DGAP-Adhoc: TUI AG: Wahlen zum Aufsichtsrat: Wichtige Weichenstellungen in der Führungsstruktur der TUI AG ab 2016
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TUI AG / Schlagwort(e): Personalie
23.09.2015 14:18
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
Der Aufsichtsrat der TUI AG hat in seiner Sitzung am 23. September 2015 über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats für die Zeit nach der Hauptversammlung 2016 beraten und über wichtige Empfehlungen an die Aktionäre für die künftige Führungsstruktur des Aufsichtsrats entschieden.
Der zunächst im Rahmen des Zusammenschlusses zwischen TUI Travel Plc und TUI AG für 2016 vorgesehene Wechsel von Peter Long vom Amt des Co-Vorstandsvorsitzenden an die Spitze des Aufsichtsrats wird nicht zur Hauptversammlung 2016 stattfinden. Ausschlaggebend hierfür sind Erwägungen, die Empfehlungen des UK Corporate Governance Code und des Deutschen Corporate Governance Kodex möglichst weitgehend zu befolgen. Nach dem UK Corporate Governance Code und dem Deutschen Corporate Governance Kodex wird empfohlen, dass ein direkter Wechsel vom Vorstands- in den Aufsichtsratsvorsitz nicht bzw. nur als eine der Hauptversammlung zu begründende Ausnahme vorgenommen wird.
Der Aufsichtsrat der TUI AG hat in Anbetracht der besonderen Verdienste von Peter Long und des starken Interesses an seiner fortgesetzten Mitwirkung an der Umsetzung des Zusammenschlusses das Verfahren eingeleitet, um Peter Long als Aufsichtsratsmitglied zur Wahl in der Hauptversammlung 2016 vorzuschlagen. Aktienrechtlich ist hierfür erforderlich, dass Peter Long aufgrund eines Vorschlags von TUI AG Aktionären gewählt wird, die 25 % der Stimmrechte an der TUI AG halten. Zwei unserer größten Aktionärsgruppen haben durch Frau Riu Güell und Herrn Mordashov bereits erklärt, dass sie einen solchen Vorschlag unterstützen.
Gleichzeitig wird der Aufsichtsrat vorschlagen, in der Hauptversammlung 2016 Prof. Dr. Klaus Mangold und Sir Mike Hodgkinson als Aufsichtsratsmitglieder wiederzuwählen. Es ist dann aus Kontinuitätsgründen vorgesehen, dass sie für einen angemessenen Zeitraum ihre bisherigen Funktionen als Aufsichtsratsvorsitzender und stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender weiterführen.
Zur Hauptversammlung der TUI AG im Februar 2016 laufen auch weitere Mandate auf der Seite der Anteilseigner aus. Dafür schlägt der Aufsichtsrat vor, neben Prof. Dr. Klaus Mangold und Sir Mike Hodgkinson Carmen Riu Güell und Prof. Dr. Edgar Ernst wiederzuwählen.
Alexej Mordashov, Peter Long und Angelika Gifford sollen ebenfalls in der Hauptversammlung 2016 zur Wahl als Mitglieder des Aufsichtsrats vorgeschlagen werden. Angelika Gifford war bereits von 2012 - 2014 Mitglied des Aufsichtsrats. Alexej Mordashov soll für den ausscheidenden Maxim Shemetov zur Wahl vorgeschlagen werden.
Prof. Christian Strenger scheidet mit Ablauf der Hauptversammlung 2016 turnusgemäß aus. Er gehörte dem Aufsichtsrat seit 2012 an und hat Vorstand und Aufsichtsrat insbesondere in vielen Fragen der Unternehmensführung intensiv beraten. Auch bei schwierigen Fragen zur Corporate Governance im Zusammenhang mit der Zusammenführung beider Gesellschaften hat er sich verdient gemacht.
Auch Timothy Martin Powell wird turnusgemäß aus dem Aufsichtsrat ausscheiden. Er gehörte viele Jahre dem Aufsichtsrat der TUI Travel Plc an und war dort sehr verdienter langjähriger Vorsitzender des Prüfungsausschusses.
Die Aufsichtsratsmandate von Valerie Frances Gooding, Janis Carol Kong und Coline Lucille McConville bestehen weiterhin bis zur Hauptversammlung 2020.
Fritz Joussen wird mit Ablauf der Hauptversammlung im Februar 2016 wie geplant alleiniger Vorstandsvorsitzender der TUI AG.
Kontakt: ANFRAGEN VON ANALYSTEN & INVESTOREN
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