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19:01 Uhr, 10.03.2015

DGAP-Adhoc: Ultrasonic AG: Verhandlungen mit den kreditgebenden Banken vorerst gescheitert - Insolvenzantrag wird gestellt

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Ultrasonic AG / Schlagwort(e): Insolvenz

10.03.2015 19:01 

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


Ultrasonic AG: Verhandlungen mit den kreditgebenden Banken vorerst gescheitert - Insolvenzantrag wird gestellt

Köln, 10. März 2015 - Die Ultrasonic AG (Prime Standard, ISIN DE000A1KREX3, US5) gibt bekannt, dass die Verhandlungen mit der Cathay United Bank und den Konsortialbanken vorerst gescheitert sind und die Ultrasonic AG als Garantiegeberin für das Konsortialdarlehen in Anspruch genommen wird. Vereinbarungen zu einem Moratorium konnten bis heute nicht getroffen werden, demzufolge ist der Vorstand gezwungen den Insolvenzantrag zu stellen.

Bereits am 17. September 2014 informierte die Cathay United Bank, Co., Ltd. die Ultrasonic AG in ihrer Funktion als Facility Agent des Konsortialdarlehens darüber, dass die zur Verfügung gestellte Kreditlinie über USD 60 Mio. sowie ausstehende Zinszahlungen in Höhe von USD 180.236,89 aufgrund der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten fällig gestellt würden und wies auf ihr Recht hin, die Ultrasonic AG als Garantiegeberin in Anspruch nehmen zu können. In der Folge traten Vorstand und Aufsichtsrat in intensive Verhandlungen mit den Konsortialbanken. In diesen Verhandlungen zeigte sich die Cathay United Bank gesprächsbereit, um eine Lösung zu finden.

Im Vorfeld eines für den 13. März 2015 anberaumten Treffens mit den Konsortialbanken in Taipeh zur Besprechung der aktuellen Situation und des weiteren Vorgehens, stellte die Cathay United Bank jedoch trotz der laufenden Verhandlungen die Forderung gegen die Ultrasonic AG als Garantiegeberin inklusive der aufgelaufenen Zinsen fällig.

Nachdem die Cathay United Bank sowie die Konsortialbanken das Ende der von der Ultrasonic AG gesetzten Frist zur Klärung der Situation und zur Gewährung eines weiteren Moratoriums haben verstreichen lassen, müssen Vorstand und Aufsichtsrat der Ultrasonic AG derzeit davon ausgehen, dass die kreditgebenden Banken auf ihren Anspruch gegenüber der Ultrasonic AG als Garantiegeberin bestehen. Infolgedessen sieht sich der Vorstand der Ultrasonic AG gezwungen beim zuständigen Amtsgericht den Insolvenzantrag zu stellen.

Für Rückfragen:

Ultrasonic AG Herr Dr. Harald Zender Vorstand E-Mail: ir@ultrasonic-ag.de


Informationen und Erläuterungen des Emittenten zu dieser Mitteilung:

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