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16:30 Uhr, 08.02.2022

DGAP-Adhoc: Vulcan Energy Resources Limited hat einen Antrag auf ein Dual Listing im Regulierten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse gestellt.

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DGAP-Ad-hoc: Vulcan Energy Resources Limited / Schlagwort(e): Sonstiges

Vulcan Energy Resources Limited hat einen Antrag auf ein Dual Listing im Regulierten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse gestellt.

08.02.2022 / 16:30 CET/CEST

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Vulcan Energy Resources Limited hat einen Antrag auf ein Dual Listing im Regulierten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse gestellt.

Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent allein verantwortlich.

Vulcan Energy Resources Limited hat den Antrag auf ein Dual Listing im Regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse gestellt

Perth, Australien, 8. Februar 2022 - Vulcan Energy Resources Limited (das Unternehmen"; ASX: VUL), das an der ASX notierte Unternehmen, das sich zum Ziel gesetzt hat, der weltweit erste integrierte Produzent von Lithiumchemikalien und erneuerbaren Energien mit einem Netto-Null-Kohlenstoff-Fußabdruck zu werden, hat einen Antrag auf Zulassung zur Notierung im Regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse (Prime Standard) gestellt. Die doppelte Notierung des gesamten Aktienkapitals der Gesellschaft an der FWB wird ohne ein begleitendes öffentliches Angebot oder eine Privatplatzierung von Aktien erfolgen.

Nach Abschluss des Verfahrens wird das Unternehmen das erste an der ASX notierte Unternehmen sein, das eine Doppelnotierung am geregelten Markt der FWB erhält. Der Börsenzulassungsprospekt wird voraussichtlich am 11. Februar 2022, vorbehaltlich der Genehmigung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, auf der Website des Unternehmens https://v-er.eu/investor-centre/ veröffentlicht.

Die Zulassung zur Notierung im Regulierten Markt (Prime Standard) der FWB wird voraussichtlich am 14. Februar 2022 erfolgen und der Handel wird voraussichtlich am 15. Februar 2022 unter dem Handelssymbol VUL und der internationalen Wertpapierkennnummer (ISIN) AU0000066086 aufgenommen.

Für und im Namen des Aufsichtsrats:

Daniel Tydde | Company Secretary

Investor Relations:
Deutschland: Beate Holzwarth, Leitung Kommunikation | bholzwarth@v-er.eu | + 49 (0) 171 440 7844
Australien: Jessica Bukowski, PR & IR Manager | jbukowski@v-er.eu | +61 (0) 420 528 355

Über Vulcan

Vulcan hat sich zum Ziel gesetzt, der weltweit erste Lithiumproduzent mit Netto-Null-Treibhausgasemissionen zu werden. Sein ZERO CARBON LITHIUM(TM) Projekt beabsichtigt, ein chemisches Lithiumhydroxid-Produkt in Batteriequalität aus seiner kombinierten geothermischen Energie- und Lithium-Ressource in Deutschland herzustellen, die die größte Lithium-Ressource Europas ist. Vulcans einzigartiges ZERO CARBON LITHIUM(TM) Projekt zielt darauf ab, sowohl erneuerbare geothermische Energie als auch Lithiumhydroxid aus der gleichen tiefen Solequelle zu produzieren. Auf diese Weise will Vulcan den Anforderungen des EU-Marktes für Lithium gerecht werden, indem es den hohen Kohlenstoff- und Wasser-Fußabdruck der Produktion und die völlige Abhängigkeit von Importen reduziert. Ziel von Vulcan ist es, den Markt für Lithium-Ionen-Batterien und Elektrofahrzeuge in Europa zu beliefern, der der am schnellsten wachsende der Welt ist. Das Vulcan Zero Carbon Lithium(TM) Projekt verfügt über eine Ressource, die Europas Bedarf für die Umstellung auf Elektrofahrzeuge für viele Jahre aus einer Quelle mit netto null Treibhausgasemissionen decken könnte.

Haftungsausschluss

Dieses Material darf nicht in den Vereinigten Staaten, Kanada, Japan oder Südafrika veröffentlicht, verteilt oder übertragen werden. Diese Unterlagen stellen weder ein Angebot zum Verkauf von Wertpapieren noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren (die "Wertpapiere") der Vulcan Energy Resources Limited (das "Unternehmen") in den Vereinigten Staaten, Kanada, Japan oder Südafrika oder einer anderen Rechtsordnung dar, in der ein solches Angebot oder eine solche Aufforderung rechtswidrig ist. Die Wertpapiere des Unternehmens dürfen in den Vereinigten Staaten nicht angeboten oder verkauft werden, es sei denn, sie sind registriert oder von der Registrierungspflicht gemäß dem U.S. Securities Act von 1933 in der jeweils gültigen Fassung (der "Securities Act") befreit. Die Wertpapiere wurden und werden nicht gemäß dem Securities Act registriert. Die Wertpapiere, auf die hierin Bezug genommen wird, dürfen nicht in Kanada, Japan oder Südafrika oder an oder für Rechnung oder zugunsten von Staatsangehörigen, Einwohnern oder Bürgern Kanadas, Japans oder Südafrikas angeboten oder verkauft werden, vorbehaltlich bestimmter Ausnahmen.

