DGAP-HV: ADVA Optical Networking SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 13.06.2018 in Meiningen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
- Lesezeichen für Artikel anlegen
- Artikel Url in die Zwischenablage kopieren
- Artikel per Mail weiterleiten
- Artikel auf X teilen
- Artikel auf WhatsApp teilen
- Ausdrucken oder als PDF speichern
Erwähnte Instrumente
- VerkaufenKaufen
DGAP-News: ADVA Optical Networking SE / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung ADVA Optical Networking SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 13.06.2018 in Meiningen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 03.05.2018 / 15:06 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 03.05.2018 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. |
ADVA Optical Networking SE Meiningen - ISIN DE 000 510 300 6 - (Wertpapierkennnummer 510 300) Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung am 13. Juni 2018 Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am Mittwoch, 13. Juni 2018, um 11.00 Uhr (MESZ) (Einlass ab 10.00 Uhr), im Hotel Sächsischer Hof, Georgstr. 1, 98617 Meiningen, Deutschland, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlungeingeladen. TagesordnungBericht des Vorstands zu Tagesordnungspunkt 6 Beschlussfassung über die Aufhebung des bedingten Kapitals 2003/2008; Beschlussfassung über eine Erweiterung der Ermächtigung zur Ausgabe von Aktienoptionsrechten (Aktienoptionsprogramm 2011) und die Schaffung eines weiteren bedingten Kapitals; Satzungsänderung Die Hauptversammlung der Gesellschaft vom 16. Mai 2011 hat den Vorstand zu Tagesordnungspunkt 8b ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig, mehrmals oder im Falle des Freiwerdens von ausgegebenen Optionsrechten wie z.B. durch Kündigung oder eine sonstige Beendigung der Einräumung von Bezugsrechten wiederholt - Bezugsrechte für den Bezug von bis zu 920.000 Stück auf den Inhaber lautende Stammaktien der Gesellschaft an Mitglieder des Vorstands, Mitglieder der Geschäftsführung verbundener Unternehmen, Arbeitnehmer der Gesellschaft und Arbeitnehmer verbundener Unternehmen nach Maßgabe der im vorgenannten Beschluss näher dargelegten Anforderungen zu gewähren. Soweit die Ausgabe von Bezugsrechten an Mitglieder des Vorstands betroffen ist, erfolgte eine Ermächtigung des Aufsichtsrats. Durch den gleichen Beschluss ist ein bedingtes Kapital in Höhe von EUR 920.000 geschaffen worden. Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 24. Mai 2012 zu Tagesordnungspunkt 8 wurde u.a. die Anzahl der auszugebenden Bezugsrechte auf 1.928.000 Stück erhöht. Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 4. Juni 2013 zu Tagesordnungspunkt 10 wurde u.a. die Anzahl der auszugebenden Bezugsrechte auf 2.553.404 Stück erhöht. Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 5. Juni 2014 zu Tagesordnungspunkt 8 wurde u.a. die Anzahl der auszugebenden Bezugsrechte auf 2.994.404 Stück erhöht. Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 20. Mai 2015 zu Tagesordnungspunkt 7 wurde u.a. die Anzahl der auszugebenden Bezugsrechte auf 3.512.404 Stück erhöht. Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 11. Mai 2016 zu Tagesordnungspunkt 6 wurde u.a. die Anzahl der auszugebenden Bezugsrechte auf 3.512.404 Stück erhöht und die Laufzeit der Ermächtigung bis zum 10. Mai 2021 verlängert. Im Zeitraum vom 1. Januar 2016 bis zum Ablauf des Geschäftsjahres 2017 wurden 257.259 Bezugsrechte aus dem Aktienoptionsprogramm 2011 ausgeübt und 257.259 neue Stückaktien der Gesellschaft mit rechnerischem Anteil am Grundkapital von EUR 257.259 ausgegeben. Das bedingte Kapital 2011/I beträgt derzeit noch EUR 4.501.381. Zum 31. März 2018 sind auf der Basis dieser Ermächtigung 3.026.385 ausgegebene Bezugsrechte ausstehend. Nach wie vor sind der Vorstand und der Aufsichtsrat der ADVA Optical Networking SE der Auffassung, dass Aktienoptionen heute wichtiger und üblicher Bestandteil eines modernen Vergütungssystems sind. Daher soll die Anzahl der durch den Vorstand auszugebenden Bezugsrechte von derzeit 4.501.381 um 472.173 auf 4.973.554 Stück erhöht und auch das zur Bedienung der Bezugsrechte vorgesehene bedingte Kapital entsprechend angepasst werden. Die Erweiterung der Ermächtigung zur Ausgabe von Aktienoptionen ist nach Überzeugung des Vorstands und des Aufsichtsrats dringend erforderlich, damit die Gesellschaft auch künftig die von ihr benötigten qualifizierten Vorstandsmitglieder und Mitarbeiter und Geschäftsführer und Mitarbeiter von verbundenen Unternehmen anwerben und halten kann. Durch die Gewährung von Aktienoptionen wird außerdem ein besonderer Leistungsanreiz für alle Bezugsberechtigten geschaffen, den Unternehmenswert mit dem Ziel einer positiven Kursentwicklung zu steigern. Die insgesamt maximal unter dem Aktienoptionsprogramm 2011 auszugebenden Optionen verteilen sich nach der vorgeschlagenen Erweiterung auf die bezugsberechtigten Gruppen wie folgt: Der bei Ausübung zu zahlende Optionspreis ('Ausübungspreis') entspricht dem volumengewichteten Durchschnitt der Schlusspreise der Aktie der Gesellschaft an den 10 Börsenhandelstagen vor dem Ausgabetag der jeweiligen Optionsrechte. 