DGAP-Adhoc: TUI AG beschließt Barkapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital um bis zu 162.291.441 Aktien zur weiteren Reduzierung von Staatsfinanzierung
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DGAP-Ad-hoc: TUI AG / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung
TUI AG beschließt Barkapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital um bis zu 162.291.441 Aktien zur weiteren Reduzierung von Staatsfinanzierung
17.05.2022 / 17:47 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
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DIESE MITTEILUNG STELLT KEINE EMPFEHLUNG HINSICHTLICH DER ENTSCHEIDUNG ODER OPTIONEN EINES ANLEGERS IN BEZUG AUF DIE PLATZIERUNG (WIE NACHSTEHEND DEFINIERT) DAR. DER PREIS UND DER WERT DER WERTPAPIERE DER GESELLSCHAFT KÖNNEN SOWOHL FALLEN ALS AUCH STEIGEN. DIE HISTORISCHE ENTWICKLUNG IST KEIN ANHALTSPUNKT FÜR DIE ZUKÜNFTIGE WERTENTWICKLUNG. DER INHALT DIESER MITTEILUNG STELLT KEINE RECHTLICHE, GESCHÄFTLICHE, FINANZIELLE ODER STEUERLICHE BERATUNG DAR. JEDER AKTIONÄR ODER POTENZIELLE ANLEGER SOLLTE SICH ZUR EINHOLUNG RECHTLICHER, FINANZIELLER, GESCHÄFTLICHER ODER STEUERLICHER BERATUNG AN SEINEN EIGENEN UNABHÄNGIGEN RECHTSBERATER, FINANZBERATER, GESCHÄFTLICHEN BERATER ODER STEUERBERATER WENDEN.
DIESE MITTEILUNG STELLT EINE WERBUNG DAR UND IST KEIN PROSPEKT UND KEIN EINEM PROSPEKT GLEICHWERTIGES DOKUMENT. DIESE MITTEILUNG STELLT WEDER EIN ANGEBOT NEUER AKTIEN NOCH SONSTIGER WERTPAPIERE DAR. DIESE MITTEILUNG ODER EIN TEIL DAVON BILDET WEDER DIE GRUNDLAGE EINES VERTRAGS ODER EINER WIE AUCH IMMER GEARTETEN VERPFLICHTUNG, NOCH KANN AUF DIESE MITTEILUNG ODER EINEN TEIL DAVON IM ZUSAMMENHANG MIT EINEM VERTRAG ODER EINER WIE AUCH IMMER GEARTETEN VERPFLICHTUNG VERTRAUT WERDEN ODER SOLL DIESE MITTEILUNG ODER EIN TEIL DAVON ALS ANREIZ FÜR DAS EINGEHEN EINES VERTRAGS ODER EINER WIE AUCH IMMER GEARTETEN VERPFLICHTUNG DIENEN. ENTSCHEIDUNGEN ZUM KAUF, ZUR ZEICHNUNG, ZUM ANDERWEITIGEN ERWERB, ZUM VERKAUF ODER ZUR ANDERWEITIGEN VERÄUSSERUNG VON WERTPAPIEREN SOLLTEN AUSSCHLIESSLICH AUF DER GRUNDLAGE ÖFFENTLICH VERFÜGBARER INFORMATIONEN ERFOLGEN.
TUI AG beschließt Barkapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital um bis zu 162.291.441 Aktien zur weiteren Reduzierung von Staatsfinanzierung
Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR und Artikel 17 UK MAR
Diese Mitteilung ist eine Anzeige und kein Prospekt im Sinne der Verordnung (EU) 2017/1129 in der jeweils geltenden Fassung und der Prospektverordnung (EU) 2017/1129, in der Form, in der sie gemäß des European Union (Withdrawal) Act 2018 oder auf andere Weise Teil des nationalen Rechts des Vereinigten Königreichs ist.
Hannover, 17. Mai 2022. Der Vorstand der TUI AG („TUI” oder die „Gesellschaft”, ISIN DE000TUAG000) hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Gesellschaft beschlossen, eine Kapitalerhöhung gegen Bareinlage unter Ausschluss des Bezugsrechts der Altaktionäre durchzuführen.
Die Gesellschaft beabsichtigt, bis zu 162.291.441 neue auf den Namen lautende Stammaktien ohne Nennwert (die „Neuen Aktien“), die bis zu rund 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft ausmachen, auszugeben. Die Neuen Aktien werden ab dem 1. Oktober 2021 dividendenberechtigt sein.
Die Anzahl an Neuen Aktien und der Platzierungspreis je Neuer Aktie werden im Wege eines beschleunigten Platzierungsverfahrens („Accelerated Bookbuilding“) bestimmt, das ab sofort beginnt. Die Neuen Aktien werden ausschließlich institutionellen Anlegern im Rahmen einer internationalen Privatplatzierung zum Erwerb angeboten.
