DGAP-Adhoc: Verallia Deutschland AG: Verallia Packaging S.A.S. legt Barabfindung für den beabsichtigten Squeeze-out der Minderheitsaktionäre der Verallia Deutschland AG auf EUR 620,06 je Stückaktie fest
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DGAP-Ad-hoc: Verallia Deutschland AG / Schlagwort(e): Squeeze-Out
Verallia Deutschland AG: Verallia Packaging S.A.S. legt Barabfindung für den beabsichtigten Squeeze-out der Minderheitsaktionäre der Verallia Deutschland AG auf EUR 620,06 je Stückaktie fest
30.06.2022 / 16:05 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
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Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014
Verallia Deutschland AG: Verallia Packaging S.A.S. konkretisiert Übertragungsverlangen vom 23. März 2022 und legt Barabfindung für den beabsichtigten Squeeze-out der Minderheitsaktionäre der Verallia Deutschland AG auf EUR 620,06 je auf den Inhaber lautende Stückaktie fest.
Bad Wurzach, 30. Juni 2022 - Die Verallia Packaging S.A.S. hat dem Vorstand der Verallia Deutschland AG heute mitgeteilt, dass sie die angemessene Barabfindung für die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre der Verallia Deutschland AG („Minderheitsaktionäre“) auf die Verallia Packaging S.A.S. als Hauptaktionärin auf EUR 620,06 je auf den Inhaber lautende Stückaktie der Verallia Deutschland AG festgelegt hat. Die Höhe der Barabfindung wurde von der Hauptaktionärin aufgrund einer durchgeführten Unternehmensbewertung festgelegt. Die Angemessenheit der Barabfindung wird durch den gerichtlich bestellten, sachverständigen Prüfer IVA Valuation & Advisory AG
überprüft.
Die Hauptaktionärin bestätigt und konkretisiert damit ihr der Verallia Deutschland AG am 23. März 2022 übermitteltes Verlangen nach § 327a Abs. 1 AktG.
Der für die Übertragung erforderliche Beschluss soll in der für den 24. August 2022 geplanten ordentlichen Hauptversammlung der Verallia Deutschland AG gefasst werden. Die
Verallia Packaging S.A.S., deren einzige Gesellschafterin die Verallia S.A. ist, hält über ihre Tochtergesellschaften Verallia France S.A.S. und Horizon Holdings Germany GmbH über 95 % der Aktien an der Verallia Deutschland AG. Die Verallia Packaging S.A.S. ist damit Hauptaktionärin im Sinne des § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG.
Das Wirksamwerden der Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre hängt von dem zustimmenden Beschluss der Hauptversammlung der Verallia Deutschland AG und der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister der Verallia Deutschland AG ab.
Bad Wurzach, 30. Juni 2022
Verallia Deutschland AG
Der Vorstand
30.06.2022 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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