DGAP-Adhoc: US Patent Trial and Appeal Board verwirft Sight-Sound-Patente
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Intertainment AG / Schlagwort(e): Rechtssache/Patent
08.10.2014 09:52
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
Die Intertainment AG, München, wurde darüber informiert, dass das Patent Trial and Appeal Board der US-Patentbehörde zwei Patente der Intertainment-Beteiligung SightSound Technologies als nicht patentierbar verworfen und damit zugunsten von Apple entschieden hat. Die Entscheidung betrifft die Patente, die von Apple im Rahmen des Patentverfahrens zwischen SightSound und Apple vor das Board gebracht wurden. SightSound selbst hat sich bislang nicht zu der Entscheidung geäußert. Nach Auffassung von Intertainment wird SightSound wahrscheinlich Rechtsmittel gegen die Entscheidung des Boards einlegen.
08.10.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
Sprache: Deutsch Unternehmen: Intertainment AG Maximiliansplatz 5 80333 München Deutschland Telefon: +49 (0)89 21699- 0 Fax: +49 (0)89 21699-11 E-Mail: investor@intertainment.de Internet: http://www.intertainment.de ISIN: DE0006223605 WKN: 622360 Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart
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