'Schlusspreis' in diesem Sinne ist, im Hinblick auf jeden einzelnen Börsenhandelstag, der im XETRA-Handel (oder einem Nachfolgesystem) der Frankfurter Wertpapierbörse in der Schlussauktion ermittelte Schlusskurs oder, wenn ein solcher Schlusskurs an dem betreffenden Handelstag nicht ermittelt wird, der letzte im fortlaufenden XETRA-Handel (oder einem Nachfolgesystem) der Frankfurter Wertpapierbörse ermittelte Preis der Aktie der Gesellschaft. In jedem Fall ist jedoch mindestens der geringste Ausgabebetrag im Sinne von § 9 Abs. 1 AktG als Ausübungspreis zu bezahlen. Die Optionsrechte haben eine Laufzeit von maximal 7 Jahren ab dem Ausgabetag. Die Optionsrechte können in mehreren Tranchen bis zum 10. Mai 2021, jedoch frühestens nach Eintragung des für die Bedienung der Optionsrechte erforderlichen bedingten Kapitals im Handelsregister, ausgegeben werden. Der Ausgabetag muss in dem Zeitraum von 2 bis 8 Wochen nach der Veröffentlichung des endgültigen Quartalsberichts für das erste, zweite, und dritte Quartal oder des endgültigen Jahresergebnisses liegen. Ausgegebene Bezugsrechte können erstmals nach Ablauf von 4 Jahren ausgeübt werden. Nach Ablauf der Wartezeit ist die Ausübung nur innerhalb von Ausübungsphasen und nur an Tagen, an denen Geschäftsbanken in Frankfurt geöffnet sind, zulässig. Die Ausübungsphasen beginnen jeweils im Anschluss an eine ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft oder im Anschluss an die Veröffentlichung der Ergebnisse des 2. und 3. Quartals und haben jeweils eine Laufzeit von 4 Wochen. Falls und soweit Ausübungstage in einen Zeitraum fallen, der mit dem Tag beginnt, an dem die Gesellschaft ein Angebot an ihre Aktionäre zum Bezug von jungen Aktien oder Teilschuldverschreibungen mit Wandel- oder Bezugsrechten im Bundesanzeiger veröffentlicht, und an dem Tag endet, jeweils einschließlich, an dem die bezugsberechtigten Aktien der Gesellschaft erstmals in einem Marktsegment der Wertpapierbörse Frankfurt am Main 'Ex-Bezugsrecht' notiert werden, ist eine Ausübung der Bezugsrechte unzulässig und die jeweilige Ausübungsfrist verlängert sich um eine entsprechende Anzahl von Ausübungstagen unmittelbar nach Ende des Sperrzeitraums. Eine Ausübung ist nicht möglich in der Zeit vom Tage der Veröffentlichung der Einberufung einer Hauptversammlung der Gesellschaft bis zum Tage der Hauptversammlung sowie innerhalb des Zeitraums von 14 Tagen vor Ablauf eines Geschäftsjahres der Gesellschaft. Als Erfolgsziel ist eine Ausübung der Optionsrechte nur möglich, wenn der volumengewichtete Durchschnitt der Schlusspreise (wie oben definiert) der Aktie der Gesellschaft an den 10 Börsenhandelstagen vor dem ersten Tag des jeweiligen Ausübungszeitraums mindestens 120 % des Ausübungspreises beträgt. Sofern diese Voraussetzung für einen bestimmten Ausübungszeitraum vorliegt, ist die Ausübung während dieses Ausübungszeitraums unabhängig von der weiteren Kursentwicklung der Aktie der Gesellschaft möglich. Vorstand und Aufsichtsrat sind überzeugt, dass sich das Aktienoptionsprogramm aufgrund der Anreiz- und Bindungswirkung für Vorstandsmitglieder, Führungskräfte und sonstige Mitarbeiter positiv auf die ADVA Optical Networking SE und ihre Aktionäre auswirken wird. Teilnahmebedingungen Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nach § 16 Abs. 1 Satz 1 der Satzung der Gesellschaft die Aktionäre berechtigt, die sich unter Vorlage eines Nachweises ihres Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft anmelden. Dieser Nachweis hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, das ist der 23. Mai 2018, 00:00 Uhr (Nachweisstichtag), zu beziehen und ist in deutscher oder englischer Sprache in Textform zu erbringen. Ein entsprechender Nachweis durch das depotführende Institut ist ausreichend. Die Anmeldung und der Nachweis müssen der Gesellschaft mindestens 6 Tage vor der Versammlung, also spätestens am 06. Juni 2018, 24:00 Uhrunter ADVA Optical Networking SE zugegangen sein. Nach Zugang der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes werden den teilnahmeberechtigten Aktionären Eintrittskarten übersandt. Aktionäre, die an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, werden gebeten, ihre depotführende Bank möglichst frühzeitig zu benachrichtigen, damit diese die Anmeldung und den Nachweis des Anteilsbesitzes an die Anmeldestelle übermitteln kann. Die Berechtigung zur Teilnahme und der Stimmrechtsumfang richten sich ausschließlich nach dem Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag (Record Date). Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer einen Nachweis des Anteilsbesitzes zum Record Date erbracht hat. Veränderungen im Aktienbestand nach dem Record Date haben für das Bestehen und den Umfang des gesetzlichen Teilnahme- und Stimmrechts keine Bedeutung. Aktionäre, die erst nach dem Record Date Aktien an der Gesellschaft erworben haben, können nicht an der Hauptversammlung teilnehmen. Aktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet und den Nachweis erbracht haben, sind im Verhältnis zur Gesellschaft auch dann zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt, wenn sie die Aktien nach dem Record Date veräußern. Teilweise Veräußerungen und Hinzuerwerbe nach dem Nachweisstichtag haben keinen Einfluss auf den Umfang des Stimmrechts. Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien und ist kein relevantes Datum für eine eventuelle Dividendenberechtigung. Stimmrechtsvertretung Zur Teilnahme berechtigte Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen, können sich bei der Ausübung ihrer Rechte, insbesondere ihres Stimmrechts, durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch eine Aktionärsvereinigung, ein Kreditinstitut oder eine andere Person ihrer Wahl, vertreten lassen. Wir weisen darauf hin, dass auch bei einer Bevollmächtigung eine ordnungsgemäße Anmeldung und der ordnungsgemäße Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich sind (siehe oben unter 'Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts'). Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen (§ 134 Abs. 3 Satz 2 AktG). Wenn weder ein Kreditinstitut noch eine Aktionärsvereinigung oder eine andere mit diesen gemäß § 135 Abs. 8 oder 10 AktG gleichgestellte Institution oder Person bevollmächtigt werden, ist die Vollmacht in Textform gegenüber der ADVA Optical Networking SE oder in Textform unmittelbar gegenüber dem Bevollmächtigten zu erteilen. Die gleiche Form gilt für den Widerruf und den Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft. Bei der Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, einer Aktionärsvereinigung oder einer anderen mit diesen gemäß § 135 Abs. 8 oder Abs. 10 AktG gleichgestellten Institution oder Person gelten allein die gesetzlichen Bestimmungen (vgl. § 17 Abs. 2 Satz 4 der Satzung), die u.a. verlangen, dass die Vollmacht nachprüfbar festzuhalten ist (§ 135 Abs. 1 Satz 2 AktG). Wir bitten daher die Aktionäre, die ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere mit diesen gemäß § 135 Abs. 8 oder Abs. 10 AktG gleichgestellte Institution oder Person bevollmächtigen wollen, die insoweit zu beachtenden Besonderheiten bei dem jeweils zu Bevollmächtigenden zu erfragen. Die Erteilung, der Nachweis oder der Widerruf der Vollmacht kann an die folgende Adresse, Faxnummer bzw. E-Mail-Adresse übersandt werden: UBJ. GmbH Ebenso kann der Nachweis der Bevollmächtigung am Tag der Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten durch Vorzeigen der Vollmacht an der Einlasskontrolle erbracht werden. Ein Formular zur Erteilung von Vollmachten, welches die Aktionäre verwenden können, befindet sich auf der Rückseite der Eintrittskarte, die den Aktionären übersendet wird. Auf Anforderung wird das Vollmachtsformular auch von der Gesellschaft übersandt. Das Vollmachts- und Weisungsformular steht ferner auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://www.advaoptical.com/de-de/about-us/investors/shareholders-meetingszum Download zur Verfügung. Als Service bieten wir unseren Aktionären ferner an, sich durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter in der Hauptversammlung vertreten zu lassen. Die Vollmachten können unter der nachstehenden Adresse, Faxnummer oder E-Mail-Adresse, bis spätestens 11. Juni 2018, 24:00 Uhr (Zugang), erteilt werden: UBJ. GmbH Sollen die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden, so muss der Aktionär diesen in jedem Fall Weisungen erteilen, wie das Stimmrecht ausgeübt werden soll. Soweit keine Erteilung von Weisungen erfolgt, werden die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter das Stimmrecht nicht ausüben. Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, nach Maßgabe der ihnen erteilten Weisungen abzustimmen. Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter stehen nur für die Ausübung des Stimmrechts, nicht für die Ausübung sonstiger Rechte, zur Verfügung, soweit dies nicht für die Ausübung des Stimmrechts erforderlich ist. Ferner werden die Stimmrechtsvertreter bei Abstimmungen, deren Gegenstand im Vorfeld der Hauptversammlung nicht bekannt ist, das Stimmrecht nicht ausüben bzw. sich der Stimme enthalten. Formulare zur Erteilung von Vollmachten und Weisungen, welche die Aktionäre verwenden können, befinden sich jeweils auf der Rück- und Vorderseite der Eintrittskarte, die den Aktionären übersendet wird. Auf Anforderung wird das Vollmachtsformular auch von der Gesellschaft übersandt. Das Vollmachts- und Weisungsformular steht ferner auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://www.advaoptical.com/de-de/about-us/investors/shareholders-meetingszum Download zur Verfügung. Auch bei der Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter sind die ordnungsgemäße Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich (siehe oben unter 'Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts'). Die Aktionäre werden zur organisatorischen Erleichterung gebeten, die in Textform erteilten Vollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter zusammen mit der Eintrittskarte - möglichst unter Verwendung des dort abgedruckten Vollmachts- und Weisungsformulars - bis spätestens zum Ablauf des 11. Juni 2018, 24:00 Uhr (Zugang) an die folgende Adresse, Faxnummer oder E-Mail-Adresse zu übermitteln: UBJ. GmbH Rechte der Aktionäre Ergänzung der Tagesordnung nach Art. 56 Satz 2 und Satz 3 der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 (' SE-VO '), § 50 Abs. 2 SE-Ausführungsgesetz (SEAG), § 122 Abs. 2 AktG Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000 erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Tagesordnungsergänzungsverlangen müssen der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Versammlung, also bis zum 13. Mai 2018, 24:00 Uhr, zugehen. Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens bei der Gesellschaft Inhaber des Mindestbesitzes an Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über das Verlangen halten. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der ADVA Optical Networking SE zu richten. Entsprechende Verlangen können an die folgende Adresse gerichtet werden: ADVA Optical Networking SE Gegenanträge/Wahlvorschläge gemäß Art. 53 SE-VO, §§ 126 Abs. 1, 127 AktG Darüber hinaus ist jeder Aktionär berechtigt, zu den Punkten der Tagesordnung Gegenanträge zu stellen bzw. Wahlvorschläge zu machen. Die Gesellschaft wird Anträge von Aktionären einschließlich des Namens des Aktionärs, der Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://www.advaoptical.com/de-de/about-us/investors/shareholders-meetingszugänglich machen, wenn der Aktionär mindestens 14 Tage vor der Versammlung, also bis zum 29. Mai 2018, 24.00 Uhr, der Gesellschaft einen zulässigen Gegenantrag gegen einen Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat oder einen Vorschlag des Aufsichtsrats zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung mit Begründung an nachfolgend genannte Adresse, Faxnummer oder E-Mail-Adresse übersandt hat: ADVA Optical Networking SE Ein Gegenantrag braucht nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn einer der Ausschlusstatbestände des § 126 Abs. 2 AktG vorliegt. Die Begründung braucht nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt. Aktionäre werden gebeten, ihre Aktionärseigenschaft im Zeitpunkt der Übersendung des Gegenantrags nachzuweisen. Diese Regelungen gelten für Wahlvorschläge der Aktionäre sinngemäß. Wahlvorschläge müssen allerdings nicht begründet werden. Wahlvorschläge müssen auch dann nicht zugänglich gemacht werden, wenn der Wahlvorschlag nicht den Namen, den ausgeübten Beruf und den Wohnort der vorgeschlagenen Person sowie bei der Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern Angaben zu deren Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten enthält. Ferner sollen einem Vorschlag zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern Angaben zu deren Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien beigefügt werden. Auskunftsrecht gemäß Art. 53 SE-VO, § 131 Abs. 1 AktG Gemäß § 131 Abs. 1 AktG ist jedem Aktionär auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen sowie die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, ebenfalls unter der Voraussetzung, dass die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Von einer Beantwortung einzelner Fragen kann der Vorstand aus den in § 131 Abs. 3 AktG genannten Gründen absehen. Gemäß § 18 Absatz 3 der Satzung der ADVA Optical Networking SE ist der Vorsitzende ermächtigt, das Rede- und Fragerecht der Aktionäre zeitlich angemessen zu beschränken. Informationen auf der Internetseite der Gesellschaft Folgende Informationen sind ab der Einberufung auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://www.advaoptical.com/de-de/about-us/investors/shareholders-meetingszugänglich: Die vorgenannten Unterlagen liegen ferner von der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Fraunhoferstr. 9a, 82152 Planegg-Martinsried, und Märzenquelle 1-3, 98617 Meiningen-Dreißigacker, sowie in der Hauptversammlung selbst aus. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung Im Zeitpunkt der Einberufung ist das Grundkapital der Gesellschaft eingeteilt in 49.735.549 Stückaktien als Stammaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung keine eigenen Aktien, aus denen ihr keine Rechte zustünden. Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung damit 49.735.549. Hinweis zum Datenschutz Europaweit gelten ab dem 25. Mai 2018 aufgrund des Inkrafttretens der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung neue Regelungen zum Datenschutz. Der Schutz Ihrer Daten und deren rechtskonforme Verarbeitung haben für uns einen hohen Stellenwert. Die in Ihrer Anmeldung für die Teilnahme an der Hauptversammlung von Ihnen angegebenen personenbezogenen Daten verarbeiten wir, um Ihnen die Ausübung Ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen. Detaillierte Informationen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten finden Sie übersichtlich an einer Stelle zusammengefasst in unseren neuen Datenschutzhinweisen. Diese stehen rechtzeitig vor dem 25. Mai 2018 auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://www.advaoptical.com/de-de/about-us/investors/shareholders-meetingszur Einsicht und zum Download zur Verfügung. Simultanübersetzung Für die Teilnehmer der Hauptversammlung der ADVA Optical Networking SE am 13. Juni 2018 besteht die Möglichkeit einer Simultanübersetzung in englischer Sprache. Meiningen, im Mai 2018 ADVA Optical Networking SE Der Vorstand |
1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2017, des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2017, des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017, des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2017, des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2017, des gesonderten nichtfinanziellen (Konzern-)Berichts für das Geschäftsjahr 2017 und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben gemäß §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 des Handelsgesetzbuchs Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss gebilligt und den Jahresabschluss damit festgestellt. Somit entfällt eine Feststellung durch die Hauptversammlung. Der Jahresabschluss, der Lagebericht, der Konzernabschluss, der Konzernlagebericht, der Bericht des Aufsichtsrats und der Bericht des Vorstands zu den Angaben gemäß §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 des Handelsgesetzbuchs sind der Hauptversammlung zugänglich zu machen. Ein Beschluss wird zu diesem Tagesordnungspunkt nicht gefasst. |
2. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2017 Der Jahresabschluss der ADVA Optical Networking SE zum 31. Dezember 2017 weist einen Bilanzgewinn von EUR 62.360.057,95 aus. Aufgrund einer Ausschüttungssperre nach § 268 Abs. 8 HGB dürfte jedoch nur eine Gewinnausschüttung in Höhe von bis zu EUR 254.177,21 vorgenommen werden. |
3. |
Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017 |
4. |
Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 |
5. |
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018 Der Wahlvorschlag stützt sich auf die Empfehlung des Prüfungsausschusses. Der Prüfungsausschuss hat erklärt, dass seine Empfehlung frei von ungebührlicher Einflussnahme Dritter ist und ihm keine Klausel auferlegt wurde, die die Auswahlmöglichkeiten der Hauptversammlung im Hinblick auf die Auswahl auf bestimmte Abschlussprüfer beschränkt hat (Art. 16 Abs. 6 der EU-Abschlussprüferverordnung (Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014)). |
6. |
Beschlussfassung über die Aufhebung des bedingten Kapitals 2003/2008; Beschlussfassung über eine Erweiterung der Ermächtigung zur Ausgabe von Aktienoptionsrechten (Aktienoptionsprogramm 2011) und die Schaffung eines weiteren bedingten Kapitals; Satzungsänderung Die Hauptversammlung der Gesellschaft vom 11. Juni 2003 hat den Vorstand und, soweit Mitglieder des Vorstands betroffen sind, den Aufsichtsrat zu Tagesordnungspunkt 13 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig, mehrmals oder - im Falle des Freiwerdens von ausgegebenen Optionsrechten - wiederholt Bezugsrechte für den Bezug von bis zu 2.119.000 Stück auf den Inhaber lautende Stammaktien der Gesellschaft an Mitglieder des Vorstands, Mitglieder der Geschäftsführung verbundener Unternehmen, Arbeitnehmer der Gesellschaft und Arbeitnehmer verbundener Unternehmen nach Maßgabe der im vorgenannten Beschluss näher dargelegten Anforderungen zu gewähren. Diese Ermächtigung wurde durch Beschlüsse der Hauptversammlung vom 4. Juni 2004, vom 14. Juni 2005, vom 13. Juni 2006, vom 13. Juni 2007 und vom 11. Juni 2008 geändert (insgesamt 'Aktienoptionsprogramm 2003/2008 ') und durch einen Beschluss der Hauptversammlung vom 16. Mai 2011 aufgehoben. Zur Bedienung der nach Maßgabe der vorstehenden Ermächtigung ausgegebenen Bezugsrechte wurde von der Hauptversammlung am 11. Juni 2003 ein bedingtes Kapital geschaffen, dass durch Beschlüsse der Hauptversammlung vom 4. Juni 2004, vom 14. Juni 2005, vom 13. Juni 2006, vom 13. Juni 2007 und vom 11. Juni 2008 erweitert und durch Beschlüsse der Hauptversammlung vom 16. Mai 2011, vom 24. Mai 2012, vom 4. Juni 2013, vom 5. Juni 2014, vom 20. Mai 2015 und vom 11. Mai 2016 reduziert worden ist (insgesamt 'Bedingtes Kapital 2003/2008 '). Das Bedingte Kapital 2003/2008 ist in § 4 Abs. 5j) der Satzung geregelt und beträgt gegenwärtig noch EUR 75.000. Infolge der Ausübung von Bezugsrechten in den vergangenen Jahren und des Verfalls ausgegebener Optionen sind inzwischen aufgrund des Aktienoptionsprogramms 2003/2008 keine Bezugsrechte mehr ausgegeben, die noch durch das Bedingte Kapital 2003/2008 bedient werden könnten. Da von der in § 4 Abs. 5j der Satzung in Bezug genommenen Ermächtigung zur Ausgabe von Optionsrechten seit der Aufhebung der Ermächtigung in der Hauptversammlung vom 16. Mai 2011 kein Gebrauch mehr gemacht werden kann, also die Ausgabe weiterer Optionsrechte auf dieser Basis nicht mehr möglich ist, ist das in § 4 Abs. 5j der Satzung geregelte bedingte Kapital obsolet geworden und soll deshalb aufgehoben werden. Die Hauptversammlung der Gesellschaft vom 16. Mai 2011 hat den Vorstand zu Tagesordnungspunkt 8b ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig, mehrmals oder - im Falle des Freiwerdens von ausgegebenen Optionsrechten wie z.B. durch Kündigung oder eine sonstige Beendigung der Einräumung von Bezugsrechten - wiederholt Bezugsrechte für den Bezug von bis zu 920.000 Stück auf den Inhaber lautende Stammaktien der Gesellschaft an Mitglieder des Vorstands, Mitglieder der Geschäftsführung verbundener Unternehmen, Arbeitnehmer der Gesellschaft und Arbeitnehmer verbundener Unternehmen nach Maßgabe der im vorgenannten Beschluss näher dargelegten Anforderungen zu gewähren ('Aktienoptionsprogramm 2011 '). Soweit Bezugsrechte an Mitglieder des Vorstands gewährt werden, erfolgte die Ermächtigung des Aufsichtsrats an Stelle des Vorstands. Durch den gleichen Beschluss ist ein bedingtes Kapital in Höhe von EUR 920.000 geschaffen worden. Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 24. Mai 2012 zu Tagesordnungspunkt 8 wurde u.a. die Anzahl der auszugebenden Bezugsrechte für das Aktienoptionsprogramm 2011 von 920.000 um insgesamt 1.008.000 auf 1.928.000 Stück erhöht. Ferner wurde das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu EUR 1.928.000 bedingt erhöht. Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 4. Juni 2013 zu Tagesordnungspunkt 10 wurde u.a. die Anzahl der auszugebenden Bezugsrechte für das Aktienoptionsprogramm 2011 von 1.928.000 um insgesamt 625.404 auf 2.553.404 Stück erhöht. Ferner wurde das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu EUR 2.553.404 bedingt erhöht. Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 5. Juni 2014 zu Tagesordnungspunkt 8 wurde u.a. die Anzahl der auszugebenden Bezugsrechte für das Aktienoptionsprogramm 2011 von 2.553.404 um insgesamt 441.000 auf 2.994.404 Stück erhöht. Ferner wurde das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu EUR 2.994.404 bedingt erhöht. Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 20. Mai 2015 zu Tagesordnungspunkt 7 wurde u.a. die Anzahl der auszugebenden Bezugsrechte für das Aktienoptionsprogramm 2011 von 2.994.404 um insgesamt 518.000 auf 3.512.404 Stück erhöht. Ferner wurde das Grundkapital der Gesellschaft um EUR 3.512.404 bedingt erhöht. In dem am 31. Dezember 2015 abgelaufenen Geschäftsjahr wurden 264.023 Bezugsrechte aus dem Aktienoptionsprogramm 2011 ausgeübt und 264.023 neue Stückaktien der Gesellschaft mit rechnerischem Anteil am Grundkapital von EUR 264.023 ausgegeben. Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 11. Mai 2016 zu Tagesordnungspunkt 6 wurde u.a. die Anzahl der auszugebenden Bezugsrechte für das Aktienoptionsprogramm 2011 von 3.248.381 um 1.510.259 auf 4.758.640 Stück erhöht. Ferner wurde das Grundkapital der Gesellschaft um EUR 4.758.640 bedingt erhöht. Im Zeitraum vom 1. Januar 2016 bis zum Ablauf des Geschäftsjahres 2017 wurden 257.259 Bezugsrechte aus dem Aktienoptionsprogramm 2011 ausgeübt und 257.259 neue Stückaktien der Gesellschaft mit rechnerischem Anteil am Grundkapital von EUR 257.259 ausgegeben. Das bedingte Kapital 2011/I beträgt derzeit noch EUR 4.501.381. Der durch die eingetretene Reduktion des bedingten Kapitals 2011/I und die Aufhebung des in § 4 Abs. 5j der Satzung geregelten bedingten Kapitals freiwerdende Spielraum soll für die Erweiterung des Aktienoptionsprogramms 2011 genutzt werden. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, zu beschließen: (a) Beschlussfassung über die Aufhebung des bedingten Kapitals 2003/2008 und Satzungsänderung Das zur Bedienung ausgegebener Bezugsrechte auf Basis der Ermächtigung zur Ausgabe von Bezugsrechten nach Maßgabe der Beschlüsse der Hauptversammlung vom 11. Juni 2003 zu Tagesordnungspunkt 13, Ziffer 1, des Beschlusses der Hauptversammlung vom 4. Juni 2004 zu Tagesordnungspunkt 9, Ziffer 1, des Beschlusses der Hauptversammlung vom 14. Juni 2005 zu Tagesordnungspunkt 10, Ziffer 1, des Beschlusses der Hauptversammlung vom 13. Juni 2006 zu Tagesordnungspunkt 8, Ziffer 1, des Beschlusses der Hauptversammlung vom 13. Juni 2007 zu Tagesordnungspunkt 9, Ziffer 1 und des Beschlusses der Hauptversammlung vom 11. Juni 2008 zu Tagesordnungspunkt 6, Ziffer 1, geschaffene bedingte Kapital (im Handelsregister als Bedingtes Kapital 2003/2008 bezeichnet) wird aufgehoben. § 4 Abs. 5j der Satzung wird ersatzlos gestrichen. (b) Beschlussfassung über eine Erweiterung der Ermächtigung zur Ausgabe von Aktienoptionsrechten (Aktienoptionsprogramm 2011) Die von der Hauptversammlung am 16. Mai 2011 zu Tagesordnungspunkt 8b beschlossene und durch Beschluss der Hauptversammlung vom 24. Mai 2012 zu Tagesordnungspunkt 8b, durch Beschluss der Hauptversammlung vom 4. Juni 2013 zu Tagesordnungspunkt 10b, durch Beschluss der Hauptversammlung vom 5. Juni 2014 zu Tagesordnungspunkt 8b, durch Beschluss der Hauptversammlung vom 20. Mai 2015 zu Tagesordnungspunkt 7b und durch Beschluss der Hauptversammlung vom 11. Mai 2016 zu Tagesordnungspunkt 6b geänderte Ermächtigung des Vorstands bzw., soweit Bezugsrechte an Mitglieder des Vorstands ausgegeben werden, des Aufsichtsrats zur Ausgabe von Aktienoptionsrechten wird insoweit abgeändert, als die Anzahl der auszugebenen Bezugsrechte von gegenwärtig noch 4.501.381 um 472.173 auf 4.973.554 Stück erhöht wird. Ferner wird der Kreis der Bezugsberechtigten wie folgt neu festgelegt: Die Optionsrechte können zu 30,00 %, also insgesamt 1.492.066 Bezugsrechte, an Mitglieder des Vorstands, zu 5,00 %, also insgesamt 248.678 Bezugsrechte, an Mitglieder der Geschäftsführung verbundener Unternehmen, zu 25,00 %, also insgesamt 1.243.388 Bezugsrechte, an Arbeitnehmer der Gesellschaft und zu 40,00 %, also insgesamt 1.989.422 Bezugsrechte, an Arbeitnehmer verbundener Unternehmen ausgegeben werden. Der genaue Kreis der Bezugsberechtigten und der Umfang des jeweiligen Angebots werden durch den Vorstand festgelegt. Sofern Bezugsrechte an Mitglieder des Vorstands ausgegeben werden sollen, ist der Aufsichtsrat anstelle des Vorstands hierzu ermächtigt. Im Übrigen bleibt der Beschluss der Hauptversammlung vom 16. Mai 2011 zu Tagesordnungspunkt 8b, unter Berücksichtigung der Anpassungen durch den Beschluss der Hauptversammlung vom 24. Mai 2012 zu Tagesordnungspunkt 8b, den Beschluss der Hauptversammlung vom 4. Juni 2013 zu Tagesordnungspunkt 10b, den Beschluss der Hauptversammlung vom 5. Juni 2014 zu Tagesordnungspunkt 8b, den Beschluss der Hauptversammlung vom 20. Mai 2015 zu Tagesordnungspunkt 7b und den Beschluss der Hauptversammlung vom 11. Mai 2016 zu Tagesordnungspunkt 6b unberührt und gilt insoweit für die gemäß Beschluss zu diesem Tagesordnungspunkt 6b auszugebenden Optionsrechte. (c) Schaffung eines weiteren bedingten Kapitals Das von der Hauptversammlung am 16. Mai 2011 unter Tagesordnungspunkt 8c beschlossene und durch Beschluss der Hauptversammlung vom 24. Mai 2012 zu Tagesordnungspunkt 8c, durch Beschluss der Hauptversammlung vom 4. Juni 2013 zu Tagesordnungspunkt 10c, durch Beschluss der Hauptversammlung vom 5. Juni 2014 zu Tagesordnungspunkt 8c, durch Beschluss der Hauptversammlung vom 20. Mai 