DGAP-Adhoc: Vapiano SE: Eintritt der Zahlungsunfähigkeit, weiterer drastischer Umsatz- und Ergebnisrückgang und Anstieg des Liquiditätsbedarfs durch COVID-19 Krise
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DGAP-Ad-hoc: VAPIANO SE / Schlagwort(e): Umsatzentwicklung/Liquiditätsprobleme
Vapiano SE: Eintritt der Zahlungsunfähigkeit, weiterer drastischer Umsatz- und Ergebnisrückgang und Anstieg des Liquiditätsbedarfs durch COVID-19 Krise
20.03.2020 / 10:53 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Vapiano SE: Eintritt der Zahlungsunfähigkeit, weiterer drastischer Umsatz- und Ergebnisrückgang und Anstieg des Liquiditätsbedarfs durch COVID-19 Krise
Köln, 20. März 2020 - Die Vapiano SE (ISIN: DE000A0WMNK9, "Vapiano" oder das "Unternehmen") verzeichnet wegen der aktuellen COVID-19 Krise weitere drastische Umsatzeinbußen und erwartet einen weiteren Rückgang des Ergebnisses. Zwischenzeitlich mussten aufgrund der Einschränkungen durch COVID-19 nahezu alle weltweit mehr als 230 Restaurants schließen. In Deutschland sind seit gestern Abend bundesweit alle 55 durch den Vapiano-Konzern betriebenen Restaurants auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die Situation hat sich im Nachgang zu der per Ad hoc-Mitteilung vom 16. März 2020 beschriebenen Lage dergestalt entwickelt, dass Vapiano aktuell fast keine Umsätze mehr generiert, während Gehälter, Mieten und Betriebskosten weiter anfallen. Dies bedeutet nunmehr einen weiteren Umsatzrückgang von über 20 % Prozent (Q1 2020 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum), einen weiteren signifikanten Anstieg des Liquiditätsbedarfs und Rückgang des bereinigten EBITDA sowie des Konzerngesamtergebnisses im ersten und zweiten Quartal 2020 gegenüber dem Niveau des jeweiligen Vorjahreszeitraums.
Aufgrund des drastischen Umsatz- und Einnahmenrückgangs ist zum heutigen Tag der Insolvenzgrund der Zahlungsunfähigkeit für die Vapiano SE eingetreten. Nach derzeit geltender Rechtslage ist der Vorstand verpflichtet, ohne schuldhaftes Zögern, spätestens aber innerhalb von 3 Wochen den Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens zu stellen.
Der Vorstand wird vor diesem Hintergrund nun laufend sorgfältig prüfen, ob für das Unternehmen die Einleitung des Insolvenzverfahrens innerhalb vorgenannter Frist abgewendet werden kann. Insbesondere wird Vapiano kurzfristig Anträge unter den von verschiedenen Regierungen in Europa angekündigten finanziellen Unterstützungsprogrammen im Rahmen der COVID-19 Krise stellen. Nur wenn rechtzeitig und in ausreichendem Maße staatliche Finanzmittel zur Verfügung gestellt werden, kann die entwickelte umfassende Finanzierungslösung mit den wesentlichen Aktionären und den finanzierenden Banken, auf deren Kernpunkte man sich bereits vor der COVID-19 Krise geeinigt hatte, abgeschlossen und implementiert werden (vgl. hierzu Ad hoc-Mitteilung vom 16. März 2020). Andernfalls wird Vapiano unverzüglich Insolvenzantrag für die Vapiano SE und, falls erforderlich, für wesentliche Tochtergesellschaften stellen.
Lutz Scharpe
Finanzvorstand
Vapiano SE
20.03.2020 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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Deutsch
Unternehmen:
VAPIANO SE
Im Zollhafen 2-4
50678 Köln
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Fax:
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