DGAP-Adhoc: TTL Information Technology AG beschließt Ausgabe von bis zu rund 1,73 Mio. Aktien zu 1,00 Euro je Aktie im Rahmen einer Bezugsrechtskapitalerhöhung
- Lesezeichen für Artikel anlegen
- Artikel Url in die Zwischenablage kopieren
- Artikel per Mail weiterleiten
- Artikel auf X teilen
- Artikel auf WhatsApp teilen
- Ausdrucken oder als PDF speichern
Erwähnte Instrumente
- VerkaufenKaufen
DGAP-Ad-hoc: TTL Information Technology AG / Schlagwort(e): Kapitalmaßnahme TTL Information Technology AG beschließt Ausgabe von bis zu rund 1,73 Mio. Aktien zu 1,00 Euro je Aktie im Rahmen einer Bezugsrechtskapitalerhöhung 03.03.2017 / 10:26 CET/CEST Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. TTL Information Technology AG beschließt Ausgabe von bis zu rund 1,73 Mio. Aktien zu 1,00 Euro je Aktie im Rahmen einer Bezugsrechtskapitalerhöhung. München, 03. März 2017 - Der Vorstand der TTL Information Technology AG (ISIN DE0007501009) ("TTL") hat heute beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft unter Ausnutzung des bestehenden genehmigten Kapitals durch Ausgabe von bis zu 1.733.333 Stück neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien (Stammaktien) von zurzeit EUR 7.800.000,00 um bis zu EUR 1.733.333,00 auf insgesamt bis zu EUR 9.533.333,00 gegen Bareinlagen zu erhöhen. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft muss der Kapitalerhöhung noch zustimmen, was voraussichtlich zeitnah erfolgen wird. Die neuen Aktien sollen den Aktionären der Gesellschaft durch die quirin Bank AG im Verhältnis 9:2 im Wege des mittelbaren Bezugsrechts vorbehaltlich und nach näherer Maßgabe des voraussichtlich am 06. März 2017 im Bundesanzeiger erscheinenden Bezugsangebots zum Bezug angeboten werden. Jeder Aktionär ist somit berechtigt, über das mittelbare Bezugsrecht für neun alte Aktien zwei neue Aktien zu beziehen. Der Bezugspreis beträgt EUR 1,00 je neuer Aktie. Um ein glattes Bezugsverhältnis zu gewährleisten, wird für einen Spitzenbetrag das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen. Außerdem wird den bezugsberechtigten Aktionären der Gesellschaft die Möglichkeit gegeben, über ihr gesetzliches Bezugsrecht hinaus weitere neue Aktien, für die Bezugsrechte in der Bezugsfrist nicht ausgeübt wurden, zu beziehen. Verbindliche Angebote für einen solchen Überbezug können innerhalb der Bezugsfrist abgegeben werden. Ein organisierter Handel der Bezugsrechte ist nicht vorgesehen. Die Bezugsfrist läuft voraussichtlich vom 09. März 2017 bis 23. März 2017 (jeweils einschließlich). Die neuen Aktien sind ab dem 1. Januar 2017 gewinnberechtigt. Im Zusammenhang mit dem Bezugsangebot wird kein Wertpapierprospekt nach den Vorschriften des Wertpapierprospektgesetzes (WpPG) veröffentlicht. Das Bezugsangebot und die Zulassung der neuen Aktien zum Handel im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse (General Standard) werden gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 4 WpPG prospektfrei durchgeführt. Die maßgeblich an der Gesellschaft beteiligte Aktionärin AR Holding GmbH, Frankfurt am Main, hat sich gegenüber der Gesellschaft unwiderruflich verpflichtet, für sämtliche neuen Aktien, für die von den Aktionären aufgrund des Bezugsangebots innerhalb der Bezugsfrist keine Bezugsrechte ausgeübt wurden, einen Überbezug zum Bezugspreis zu erklären. Die Gesellschaft beabsichtigt, die ihr aus der Kapitalerhöhung zufließenden Mittel zur Stärkung ihrer Eigenkapitalbasis und Liquidität sowie Finanzierung ihres weiteren Wachstums zu nutzen. Der Vorstand TTL Information Technology AG Wichtige Hinweise: Diese Veröffentlichung stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika oder irgendeiner einer anderen Jurisdiktion dar, in denen diese Beschränkungen unterliegen könnten. Weder diese Veröffentlichung noch deren Inhalt dürfen für ein Angebot in den Vereinigten Staaten von Amerika oder irgendeiner einer anderen Jurisdiktion, in denen dies Beschränkungen unterliegen könnte, zu Grunde gelegt werden. Die Wertpapiere der TTL dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika weder verkauft noch angeboten werden, solange keine Registrierung vorgenommen wird oder eine Ausnahme vom Registrierungserfordernis gemäß dem United States Securities Act von 1933 in zuletzt geänderter Fassung (der "Securities Act") besteht. Die Wertpapiere der TTL wurden und werden nicht nach dem Securities Act registriert. 03.03.2017 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. |
Sprache: | Deutsch |
Unternehmen: | TTL Information Technology AG |
Theresienhöhe 28 | |
80339 München | |
Deutschland | |
Telefon: | +49 (0)89 381611-0 |
Fax: | +49 (0)89 3915-92 |
E-Mail: | ir@ttl-ag.de |
Internet: | www.ttl-ag.de |
ISIN: | DE0007501009 |
WKN: | 750100 |
Börsen: | Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, München, Stuttgart |
Ende der Mitteilung | DGAP News-Service |
550017 03.03.2017 CET/CEST
Passende Produkte
WKN | Long/Short | KO | Hebel | Laufzeit | Bid | Ask |
---|