DGAP-Adhoc: Wirecard AG: Sonderuntersuchung von KPMG dauert bis 27. April 2020 an. Untersuchung liefert bislang keine Belege für Bilanzmanipulation
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DGAP-Ad-hoc: Wirecard AG / Schlagwort(e): Sonstiges
Wirecard AG: Sonderuntersuchung von KPMG dauert bis 27. April 2020 an. Untersuchung liefert bislang keine Belege für Bilanzmanipulation
22.04.2020 / 21:03 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Die Wirecard AG wurde aktuell von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG darüber informiert, dass KPMG die Ergebnisse der laufenden Sonderuntersuchung am Montag, den 27. April 2020, vorlegen wird. In den verbleibenden Tagen sollen noch eingegangene Datenbestände verarbeitet und berücksichtigt werden.
Bislang haben sich entsprechend des Prüfauftrages in allen vier Prüfbereichen - den Geschäftsbereichen Dritt-Partnergeschäft (TPA) und Merchant Cash Advance (MCA) / Digital Lending sowie bei den Geschäftstätigkeiten in Indien und Singapur - keine substanziellen Feststellungen ergeben, die für die Jahresabschlüsse im Untersuchungszeitraum 2016, 2017 und 2018 zu Korrekturbedarf geführt hätten. Belege für die öffentlich erhobenen Vorwürfe der Bilanzmanipulation wurden nicht gefunden.
KPMG führt seit Oktober 2019 im Auftrag des Aufsichtsrats der Wirecard AG eine Sonderuntersuchung durch, um die von Medien gegen das Unternehmen erhobenen Vorwürfe der Bilanzmanipulation aufzuklären. Die Wirecard AG wird im Sinne transparenter Prozesse den zu veröffentlichenden Bericht auf ihrer Homepage in der Sektion "Transparenz" zur Verfügung stellen.
Die Veröffentlichung des Jahresabschlusses und die Bilanzpressekonferenz finden wie angekündigt am 30. April 2020 statt.
Kontakt:
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