TUI beabsichtigt, den Nettoerlös aus der Kapitalerhöhung zusammen mit verfügbaren Barmitteln zur vollständigen Rückzahlung der Stillen Einlage II des deutschen Staates (Wirtschaftsstabilisierungsfonds, „WSF“) in Höhe von 671 Millionen Euro zu verwenden.
Darüber hinaus plant die Gesellschaft, die bestehende KfW Kreditlinie um weitere 336 Millionen Euro auf 2,1 Milliarden Euro zu reduzieren. Somit verbleiben als staatliche Finanzhilfen für die TUI neben der KfW Kreditlinie die wandelbare Optionsanleihe mit rund 59 Millionen Euro und die ebenfalls wandelbare Stille Einlage I in Höhe von 420 Millionen Euro des WSF.
Die Neuen Aktien sollen prospektfrei zum Premium-Listing-Segment der Official List der FCA und zum Handel am Hauptmarkt der London Stock Exchange für börsennotierte Wertpapiere sowie zum Handel am Regulierten Markt der Börse Hannover zugelassen werden und in den Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse mit Handel über die elektronische Plattform Xetra einbezogen werden. Die Aufnahme des Handels wird am oder um den 24. Mai 2022 erwartet. Die Lieferung der Neuen Aktien an die Investoren erfolgt voraussichtlich am 24. Mai 2022.
Die Gesellschaft hat sich zu einem Lock-up von 90 Tagen verpflichtet, der marktüblichen Ausnahmen unterliegt.
ANALYSTEN & INVESTOREN KONTAKT
Mathias Kiep, Group Director Investor Relations,
Corporate Finance & Controlling
+ 44 (0)1293 645 925
+ 49 (0)511 566 1425
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+ 44 (0)1293 645 823
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Diese Mitteilung darf nicht in den Vereinigten Staaten, Australien, Kanada, Hongkong, Japan, Neuseeland, Singapur, Südafrika, der Schweiz oder den Vereinigten Arabischen Emiraten oder einer anderen Jurisdiktion, in der die Verbreitung, Freigabe oder Veröffentlichung eingeschränkt oder untersagt ist, veröffentlicht, verbreitet oder übermittelt werden. Diese Mitteilung stellt kein Angebot von Wertpapieren zum Verkauf oder eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren der Gesellschaft (die “Wertpapiere“) in den Vereinigten Staaten oder in einer anderen Jurisdiktion dar. Die Verbreitung dieser Mitteilung in Jurisdiktionen ist möglicherweise gesetzlichen Beschränkungen unterworfen, und Personen, die in den Besitz dieser Mitteilung gelangen, sollten sich daher über solche Beschränkungen informieren und diese beachten. Die Nichteinhaltung solcher Beschränkungen kann einen Verstoß gegen die wertpapierrechtlichen Vorschriften der betreffenden Jurisdiktion darstellen.
Die Wertpapiere wurden und werden nicht gemäß dem U.S. Securities Act von 1933 in der geänderten Fassung (der Securities Act) oder den Wertpapiergesetzen eines Bundesstaates oder einer anderen Jurisdiktion der Vereinigten Staaten registriert und dürfen in den Vereinigten Staaten nicht angeboten oder verkauft werden, es sei denn, es liegt eine Ausnahme von oder eine Transaktion vor, die nicht den Registrierungsanforderungen des Securities Act und der geltenden staatlichen oder lokalen Wertpapiergesetze unterliegt. Dementsprechend werden die Wertpapiere im Wege von Privatplatzierungen (i) in den Vereinigten Staaten nur qualifizierten institutionellen Käufern gemäß Regel 144A des Securities Act und (ii) außerhalb der Vereinigten Staaten an berechtigte Anleger bei Offshore-Transaktionen gemäß Regulation S des Securities Act angeboten und verkauft.
Im Vereinigten Königreich richtet sich diese Mitteilung nur an Personen, die „qualifizierte Investoren“ im Sinne der UK Prospectus Regulation (die Verordnung (EU) 2017/1129, ist kraft des Austrittsgesetzes der Europäischen Union 2018 Teil des innerstaatlichen Rechts in UK) sind, und die (i) als professionelle Investoren unter Artikel 19(5) der Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 in der jeweils gültigen Fassung (die „Order“) fallen oder (ii) Personen, die unter Artikel 49(2) (a) bis (d) der Order fallen (High Net Worth Gesellschaften, Personengesellschaften, etc.) oder (iii) Personen, an die sie anderweitig rechtmäßig kommuniziert werden darf (alle vorgenannten Personen zusammen, die „Relevanten Personen“). Auf diese Veröffentlichung dürfen andere Personen als Relevante Personen nicht Bezug nehmen oder sich darauf verlassen. Jede Anlage oder Anlagemöglichkeit, von der in dieser Veröffentlichung die Rede ist, steht ausschließlich Relevanten Personen offen und wird nur mit Relevanten Personen eingegangen.
In Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums richtet sich die Platzierung der in dieser Bekanntmachung beschriebenen Wertpapiere (die „Platzierung“) ausschließlich an qualifizierte Anleger im Sinne der Verordnung (EU) 2017/1129 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2017 (Prospektverordnung).
Es wurden keine Maßnahmen ergriffen, die ein Angebot der Wertpapiere, deren Erwerb oder die Verteilung dieser Veröffentlichung in Länder, in denen dies nicht zulässig ist, gestatten würden. Jeder, in dessen Besitz diese Veröffentlichung gelangt, muss sich über etwaige Beschränkungen selbst informieren und diese beachten.
Diese Veröffentlichung stellt keine Empfehlung betreffend die Platzierung dar. Investoren sollten einen professionellen Berater hinsichtlich der Eignung der Platzierung für die betroffene Person konsultieren.
Bei bestimmten Aussagen in dieser Mitteilung handelt es sich um zukunftsgerichtete Aussagen. Diese Aussagen sind daran erkennbar, dass sie sich nicht ausschließlich auf historische oder aktuelle Tatsachen beziehen. Wesensbedingt sind zukunftsgerichtete Aussagen mit Risiken und Unsicherheiten behaftet, da sie sich auf Ereignisse beziehen und von Umständen abhängen, die erst in der Zukunft eintreten werden. Die tatsächlichen Ergebnisse könnten wesentlich von den in den zukunftsgerichteten Aussagen explizit oder implizit dargestellten Ergebnissen abweichen. Potentielle Gründe für derartige Abweichungen können unter anderem Marktschwankungen, die Entwicklung der Weltmarktschwankungen, die Entwicklung der Weltmarktpreise für Rohstoffe, die Entwicklung der Wechselkurse oder grundlegende Veränderungen des wirtschaftlichen Umfelds sein. Es ist weder von der Gesellschaft beabsichtigt, noch übernimmt die Gesellschaft eine Verpflichtung, zukunftsgerichtete Aussagen zu aktualisieren, um sie an Ereignisse oder Entwicklungen nach dem Datum dieser Mitteilung anzupassen.
In zukunftsgerichteten Aussagen werden häufig Formulierungen wie "erwartet", "kann", "wird", "könnte", "sollte", "beabsichtigt", "plant", "sagt vorher", "rechnet mit", "antizipiert" oder andere Formulierungen mit ähnlicher Bedeutung verwendet. Sie beinhalten (jedoch ohne Beschränkung hierauf) sämtliche Prognosen bezüglich der Ertrags- und Finanzlage der Gesellschaft und ihrer jeweiligen Tochtergesellschaften (der "Konzern") sowie Pläne und Zielsetzungen hinsichtlich künftiger Geschäfte, erwarteter künftiger Einnahmen, Finanzierungspläne, erwarteter Aufwendungen und Veräußerungen in Bezug auf den Konzern und Gespräche über den Geschäftsplan des Konzerns. Sämtliche in dieser Mitteilung enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen basieren auf dem Konzern zum Datum dieser Mitteilung bekannten Informationen und spiegeln den Stand zum Datum dieser Mitteilung wider. Über eine entsprechende gesetzliche oder aufsichtsrechtliche Verpflichtung hinaus verpflichtet sich der Konzern nicht zur Aktualisierung oder Änderung zukunftsgerichteter Aussagen zur Berücksichtigung von Änderungen von Ereignissen, Bedingungen oder Umständen, auf die sich diese Aussagen stützen.
Informationen für Vertreiber
Gemäß der EU Produktüberwachungsanforderungen wurde ein Produktfreigabeverfahren hinsichtlich der Aktien von jedem Vertreiber durchgeführt, welches ergeben hat, dass die Aktien (i) für einen Endkunden-Zielmarkt bestehend aus Kleinanlegern und Anlegern, die die Kriterien für professionelle Kunden und geeignete Gegenparteien (jeweils im Sinne der MiFID II) erfüllen, und (ii) für den Vertrieb über alle gemäß der MiFID II zulässigen Vertriebskanäle jeweils geeignet sind. Jeder Vertreiber, der die Aktien später anbietet, ist dafür verantwortlich, eine eigene Zielmarktbestimmung bezüglich der Aktien durchzuführen und geeignete Vertriebskanäle festzulegen.
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