2015 zu Tagesordnungspunkt 7c und durch Beschluss der Hauptversammlung vom 11. Mai 2016 zu Tagesordnungspunkt 6c geänderte bedingte Kapital wird wie folgt geändert: Das Grundkapital der Gesellschaft wird um EUR 4.973.554 durch Ausgabe von bis zu 4.973.554 auf den Inhaber lautende Stückaktien (Stammaktien) bedingt erhöht (bedingtes Kapital 2011/I). Das bedingte Kapital dient ausschließlich der Gewährung von Bezugsrechten an Vorstandsmitglieder und Arbeitnehmer der Gesellschaft sowie Mitglieder der Geschäftsführung und Arbeitnehmer verbundener Unternehmen nach Maßgabe der Beschlüsse der Hauptversammlung vom 16. Mai 2011 zu Tagesordnungspunkt 8b, der Hauptversammlung vom 24. Mai 2012 zu Tagesordnungspunkt 8b, der Hauptversammlung vom 4. Juni 2013 zu Tagesordnungspunkt 10b, der Hauptversammlung vom 5. Juni 2014 zu Tagesordnungspunkt 8b, der Hauptversammlung vom 20. Mai 2015 zu Tagesordnungspunkt 7b, der Hauptversammlung vom 11. Mai 2016 zu Tagesordnungspunkt 6b sowie der Hauptversammlung vom 13. Juni 2018 zu Tagesordnungspunkt 6b. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber von Bezugsrechten von ihrem Recht Gebrauch machen. Die neuen Aktien nehmen - sofern sie bis zum Beginn der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft entstehen - vom Beginn des vorhergehenden Geschäftsjahres, ansonsten vom Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie entstehen, am Gewinn teil. (d) Satzungsänderung § 4 Abs. 5k der Satzung wird wie folgt geändert: 'Das Grundkapital der Gesellschaft ist um EUR 4.973.554 durch Ausgabe von bis zu 4.973.554 auf den Inhaber lautende Stückaktien (Stammaktien) bedingt erhöht (bedingtes Kapital 2011/I). Das bedingte Kapital dient ausschließlich der Gewährung von Bezugsrechten an Vorstandsmitglieder und Arbeitnehmer der Gesellschaft sowie Mitglieder der Geschäftsführung und Arbeitnehmer verbundener Unternehmen nach Maßgabe der Beschlüsse der Hauptversammlung vom 16. Mai 2011 zu Tagesordnungspunkt 8b, des Beschlusses der Hauptversammlung vom 24. Mai 2012 zu Tagesordnungspunkt 8b, des Beschlusses der Hauptversammlung vom 4. Juni 2013 zu Tagesordnungspunkt 10b, des Beschlusses der Hauptversammlung vom 5. Juni 2014 zu Tagesordnungspunkt 8b, des Beschlusses der Hauptversammlung vom 20. Mai 2015 zu Tagesordnungspunkt 7b, des Beschlusses der Hauptversammlung vom 11. Mai 2016 zu Tagesordnungspunkt 6b sowie des Beschlusses der Hauptversammlung vom 13. Juni 2018 zu Tagesordnungspunkt 6b. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber von Bezugsrechten von ihrem Recht Gebrauch machen. Die neuen Aktien nehmen - sofern sie bis zum Beginn der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft entstehen - vom Beginn des vorhergehenden Geschäftsjahres, ansonsten vom Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie entstehen, am Gewinn teil.' (e) Handelsregisteranmeldung Der Vorstand wird angewiesen, die Handelsregisteranmeldung des gemäß lit. c) und d) dieses Tagesordnungspunkts zu beschließenden bedingten Kapitals im unmittelbaren Anschluss an die Handelsregisteranmeldung der Aufhebung des bedingten Kapitals durch den gemäß lit. a) dieses Beschlusses zu fassenden Beschlusses vorzunehmen. |
7. |
Neuwahl eines Mitglieds des Aufsichtsrats Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich nach Art. 40 Abs. 2, Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 8. Oktober 2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE), § 17 SE-Ausführungsgesetz und § 8 Abs. 1 Satz 2 der Satzung der Gesellschaft aus drei Mitgliedern zusammen, die von der Hauptversammlung gewählt werden. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. Herr Prof. Dr.-Ing. Hans-Joachim Grallert hat sein Amt als Mitglied des Aufsichtsrates der ADVA Optical Networking SE mit Amtsniederlegungserklärung vom 8. Februar 2018 mit Wirkung zum Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung 2018 niedergelegt. Demzufolge muss eine Ersatzwahl erfolgen. Nach § 9 Abs. 4 der Satzung der Gesellschaft gilt für die durch Ersatzwahl gewählten Mitglieder des Aufsichtsrats die Amtszeit des ausgeschiedenen Aufsichtsratsmitglieds. Herr Prof. Dr.-Ing. Grallert ist von der Hauptversammlung am 17. Mai 2017 für die Zeit bis zur Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung, die über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020 beschließt, gewählt worden. Der nachfolgende Wahlvorschlag beruht auf einer Empfehlung des Nominierungsausschusses des Aufsichtsrats. Im Hinblick auf die Mitgliedschaft der zur Wahl vorgeschlagenen Person in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen werden folgende Angaben gemacht: Herr Michael Aquino gehört weder anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten inländischer Gesellschaften an, noch ist er Mitglied in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen. Gemäß Ziffer 5.4.1 Abs. 4-8 des Deutschen Corporate Governance Kodex weist der Aufsichtsrat auf Folgendes hin: Der Vorschlag berücksichtigt die vom Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung mit Beschluss vom 21. Februar 2017 benannten Ziele und strebt die Ausfüllung des gleichzeitig beschlossenen Kompetenzprofils für das Gesamtgremium an. Der Aufsichtsrat hat sich bei dem zur Wahl vorgeschlagenen Kandidaten vergewissert, dass er den zu erwartenden Zeitaufwand aufbringen kann. Herr Michael Aquino war in den Jahren 2012 bis 2016 CEO von Overture Networks, Inc., die