zum Datenschutz

Die Gesellschaft verarbeitet als datenschutzrechtlich Verantwortliche personenbezogene Daten (Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Aktienzahl, Nummer der Zugangskarte; ggf. Name, Anschrift, E-Mail-Adresse des Bevollmächtigten; weitere personenbezogenen Daten, wenn diese uns mitgeteilt werden), um Ihre Teilnahme als Aktionär und/oder Bevollmächtigter an der Hauptversammlung sowie die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Hauptversammlung abzuwickeln, um mit Ihnen zu kommunizieren, um aktienrechtliche Anforderungen zu erfüllen sowie die Ausübung Ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen. Soweit die personenbezogenen Daten nicht von den Aktionären im Rahmen der Anmeldung zur Hauptversammlung angegeben werden, werden sie von dem depotführenden Institut im Zuge der Anmeldung an die Gesellschaft übermittelt.

Dies erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO zur Erfüllung unserer gesetzlichen Verpflichtungen aus dem Aktien-, Handels-, Steuer- und Aufsichtsrecht. Darüber hinaus verarbeiten wir personenbezogene Daten auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO zur Wahrung unserer berechtigten Interessen an der Durchführung sowie dem geordneten Ablauf der Hauptversammlung und/oder an der effektiven Bearbeitung ggf. an uns gerichteter Anfragen. Die personenbezogenen Daten werden gelöscht, sobald eine weitere Speicherung unter Beachtung gesetzlicher Nachweis- und Aufbewahrungsfristen (insbesondere nach aktienrechtlichen Vorschriften im Zusammenhang mit der Hauptversammlung beträgt dies bis zu 3 Jahre) nicht mehr erforderlich ist.

Dienstleister der Gesellschaft, die zum Zweck der Durchführung der Hauptversammlung beauftragt werden, erhalten von der Gesellschaft nur solche personenbezogenen Daten, welche für die Ausführung der Dienstleistung erforderlich sind und verarbeiten diese ausschließlich nach Weisung der Gesellschaft. Darüber hinaus können personenbezogene Daten an weitere Empfänger übermittelt werden, wie beispielsweise Aktionäre, welche Einsicht in das Teilnehmerverzeichnis verlangen.

Sie haben das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung und auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde. Soweit die Verarbeitung auf Grundlage einer Interessenabwägung erfolgt, können Sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft Widerspruch einlegen.

Hildesheim, im Juli 2021

Consulting Team Holding Aktiengesellschaft

Der Vorstand


08.07.2021 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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Sprache:

Deutsch

Unternehmen:

Consulting Team Holding Aktiengesellschaft

Osterstraße 39 a

31134 Hildesheim

Deutschland

E-Mail:

info@ct-holding.de

Internet:

http://www.ct-holding.de

ISIN:

DE000A1YDBQ4

WKN:

A1YDBQ

Börsen:

Freiverkehr in Düsseldorf

Ende der Mitteilung

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1216903 08.07.2021

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