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11:30 Uhr, 27.03.2018

DGAP-Adhoc: wallstreet:online AG: wallstreet:online AG beabsichtigt Ausweitung der Geschäftsaktivitäten in den Bereich internetbasierter und technologieorientierter Finanzdienstleistungen (FinTech)

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DGAP-Ad-hoc: wallstreet:online AG / Schlagwort(e): Expansion/Expansion

wallstreet:online AG: wallstreet:online AG beabsichtigt Ausweitung der Geschäftsaktivitäten in den Bereich internetbasierter und technologieorientierter Finanzdienstleistungen (FinTech)

27.03.2018 / 11:30 CET/CEST

Veröffentlichung einer Insiderinformationen nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


Veröffentlichung von Insiderinformationen nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 

wallstreet:online AG beabsichtigt Ausweitung der Geschäftsaktivitäten in den Bereich internetbasierter und technologieorientierter Finanzdienstleistungen (FinTech)

Der Vorstand der wallstreet:online AG beabsichtigt, das Geschäftsmodell der Gesellschaft strategisch weiter zu entwickeln. Bisher betreibt das Unternehmen werbefinanzierte Finanzinformationsportale und bietet entsprechende Apps für mobile Geräte an.

In den kommenden Jahren soll der Ausbau des Unternehmens zu einem von Deutschland aus agierenden international tätigen internetbasierten und technologieorientierten Finanzdienstleister (FinTech-Unternehmen) erfolgen. Dies soll die Erbringung von Finanzdienstleistungen für sogenannte Kryptowährungen einschließen.

Der Vorstand beabsichtigt, die dafür in Frage kommenden Finanzdienstleistungen zu analysieren und die konkrete Umsetzung in einer Machbarkeitsstudie zu prüfen. Anschließend soll die derzeit noch ausstehende Zustimmung des Aufsichtsrats eingeholt und die Beantragung der notwendigen Erlaubnisse nach dem Kreditwesengesetz vorbereitet werden. Zum jetzigen Zeitpunkt hat die wallstreet:online AG keine Erlaubnis zur Erbringung von Finanzdienstleistungen.

Da für die Erteilung von Erlaubnissen zur Erbringung von Finanzdienstleistungen gerade im Bereich FinTech ein erheblicher Zeitraum einzuplanen ist, kann nicht von einer kurzfristigen Erbringung von Finanzdienstleistungen ausgegangen werden. Neben der Erteilung der notwendigen Erlaubnisse ist die entsprechende Anpassung des Unternehmensgegenstandes der Gesellschaft notwendig, welche der Vorstand nach Vorliegen der dafür notwendigen Voraussetzungen der Hauptversammlung vorschlagen wird.

Mitteilende Person: Stefan Zmojda, Vorstandsmitglied

Pressekontakt:

Michael Bulgrin

wallstreet:online AG
Tel: +49 (0 30) 20 456 382 
presse@wallstreet-online.de




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