Anfang 2016 von der Gesellschaft übernommen worden ist. Bis Ende Mai 2018 ist Herr Aquino als CSO der ADVA Optical Networking North America, Inc. tätig. Abgesehen von dieser früheren Tätigkeit für ein Konzernunternehmen der Gesellschaft steht Herr Michael Aquino in keinen nach Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex offenzulegenden persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen zur Gesellschaft oder deren Konzernunternehmen, den Organen der Gesellschaft oder einem wesentlich beteiligten Aktionär. Den Lebenslauf des Kandidaten, ergänzt durch eine Übersicht über die wesentlichen Tätigkeiten neben dem Aufsichtsratsmandat, finden Sie nachfolgend sowie auf der Internetseite unserer Gesellschaft unter Lebenslauf Wesentliche Tätigkeiten neben dem Aufsichtsratsmandat keine |
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2017 in Höhe von EUR 62.360.057,95 in voller Höhe auf neue Rechnung vorzutragen. |
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, allen Mitgliedern des Vorstands der ADVA Optical Networking SE, die im Geschäftsjahr 2017 amtiert haben, für dieses Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen. |
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, allen Mitgliedern des Aufsichtsrats der ADVA Optical Networking SE, die im Geschäftsjahr 2017 amtiert haben, für dieses Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen. |
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die PricewaterhouseCoopers GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2018 zu wählen. |
Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Michael Aquino, bislang Chief Strategy Officer bei ADVA Optical Networking und zukünftig selbständiger Strategieberater im Bereich Technology Strategy, wohnhaft in Peachtree City, Georgia, USA, in den Aufsichtsrat zu wählen, und zwar für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über seine Entlastung für das Geschäftsjahr 2020 beschließt. |
https://www.advaoptical.com/de-de/about-us/investors/shareholders-meetings |
Name | Michael Aquino |
Jahrgang | 1956 |
Ausbildung | B.A. in Psychologie, Cathedral Preparatory School and Seminary, Queens, New York, USA |
2016-2018 | ADVA Optical Networking North America, Inc. |
Chief Strategy Officer (mit Schwerpunkt Communications Service Providers, Internet Content Provider, Enterprise Market Segments) | |
2012-2016 | Overture Networks, Inc. |
CEO | |
2001-2012 | Ciena Corporation |
Mehrere leitende Positionen, einschließlich Senior Vice President, Global Field Organization (in dieser Funktion war Herr Aquino als Company Officer tätig, was mit einer Boardmitgliedschaft verbunden war) | |
1998-2001 | Nortel |
Vice President im Bereich Global Accounts and Solutions Integrators | |
1992-1998 | Bay Networks |
Vice President im Bereich North America Business Partner Sales | |
Vice President im Bereich US Southern and Caribbean Region | |
Sales Management | |
1981-1992 | IBM Corporation |
Sales und Sales Management (Geschäftsbereiche: Medien, Telekommunikation und Energieversorgung) |
* |
Mitglieder des Vorstands: Optionsrechte zum Bezug von 1.492.066 Aktien |
* |
Mitglieder der Geschäftsführung verbundener Unternehmen: Optionsrechte zum Bezug von 248.678 Aktien |
* |
Arbeitnehmer der Gesellschaft: Optionsrechte zum Bezug von 1.243.388 Aktien |
* |
Arbeitnehmer verbundener Unternehmen: Optionsrechte zum Bezug von 1.989.422 Aktien |
* |
der Inhalt dieser Einberufung, einschließlich der Erläuterung zu Tagesordnungspunkt 1 (zu dem in der Hauptversammlung kein Beschluss gefasst werden soll), des Berichts des Vorstands zu Tagesordnungspunkt 6, der Angabe der Gesamtzahl der Aktien und der Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung, einschließlich getrennter Angaben zur Gesamtzahl für jede Aktiengattung und der Erläuterungen zu den folgenden Rechten der Aktionäre: Ergänzung der Tagesordnung, Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge, Auskunftsrecht, |
* |
der festgestellte Jahresabschluss der ADVA Optical Networking SE zum 31. Dezember 2017, |
* |
der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2017, |
* |
der Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017, |
* |
der gebilligte Konzernabschluss zum 31. Dezember 2017, |
* |
der Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2017, |
* |
der gesonderte nichtfinanzielle (Konzern-)Bericht für das Geschäftsjahr 2017, |
* |
der erläuternde Bericht des Vorstands zu den Angaben gemäß §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 des Handelsgesetzbuchs, |
* |
der Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands, |
* |
der Lebenslauf des Kandidaten für die Wahl zum Aufsichtsrat, |
* |
die Formulare, die für die Erteilung einer Vollmacht für die Hauptversammlung verwendet werden können. |
Sprache: | Deutsch |
Unternehmen: | ADVA Optical Networking SE |
Märzenquelle 1-3 | |
98617 Meiningen-Dreissigacker | |
Deutschland | |
Telefon: | +49 89 890 665 0 |
Fax: | +49 89 890 665 199 |
E-Mail: | IRelation@advaoptical.com |
Internet: | http://www.advaoptical.com |
ISIN: | DE0005103006 |
WKN: | 510300 |
Börsen: | Auslandsbörse(n) Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard), Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Tradegate Exchange |
Ende der Mitteilung | DGAP News-Service |
682243 03.05.2018
Passende Produkte
WKN | Long/Short | KO | Hebel | Laufzeit | Bid | Ask |
---|