DGAP-Adhoc: Tuff Group AG: Außerplanmäßige Abschreibung auf das Anlagevermögen/ Verlustanzeige gemäß § 92 Abs. 1 AktG
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DGAP-Ad-hoc: Tuff Group AG / Schlagwort(e): Jahresergebnis/Vorläufiges Ergebnis
Tuff Group AG: Außerplanmäßige Abschreibung auf das Anlagevermögen/ Verlustanzeige gemäß § 92 Abs. 1 AktG
07.10.2021 / 17:23 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Außerplanmäßige Abschreibung auf das Anlagevermögen/ Verlustanzeige gemäß § 92 Abs. 1 AktG
Frankfurt am Main, 7. Oktober 2021: Die Tuff Group AG wird im Zuge der Aufstellung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2020 eine außerplanmäßige Abschreibung in Höhe von EUR 28.608.000,00 auf den Buchwert der Geschäftsanteile an ihrer einzigen Tochtergesellschaft, der Tuff Offshore Pte. Ltd, die als Projektierungsgesellschaft im Bereich Öl und Gas tätig ist, vornehmen.
Die Abschreibung erfolgt zum einen aufgrund der Neubewertung der Projekt-Pipeline, da die weltweite Nachfrage nach Öl und Gas erheblich gesunken ist. In der Folge werden auch aktuell weniger neue Projekte vergeben und zu schlechteren Konditionen. Dieser Umstand hat somit auch wesentlichen Einfluss auf die Bewertung der Geschäftsanteile an der einzigen Tochtergesellschaft, der Tuff Offshore Pte. Ltd. Zum anderen wurden auch bedingt durch die Corona-Pandemie weniger Projekte vergeben.
Die Abschreibung verringert nicht nur den Buchwert der Finanzanlagen in der Bilanz, sondern auch das EBIT sowie das Jahresergebnis. Die außerplanmäßige Abschreibung führt zudem dazu, dass ein Verlust von mehr als der Hälfte des Grundkapitals der Gesellschaft zum 31. Dezember 2020 eingetreten ist. Aus diesem Grund wird der Vorstand unverzüglich eine außerordentliche Hauptversammlung einberufen und ihr den Verlust von mehr als der Hälfte des Grundkapitals gemäß § 92 Abs. 1 AktG anzeigen. Im Rahmen dieser Hauptversammlung wird der Vorstand den Aktionären die Lage der Gesellschaft erläutern.
Auf den Cashflow hat die außerplanmäßige Abschreibung dagegen keine Auswirkungen. Die Abschreibung hat außerdem keine Auswirkungen auf den nach internationalen Rechnungslegungsgrundsätzen (IFRS) aufzustellenden Konzernabschluss 2020 der Tuff Group AG.
Meldepflichtiger: Ganesh Paulraj, Vorstand, TUFF Group AG, Marienplatz 2, 80331 München
07.10.2021 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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