Diese Veröffentlichung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren dar. Eine Anlageentscheidung in Bezug auf Wertpapiere der Gesellschaft sollte nur auf der Grundlage des Wertpapierprospekts getroffen werden, der unverzüglich nach Billigung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) veröffentlicht wird und auf der Website der Gesellschaft kostenlos zur Verfügung steht.

In den Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums und im Vereinigten Königreich ist diese Veröffentlichung nur an Personen gerichtet, die "qualifizierte Anleger" im Sinne von Artikel 2 Buchstabe e der Verordnung (EU) 2017/1129 sind, im Falle des Vereinigten Königreichs, da sie aufgrund des European Union (Withdrawal) Act 2018 Teil des nationalen Rechts ist. Darüber hinaus wird dieses Dokument im Vereinigten Königreich nur an Personen verteilt und richtet sich nur an Personen, die (i) professionelle Anleger im Sinne von Artikel 19 (5) des Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 in seiner geänderten Fassung (die "Order") sind, (ii) Personen im Sinne von Artikel 49 (2) (a) bis (d) der Order sind (vermögende Gesellschaften, nicht eingetragene Vereine usw. ), oder (iii) Personen sind, denen eine Aufforderung oder ein Anreiz zu einer Anlagetätigkeit (im Sinne von Section 21 des Financial Services and Markets Act 2000) im Zusammenhang mit der Emission oder dem Verkauf von Wertpapieren auf andere Weise rechtmäßig mitgeteilt werden kann oder mitgeteilt werden darf (alle diese Personen werden zusammen als "Relevante Personen" bezeichnet). Dieses Dokument richtet sich nur an Relevante Personen und darf von Personen, die keine Relevanten Personen sind, nicht als Grundlage für Handlungen oder als Grundlage für Entscheidungen verwendet werden. Jede Investition oder Investitionstätigkeit, auf die sich dieses Dokument bezieht, steht nur Relevanten Personen zur Verfügung und wird nur mit Relevanten Personen eingegangen.

Bestimmte in dieser Mitteilung enthaltene Aussagen können "zukunftsgerichtete Aussagen" darstellen, die mit einer Reihe von Risiken und Ungewissheiten verbunden sind. Zukunftsgerichtete Aussagen sind im Allgemeinen an der Verwendung der Worte "können", "werden", "sollten", "planen", "erwarten", "vorhersehen", "schätzen", "glauben", "beabsichtigen", "projizieren", "Ziel" oder "anvisieren" oder der Verneinung dieser Worte oder anderer Variationen dieser Worte oder vergleichbarer Terminologie erkennbar. Zukunftsgerichtete Aussagen beruhen auf Annahmen, Prognosen, Schätzungen, Projektionen, Meinungen oder Plänen, die von Natur aus mit erheblichen Risiken sowie Ungewissheiten und Eventualitäten behaftet sind, die sich ändern können. Das Unternehmen gibt keine Zusicherung ab und wird auch in Zukunft keine Zusicherung abgeben, dass eine zukunftsgerichtete Aussage erreicht wird oder sich als richtig erweist. Die tatsächliche zukünftige Geschäfts-, Finanz- und Ertragslage sowie die Aussichten können erheblich von den in den zukunftsgerichteten Aussagen prognostizierten Werten abweichen. Weder das Unternehmen noch irgendeine andere Person ist verpflichtet, zukunftsgerichtete Aussagen oder andere in dieser Pressemitteilung enthaltene Informationen zu aktualisieren oder öffentlich zu revidieren, sei es aufgrund neuer Informationen, zukünftiger Ereignisse oder aus anderen Gründen, sofern dies nicht gesetzlich vorgeschrieben ist.


08.02.2022 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de


Sprache:

Deutsch

Unternehmen:

Vulcan Energy Resources Limited

Level 11, Brookfield Place, 125 St Georges Terrace

6000 Perth

Australien

ISIN:

AU0000066086

WKN:

A2PV3A

Börsen:

Freiverkehr in Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Tradegate Exchange

EQS News ID:

1278105

Wechsel in den Prime Standard vorgesehen

Ende der Mitteilung

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